# PendelnWarGestern.de – Ratgeber im Volltext > 30 Artikel rund um Homeoffice, Remote- und Hybrid-Arbeit in Deutschland. Zahlen sind je Artikel mit Quelle und Stand belegt. Struktur und Links: https://www.pendelnwargestern.de/llms.txt Stand dieser Datei: 2026-10-31 Die Inhalte dürfen zitiert werden. Bitte nennen Sie die Artikel-URL als Quelle und übernehmen Sie den bei jeder Zahl angegebenen Stand, weil Beträge und Rechtslage zeitgebunden sind. --- ## Feiertage im Homeoffice: Welches Bundesland zählt? URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/feiertage-im-homeoffice Kategorie: Homeoffice & Recht Themen: Homeoffice, Arbeitszeit & Erreichbarkeit, Homeoffice-Vereinbarung, Workation, Hybrides Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Gesetzliche Feiertage regeln die Länder; nur der 3. Oktober beruht auf dem Einigungsvertrag. Die Feiertagsgesetze gelten im Gebiet des jeweiligen Landes, das Bayerische Feiertagsgesetz etwa ausdrücklich im gesamten Staatsgebiet. Im Homeoffice zählt deshalb der Feiertag am Ort der Arbeit, nicht der am Sitz des Betriebs; eine ausdrückliche gesetzliche Regel dafür fehlt allerdings. Für Feiertagszuschläge nach dem Tarifvertrag der Länder hat das Bundesarbeitsgericht 2024 auf den regelmäßigen Beschäftigungsort abgestellt (6 AZR 38/24). Eine schriftliche Absprache verhindert Streit. Am 6. Januar sitzt eine Sachbearbeiterin in Regensburg am Schreibtisch, ihr Arbeitgeber hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. In Bayern ist Heilige Drei Könige ein gesetzlicher Feiertag, in Hessen nicht. Arbeitet sie an diesem Tag von zu Hause, spricht das Feiertagsrecht für einen freien Tag: Die Feiertagsgesetze der Länder gelten dort, wo gearbeitet wird. ### Wer legt die Feiertage in Deutschland fest? Die Bundesländer. Jedes Land hat ein eigenes Feiertagsgesetz. Bundesrechtlich festgelegt ist nur der Tag der Deutschen Einheit: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag“, heißt es in Art. 2 Abs. 2 des Einigungsvertrags. Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und die beiden Weihnachtstage stehen in allen Landesgesetzen. Daneben gibt es Feiertage, die nur in einzelnen Ländern gelten, manche sogar nur in einzelnen Gemeinden. Wie ein Feiertag rechtlich wirkt, regeln zwei Bundesgesetze. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden; Ausnahmen für bestimmte Branchen stehen in § 10 ArbZG. Fällt Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt, das Sie ohne den Ausfall bekommen hätten (§ 2 Abs. 1 EFZG). Wer am letzten Arbeitstag davor oder am ersten danach unentschuldigt fehlt, verliert diesen Anspruch (§ 2 Abs. 3 EFZG). ### Welcher Feiertag gilt, wenn ich im Homeoffice arbeite? Der Feiertag am Ort, an dem Sie arbeiten. So ergibt es sich aus dem Aufbau der Gesetze. Feiertagsgesetze sind Landesrecht und gelten im Gebiet des Landes. Das Bayerische Feiertagsgesetz sagt es ausdrücklich: Seine Feiertage gelten „im gesamten Staatsgebiet“ (Art. 1 Abs. 1 BayFTG). Arbeiten Sie in Bayern, greift dort also auch das Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG, egal wo der Betrieb sitzt. Eine ausdrückliche gesetzliche Regel für das Homeoffice gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. August 2024 einen verwandten Fall entschieden (6 AZR 38/24): Ein Beschäftigter aus Nordrhein-Westfalen besuchte am 1. November 2021 eine Fortbildung in Hessen. Allerheiligen ist in NRW Feiertag, in Hessen nicht. Für den Feiertagszuschlag kam es nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf den regelmäßigen Beschäftigungsort an, also NRW. Das Urteil stützt sich auf diesen Tarifvertrag und lässt sich nicht ohne Weiteres auf andere Arbeitsverhältnisse übertragen. Ist Ihr Homeoffice der regelmäßige Arbeitsplatz, spricht vieles für die Feiertage Ihres Wohnorts. Arbeiten Sie hybrid und sind an einem Feiertag Ihres Wohnorts ohnehin für das Büro eingeplant, gilt dort das Recht des Bürostandorts. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Frage ausdrücklich regeln. ### Welche Feiertage gelten nur in einzelnen Ländern? Neben den gemeinsamen Feiertagen kennen die Länder eigene. Grundlage sind die Feiertagsgesetze der Länder in ihrer aktuellen Fassung; die Daten beziehen sich auf 2027. | Feiertag | Datum 2027 | Gesetzlicher Feiertag in | | --- | --- | --- | | Heilige Drei Könige | 6. Januar | Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt | | Internationaler Frauentag | 8. März | Berlin, Mecklenburg-Vorpommern | | Ostersonntag und Pfingstsonntag | 28. März, 16. Mai | Brandenburg | | Fronleichnam | 27. Mai | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland; in Sachsen und Thüringen nur in Gebieten, die eine Rechtsverordnung bestimmt | | Augsburger Friedensfest | 8. August | nur Stadt Augsburg | | Mariä Himmelfahrt | 15. August | Saarland; in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung | | Weltkindertag | 20. September | Thüringen | | Reformationstag | 31. Oktober | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | | Allerheiligen | 1. November | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland | | Buß- und Bettag | 17. November | Sachsen | Einiges geht in Übersichten unter. In Bayern stellt das Landesamt für Statistik fest, in welchen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gilt, und die Gemeinde macht das bekannt (Art. 1 Abs. 3 BayFTG). Hamburg nennt im Gesetz nur den „31. Oktober“, ohne das Wort Reformationstag. Und Brandenburg führt Ostersonntag und Pfingstsonntag eigens als Feiertage auf, was für Beschäftigte mit Sonntagsarbeit zählt. Am kleinteiligsten ist Bayern. Das Augsburger Friedensfest am 8. August gilt nur in der Stadt Augsburg (Art. 1 Abs. 2 BayFTG). Eine Entwicklerin, die in Augsburg wohnt und für eine Münchner Firma von zu Hause arbeitet, hat an diesem Tag nach dem Aufbau des Gesetzes frei, ihre Kollegen im Münchner Büro nicht. Beim 15. August entscheidet in Bayern die Gemeinde, in der gearbeitet wird. In Sachsen und Thüringen kann sogar Fronleichnam von Ort zu Ort verschieden sein. ### Was gilt, wenn Wohnort und Betrieb in verschiedenen Ländern liegen? Dann hilft eine Regel im Vertrag oder in der Homeoffice-Vereinbarung. Ohne sie bleibt eine Grauzone, die der Arbeitgeber mit seinem Weisungsrecht teilweise auflösen kann: Er bestimmt Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 106 GewO). Er kann eine Mitarbeiterin aus Bayern am 6. Januar also grundsätzlich ins hessische Büro bitten. Ein fest vereinbarter Homeoffice-Tag lässt sich dagegen nicht einseitig verlegen. Diese Punkte gehören in eine Vereinbarung: 1. Festlegen, welches Bundesland für Feiertage gilt: Wohnort, Betriebssitz oder der Ort, an dem am jeweiligen Tag gearbeitet wird. 2. Regeln, wie Teams mit unterschiedlichen Feiertagen Erreichbarkeit und Vertretung organisieren. 3. Klären, ob Feiertagszuschläge nach dem Recht des Wohnorts oder des Betriebs berechnet werden, wenn ausnahmsweise gearbeitet wird. 4. Festhalten, dass Arbeit an einem Feiertag nur auf ausdrückliche Anordnung erfolgt und als Feiertagsarbeit erfasst wird. Wie Arbeitgeber solche Punkte in eine Betriebsvereinbarung übertragen, beschreibt der Artikel [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). Grundsätzliches zu Erfassung und Ruhezeiten steht unter [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Welche Feiertage gelten bei Workation und Arbeit im Ausland? Die deutschen Feiertagsgesetze nicht. Sie gelten nur im Gebiet des jeweiligen Landes. Arbeiten Sie Ende Oktober zwei Wochen aus Lissabon, wird der 31. Oktober nicht dadurch arbeitsfrei, dass Ihr Wohnort in Niedersachsen liegt. Ob ein portugiesischer Feiertag für Sie zählt, hängt vom dortigen Recht und von Ihrer Absprache mit dem Arbeitgeber ab. Praktisch heißt das: Legen Sie vor einer [Workation](/ratgeber/workation) schriftlich fest, an welchen Tagen Sie arbeiten. Für längere Aufenthalte kommen Fragen zu Sozialversicherung und Steuern dazu, die der Ratgeber [Remote arbeiten aus dem Ausland](/ratgeber/remote-arbeiten-aus-dem-ausland) behandelt. Stellen, bei denen der Arbeitsort frei wählbar ist, finden Sie unter [Remote-Jobs](/jobs/remote). ### Häufige Fragen **Habe ich im Homeoffice frei, wenn nur an meinem Wohnort Feiertag ist?** Arbeiten Sie an diesem Tag tatsächlich zu Hause, gilt dort das Feiertagsrecht Ihres Bundeslands. Nach § 9 ArbZG dürfen Beschäftigte an gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, und die Feiertagsgesetze der Länder gelten in deren Gebiet. Der Arbeitgeber muss für den ausgefallenen Tag das übliche Entgelt zahlen (§ 2 EFZG). Weil es dazu keine ausdrückliche gesetzliche Regel für das Homeoffice gibt, sollten Sie die Frage vorab schriftlich klären. **Kann mein Arbeitgeber mich an einem Feiertag ins Büro holen?** Ja, sofern dieser Tag am Ort des Büros kein Feiertag ist und Ihr Vertrag Büroarbeit vorsieht. Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort nach billigem Ermessen (§ 106 GewO), soweit keine Vereinbarung etwas anderes festlegt. Wohnen Sie in Bayern und arbeitet Ihr Betrieb in Hessen, kann er Sie am 6. Januar also grundsätzlich nach Frankfurt bestellen. Ein vereinbarter fester Homeoffice-Tag lässt sich allerdings nicht einseitig verschieben. **Gilt Fronleichnam in ganz Sachsen und Thüringen?** Nein. In Sachsen ist Fronleichnam nur in den Regionen gesetzlicher Feiertag, die das Staatsministerium des Innern per Rechtsverordnung bestimmt (§ 1 SächsSFG). In Thüringen legt das zuständige Ministerium den Tag per Rechtsverordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung fest (§ 2 Abs. 2 ThürFGtG). Die Verordnung nennt die betroffenen Orte; die Gemeindeverwaltung gibt ebenfalls Auskunft. **Welche Feiertage gelten bei einer Workation im Ausland?** Die Feiertagsgesetze der deutschen Länder gelten nur in deren Gebiet, in Portugal zum Beispiel also nicht. Ob ein Feiertag im Gastland für Sie arbeitsfrei ist, regelt das dortige Recht zusammen mit Ihrem Vertrag. Klären Sie deshalb vor der Abreise schriftlich, an welchen Tagen Sie arbeiten. So ist geregelt, was an einem Feiertag des Gastlands geschieht, an dem Behörden und Geschäfte vor Ort geschlossen haben. ### Quellen - Art. 1 Bayerisches Feiertagsgesetz (BayFTG): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFTG-1 (Text gilt ab 1.8.2013) - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.8.2024, 6 AZR 38/24, Pressemitteilung Nr. 20/24: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/feiertagszuschlaege-massgeblichkeit-des-regelmaessigen-beschaeftigungsorts/ (Pressemitteilung vom 1.8.2024) - § 9 ArbZG – Sonn- und Feiertagsruhe: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__9.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz – Entgeltzahlung an Feiertagen: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html (Abgerufen am 30.10.2026) - Art. 2 Einigungsvertrag – Tag der Deutschen Einheit: https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/art_2.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 1 Feiertagsgesetz Baden-Württemberg: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00008DAENN00000000002 (Fassung vom 8.5.1995) - § 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage Berlin: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NNLBE000049DFNN00000000009 (Fassung vom 10.7.2024) - § 2 Feiertagsgesetz Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/ftg_2015 (Zuletzt geändert am 30.4.2015) - Bremen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Reformationstag): https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2018_06_28_GBl_Nr_0063_signed.pdf (Gesetz vom 26.6.2018) - § 1 Feiertagsgesetz Hamburg: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006CB9NN00000000002 (Fassung vom 12.3.2018) - § 1 Hessisches Feiertagsgesetz: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-NNLHE000051B5NN00000000002 (Abgerufen am 30.10.2026) --- ## Feierabend im Homeoffice: Wie Sie Arbeit und Freizeit trennen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/abgrenzung-und-erschoepfung Kategorie: Gesundheit & Balance Themen: Abgrenzung & Balance, Gesundheit, Arbeitszeit & Erreichbarkeit, Homeoffice Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Nach § 5 ArbZG steht Beschäftigten nach Arbeitsende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu, werktäglich gelten acht, höchstens zehn Stunden Arbeit (§ 3 ArbZG). Ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit gibt es in Deutschland nicht. Laut BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 mit rund 20.000 Erwerbstätigen wird von 22 Prozent der Beschäftigten erwartet, auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Eine BAuA-Auswertung der Jahre 2015 bis 2023 zeigt: Erreichbarkeitserwartungen hängen mit schlechterer Gesundheit zusammen, Zeiterfassung im Homeoffice dämpft sie. Von 22 Prozent der Beschäftigten in Deutschland wird erwartet, dass sie auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sind. 13 Prozent werden tatsächlich in ihrer Freizeit kontaktiert. Das ergab die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, eine repräsentative Befragung von rund 20.000 Erwerbstätigen. Im Homeoffice fehlt außerdem der Arbeitsweg, der Büro und Zuhause früher sauber getrennt hat. Der Laptop steht nach Feierabend weiter auf dem Esstisch, das Diensthandy liegt neben dem Sofa. ### Warum fällt das Abschalten im Homeoffice schwerer? Weil Arbeit und Privatleben im selben Raum stattfinden und keine feste Grenze sie trennt. Die Arbeitsforschung nennt das Entgrenzung, also das Verschwimmen der Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit, weil sich Aufgaben jederzeit von zu Hause erledigen lassen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat das früh gemessen. In der Beschäftigtenbefragung des Linked Personnel Panels 2014 antworteten 1.044 bis 1.085 Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Mitarbeitenden. 48 Prozent derjenigen mit Homeoffice berichteten von einer stärkeren Vermischung von Arbeit und Privatleben. Bei Beschäftigten, die zumindest teilweise außerhalb der normalen Arbeitszeit zu Hause arbeiteten, waren es 50 Prozent, bei denen, die nur während der regulären Arbeitszeit von zu Hause arbeiteten, 40 Prozent. Veröffentlicht hat das IAB die Zahlen im Kurzbericht 11/2019. Derselbe Bericht enthält einen zweiten Befund aus der Befragungswelle 2017, für die je Welle mindestens 6.779 Beschäftigte befragt wurden: 44 Prozent der Beschäftigten, die zu Hause arbeiteten, taten das nach eigener Aussage „ausschließlich in ihrer Freizeit“, also abends oder am Wochenende. Auch Betriebe sehen das Problem. Im Juni 2021 befragte das IAB 2.000 Betriebe. Unter denen, in denen Beschäftigte im Homeoffice arbeiten können, meldete jeder fünfte eine Belastung durch unzureichende Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. ### Wie hängen Erreichbarkeit und Erschöpfung zusammen? Ständige Erreichbarkeit geht in den Daten der BAuA häufig mit schlechterer Gesundheit einher. Die Zahlen beschreiben Zusammenhänge, keine nachgewiesenen Ursachen. In der Arbeitszeitbefragung 2021 hatten 16 Prozent der Beschäftigten regelmäßig verkürzte Ruhezeiten von weniger als elf Stunden. Verkürzte Ruhezeiten, lange Arbeitszeiten und ständige Erreichbarkeit hängen dort häufig mit einem schlechteren Gesundheitszustand und geringerer Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance zusammen. Die Welle 2023 mit 11.199 Teilnehmenden bestätigt das Muster. Bei mehr als 48 Wochenstunden berichteten Beschäftigte häufiger von emotionaler und körperlicher Erschöpfung als bei 35 bis 48 Stunden. Auch Schlafstörungen nannten sie öfter. Jüngere trifft es stärker: 21 Prozent der 15- bis 29-Jährigen nannten verkürzte Ruhezeiten, unter den 55- bis 65-Jährigen waren es 14 Prozent. Speziell zum Homeoffice hat M. Zeschke für die BAuA die Befragungswellen 2015 bis 2023 ausgewertet: fünf Messzeitpunkte, 32.755 Datenpunkte von 21.455 Personen, erschienen 2025 in der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft. Mehr Homeoffice-Tage pro Woche gehen dort mit höheren Erwartungen an die Erreichbarkeit einher, und diese Erwartungen hängen mit schlechterer allgemeiner Gesundheit zusammen. Der Gesamtzusammenhang zwischen Homeoffice-Tagen und Gesundheit ist trotzdem positiv, mit einem Optimum bei etwa zwei bis drei Tagen pro Woche. Den Unterschied macht die betriebliche Arbeitszeiterfassung. Ohne sie gehen mehr Homeoffice-Tage mit höheren Erreichbarkeitserwartungen einher, mit ihr mit niedrigeren. | Herausgeber und Erhebung | Stichprobe | Befund | | --- | --- | --- | | BAuA, Arbeitszeitbefragung 2021 | rund 20.000 Erwerbstätige | 22 % sollen außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sein, 13 % werden privat kontaktiert, 16 % haben regelmäßig verkürzte Ruhezeiten | | BAuA, Arbeitszeitbefragung 2023 | 11.199 Erwerbstätige | über 48 Wochenstunden häufiger emotionale und körperliche Erschöpfung | | BAuA, Arbeitszeitbefragung 2015–2023 (Zeschke 2025) | 32.755 Datenpunkte von 21.455 Personen | Optimum bei 2–3 Homeoffice-Tagen; mit Zeiterfassung niedrigere Erreichbarkeitserwartungen | | IAB, Linked Personnel Panel 2014 | 1.044–1.085 Beschäftigte | 48 % der Beschäftigten mit Homeoffice berichten stärkere Vermischung von Arbeit und Privatleben | | IAB, Betriebsbefragung Juni 2021 | 2.000 Betriebe | jeder fünfte Betrieb mit Homeoffice meldet Belastung durch fehlende Abgrenzung | ### Was schreibt das Arbeitszeitgesetz für den Feierabend vor? Nach Arbeitsende beginnt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden. § 5 Abs. 1 ArbZG lautet: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ Das gilt im Homeoffice genauso wie im Büro. Kürzere Ruhezeiten erlaubt § 5 Abs. 2 nur in bestimmten Bereichen, etwa in Krankenhäusern oder Verkehrsbetrieben. Auch dort darf sie höchstens um eine Stunde kürzer ausfallen und muss später ausgeglichen werden. Die Höchstarbeitszeit steht in § 3 ArbZG: Werktäglich sind acht Stunden erlaubt. Auf bis zu zehn Stunden darf die Arbeitszeit nur steigen, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ein Beispiel: Um 22 Uhr beantworten Sie noch schnell eine Kundenanfrage. Zählt das als Arbeit, endet die tägliche Arbeitszeit erst um 22 Uhr, und die Ruhezeit reicht bis 9 Uhr am nächsten Morgen. Ob schon sehr kurze Unterbrechungen die Ruhezeit neu beginnen lassen, beantwortet der Gesetzestext nicht ausdrücklich. Ein ausdrückliches gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit gibt es in Deutschland nicht. Geschützt wird der Feierabend über Ruhezeit und Höchstarbeitszeit. Hinzu kommt die Zeiterfassung: Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Pausen und Überstunden zu Hause behandelt der Ratgeber [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Wie schaffen Sie im Homeoffice einen klaren Feierabend? Ein fester Ablauf ersetzt den Heimweg. Geld kostet das nicht. 1. Arbeitsende festlegen. Bestimmen Sie morgens, wann Sie aufhören, und tragen Sie Beginn und Ende in die Zeiterfassung ein. Die BAuA-Auswertung 2015 bis 2023 verbindet Zeiterfassung im Homeoffice mit geringeren Erreichbarkeitserwartungen. 2. Ein Ritual zum Schluss einführen. Notieren Sie die offenen Aufgaben für morgen, schließen Sie alle Programme und klappen Sie den Laptop zu. Ein kurzer Gang um den Block oder zum Briefkasten übernimmt die Rolle des Heimwegs. 3. Den Arbeitsplatz räumlich trennen. Ein eigener Schreibtisch, möglichst in einem Raum mit Tür, macht das Ende sichtbar. Fehlt der Platz, kommen Laptop und Unterlagen nach Feierabend in eine Kiste oder einen Schrank. Wie das auf wenig Fläche gelingt, steht unter [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten). 4. Benachrichtigungen abschalten. Stellen Sie Push-Nachrichten für Dienstmail und Chat nach Arbeitsende stumm und setzen Sie einen Abwesenheitsstatus. Ein getrenntes Diensthandy lässt sich ganz ausschalten. 5. Erreichbarkeit verbindlich absprechen. Klären Sie mit Vorgesetzten und Team, wann Sie antworten, bis wann eine Antwort erwartet wird und über welchen Kanal echte Notfälle laufen. 6. Ausnahmen ausgleichen. Mussten Sie abends doch arbeiten, rechnen Sie die elf Stunden Ruhezeit nach und fangen Sie am nächsten Morgen entsprechend später an. ### Was gehört in eine Absprache zur Erreichbarkeit? Feste Antwortzeiten und ein Notfallkanal, beides schriftlich. Mündliche Zusagen gehen unter Termindruck schnell verloren. Eine Teamregel kann etwa so lauten: erreichbar montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, Chatnachrichten innerhalb von zwei Stunden beantworten, Mails nach 18 Uhr erst am nächsten Arbeitstag bearbeiten, Notfälle nur per Anruf und nur durch die Teamleitung. Zur Absprache gehört auch das eigene Sendeverhalten. Eine Mail um 21 Uhr erzeugt beim Empfänger Druck, selbst wenn keine Antwort erwartet wird. Outlook und Gmail bieten eine Funktion zum geplanten Senden, mit der eine abends geschriebene Nachricht erst am Morgen ankommt. Führungskräfte setzen hier den Maßstab, denn das Team richtet sich nach ihren Uhrzeiten. Was Arbeitgeber dazu in eine Homeoffice-Regelung schreiben können, beschreibt der Beitrag [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). Eltern verlegen Arbeit oft in den Abend, wenn die Kinder schlafen. Auch dann gilt die Ruhezeit von elf Stunden. Wie sich Betreuung und Arbeitszeit vereinbaren lassen, steht im Ratgeber [Kinder im Homeoffice](/ratgeber/kinder-im-homeoffice). ### Wann sollten Sie Erschöpfung ärztlich abklären lassen? Wenn Müdigkeit und Schlafprobleme über Wochen anhalten und auch nach freien Tagen oder einem Urlaub nicht nachlassen. Erste Anlaufstelle ist die hausärztliche Praxis. Dort lässt sich klären, ob körperliche Ursachen dahinterstehen und ob eine psychotherapeutische Abklärung sinnvoll ist. Feierabendrituale und Absprachen verringern Belastungen aus der Arbeitsorganisation, eine Behandlung ersetzen sie nicht. Liegt die Ursache in dauerhaft erwarteter Erreichbarkeit, ist das auch Sache des Arbeitgebers. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gehören psychische Belastungen bei der Arbeit zur Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber erstellen muss. Sprechen Sie Vorgesetzte oder den Betriebsrat konkret darauf an. Hintergründe zu Pflichten bei der Arbeit zu Hause stehen unter [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit), weitere Artikel zu Pausen und Bewegung in der Kategorie [Gesundheit & Balance](/ratgeber/kategorie/gesundheit). ### Häufige Fragen **Muss ich im Homeoffice nach Feierabend erreichbar sein?** Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Erreichbarkeit nach Feierabend gibt es nicht, ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit aber auch nicht. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG steht Ihnen nach Arbeitsende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu. Eine Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung über Rufbereitschaft ergeben. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und sprechen Sie Zeiten und Notfallkanäle mit Ihren Vorgesetzten ab. **Wie viele Stunden Ruhezeit stehen mir nach der Arbeit zu?** Nach § 5 Abs. 1 ArbZG mindestens elf Stunden am Stück, gerechnet ab dem Ende der täglichen Arbeitszeit. Das gilt auch im Homeoffice. Endet Ihre Arbeit um 19 Uhr, dürfen Sie frühestens um 6 Uhr wieder anfangen. Kürzere Ruhezeiten von bis zu einer Stunde erlaubt § 5 Abs. 2 nur in bestimmten Bereichen, etwa in Krankenhäusern oder Verkehrsbetrieben, und nur mit Ausgleich durch eine längere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden. **Hilft Zeiterfassung gegen ständige Erreichbarkeit im Homeoffice?** Die Daten der BAuA sprechen dafür. Eine Auswertung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2015 bis 2023 mit 32.755 Datenpunkten von 21.455 Personen zeigt: Ohne betriebliche Arbeitszeiterfassung gehen mehr Homeoffice-Tage mit höheren Erwartungen an die Erreichbarkeit einher, mit Erfassung mit niedrigeren. Hohe Erreichbarkeitserwartungen hängen wiederum mit schlechterer Gesundheit zusammen. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. **Wann sollte ich wegen Erschöpfung zum Arzt gehen?** Halten Erschöpfung und Schlafprobleme über mehrere Wochen an und bessern sich auch nach freien Tagen nicht, lassen Sie das ärztlich abklären. Die hausärztliche Praxis kann körperliche Ursachen prüfen und mit Ihnen besprechen, ob eine psychotherapeutische Abklärung sinnvoll ist. Feste Arbeitszeiten und klare Absprachen zur Erreichbarkeit entlasten im Alltag. Eine Behandlung ersetzen sie nicht. ### Quellen - Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 5 Ruhezeit: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html (Zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024, abgerufen am 30.10.2026) - Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html (Zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024, abgerufen am 30.10.2026) - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html (abgerufen am 30.10.2026) - Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/ (Beschluss vom 13.9.2022, abgerufen am 30.10.2026) - BAuA, Pressemitteilung 07/23: Arbeitszeitreport Deutschland, BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 (rund 20.000 Erwerbstätige): https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2023/02/pm07-23.html (Veröffentlicht am 7.2.2023, abgerufen am 30.10.2026) - BAuA, Pressemitteilung 30/24: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (11.199 Erwerbstätige): https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2024/10/pm30-24.html (Veröffentlicht am 28.10.2024, abgerufen am 30.10.2026) - BAuA, M. Zeschke: Die Rolle von Erreichbarkeitserwartungen und Arbeitszeiterfassung bei der Gesundheit von Beschäftigten im Homeoffice. Eine Analyse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015–2023, Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 79 (3), S. 329–340: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Aufsaetze/artikel4207 (Erschienen 2025, abgerufen am 30.10.2026) - IAB-Kurzbericht 11/2019: Homeoffice bietet Vorteile, hat aber auch Tücken (Grunau, Ruf, Steffes, Wolter): https://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf (Ausgabe 11/2019, abgerufen am 30.10.2026) - IAB-Forum: Wie gingen die Betriebe mit der Belastung der Beschäftigten durch die Pandemie um? (Befragung von 2.000 Betrieben, Juni 2021): https://iab-forum.de/wie-gingen-die-betriebe-mit-der-belastung-der-beschaeftigten-durch-die-pandemie-um/ (Veröffentlicht am 20.5.2022, abgerufen am 30.10.2026) --- ## Kinder im Homeoffice: Betreuung, Kinderkrankentage, Rechte URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/kinder-im-homeoffice Kategorie: Homeoffice & Recht Themen: Familie & Vereinbarkeit, Homeoffice, Arbeitszeit & Erreichbarkeit, Homeoffice-Vereinbarung Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Homeoffice ersetzt keine Kinderbetreuung: Die Arbeitszeit gehört dem Arbeitgeber, auch am Küchentisch. Für ein krankes Kind unter zwölf Jahren zahlt die gesetzliche Krankenkasse 2026 Kinderkrankengeld für bis zu 15 Arbeitstage je Kind, Alleinerziehende bekommen 30 Tage (§ 45 Abs. 2a SGB V). Die Höchstgrenze liegt bei 35 Tagen, für Alleinerziehende bei 70. Der Anspruch besteht auch dann, wenn Sie im Homeoffice arbeiten könnten. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Ein Kind mit Fieber auf dem Sofa und ein Laptop am Esstisch: Viele Eltern versuchen dann, beides gleichzeitig zu schaffen. Rechtlich geht das nicht auf. Im Homeoffice schulden Sie dieselbe Arbeitsleistung wie im Büro, und für die Betreuung eines kranken Kindes gibt es einen eigenen Anspruch: 2026 bis zu 15 Kinderkrankentage je Kind, für Alleinerziehende 30 Tage (§ 45 Abs. 2a SGB V). ### Darf ich im Homeoffice nebenbei mein Kind betreuen? Nicht während der Arbeitszeit. Der Arbeitsvertrag verpflichtet Sie zur vereinbarten Arbeit, egal wo Sie sie erledigen. Homeoffice verlegt nur den Ort. Ein Schulkind, das nach dem Mittagessen still Hausaufgaben macht, stört kaum. Ein Zweijähriger, der alle zehn Minuten etwas braucht, schon: Dann arbeiten Sie faktisch nicht, und der Arbeitgeber bezahlt Stunden, die er nicht bekommt. Das kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch zu Hause. Werktäglich sind acht Stunden zulässig, ausnahmsweise zehn, wenn der Durchschnitt über sechs Monate bei acht Stunden bleibt (§ 3 ArbZG). Nach Feierabend müssen elf Stunden Ruhezeit folgen (§ 5 ArbZG). Eltern, die tagsüber betreuen und abends nacharbeiten, verletzen diese Grenze schnell: Endet die Arbeit um 23 Uhr, darf sie am nächsten Tag erst um 10 Uhr wieder beginnen. Mehr zu Pausen und Erfassung steht im Ratgeber [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2025 und 2026? 2025 und 2026 gilt dieselbe erhöhte Zahl: 15 Arbeitstage je Kind, 30 für Alleinerziehende. Für 2026 steht das in § 45 Abs. 2a SGB V, für 2024 und 2025 bestätigt es das Bundesgesundheitsministerium. Bei mehreren Kindern gilt eine Obergrenze je Elternteil. | Zeitraum | Je Kind | Je Kind, alleinerziehend | Höchstens im Jahr | Höchstens, alleinerziehend | | --- | --- | --- | --- | --- | | 2024 und 2025 | 15 Arbeitstage | 30 Arbeitstage | 35 Arbeitstage | 70 Arbeitstage | | 2026 (§ 45 Abs. 2a SGB V) | 15 Arbeitstage | 30 Arbeitstage | 35 Arbeitstage | 70 Arbeitstage | | Regelwert (§ 45 Abs. 2 SGB V) | 10 Arbeitstage | 20 Arbeitstage | 25 Arbeitstage | 50 Arbeitstage | Die letzte Zeile ist mehr als Geschichte. Absatz 2a gilt nach seinem Wortlaut nur für das Kalenderjahr 2026. Beschließt der Gesetzgeber keine neue Ausnahme, gelten ab 2027 wieder 10 und 20 Tage. Für die Planung des nächsten Jahres sind deshalb die niedrigeren Zahlen die sichere Annahme, bis eine Änderung im Bundesgesetzblatt steht. Voraussetzungen nach § 45 Abs. 1 SGB V: Das Kind ist jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen. Ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass Sie zur Betreuung zu Hause bleiben müssen. Und keine andere Person im Haushalt kann das Kind betreuen. Beantragt wird das Kinderkrankengeld bei der eigenen Krankenkasse. ### Habe ich Anspruch, obwohl ich im Homeoffice arbeiten könnte? Ja. Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet genau diese Frage in seinen FAQ: Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten, haben bei Betreuungsbedarf Anspruch auf Kinderkrankengeld. Entscheidend ist, dass die Betreuung das Arbeiten verhindert und das ärztliche Zeugnis vorliegt. Der Arbeitgeber kann Sie nicht auf das Homeoffice verweisen. Für die Dauer des Anspruchs haben Sie gegen ihn einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit (§ 45 Abs. 3 SGB V), der sich vertraglich weder ausschließen noch beschränken lässt. Er darf auch nicht verlangen, dass Sie vorher Überstunden oder Zeitguthaben abbauen. Das gilt laut Ministerium selbst dann, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung etwas anderes vorsieht. Die Tage müssen nicht am Stück genommen werden. Eltern können sich abwechseln und die Tage einzeln einsetzen, etwa an zwei von fünf Arbeitstagen. Einen gesetzlichen Anspruch, eigene Tage auf den anderen Elternteil zu übertragen, gibt es nicht. Möglich ist das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers jenes Elternteils, dessen Kontingent bereits aufgebraucht ist. ### Wer bezahlt die Tage, an denen ich das Kind betreue? In den meisten Fällen die Krankenkasse. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Gab es in den zwölf Monaten davor beitragspflichtige Einmalzahlungen, sind es 100 Prozent. Gedeckelt ist der Betrag bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 45 Abs. 2 SGB V). Vorrang hat eine bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber. Nach § 616 BGB behalten Beschäftigte ihren Lohn, wenn sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden aus persönlichen Gründen verhindert sind. Was die Krankenkasse für diese Zeit zahlt, wird angerechnet. Ein Blick in Arbeits- und Tarifvertrag lohnt sich: Dort steht, ob und wie lange der Arbeitgeber bei einer Arbeitsverhinderung weiterzahlt. Ist das Kind über den anderen Elternteil privat versichert, gibt es kein Kinderkrankengeld. Den Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben Sie trotzdem, denn § 45 Abs. 5 SGB V gewährt ihn auch Beschäftigten ohne eigenen Anspruch auf Kinderkrankengeld. ### Was können Eltern mit dem Arbeitgeber vereinbaren? Für den gewöhnlichen Alltag, also ohne Krankheit, hilft nur eine klare Absprache. Der Arbeitgeber bestimmt Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, soweit Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag nichts festlegen (§ 106 GewO). Was schriftlich vereinbart ist, muss dagegen nicht jedes Mal neu verhandelt werden. Bewährt hat sich diese Reihenfolge: 1. Kernarbeitszeit festlegen, in der Sie verlässlich erreichbar sind, zum Beispiel 9 bis 13 Uhr. 2. Restliche Stunden in einem Gleitzeitrahmen verteilen, der die elf Stunden Ruhezeit einhält. 3. Vereinbaren, wie Sie sich bei einem kranken Kind melden: wen Sie bis wann informieren und wie das ärztliche Zeugnis nachgereicht wird. 4. Eine Vertretung für Aufgaben mit festen Fristen benennen. 5. Prüfen, ob eine Verringerung der Arbeitszeit sinnvoll ist. In der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt (§ 15 Abs. 4 BEEG). Elternzeit gibt es bis zum dritten Geburtstag. Bis zu 24 Monate davon lassen sich auf die Zeit zwischen drittem und vollendetem achten Lebensjahr verschieben (§ 15 Abs. 2 BEEG). Wer dauerhaft weniger arbeiten möchte, findet passende Angebote unter [Teilzeitstellen mit Homeoffice](/jobs/homeoffice/teilzeit). Ob überhaupt ein Anspruch auf Homeoffice besteht, klärt der Artikel [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). ### Bin ich auf dem Weg zur Kita versichert? Ja. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt die Arbeit zu Hause im gleichen Umfang wie im Betrieb (§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII). Ausdrücklich versichert ist auch der direkte Weg von der Wohnung zur Kita oder Tagesmutter und zurück, wenn Sie zu Hause arbeiten (§ 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII). Einzelheiten zu Wegen und Pausen im Homeoffice stehen im Artikel [Unfallversicherung im Homeoffice](/ratgeber/unfallversicherung-homeoffice). Ein Sonderfall betrifft ältere Kinder. Ab dem zwölften Geburtstag endet der Anspruch auf Kinderkrankengeld, es sei denn, das Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen. Für eine Dreizehnjährige mit Grippe bleibt dann nur § 616 BGB, Urlaub oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber. Wie sich Arbeit und Familie in derselben Wohnung trennen lassen, beschreibt der Ratgeber [Abgrenzung und Erschöpfung](/ratgeber/abgrenzung-und-erschoepfung); weitere Beiträge sammelt das Thema [Familie und Vereinbarkeit](/ratgeber/thema/vereinbarkeit). ### Häufige Fragen **Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich mit krankem Kind im Homeoffice arbeite?** Nein. Wenn ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass Ihr Kind unter zwölf Jahren Betreuung braucht, und niemand sonst im Haushalt einspringen kann, haben Sie nach § 45 Abs. 3 SGB V Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Dieser Anspruch lässt sich vertraglich weder ausschließen noch beschränken. Das Bundesgesundheitsministerium stellt ausdrücklich klar, dass auch Eltern Kinderkrankengeld beantragen können, die im Homeoffice arbeiten könnten. Ein Abbau von Überstunden vorab darf nicht verlangt werden. **Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026 bei zwei Kindern?** Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann 2026 für jedes Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, bei zwei Kindern also rechnerisch 30 Tage. Die Obergrenze je Elternteil liegt bei 35 Arbeitstagen im Jahr, ab drei Kindern greift sie. Alleinerziehende haben 30 Tage je Kind und höchstens 70 Tage im Jahr. Grundlage ist § 45 Abs. 2a SGB V, der ausdrücklich nur für das Kalenderjahr 2026 gilt. **Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Kind privat versichert ist?** Nein. Kinderkrankengeld setzt voraus, dass Sie selbst und das Kind gesetzlich versichert sind. Ist das Kind über den anderen Elternteil privat versichert, besteht nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums kein Anspruch. Den Anspruch auf unbezahlte Freistellung behalten Sie trotzdem: § 45 Abs. 5 SGB V gewährt ihn auch Beschäftigten, die selbst kein Kinderkrankengeld bekommen. Eine Lohnfortzahlung für diese Tage gibt es nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag sie vorsehen. **Kann ich nur einen halben Kinderkrankentag nehmen?** Ja. Wird das Kind krank, nachdem Sie die Arbeit bereits begonnen haben, können Sie für diesen Tag Kinderkrankengeld beantragen. Der Arbeitgeber muss Sie für den Rest des Tages unbezahlt freistellen. Bezahlt wird dann nur das tatsächlich ausgefallene Entgelt dieses Tages. Die Tage lassen sich außerdem einzeln nehmen, etwa an zwei von fünf Arbeitstagen, wenn sich beide Eltern mit der Betreuung abwechseln. ### Quellen - § 45 SGB V – Krankengeld bei Erkrankung des Kindes: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html (Abgerufen am 30.10.2026) - Bundesministerium für Gesundheit: FAQ Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld (Stand 10.2.2026) - § 616 BGB – Vorübergehende Verhinderung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html (Abgerufen am 30.10.2026) - §§ 3 und 5 ArbZG – Arbeitszeit und Ruhezeit: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 8 SGB VII – Arbeitsunfall: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html (Abgerufen am 30.10.2026) --- ## Werkstudent im Homeoffice: Was für Stunden und Versicherung gilt URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/werkstudent-im-homeoffice Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Teilzeit, Sozialversicherung, Arbeitszeit & Erreichbarkeit, Homeoffice, Jobsuche Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Das Werkstudentenprivileg befreit Studierende von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, solange sie in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien ist mehr erlaubt, im Jahr aber nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden. Rentenversicherungspflicht besteht ab 603,01 Euro Monatsverdienst (2026). Im Homeoffice sind Sie gesetzlich unfallversichert wie im Büro. Lohnsteuer fällt normal an; zu viel einbehaltene Steuer erstattet das Finanzamt nach der Steuererklärung. Werkstudierende dürfen in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei bleiben wollen. Der Verdienst ist für diese Grenze ohne Bedeutung, es zählen allein die Wochenstunden. Im Homeoffice ist das schwerer zu kontrollieren als im Büro, weil niemand sieht, wann Sie den Laptop zuklappen. Deshalb gehört eine saubere Zeiterfassung zu jedem Werkstudentenjob von zu Hause. ### Was bedeutet das Werkstudentenprivileg? Ordentlich Studierende, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, sind in dieser Beschäftigung krankenversicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Nach dem gemeinsamen Rundschreiben von GKV-Spitzenverband, Deutscher Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit vom 23.11.2016 gilt das entsprechend für die Pflegeversicherung und nach § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III für die Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung gibt es das Privileg nicht. Voraussetzung ist, dass Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium gehören. Davon gehen die Sozialversicherungsträger aus, wenn die Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst. Ob die Arbeit im Büro oder zu Hause stattfindet, ist dafür ohne Bedeutung. Auf der Seite gibt es keinen eigenen Filter für Werkstudentenstellen. Passende Angebote stehen meist unter [Teilzeit im Homeoffice](/jobs/homeoffice/teilzeit) und, für kürzere Einsätze, unter [Praktikum im Homeoffice](/jobs/homeoffice/praktikum). ### Wann dürfen Sie mehr als 20 Stunden arbeiten? In drei Fällen, die das Rundschreiben aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ableitet. Erstens bleibt ein Job versicherungsfrei, der ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird, unabhängig von Stundenzahl und Verdienst. Zweitens darf ein Job mit sonst höchstens 20 Wochenstunden in den Semesterferien aufgestockt werden, wenn er danach wieder auf 20 Stunden zurückgeht. Drittens kann Mehrarbeit am Wochenende, abends oder nachts unschädlich sein. Das gilt aber nur, wenn der Job auf höchstens 26 Wochen befristet ist. Die Obergrenze ist die 26-Wochen-Regel. Wer innerhalb eines Jahres mehr als 26 Wochen, also 182 Kalendertage, mit mehr als 20 Wochenstunden beschäftigt ist, zählt nicht mehr zu den Studierenden, sondern zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gerechnet wird nicht im Kalenderjahr: Vom voraussichtlichen Ende der Beschäftigung zählt man ein Jahr zurück. Alle Jobs mit mehr als 20 Stunden in diesem Zeitraum werden addiert, auch bei verschiedenen Arbeitgebern. Mehrere Jobs nebeneinander zählen ebenfalls zusammen. Laut Rundschreiben endet das Privileg zum Beispiel, wenn zu 18 Stunden beim ersten Arbeitgeber ein zweiter Job mit sieben Stunden hinzukommt. ### Werkstudent oder Minijob: Was unterscheidet sich? Ein Werkstudentenjob ist kein Minijob, betont die Minijob-Zentrale. Die Grenze zieht der Verdienst: 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat, 2025 waren es 556 Euro. Darüber beginnt die Werkstudentenbeschäftigung mit voller Rentenversicherungspflicht. Die Übersicht folgt der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung für Studierende (Auflage März 2026). | Beschäftigung | Verdienst und Zeit | Rentenversicherung | Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung | Lohnsteuer | | --- | --- | --- | --- | --- | | Minijob | bis 603 Euro, Stunden ohne Bedeutung | pflichtig, Befreiung auf Antrag möglich | frei | 2 % Pauschalabgabe, wenn der Arbeitgeber sie wählt | | Werkstudent | über 603 Euro, bis 20 Std. pro Woche | pflichtig, Beitrag je zur Hälfte | frei | normal nach Steuerklasse | | Mehr als 20 Std. | über 603 Euro, über 20 Std. pro Woche | pflichtig | pflichtig | normal nach Steuerklasse | Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent. Die DRV rechnet in ihrer Broschüre mit einem Monatsverdienst von 2.100 Euro bei 20 Wochenstunden: Arbeitgeber und Studentin zahlen je 195,30 Euro, weitere Sozialabgaben fallen nicht an. Bei einem Verdienst zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Job im Übergangsbereich, und Ihr Anteil ist niedriger. Krankenversichert sind Sie weiter über Ihre bisherige Versicherung; die DRV rät, Besonderheiten mit der Krankenkasse zu klären. Wie Minijobs von zu Hause funktionieren, erklärt der Artikel [Minijob im Homeoffice](/ratgeber/minijob-im-homeoffice). ### Wie wird die Arbeitszeit im Homeoffice erfasst? Ihr Arbeitgeber muss sie erfassen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.9.2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen (1 ABR 22/21). Für Werkstudierende hat die Aufzeichnung einen zweiten Zweck: Sie belegt, dass die 20-Stunden-Grenze eingehalten wurde, falls die Sozialversicherung später nachfragt. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten auch zu Hause. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Nach Arbeitsende steht Ihnen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu (§ 5 ArbZG). Eine E-Mail um 23 Uhr und der Start um acht Uhr morgens vertragen sich damit nicht. Notieren Sie jeden Tag, wann Sie anfangen und aufhören, und tragen Sie die Pausen ein. Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber nur ein einfaches Formular nutzt. Arbeiten Sie in einer Woche länger, weil eine Klausur ansteht und Sie Stunden vorziehen wollen, sprechen Sie das vorher ab. Mehr dazu steht im Artikel [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Sind Sie zu Hause unfallversichert? Ja. Werkstudierende sind Beschäftigte und damit gesetzlich unfallversichert. Wird die versicherte Tätigkeit im eigenen Haushalt ausgeübt, besteht Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII im gleichen Umfang wie im Betrieb. Versichert ist, was mit der Arbeit zusammenhängt, nicht die private Erledigung zwischendurch. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, zeigt der Artikel [Unfallversicherung im Homeoffice](/ratgeber/unfallversicherung-homeoffice). ### Welche Steuern zahlen Werkstudierende? Ganz normale Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse. Eine Pauschalsteuer wie im Minijob gibt es nicht. Ob am Ende Einkommensteuer übrig bleibt, hängt vom Jahreseinkommen ab. Bis zum Grundfreibetrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei; er liegt 2026 bei 12.348 Euro (§ 32a Abs. 1 EStG). Arbeiten Sie nur einen Teil des Jahres als Werkstudent oder schwankt Ihr Verdienst, kann mehr Lohnsteuer einbehalten worden sein, als für das ganze Jahr anfällt. Die Differenz erstattet das Finanzamt nach der Steuererklärung. In der Erklärung können Sie Werbungskosten angeben, etwa die Homeoffice-Pauschale für Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Wie sie berechnet wird, erklärt der Artikel [Homeoffice-Pauschale](/ratgeber/homeoffice-pauschale). ### Wann endet der Werkstudentenstatus? Mit dem Ende des Studiums, aber nicht am Tag der letzten Prüfung. Laut Rundschreiben gilt die Hochschulausbildung mit Ablauf des Monats als beendet, in dem Sie offiziell schriftlich über das Gesamtergebnis der Prüfungen informiert wurden. Ab dem Folgemonat sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtig, auch wenn der Arbeitsvertrag unverändert weiterläuft. Melden Sie das Datum deshalb sofort der Personalabteilung. Auch der Wechsel vom Bachelor in den Master ist eine Falle. Selbst bei einer kurzen Lücke zwischen beiden Studiengängen gehen die Sozialversicherungsträger nicht davon aus, dass Sie durchgehend ordentlich studiert haben. Für die Wochen dazwischen kann deshalb Versicherungspflicht entstehen. Klären Sie den Zeitraum vorab mit Arbeitgeber und Krankenkasse. ### Häufige Fragen **Darf ich als Werkstudent in den Semesterferien Vollzeit arbeiten?** Ja. Ein Job, der nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird, bleibt nach dem gemeinsamen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger unabhängig von der Stundenzahl versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dasselbe gilt, wenn Sie einen Job mit sonst höchstens 20 Wochenstunden nur in den Ferien aufstocken. Zählen Sie aber mit: Mehr als 26 Wochen über 20 Stunden innerhalb eines Jahres beenden das Privileg, und die Rentenversicherung zahlen Sie auch in den Ferien. **Muss ich als Werkstudent Rentenversicherung zahlen?** Ja, das Werkstudentenprivileg gilt in der Rentenversicherung nicht. Verdienen Sie mehr als 603 Euro im Monat (Grenze 2026), zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber je die Hälfte des Beitragssatzes von 18,6 Prozent. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich, in dem Ihr Anteil niedriger ist. Befreien lassen können sich Werkstudierende anders als Minijobber nicht, so die Minijob-Zentrale. Dafür zählen die Beiträge für Ihre spätere Rente. **Bin ich als Werkstudent im Homeoffice unfallversichert?** Ja. Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie im Betrieb, wenn Sie die versicherte Tätigkeit in Ihrem Haushalt oder an einem anderen Ort ausüben. Das gilt für Werkstudierende wie für alle anderen Beschäftigten. Geschützt sind Tätigkeiten, die mit der Arbeit zusammenhängen. Ein Unfall bei einer rein privaten Erledigung während der Arbeitszeit ist dagegen nicht versichert. Melden Sie einen Unfall sofort dem Arbeitgeber. **Was passiert, wenn ich als Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeite?** Dauerhaft mehr als 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit beenden das Werkstudentenprivileg. Sie werden dann in allen Zweigen versicherungspflichtig, auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Eine Ausnahme gilt für Mehrarbeit zu Randzeiten wie dem Wochenende, wenn die Beschäftigung auf höchstens 26 Wochen befristet ist. Mehrere Jobs werden zusammengerechnet. Ein zweiter Job mit sieben Stunden neben 18 Stunden beim ersten Arbeitgeber reicht schon, um die Grenze zu überschreiten. ### Quellen - GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit: Gemeinsames Rundschreiben „Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten“: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/Rundschreiben_Studenten_Praktikanten.pdf?__blob=publicationFile (Rundschreiben vom 23.11.2016) - Deutsche Rentenversicherung: Lexikon „Werkstudentenprivileg“: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/W/werkstudentenprivileg (abgerufen am 30.10.2026) - Deutsche Rentenversicherung: Broschüre „Tipps für Studierende: Jobben und studieren“ (Nr. 508): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/tipps_fuer_studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=9 (21. Auflage, 3/2026) - Minijob-Zentrale: Minijobs für Studenten (Abgrenzung zum Werkstudentenjob): https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/studenten/studenten_node.html (abgerufen am 30.10.2026) - Minijob-Zentrale, Magazin: Minijob 2026 (Mindestlohn 13,90 Euro, Verdienstgrenze 603 Euro): https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-2026-aenderungen/ (abgerufen am 30.10.2026) - § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit, Abs. 1 Nr. 3 Studierende): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 8 SGB VII (Arbeitsunfall, Abs. 1 Satz 3 Tätigkeit im Haushalt): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 3 Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeit der Arbeitnehmer): https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 5 Arbeitszeitgesetz (Ruhezeit): https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung 35/22 zum Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/ (Beschluss vom 13.9.2022) - § 32a Einkommensteuergesetz (Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html (Fassung ab Veranlagungszeitraum 2026) --- ## Digitale Nomaden: Steuern, Versicherung und Visa im Überblick URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/digitale-nomaden Kategorie: Digitale Nomaden & Workation Themen: Digitale Nomaden, Arbeiten aus dem Ausland, Freelancing, Sozialversicherung, Remote-Arbeit Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Einen gesetzlichen Begriff für digitale Nomaden gibt es nicht. Solange Sie in Deutschland eine Wohnung behalten, die Sie nutzen können, bleiben Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 EStG, § 8 AO). Wer dauerhaft im Ausland arbeitet, fällt in der Regel aus der deutschen Sozialversicherung; die Europäische Krankenversicherungskarte deckt nur vorübergehende Aufenthalte. Visa für digitale Nomaden in Kroatien oder Malta richten sich an Nicht-EU-Bürger, außerhalb der EU gibt es etwa die thailändische Destination Thailand Visa mit 500.000 Baht Finanznachweis. Eine Entwicklerin arbeitet im Februar aus Lissabon, im April aus Split und im Herbst aus Chiang Mai. Ein Gesetz, das diese Lebensform regelt, gibt es nicht. Digitale Nomaden sind rechtlich entweder Angestellte, die im Ausland arbeiten, oder Selbstständige mit wechselndem Aufenthalt. Welche Regeln gelten, entscheiden drei Fragen: Wo sind Sie steuerpflichtig, wo sozialversichert und wo dürfen Sie sich aufhalten? ### Was heißt digitaler Nomade rechtlich? Nichts Eigenes. Der Begriff beschreibt Menschen, die ortsunabhängig am Rechner arbeiten und dabei über längere Zeit von Land zu Land ziehen. Im Unterschied zur [Workation](/ratgeber/workation) ist der Auslandsaufenthalt kein befristeter Abstecher, sondern der Normalfall. Behörden und Gesetze unterscheiden nur nach Ihrem Erwerbsstatus und Ihrem Wohnsitz. Für Angestellte gilt das Arbeitsrecht ihres Vertrags, und der Arbeitgeber muss jedem Aufenthalt im Ausland zustimmen, denn er bestimmt den Arbeitsort nach billigem Ermessen (§ 106 GewO). Selbstständige sind frei in der Ortswahl. Um Steuern und Versicherung müssen sie sich allein kümmern, ebenso um das Aufenthaltsrecht. ### Angestellt oder selbstständig: Was ändert sich? Für Angestellte entscheidet der Arbeitgeber mit. Arbeiten Sie dauerhaft im Ausland, gilt nach Auskunft der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) grundsätzlich das Sozialversicherungsrecht des Beschäftigungsstaats. Die deutschen Regeln über Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung sind dann nicht mehr anwendbar. Der Arbeitgeber muss die Melde- und Beitragspflichten des anderen Staates erfüllen, ein Aufwand, den er vor seiner Zustimmung abwägen wird. Die Details stehen im Ratgeber [Remote arbeiten aus dem Ausland](/ratgeber/remote-arbeiten-aus-dem-ausland). Als Selbstständige oder Selbstständiger sind Sie flexibler. Innerhalb der EU bescheinigt eine A1-Bescheinigung auch Selbstständigen, dass deutsches Recht weiter gilt, wenn sie nur vorübergehend in einem anderen Staat tätig sind; beantragt wird sie über das SV-Meldeportal. Vorsicht gilt bei Verträgen mit nur einem Auftraggeber. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV nichtselbstständige Arbeit, typische Merkmale sind Arbeit nach Weisungen und Eingliederung in fremde Abläufe. Ob das zutrifft, entscheidet auf Antrag die Deutsche Rentenversicherung Bund (§ 7a SGB IV). Passende Aufträge finden Sie unter [Freelance-Projekte remote](/jobs/remote/freelance), Grundlagen im Artikel [Freelancer im Homeoffice](/ratgeber/freelancer-im-homeoffice). ### Bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig? Ja, solange Sie hier einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Die Meldeadresse allein entscheidet nicht. Eine Wohnung, die während der Reise leer steht und für Heimatbesuche bereitsteht, kann einen Wohnsitz begründen. Geben Sie Wohnung und gewöhnlichen Aufenthalt auf, endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Beschränkt steuerpflichtig bleiben Sie mit inländischen Einkünften (§ 1 Abs. 4 EStG), etwa für Arbeit, die in Deutschland ausgeübt oder verwertet wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG). Gleichzeitig können andere Staaten Sie nach ihrem eigenen Recht besteuern. Deutschland selbst sieht als gewöhnlichen Aufenthalt stets einen zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten an (§ 9 AO); andere Staaten haben eigene Schwellen. Die Hoffnung, als Nomade nirgends Steuern zu zahlen, trügt deshalb. Wer keinen festen Wohnsitz hat, muss im Zweifel jedem Staat nachweisen, wo er sich wann aufgehalten hat. Ein lückenloses Reiseprotokoll mit Ein- und Ausreisedaten ist die wichtigste Unterlage. Bei Wegzug und Mischfällen ist eine Steuerberatung mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht der richtige Ansprechpartner. ### Wie bin ich als digitaler Nomade krankenversichert? Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte nur vorübergehend und nur innerhalb Europas. Nach der DVKA deckt sie Leistungen, die mit Blick auf die Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind; der Rücktransport nach Deutschland ist ausgeschlossen. Ob Ihre deutsche Versicherung weiterbesteht, prüft Ihre Krankenkasse, und bei Erwerbstätigkeit im Ausland gilt sie nicht mehr automatisch. Wer dauerhaft unterwegs ist, braucht deshalb eine eigene Lösung: eine internationale private Krankenversicherung, die alle Reiseländer abdeckt, oder die Versicherung im Staat, in dem Sie sich niederlassen. Für die Rente bietet § 7 Abs. 1 SGB VI eine freiwillige Versicherung, die ausdrücklich auch Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland offensteht. Vor dem Wegzug lohnt ein Gespräch mit Krankenkasse und Rentenversicherung. Die DVKA empfiehlt das ausdrücklich, ebenso einen Termin bei der Agentur für Arbeit. ### Welche Länder haben Visa für digitale Nomaden? Mehrere, aber die Programme in der EU sind nicht für Deutsche gedacht. Programme in EU-Staaten richten sich an Staatsangehörige von Ländern außerhalb von EU, EWR und Schweiz, denn EU-Bürger dürfen innerhalb der EU ohnehin arbeiten. Für deutsche Nomaden sind deshalb vor allem Programme außerhalb der EU interessant. Die Tabelle nennt nur Angebote, deren Bedingungen auf einer offiziellen Regierungsseite stehen: | Land und Programm | Für wen | Dauer | Finanznachweis | Arbeit für Kunden im Land | | --- | --- | --- | --- | --- | | Kroatien: vorübergehender Aufenthalt für digitale Nomaden | Nicht-EU/EWR/Schweiz | bis 18 Monate | mindestens 3.622,50 Euro netto im Monat | ausgeschlossen | | Malta: Nomad Residence Permit | Nicht-EU/EWR/Schweiz | 1 Jahr, insgesamt höchstens 4 Jahre | mindestens 42.000 Euro brutto im Jahr | nur Arbeitgeber oder Kunden im Ausland | | Thailand: Destination Thailand Visa (DTV) | auch Deutsche | Visum 5 Jahre, bis 180 Tage je Einreise | mindestens 500.000 Baht | verboten | Kroatien erlaubt eine Verlängerung um höchstens sechs Monate, wenn ursprünglich weniger als 18 Monate bewilligt wurden, und verlangt eine Krankenversicherung für das Land. Malta verlangt zusätzlich einen Mietvertrag und ein Führungszeugnis. Als Nachweis für Thailand akzeptiert die Botschaft Kontoauszüge der letzten sechs Monate; alternativ gehen Gehaltsnachweise oder ein Sponsorenschreiben. Eine thailändische Arbeitserlaubnis gibt es mit dem DTV nicht. Die Bedingungen ändern sich häufig, maßgeblich ist immer die Seite der Botschaft, bei der Sie den Antrag stellen. ### Was sollten Arbeitgeber und Beschäftigte vorher klären? Für Angestellte steht die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers am Anfang; ohne sie drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Danach geht es um Abmeldung, Steuer und Versicherung, in dieser Reihenfolge. Bleibt das Aufenthaltsrecht: Ob eine Einreise als Tourist die Arbeit am Laptop abdeckt, legt jeder Staat selbst fest, auch wenn Arbeitgeber und Kunden im Ausland sitzen. Verbindlich ist allein die Auskunft der Botschaft des Ziellands. Stellen ohne festen Arbeitsort sammelt die Liste [Remote-Jobs](/jobs/remote), weitere Beiträge stehen unter [Digitale Nomaden](/ratgeber/thema/digitale-nomaden). ### Häufige Fragen **Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich als digitaler Nomade lebe?** Nur wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden (§ 17 Abs. 2 BMG). Behalten Sie die Wohnung, bleibt die Meldung bestehen. Steuerlich entscheidet allerdings nicht die Meldung, sondern ob Sie eine Wohnung innehaben, die Sie beibehalten und benutzen werden (§ 8 AO). Eine untervermietete Wohnung ist deshalb ein Fall für die Steuerberatung. **Brauche ich als Deutscher ein Visum für digitale Nomaden in der EU?** Nein. Programme wie der kroatische Aufenthalt für digitale Nomaden oder die maltesische Nomad Residence Permit richten sich ausdrücklich an Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen Sie in anderen EU-Staaten ohnehin arbeiten. Für längere Aufenthalte können die Behörden vor Ort eine Anmeldung verlangen. Visa für digitale Nomaden werden für Deutsche erst außerhalb der EU relevant, etwa in Thailand. **Kann ich als digitaler Nomade in die Rentenversicherung einzahlen?** Ja, freiwillig. Nach § 7 Abs. 1 SGB VI können sich Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Das gilt ausdrücklich auch für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. Ob sich das lohnt und welche Beiträge sinnvoll sind, klären die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Innerhalb der EU kann zudem eine Pflichtversicherung im Aufenthaltsstaat entstehen, die Vorrang hat. **Bin ich als digitaler Nomade scheinselbstständig?** Das hängt von der tatsächlichen Arbeit ab, nicht vom Ort. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV nichtselbstständige Arbeit, Anhaltspunkte sind Arbeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Wer als Freelancer nur für einen Kunden arbeitet, feste Zeiten einhält und dessen Werkzeuge und Abläufe nutzt, sollte das prüfen lassen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund entscheidet auf Antrag im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. ### Quellen - § 1 EStG – Steuerpflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 8 AO – Wohnsitz: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 9 AO – Gewöhnlicher Aufenthalt: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__9.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 49 EStG – Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 17 Bundesmeldegesetz – Anmeldung, Abmeldung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 7 SGB IV – Beschäftigung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 7 SGB VI – Freiwillige Versicherung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__7.html (Abgerufen am 30.10.2026) - GKV-Spitzenverband, DVKA: FAQ für Versicherte (Erwerbstätigkeit im Ausland, Krankenversicherungskarte): https://www.dvka.de/de/versicherte/faq/ (Abgerufen am 30.10.2026) - Deutsche Rentenversicherung: FAQ A1-Bescheinigung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste (Stand 1.1.2026) - Innenministerium Kroatien (MUP): Temporary stay of digital nomads: https://mup.gov.hr/aliens-281621/stay-and-work/temporary-stay-of-digital-nomads/286833 (Abgerufen am 30.10.2026) - Residency Malta Agency: Nomad Residence Permit, Eligibility: https://nomad.residencymalta.gov.mt/nomad-eligibility/ (Abgerufen am 30.10.2026) --- ## Homeoffice im Unternehmen regeln: Was Arbeitgeber festlegen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber Kategorie: Für Arbeitgeber Themen: Homeoffice-Vereinbarung, Remote-Recruiting, Zuschüsse des Arbeitgebers, Betriebsrat & Mitbestimmung, Arbeitsschutz, Telearbeit, Mobiles Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Homeoffice beruht auf Vereinbarung: Beschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, Arbeitgeber können es nicht einseitig anordnen. Über das Ob entscheidet der Arbeitgeber, bei der Ausgestaltung bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG mit. Arbeitsmittel und Arbeitsschutz zahlt der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Die private Nutzung überlassener Laptops und Telefone ist steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). In Stellenanzeigen sollte der Homeoffice-Anteil in Tagen pro Woche stehen. Homeoffice entsteht durch Vereinbarung, nicht durch Anordnung. Das Bundesarbeitsministerium spricht in seinen Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit von doppelter Freiwilligkeit: Beschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeit in ihrer Wohnung, und der Arbeitgeber kann sie nicht einseitig anordnen. Was dabei gilt, bestimmt die Vereinbarung. Fehlt sie, entstehen die typischen Streitfragen: Wer zahlt den Bildschirm, wann muss jemand erreichbar sein, und darf das Unternehmen alle zurück ins Büro holen? ### Was gehört in eine Homeoffice-Vereinbarung? Alles, was im Büro selbstverständlich ist und zu Hause offen bleibt. Für einzelne Beschäftigte genügt eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, für den ganzen Betrieb kommt eine Betriebsvereinbarung in Betracht. Die folgenden Punkte orientieren sich an den BMAS-Empfehlungen und an den Beispielen aus der Gesetzesbegründung zu § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. - **Umfang:** höchstens zulässiger Anteil an der Wochenarbeitszeit, feste Anwesenheitstage im Betrieb. - **Ort:** nur die eigene Wohnung oder auch andere Orte, etwa unterwegs, im Hotel auf Dienstreisen oder im Ausland. - **Arbeitszeit und Erreichbarkeit:** Kernzeiten, Reaktionszeiten, Zeiten ohne Erreichbarkeit, Art der Zeiterfassung. - **Ausstattung:** welche Geräte das Unternehmen stellt, ob private Geräte genutzt werden dürfen, Rückgabe am Ende. - **Kosten:** Pauschale oder Erstattung gegen Nachweis, etwa für Internet oder Strom. - **Datenschutz und IT-Sicherheit:** VPN, Bildschirmsperre, Umgang mit Papierunterlagen, Schutz vor Mithören. - **Arbeitsschutz:** Gefährdungsbeurteilung per Checkliste, Unterweisung, Meldeweg bei Unfällen. - **Ende:** Ankündigungsfrist und Gründe, aus denen das Unternehmen die Vereinbarung beenden darf. Rechtlich wichtig ist die Abgrenzung zur Telearbeit. Ein Telearbeitsplatz ist nach § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten. Er gilt erst als eingerichtet, wenn Wochenarbeitszeit und Dauer vereinbart sind und der Arbeitgeber die Ausstattung bereitgestellt und installiert hat. Fehlen diese Merkmale, greifen die Telearbeitsregeln der Verordnung nicht; für mobile Arbeit bleibt das Arbeitsschutzgesetz maßgeblich. Die Unterscheidung erklärt der Artikel [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit). Im Arbeitsvertrag steht außerdem der Arbeitsort oder der Hinweis, dass Beschäftigte ihren Arbeitsort frei wählen können (§ 2 Abs. 1 Nachweisgesetz). ### Wo bestimmt der Betriebsrat mit? Bei der Ausgestaltung, nicht bei der Einführung. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der „Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird“. Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass das Ob beim Arbeitgeber bleibt. Zum Wie zählt sie Regeln über den zeitlichen Umfang mobiler Arbeit und über die tägliche Arbeitszeit. Auch der Ort, Anwesenheitspflichten im Betrieb, Erreichbarkeit, der Umgang mit Arbeitsmitteln und Sicherheitsfragen gehören dazu. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Daneben gelten die bisherigen Rechte weiter, etwa nach Nr. 2 für Beginn und Ende der Arbeitszeit und nach Nr. 6 für technische Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können. Dazu kann Software gehören, die Anwesenheit oder Aktivität anzeigt. Die Zeiterfassung selbst ist Pflicht: Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) muss der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen. Was im Homeoffice zur Kontrolle erlaubt ist, behandelt der Artikel [Überwachung im Homeoffice](/ratgeber/ueberwachung-im-homeoffice). ### Wer trägt die Kosten für Ausstattung und Strom? Für Arbeitsschutz und notwendige Arbeitsmittel der Arbeitgeber. Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz darf er den Beschäftigten nicht auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Das BMAS folgert daraus, dass er die Grundausstattung unabhängig vom Arbeitsort trägt. Vereinbarungen, nach denen Beschäftigte eigene Geräte nutzen, sind nach den Empfehlungen zulässig. Für laufende Kosten der Wohnung, etwa Strom und Heizung, gibt es keine eigene Vorschrift. Das Bundesarbeitsgericht wendet § 670 BGB entsprechend an, wonach erforderliche Aufwendungen zu ersetzen sind. Weil Homeoffice beiden Seiten nützen kann, muss der Arbeitgeber die Kosten nur allein tragen, wenn sein Interesse deutlich überwiegt. Im Urteil vom 12.4.2011 (9 AZR 14/10) bekam ein Lehrer deshalb keinen Ersatz für sein Arbeitszimmer: Die Schule stellte Räume zur Verfügung, und er hatte selbst entschieden, zu Hause zu arbeiten. Anders kann es aussehen, wenn das Unternehmen keinen Arbeitsplatz im Betrieb anbietet. Eine ausdrückliche Kostenregel in der Vereinbarung schafft in beiden Fällen Klarheit. ### Welche Leistungen bleiben steuerfrei? Das hängt von der Form ab. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Wege nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung 2026: | Leistung | Rechtsgrundlage | Steuerliche Folge | | --- | --- | --- | | Laptop, Diensthandy, Zubehör und Software werden überlassen, private Nutzung erlaubt | § 3 Nr. 45 EStG | steuerfrei | | Erstattung konkreter Auslagen, die Beschäftigte für das Unternehmen hatten | § 3 Nr. 50 EStG | steuerfrei als Auslagenersatz | | Computer, Zubehör oder Internetzugang werden übereignet, Zuschüsse zur Internetnutzung | § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG | Pauschalsteuer 25 %, nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn | | Pauschaler Barzuschuss ohne Bezug zu konkreten Auslagen | keine der genannten Vorschriften | Arbeitslohn | Für Beschäftigte zählt außerdem, was sie selbst absetzen können. Wie die Homeoffice-Pauschale und Arbeitsmittel in der Steuererklärung wirken, erklären die Artikel [Homeoffice-Pauschale](/ratgeber/homeoffice-pauschale) und [Arbeitsmittel absetzen](/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen). Für Gestaltungen im Einzelfall ist eine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner. ### Welche Arbeitsschutzpflichten gelten zu Hause? Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gilt auch für Arbeit in der Wohnung, einschließlich psychischer Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Bei Telearbeitsplätzen kommen nach § 1 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung § 3 für die erstmalige Beurteilung, die Unterweisung nach § 6 und Anhang Nr. 6 hinzu, soweit der Arbeitsplatz vom betrieblichen abweicht. Das BMAS empfiehlt Checklisten, die Beschäftigte selbst ausfüllen, sowie eine Wirksamkeitskontrolle per Befragung oder Fotodokumentation. Unfälle bei der Arbeit zu Hause sind nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII im gleichen Umfang versichert wie im Betrieb. Für Arbeitszeiten und Ruhezeiten gilt das Arbeitszeitgesetz ohne Ausnahme. Einzelheiten stehen in den Artikeln [Unfallversicherung im Homeoffice](/ratgeber/unfallversicherung-homeoffice) und [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Wie nennen Sie Homeoffice in der Stellenanzeige? In Tagen pro Woche und mit dem Ort der Bürotage. „Homeoffice möglich“ sagt Bewerberinnen und Bewerbern wenig. Nach dem Mikrozensus 2025 arbeiteten 46 Prozent der Erwerbstätigen mit Homeoffice an weniger als der Hälfte ihrer Arbeitstage zu Hause, 24 Prozent ausschließlich. Beide Gruppen fallen unter dieselbe Formulierung. Konkreter ist ein Satz wie „drei Tage pro Woche Homeoffice, dienstags und donnerstags Büro in Leipzig; Laptop und Headset stellt das Unternehmen“. Bewerberinnen und Bewerber können auf Jobbörsen wie dieser nach dem Arbeitsmodell filtern. Schon 2023 boten laut ifo fast 20 Prozent der Online-Stellenanzeigen in Deutschland eine Homeoffice-Option. Nennen Sie außerdem Ausstattung und Zuschüsse, die Art der Zeiterfassung und ob die Stelle aus einem anderen Bundesland besetzt werden kann. Wie Sie Stellen mit klarer Angabe zum Arbeitsmodell veröffentlichen, zeigt die Seite [Für Arbeitgeber](/fuer-arbeitgeber). Was Bewerberinnen und Bewerber im Gespräch fragen, steht im Artikel [Vorstellungsgespräch per Video](/ratgeber/vorstellungsgespraech-per-video). ### Häufige Fragen **Kann ich als Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen?** Grundsätzlich nicht. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt in seinen Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit einen Grundsatz der doppelten Freiwilligkeit: Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Arbeit in ihrer Wohnung, und der Arbeitgeber kann sie auch nicht einseitig anordnen. Homeoffice braucht deshalb eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung. Wer Homeoffice für den ganzen Betrieb einführen will, regelt die Ausgestaltung mit dem Betriebsrat. **Muss der Arbeitgeber die Stromkosten im Homeoffice bezahlen?** Das hängt von der Vereinbarung ab. Ohne Regelung kommt nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend § 670 BGB in Betracht. Das Bundesarbeitsgericht verlangt dafür, dass das Interesse des Arbeitgebers deutlich überwiegt. Stellt er einen Arbeitsplatz im Betrieb bereit und überlässt die Wahl des Arbeitsorts den Beschäftigten, spricht das nach dem Urteil vom 12.4.2011 (9 AZR 14/10) gegen einen Ersatz. Klare Regeln zu einer Kostenpauschale vermeiden Streit. **Ist ein Homeoffice-Zuschuss vom Arbeitgeber steuerfrei?** Nur in bestimmten Formen. Überlassen Sie Laptop oder Diensthandy, bleibt auch die private Nutzung nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Erstatten Sie konkrete Auslagen, die Beschäftigte für das Unternehmen hatten, ist das Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Zuschüsse zur Internetnutzung und übereignete Computer können Sie nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuern, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt werden. **Muss ich als Arbeitgeber den Arbeitsplatz im Homeoffice kontrollieren?** Sie müssen die Gefährdungen auch für die Arbeit zu Hause beurteilen (§ 5 ArbSchG). Ein Besuch in der Wohnung ist dafür nicht der einzige Weg. Die BMAS-Empfehlungen nennen praktische Alternativen, vor allem Checklisten, die Beschäftigte selbst ausfüllen. Ergänzend kommen Befragungen und Fotos der Arbeitsbedingungen in Frage. Auf dieser Grundlage legen Sie Schutzmaßnahmen fest und unterweisen die Beschäftigten. Bei einem vereinbarten Telearbeitsplatz gelten zusätzlich Teile der Arbeitsstättenverordnung. ### Quellen - BMAS: Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/empfehlungen-hybride-bildschirmarbeit.pdf?__blob=publicationFile&=&v=4 (Fassung vom Oktober 2024) - § 87 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrechte, Abs. 1 Nr. 14 mobile Arbeit): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - Bundesregierung: Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes mit Begründung zu § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-betriebsraetemodernisierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Regierungsentwurf 2021) - Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung 35/22 zum Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/ (Beschluss vom 13.9.2022) - § 670 BGB (Ersatz von Aufwendungen): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.4.2011, 9 AZR 14/10 (kein Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer eines Lehrers): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-14-10/ (Urteil vom 12.4.2011) - § 3 Arbeitsschutzgesetz (Grundpflichten, Abs. 3 Kosten): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 5 Arbeitsschutzgesetz (Beurteilung der Arbeitsbedingungen): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 1 Arbeitsstättenverordnung (Abs. 4 Telearbeitsplätze): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__1.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 2 Arbeitsstättenverordnung (Abs. 7 Begriff Telearbeitsplatz): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 6 Arbeitsstättenverordnung (Unterweisung der Beschäftigten): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__6.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 8 SGB VII (Arbeitsunfall, Abs. 1 Satz 3 Tätigkeit im Haushalt): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) --- ## Gesund essen im Homeoffice: Mahlzeiten und Pausen planen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/gesund-essen-im-homeoffice Kategorie: Gesundheit & Balance Themen: Gesundheit, Homeoffice, Arbeitszeit & Erreichbarkeit, Zuschüsse des Arbeitgebers, Abgrenzung & Balance Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Nach § 4 ArbZG muss die Arbeit bei mehr als sechs bis neun Stunden durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten; das gilt auch im Homeoffice. Die DGE empfiehlt rund 1,5 Liter Wasser oder andere kalorienfreie Getränke am Tag und mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse. Arbeitgeber dürfen arbeitstägliche Essenszuschüsse auch im Homeoffice zahlen. Angesetzt wird dann der Sachbezugswert: 4,40 Euro je Mittagessen 2025, 4,57 Euro ab 2026. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. So steht es in § 4 Satz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), und der Satz gilt am Küchentisch genauso wie im Büro. Im Homeoffice fehlt allerdings, was die Pause sonst von selbst auslöst: der Gang zur Kantine, die Kollegin an der Tür, die Fahrt nach Hause. Dann wird nebenbei gegessen, eine Hand an der Maus. Oder um 15 Uhr zum ersten Mal. ### Welche Pausen schreibt das Gesetz im Homeoffice vor? Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit am Tag müssen Sie insgesamt mindestens 30 Minuten Pause machen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Das regelt § 4 Satz 1 ArbZG, und das Gesetz unterscheidet dabei nicht nach dem Arbeitsort. Die Pausen lassen sich aufteilen, aber nur in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten (§ 4 Satz 2 ArbZG). Fünf Minuten Kaffee am Schreibtisch zählen deshalb nicht als Teil der gesetzlichen Pause. Außerdem verlangt das Gesetz „im voraus feststehende Ruhepausen“. Für den Arbeitstag zu Hause heißt das: Die Mittagspause gehört in den Kalender, bevor die erste Besprechung beginnt. | Arbeitszeit am Tag | Pause insgesamt (§ 4 ArbZG) | Mögliche Aufteilung | | --- | --- | --- | | bis 6 Stunden | keine Pflichtpause nach § 4 | entfällt | | mehr als 6 bis 9 Stunden | mindestens 30 Minuten | 2 × 15 Minuten oder 1 × 30 Minuten | | mehr als 9 Stunden | mindestens 45 Minuten | z. B. 30 + 15 Minuten oder 3 × 15 Minuten | Nach Feierabend folgt die Ruhezeit: mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Wie Arbeitszeit im Homeoffice erfasst wird und was bei Überstunden gilt, steht im Ratgeber [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Was empfiehlt die DGE für den Speiseplan? Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat 2024 ihre Empfehlungen „Gut essen und trinken“ vorgestellt. Sie lösen die bisherigen „10 Regeln der DGE“ ab und gelten für gesunde Erwachsene von 18 bis 65 Jahren, die Mischkost essen. Mehr als drei Viertel der Lebensmittel sollen pflanzlich sein, knapp ein Viertel tierisch. Konkret nennt die DGE mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse am Tag. Bei Getreideprodukten wie Brot oder Nudeln ist Vollkorn die beste Wahl. Hülsenfrüchte, etwa Linsen oder Bohnen, sollen mindestens einmal pro Woche auf den Tisch, Nüsse täglich als kleine Handvoll. Milch und Milchprodukte gehören jeden Tag dazu. Fisch empfiehlt die DGE ein- bis zweimal pro Woche. Für Fleisch und Wurst nennt sie eine Obergrenze von 300 Gramm pro Woche. Für das Homeoffice ist ein weiterer Satz der DGE wichtig: „Lassen Sie sich Zeit beim Essen und gönnen Sie sich eine Pause.“ Langsames und bewusstes Essen fördert laut DGE das Sättigungsgefühl. Am Schreibtisch, zwischen zwei E-Mails, gelingt das kaum. Bei Vorerkrankungen oder einer besonderen Ernährungsform klären Sie den Speiseplan mit Ärztin oder Arzt. Weitere Beiträge zu Bewegung und Pausen finden Sie in der Kategorie [Gesundheit & Balance](/ratgeber/kategorie/gesundheit). ### Wie viel sollten Sie am Schreibtisch trinken? Die DGE empfiehlt rund 1,5 Liter am Tag, am besten Wasser oder andere kalorienfreie Getränke wie ungesüßten Tee. Bei Hitze, nach Sport oder bei größerem Flüssigkeitsverlust sollte es mehr sein. Leitungswasser ist nach Angaben der DGE in Deutschland streng kontrolliert und kostengünstig. Neben Wasser nennt sie ungezuckerte Früchte- und Kräutertees sowie Saftschorlen aus drei Teilen Wasser und einem Teil Saft. Limonaden oder Energydrinks enthalten etwa 80 bis 100 Gramm Zucker pro Liter und eignen sich laut DGE nicht als Durstlöscher. Kaffee sowie schwarzer und grüner Tee zählen zur Trinkmenge, wegen des Koffeins aber nur in moderaten Mengen. Im Homeoffice hilft eine einfache Gewohnheit: Eine Karaffe oder Flasche steht morgens gefüllt auf dem Schreibtisch, und nach jeder Videokonferenz wird ein Glas getrunken. Am Abend sehen Sie an der Karaffe, wie viel es war. ### Wie sieht ein Arbeitstag mit festen Essenszeiten aus? Feste Zeiten ersetzen im Homeoffice den Rhythmus, den im Büro Kantine und Kollegen vorgeben. Ein Beispiel für einen Achtstundentag mit 30 Minuten Mittagspause: 1. Frühstück vor dem ersten Login, nicht vor dem Bildschirm. Wasser für den Vormittag gleich mit an den Arbeitsplatz nehmen. 2. Am Vortag oder morgens die Mittagspause im Kalender blocken, damit niemand eine Besprechung hineinlegt. 3. Mittags den Laptop zuklappen und am Esstisch essen. Wer vorgekocht hat, braucht dafür zehn Minuten Aufwärmzeit statt einer halben Stunde in der Küche. 4. Den Rest der Pause für einen kurzen Gang an die frische Luft nutzen. Die DGE empfiehlt tägliche Bewegung; was zusätzlich gegen Verspannungen hilft, steht unter [Rückenschmerzen im Homeoffice](/ratgeber/rueckenschmerzen-im-homeoffice). 5. Am Nachmittag einen geplanten Snack einlegen, etwa Obst oder eine kleine Handvoll Nüsse, als eigener Abschnitt von mindestens 15 Minuten, wenn Sie ihn als Pause zählen wollen. 6. Zum Feierabend den Arbeitsplatz räumen und das Abendessen ohne Diensthandy essen. Wie die Trennung von Arbeit und Privatleben gelingt, beschreibt der Ratgeber [Abgrenzung und Erschöpfung](/ratgeber/abgrenzung-und-erschoepfung). ### Wie planen Sie Einkauf und Vorkochen für die Woche? Ein Wochenplan nimmt die Entscheidung aus dem Arbeitstag. Wer um 12.30 Uhr erst überlegt, was es gibt, greift eher zu Brot mit Aufschnitt oder zum Lieferdienst. Sinnvoll ist ein Blick in den Kalender am Sonntag: Tage mit vielen Terminen bekommen ein vorgekochtes Gericht, ruhigere Tage ein frisch gekochtes. Für den Einkauf reicht eine Liste, die sich an den DGE-Gruppen orientiert. Vollkornnudeln und Haferflocken halten monatelang im Schrank. Linsen oder Bohnen aus der Dose decken die Hülsenfrüchte ab, Tiefkühlgemüse die Tage, an denen kein frisches mehr da ist. Frisches Obst und Gemüse kaufen Sie zweimal pro Woche nach, je nach Saison. Vorkochen lohnt sich bei Gerichten, die aufgewärmt nicht schlechter werden: Linseneintopf, Gemüsecurry, Chili mit Bohnen, Ofengemüse mit Vollkornreis. Kochen Sie die doppelte Menge, füllen Sie die Hälfte in Dosen und stellen Sie sie in den Kühlschrank oder ins Gefrierfach. Reste vom Abendessen werden so zum Mittagessen am nächsten Tag. ### Was hilft gegen das Naschen nebenbei? Süßes und Salziges sollten Sie nach der DGE-Empfehlung „besser stehen“ lassen, Fettiges ebenso. Zucker und Salz stecken nach Angaben der DGE oft unsichtbar in verarbeiteten Lebensmitteln wie Gebäck oder Fertigprodukten, ebenso Fett. Im Homeoffice liegt die Küche wenige Schritte entfernt, und der Weg zum Kühlschrank ist eine bequeme Unterbrechung bei zähen Aufgaben. Was nicht im Blickfeld liegt, wird seltener gegessen. Süßigkeiten gehören deshalb in einen Schrank, nicht neben die Tastatur. Als Snack eignen sich Obst oder Gemüsesticks. Auch die Handvoll Nüsse passt, die die DGE ohnehin täglich empfiehlt. Portionieren Sie den Snack morgens in eine kleine Schale. Dann ist klar, wann er aufgegessen ist. ### Darf der Arbeitgeber das Mittagessen im Homeoffice bezuschussen? Ja. Arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten sind auch dann mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen, wenn Beschäftigte im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundesfinanzministerium im Schreiben vom 18. Januar 2019 (Tz. 3) ausdrücklich geregelt. Gleiches gilt für Teilzeitkräfte mit nicht mehr als sechs Stunden täglich, auch wenn keine Ruhepause vorgesehen ist. Als Arbeitslohn gilt dann nicht der Zuschuss, sondern die Mahlzeit mit ihrem Sachbezugswert. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer darauf pauschal erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, BMF-Schreiben Tz. 2). Die Werte legt die Sozialversicherungsentgeltverordnung fest; für 2026 sind es nach § 2 Abs. 1 SvEV monatlich 137 Euro für das Mittagessen. | Wert je Mahlzeit | 2025 | 2026 | | --- | --- | --- | | Sachbezugswert Mittag- oder Abendessen | 4,40 Euro | 4,57 Euro | | Sachbezugswert Frühstück | 2,30 Euro | 2,37 Euro | | Höchster Zuschuss für ein Mittagessen (Sachbezugswert plus 3,10 Euro) | 7,50 Euro | 7,67 Euro | Die Bedingungen sind eng. Der Zuschuss muss arbeitsvertraglich oder auf einer anderen arbeitsrechtlichen Grundlage vereinbart sein. Je Mahlzeit gibt es nur einen Zuschuss pro Arbeitstag, Krankheits- und Urlaubstage zählen nicht. Er darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen, und Lebensmittel zählen nur, wenn sie zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder für die Essenspause bestimmt sind. Die sogenannte 15er-Regelung gilt für höchstens 15 Zuschüsse im Kalendermonat, Frühstück, Mittag- und Abendessen zusammengerechnet. Für das Homeoffice wichtig ist Tz. 5 des Schreibens: Kaufen Sie am selben Tag Mahlzeiten für andere Tage auf Vorrat, sind die Zuschüsse dafür als Barlohn zu versteuern. Der Wocheneinkauf im Supermarkt lässt sich also nicht über den Essenszuschuss abrechnen, der Salat für die Mittagspause dagegen schon. Belege kann der Arbeitgeber selbst prüfen oder ein Anbieter digital auswerten lassen. Weitere steuerfreie oder pauschal versteuerte Leistungen sammelt das Thema [Zuschüsse des Arbeitgebers](/ratgeber/thema/arbeitgeberzuschuss). Für die Frage, ob eine konkrete Vereinbarung die Voraussetzungen erfüllt, ist die Lohnbuchhaltung oder eine Steuerberatung zuständig. ### Häufige Fragen **Muss ich im Homeoffice eine Mittagspause machen?** Ja, wenn Sie an dem Tag mehr als sechs Stunden arbeiten. Nach § 4 ArbZG muss die Arbeit dann durch mindestens 30 Minuten Pause unterbrochen werden, bei mehr als neun Stunden durch 45 Minuten. Das Gesetz knüpft an die Arbeitszeit an, nicht an den Ort; die Pflicht gilt deshalb auch am Schreibtisch zu Hause. Die Pause muss im Voraus feststehen und darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden. **Wie viel sollte man am Tag trinken?** Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Erwachsenen rund 1,5 Liter am Tag, am besten Wasser oder andere kalorienfreie Getränke wie ungesüßten Tee. Bei Hitze, nach Sport oder bei Flüssigkeitsverlust durch Krankheit sollte es mehr sein. Kaffee sowie schwarzer und grüner Tee zählen mit, wegen des Koffeins aber nur in moderaten Mengen. Zuckergesüßte Getränke eignen sich laut DGE nicht als Durstlöscher. **Darf der Arbeitgeber im Homeoffice einen Essenszuschuss zahlen?** Ja. Nach dem BMF-Schreiben vom 18. Januar 2019 sind arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten auch für Beschäftigte im Homeoffice mit dem Sachbezugswert anzusetzen. Für ein Mittagessen sind das 2025 4,40 Euro und 2026 4,57 Euro. Der Zuschuss darf diesen Wert um höchstens 3,10 Euro übersteigen und nicht höher sein als der Preis der Mahlzeit. Einkäufe auf Vorrat für andere Tage sind ausgeschlossen. **Zählt eine kurze Kaffeepause als gesetzliche Pause?** Nein. § 4 Satz 2 ArbZG erlaubt zwar, die gesetzliche Pause aufzuteilen, aber nur in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Eine kurze Unterbrechung für Kaffee oder einen Gang zum Kühlschrank zählt deshalb nicht zur Mindestpause von 30 oder 45 Minuten. Wer die Pause stückeln will, plant zum Beispiel zweimal 15 Minuten fest ein: eine für das Mittagessen, eine für einen Spaziergang am Nachmittag. **Welche Snacks eignen sich im Homeoffice?** Geeignet sind Obst und Gemüsesticks, dazu Nüsse. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt täglich eine kleine Handvoll Nüsse und mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse am Tag; ein Teil davon lässt sich als Snack am Schreibtisch unterbringen. Von Süßem und Salzigem rät die DGE ab, das gilt auch für Fettiges. Praktisch hilft es, den Snack morgens zu portionieren und Süßigkeiten außer Sichtweite aufzubewahren. ### Quellen - Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 4 Ruhepausen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html (Stand 30.10.2026) - Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 5 Ruhezeit: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html (Stand 30.10.2026) - Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Die DGE-Empfehlungen „Gut essen und trinken“: https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen/ (Stand 30.10.2026) - Deutsche Gesellschaft für Ernährung: DGE-Ernährungskreis, Getränke: https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-ernaehrungskreis/getraenke/ (Stand 30.10.2026) - Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Pressemeldung zu den neuen lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen (2024): https://www.dge.de/presse/meldungen/2024/gut-essen-und-trinken-dge-stellt-neue-lebensmittelbezogene-ernaehrungsempfehlungen-fuer-deutschland-vor/ (Fassung 2024) - Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), § 2 Verpflegung und Unterkunft: https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__2.html (Stand 1.1.2026) - BMF-Schreiben vom 29.12.2025: Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2026 (IV C 5 - S 2334/00088/007/013): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-12-29-lohnsteuerliche-behandlung-mahlzeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Fassung vom 29.12.2025) - BMF-Schreiben vom 10.12.2024: Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2025 (Abdruck der Sächsischen Steuerverwaltung): https://steuern.sachsen.de/download/Mahlzeiten_2025.pdf (Fassung vom 10.12.2024) - Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 24 V: BMF-Schreiben vom 18.1.2019 zu arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten: https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/B-Anhaenge/Anhang-24/V/inhalt.html (LStH 2026) --- ## Überwachung im Homeoffice: Was der Arbeitgeber kontrollieren darf URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/ueberwachung-im-homeoffice Kategorie: Homeoffice & Recht Themen: Datenschutz & IT-Sicherheit, Betriebsrat & Mitbestimmung, Homeoffice, Arbeitszeit & Erreichbarkeit, Mobiles Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Der Arbeitgeber darf im Homeoffice kontrollieren, soweit es für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit muss er sogar erfassen (BAG, 1 ABR 22/21). Ein Keylogger ist nur bei einem konkreten Verdacht einer Straftat oder schweren Pflichtverletzung zulässig (BAG, 2 AZR 681/16). Software, die Verhalten oder Leistung überwachen kann, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Wohnung darf der Arbeitgeber nur mit Zustimmung betreten. Im April 2015 installierte ein Arbeitgeber auf dem Dienstrechner eines Webentwicklers einen Keylogger. Das Programm speicherte jeden Tastenanschlag und fertigte regelmäßig Bildschirmfotos an. Die Auswertung zeigte private Nutzung während der Arbeitszeit, der Arbeitgeber kündigte fristlos und hilfsweise ordentlich. Das Bundesarbeitsgericht erklärte beide Kündigungen für unwirksam und die Daten für unverwertbar (Urteil vom 27.7.2017, 2 AZR 681/16). Der Fall spielte im Büro, der Maßstab gilt im Homeoffice genauso: Kontrolle ist erlaubt, soweit sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Eine lückenlose Überwachung ohne konkreten Verdacht ist es nicht. ### Darf der Arbeitgeber im Homeoffice überhaupt kontrollieren? Ja. Der Arbeitsort ändert nichts daran, dass der Arbeitgeber prüfen darf, ob und wie gearbeitet wird. Grundlage ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG: Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen verarbeitet werden, wenn das für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Erforderlich sind zum Beispiel Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Die muss der Arbeitgeber sogar erfassen. Das Bundesarbeitsgericht leitet die Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ab (Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21). Wie das zu Hause praktisch funktioniert, steht im Beitrag zur [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). Üblich und zulässig sind außerdem Rückfragen zum Arbeitsstand, feste Videobesprechungen und die Prüfung von Arbeitsergebnissen. Die Grenze liegt dort, wo die Kontrolle mehr erfasst, als der Zweck verlangt. Ein Programm, das jeden Tastendruck speichert, erfasst auch Passwörter und private Nachrichten. Das hat das BAG im Keylogger-Fall beanstandet. Die Aufzeichnung sei ähnlich eingriffsintensiv wie eine verdeckte Videoüberwachung, weil sie nahezu die gesamte Tätigkeit am Rechner abbildet. ### Gilt § 26 BDSG nach dem EuGH-Urteil noch? Die Vorschrift steht weiter im Gesetz. Ihre Generalklausel ist aber angreifbar geworden. Der Europäische Gerichtshof hat am 30.3.2023 entschieden (C-34/21), dass eine nationale Vorschrift nur dann eine „spezifischere Vorschrift“ im Sinne von Art. 88 Abs. 1 DSGVO ist, wenn sie die Vorgaben aus Art. 88 Abs. 2 DSGVO erfüllt. Art. 88 Abs. 2 DSGVO verlangt geeignete und besondere Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der Beschäftigten. Ausdrücklich genannt sind die Transparenz der Verarbeitung und Überwachungssysteme am Arbeitsplatz. Im Ausgangsfall ging es um hessische Lehrkräfte, deren Unterricht während der Pandemie per Videokonferenz übertragen wurde. Eine Regel, die eine Verarbeitung nur davon abhängig macht, dass sie für das Dienstverhältnis erforderlich ist, scheint nach Einschätzung des Gerichtshofs lediglich eine Bedingung zu wiederholen, die schon in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO steht. Ob das zutrifft, muss das vorlegende Verwaltungsgericht prüfen. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ist nach demselben Muster gebaut. Am Maßstab für Beschäftigte ändert das wenig. Fehlt eine wirksame spezifischere Vorschrift, gilt nach dem Urteil unmittelbar die DSGVO, und auch sie knüpft die Verarbeitung an die Erforderlichkeit, etwa für die Erfüllung des Arbeitsvertrags. Strenger formuliert ist § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG für die Aufdeckung von Straftaten: Den Verdacht müssen tatsächliche Anhaltspunkte begründen, die der Arbeitgeber dokumentiert, und die Maßnahme darf im Verhältnis zum Anlass nicht unverhältnismäßig sein. ### Sind Keylogger oder eine Dauerkamera erlaubt? Ohne konkreten Verdacht nicht. Nach dem Urteil 2 AZR 681/16 ist ein Software-Keylogger nur zulässig, wenn gegen die überwachte Person ein auf Tatsachen gestützter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. Der Arbeitgeber im Keylogger-Fall hatte die Überwachung per E-Mail angekündigt, der Webentwickler widersprach nicht. Eine Einwilligung lag darin trotzdem nicht, zumal die Mail nur eine Kontrolle des Internetverkehrs nahelegte. Für Einwilligungen gilt heute § 26 Abs. 2 BDSG. Ob sie freiwillig ist, richtet sich insbesondere nach der Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis und den Umständen, unter denen sie erteilt wurde. Sie muss schriftlich oder elektronisch erfolgen, und der Arbeitgeber muss in Textform über den Zweck und das Widerrufsrecht aufklären. Für Programme, die in kurzen Abständen Bildschirmfotos anfertigen, Tastatur- und Mausaktivität messen oder die Kamera dauerhaft einschalten, gilt derselbe Maßstab. Eine durchgehend laufende Webcam reicht in die Wohnung hinein und erfasst auch Mitbewohner und Kinder. Als erforderlich, um die Arbeitsleistung zu prüfen, lässt sich das kaum begründen. | Maßnahme | Ohne besonderen Anlass zulässig? | Grundlage | | --- | --- | --- | | Beginn und Ende der Arbeitszeit erfassen | Ja, sogar Pflicht | § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, BAG 1 ABR 22/21 | | Rückfragen, Videobesprechungen, Kontrolle der Ergebnisse | Ja | § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG | | Software, die Anmelde- oder Aktivitätsdaten protokolliert | Nur mit Zustimmung des Betriebsrats, sofern es einen gibt | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, BAG 1 ABR 7/15 | | Keylogger mit regelmäßigen Bildschirmfotos | Nein, nur bei konkretem Verdacht | BAG 2 AZR 681/16 | | Beobachtung durch einen Detektiv | Nein, nur bei konkretem Verdacht einer schweren Pflichtverletzung | BAG 2 AZR 597/16 | | Besuch in der Wohnung | Nur mit Zustimmung der Bewohner | Art. 13 GG, § 123 StGB | ### Was darf der Betriebsrat bei Kontrollsoftware mitbestimmen? Bei jeder technischen Einrichtung, die Verhalten oder Leistung überwachen kann. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat dieses Recht bei Einführung und Anwendung, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Auf die Absicht des Arbeitgebers kommt es nicht an. Das BAG lässt genügen, dass eine Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhaltens- oder Leistungsdaten zu erheben und aufzuzeichnen (Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15). Nach diesem Maßstab können auch Videokonferenzprogramme, Chatsysteme mit Statusanzeige und Zugangsprotokolle für das Firmennetz darunter fallen, selbst wenn niemand die Daten auswerten will. Für das Homeoffice kommt § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hinzu: Der Betriebsrat bestimmt bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit, die mit Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung kann die Datenverarbeitung nach § 26 Abs. 4 BDSG auch selbst erlauben, muss dabei aber Art. 88 Abs. 2 DSGVO beachten. Wie solche Vereinbarungen aussehen, zeigen die Themenseite [Betriebsrat und Mitbestimmung](/ratgeber/thema/betriebsrat) und der Beitrag zu [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). ### Darf der Arbeitgeber die Wohnung betreten? Nur mit Ihrer Zustimmung. Art. 13 Abs. 1 GG erklärt die Wohnung für unverletzlich. Wer widerrechtlich in eine fremde Wohnung eindringt oder auf Aufforderung nicht geht, macht sich nach § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs strafbar. Praktisch wird die Frage bei der Telearbeit, also einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung nach § 2 Abs. 7 ArbStättV. Ein solcher Platz gilt erst als eingerichtet, wenn der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person Mobiliar und Arbeitsmittel im Privatbereich bereitgestellt und installiert hat. Die Telearbeitsvereinbarung sollte deshalb festlegen, wann und mit welcher Vorankündigung jemand für Aufbau, Wartung oder eine Prüfung des Arbeitsplatzes kommen darf. Was der Arbeitgeber beim Arbeitsschutz schuldet, erklärt der Beitrag zu [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit). Beim mobilen Arbeiten ohne fest eingerichteten Platz entfällt dieser Anlass. ### Was droht, wenn jemand Arbeit mit einem Mausbeweger vortäuscht? Je nach Fall eine Abmahnung oder eine Kündigung. Ein Mausbeweger ist ein kleines Gerät oder Programm, das den Mauszeiger in Bewegung hält, damit Rechner und Chatstatus aktiv wirken. Für solche Hilfsmittel gelten die allgemeinen Regeln zum Arbeitszeitbetrug. Das BAG hat entschieden, dass eine vorsätzlich falsche Dokumentation der Arbeitszeit ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sein kann. Ein wirtschaftlicher Schaden ist dafür nicht nötig, und es kommt nicht darauf an, ob das Verhalten strafrechtlich als Betrug gilt (Urteil vom 26.9.2013, 2 AZR 682/12). Ein Mausbeweger allein dokumentiert noch keine Arbeitszeit. Wird er eingesetzt, um Anwesenheit vorzuspiegeln, während die Stunden als Arbeitszeit erfasst werden, liegt der Vergleich aber nahe. Beweisen muss den Verstoß der Arbeitgeber. Eine verdeckte Beobachtung, etwa durch einen Detektiv, ist nach dem BAG-Urteil vom 29.6.2017 (2 AZR 597/16) nur bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zulässig, Ermittlungen „ins Blaue hinein“ sind es nicht. Anders liegt es bei offener Überwachung, mit der Beschäftigte rechnen mussten. Aufnahmen einer sichtbaren Kamera am Werkstor durfte der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich verwenden, auch wenn die Überwachung nicht vollständig datenschutzkonform war (BAG, Urteil vom 29.6.2023, 2 AZR 296/22). Das Gericht formulierte dazu: „Datenschutz ist kein Tatenschutz.“ ### Wie finden Sie heraus, welche Daten Ihr Arbeitgeber speichert? Mit einem Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschreibt das Verfahren so: 1. Stellen Sie den Antrag formlos und ohne Begründung, am besten schriftlich oder über einen sicheren elektronischen Weg. Die erste Kopie ist grundsätzlich kostenlos. 2. Verlangen Sie neben der Bestätigung, welche Daten verarbeitet werden, die Zwecke, die Herkunft und die Empfänger sowie eine Kopie der Daten. Eine bloße Beschreibung nach Kategorien reicht nicht. 3. Fragen Sie den Betriebsrat, ob für die eingesetzte Software eine Betriebsvereinbarung besteht und was sie zur Auswertung regelt. 4. Haben Sie in eine Überwachung eingewilligt, können Sie die Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Auf dieses Recht muss der Arbeitgeber nach § 26 Abs. 2 BDSG in Textform hinweisen. 5. Bleibt die Auskunft aus, wenden Sie sich mit dem Schriftverkehr an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Auskunftsrechte haben Grenzen, etwa bei Rechten Dritter oder Geschäftsgeheimnissen; Namen von Kolleginnen und Kollegen werden dann meist geschwärzt. Hängt an der Auskunft eine Abmahnung oder Kündigung, lohnt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Weitere Beiträge zu Firmengeräten und vertraulichen Daten sammelt die Themenseite [Datenschutz und IT-Sicherheit](/ratgeber/thema/datenschutz). ### Häufige Fragen **Darf mein Arbeitgeber sehen, wann ich im Homeoffice online bin?** Ja, soweit es für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit muss der Arbeitgeber nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) sogar erfassen. Was darüber liegt, muss sich rechtfertigen lassen: Ein Statusprotokoll, das minütlich Aktivität aufzeichnet, geht deutlich weiter als eine Zeiterfassung. Gibt es einen Betriebsrat, muss er bei solcher Software nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmen, auch wenn der Arbeitgeber die Daten gar nicht auswerten will. **Ist eine Überwachung mit Keylogger im Homeoffice erlaubt?** Ohne konkreten Anlass nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.7.2017 entschieden (2 AZR 681/16), dass ein Software-Keylogger nur zulässig ist, wenn ein auf Tatsachen gestützter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung gegen die betroffene Person besteht. Im entschiedenen Fall waren die Kündigungen unwirksam und die aufgezeichneten Daten im Prozess nicht verwertbar. Eine bloße Ankündigung per E-Mail, der niemand widerspricht, ist keine Einwilligung. **Darf mein Chef unangemeldet ins Homeoffice kommen?** Nein. Die Wohnung ist nach Art. 13 Abs. 1 GG unverletzlich, und wer ohne Erlaubnis eindringt oder trotz Aufforderung nicht geht, begeht Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Bei einem Telearbeitsplatz im Sinne von § 2 Abs. 7 ArbStättV installiert der Arbeitgeber zwar Mobiliar und Arbeitsmittel in der Wohnung. Wann jemand dafür oder für eine Prüfung vorbeikommen darf, sollte die Telearbeitsvereinbarung mit Ankündigungsfrist regeln. Ohne Ihre Zustimmung im Einzelfall bleibt die Tür zu. **Kann man wegen eines Mausbewegers gekündigt werden?** Das ist möglich, hängt aber vom Einzelfall ab. Das Bundesarbeitsgericht wertet eine vorsätzlich falsche Dokumentation der Arbeitszeit als möglichen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung, auch ohne messbaren Schaden (Urteil vom 26.9.2013, 2 AZR 682/12). Ein Mausbeweger, der Aktivität vorspiegelt, während Stunden als Arbeitszeit erfasst werden, kann in diese Richtung gehen. Der Arbeitgeber muss den Verstoß allerdings beweisen, und verdeckte Ermittlungen ohne konkreten Verdacht sind unzulässig. **Gilt § 26 BDSG nach dem EuGH-Urteil noch?** Die Vorschrift steht weiter im Bundesdatenschutzgesetz. Der Europäische Gerichtshof hat am 30.3.2023 (C-34/21) aber entschieden, dass nationale Regeln zum Beschäftigtendatenschutz unangewendet bleiben müssen, wenn sie die Vorgaben von Art. 88 Abs. 2 DSGVO nicht erfüllen. Eine Regel, die nur die Erforderlichkeit für das Arbeitsverhältnis verlangt, wiederholt nach Einschätzung des Gerichtshofs lediglich die DSGVO. Für Beschäftigte bleibt der Maßstab ähnlich, weil dann die DSGVO unmittelbar gilt. ### Quellen - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html (Stand 30.10.2026) - EuGH, Urteil vom 30.3.2023, C-34/21 (Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer), Pressemitteilung Nr. 54/23: https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2023-03/cp230054de.pdf (Stand 30.10.2026) - BAG, Urteil vom 27.7.2017, 2 AZR 681/16 (Keylogger): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-681-16/ (Stand 30.10.2026) - BAG, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/ (Stand 30.10.2026) - BAG, Beschluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15 (Überwachungseinrichtung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-7-15/ (Stand 30.10.2026) - BAG, Urteil vom 26.9.2013, 2 AZR 682/12 (Arbeitszeitbetrug): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-682-12/ (Stand 30.10.2026) - BAG, Urteil vom 29.6.2017, 2 AZR 597/16 (Detektivüberwachung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-597-16/ (Stand 30.10.2026) - BAG, Urteil vom 29.6.2023, 2 AZR 296/22 (offene Videoüberwachung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-296-22/ (Stand 30.10.2026) - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Mitbestimmungsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html (Stand 30.10.2026) - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 2 Begriffsbestimmungen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html (Stand 30.10.2026) - Grundgesetz, Art. 13 Unverletzlichkeit der Wohnung: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html (Stand 30.10.2026) - Strafgesetzbuch (StGB), § 123 Hausfriedensbruch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html (Stand 30.10.2026) --- ## Als Freelancer von zu Hause arbeiten: Anmeldung und Pflichten URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/freelancer-im-homeoffice Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Freelancing, Sozialversicherung, Homeoffice, Remote-Arbeit, Jobsuche Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Freie Berufe nach § 18 EStG melden sich innerhalb eines Monats beim Finanzamt, Gewerbetreibende zeigen den Beginn gleichzeitig beim Gewerbeamt an. Wer nach Weisungen arbeitet und in die Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist, gilt nach § 7 SGB IV als beschäftigt; Klarheit bringt das kostenfreie Statusfeststellungsverfahren der DRV Bund. Kleinunternehmer bleiben umsatzsteuerfrei bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Selbstständige Lehrkräfte und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sind ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte rentenversicherungspflichtig. „Freelancer“ ist kein Rechtsbegriff. Für Finanzamt und Sozialversicherung zählen zwei andere Fragen: Üben Sie einen freien Beruf aus oder betreiben Sie ein Gewerbe? Und sind Sie tatsächlich selbstständig oder arbeiten Sie wie Angestellte, nur ohne Vertrag? Die Antworten entscheiden, wo Sie sich anmelden und ob Gewerbesteuer anfällt. Auch die Rentenversicherung hängt davon ab. Der Arbeitsort dagegen ist gleichgültig: Ein Schreibtisch in der eigenen Wohnung macht niemanden selbstständig. ### Freier Beruf oder Gewerbe: Wo melden Sie sich an? Das hängt von der Tätigkeit ab. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt zu den freien Berufen die selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Dazu kommt ein Katalog, unter anderem mit Ingenieuren, Architekten, Journalisten, Dolmetschern, Übersetzern und beratenden Betriebswirten, sowie „ähnliche Berufe“. Steht Ihre Tätigkeit nicht im Katalog, prüft das Finanzamt, ob sie einem Katalogberuf ähnlich ist. Alles, was nachhaltig mit Gewinnabsicht betrieben wird und weder freier Beruf noch andere selbstständige Arbeit ist, gilt nach § 15 Abs. 2 EStG als Gewerbebetrieb. Ein Onlineshop gehört dazu. Gewerbesteuer zahlen nur Gewerbebetriebe (§ 2 Abs. 1 GewStG), für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). | Frage | Freier Beruf | Gewerbe | | --- | --- | --- | | Rechtsgrundlage | § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG | § 15 Abs. 2 EStG | | Anmeldung | Mitteilung an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1 AO) | Gewerbeanzeige bei der zuständigen Behörde (§ 14 Abs. 1 GewO) | | Frist | innerhalb eines Monats (§ 138 Abs. 4 AO) | gleichzeitig mit dem Beginn | | Gewerbesteuer | nein | ja, Freibetrag 24.500 Euro | | Rentenversicherungspflicht | nur bestimmte Gruppen (§ 2 SGB VI) | nur bestimmte Gruppen (§ 2 SGB VI) | Freiberufler übermitteln dem Finanzamt zusätzlich Angaben zu den steuerlich erheblichen Verhältnissen, und zwar elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 138 Abs. 1b AO). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten einen Papiervordruck zulassen. ### Wann gelten Sie als scheinselbstständig? Wenn Sie in Wahrheit beschäftigt sind. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz nennt zwei Anhaltspunkte: eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Die Arbeit von zu Hause ändert daran nichts. Legt der Auftraggeber Ihre Arbeitszeiten fest, verteilt Aufgaben wie an das eigene Team und erwartet Ihre Teilnahme an internen Besprechungen, spricht das für Weisungsgebundenheit und Eingliederung. Ob eine Beschäftigung vorliegt, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 7a Abs. 2 SGB IV aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Die Überschrift des Vertrags allein entscheidet das nicht. Stellt sie eine Beschäftigung fest, ist der Auftraggeber Arbeitgeber und schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28e Abs. 1 SGB IV). Den Anteil der Beschäftigten kann er nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt zurückholen. Ein unterbliebener Abzug darf grundsätzlich nur bei den drei nächsten Lohnzahlungen nachgeholt werden (§ 28g SGB IV). Das Risiko einer Nachzahlung liegt deshalb überwiegend beim Auftraggeber. ### Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren ab? Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Verfahren ist laut DRV kostenfrei und dauert im Durchschnitt drei Monate. 1. **Antrag stellen:** Auftraggeber oder Auftragnehmer beantragen die Feststellung schriftlich oder elektronisch (§ 7a Abs. 1 SGB IV), online über den Vordruck V0027. Ausgeschlossen ist der Antrag, wenn die Krankenkasse als Einzugsstelle oder ein anderer Träger bereits ein Verfahren eingeleitet hat. 2. **Unterlagen einreichen:** Die DRV verlangt alle Vereinbarungen zum Auftrag, etwa Honorar- oder Dienstleistungsvertrag und Leistungsbeschreibung, und eine schriftliche Darstellung mündlicher Absprachen. 3. **Anhörung abwarten:** Vor der Entscheidung teilt die DRV mit, wie sie entscheiden will, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 7a Abs. 4 SGB IV). Bei einem übereinstimmenden Antrag beider Seiten entfällt das. 4. **Bescheid prüfen:** Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung (§ 7a Abs. 6 SGB IV). Zwei Regeln sind für den Zeitpunkt wichtig. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit gestellt, beginnt eine festgestellte Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Voraussetzung ist, dass Sie zustimmen und für die Zwischenzeit gegen Krankheit und für das Alter abgesichert sind (§ 7a Abs. 5 SGB IV). Außerdem kann die DRV schon vor Aufnahme der Tätigkeit entscheiden, auf Grundlage des schriftlichen Vertrags (§ 7a Abs. 4a SGB IV). Diese Prognoseentscheidung ist befristet und tritt nach § 7a Abs. 7 SGB IV mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. ### Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung? Sie spart Verwaltungsaufwand: Rechnungen ohne Umsatzsteuer, keine Voranmeldungen. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind die Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Die Erklärungspflichten nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG gelten dann nicht. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Grenzen angehoben; vorher lagen sie laut Bundestag bei 22.000 und 50.000 Euro. Überschreiten Sie im laufenden Jahr 100.000 Euro, ist die Regelung von da an nicht mehr anwendbar, die bis dahin erzielten Umsätze bleiben steuerfrei. Sie können auch freiwillig verzichten, durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt bis zum letzten Februartag des zweiten Folgejahres. Der Verzicht bindet Sie mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer; Ihren Gewinn versteuern Sie unabhängig davon mit der Einkommensteuer. Ob ein Verzicht sinnvoll ist, hängt von Ihren Kunden und Anschaffungen ab und gehört in ein Gespräch mit einer Steuerberatung. ### Wann sind Selbstständige rentenversicherungspflichtig? Die meisten Selbstständigen sind es nicht, einige Gruppen aber schon. § 2 Satz 1 SGB VI nennt unter anderem Lehrer und Erzieher, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (Nr. 1). Das betrifft auch Online-Nachhilfe und Sprachkurse per Video. Dazu kommen Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Nr. 5) sowie Personen, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind (Nr. 9). Diese sogenannten arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen sind keine Scheinselbstständigen. Sie bleiben selbstständig, zahlen aber den vollen Rentenbeitrag selbst. Melden müssen sich Betroffene innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger, mit dessen Vordrucken (§ 190a Abs. 1 SGB VI). Der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Der monatliche Regelbeitrag lag laut DRV 2025 bei 696,57 Euro und liegt 2026 bei 735,63 Euro. In den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der Tätigkeit ist der halbe Regelbeitrag möglich: 348,29 Euro im Jahr 2025, 367,82 Euro im Jahr 2026. Möglich ist auch ein einkommensgerechter Beitrag auf Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids. ### Was gilt für die Arbeit in der eigenen Wohnung? Steuerlich können Sie für Tage, an denen Sie überwiegend in der Wohnung arbeiten, die Tagespauschale von 6 Euro als Betriebsausgabe ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, Fassung 2026). Ist die Wohnung der Mittelpunkt Ihrer gesamten Tätigkeit, kann das häusliche Arbeitszimmer günstiger sein; die Voraussetzungen erklärt der Artikel [Arbeitszimmer absetzen](/ratgeber/arbeitszimmer-absetzen). Arbeiten Sie zeitweise aus dem Ausland, lesen Sie vorher [Digitale Nomaden](/ratgeber/digitale-nomaden). Aufträge im Homeoffice finden Sie unter [Freelance-Projekte im Homeoffice](/jobs/homeoffice/freelance) und [Remote-Projekte](/jobs/remote/freelance). Verlangt ein Auftraggeber Vorkasse, etwa für eine Schulung oder eine „Registrierung“, ist Vorsicht angebracht; typische Muster beschreibt [Betrug bei Homeoffice-Jobs](/ratgeber/betrug-bei-homeoffice-jobs). Weitere Beiträge zum Thema sammelt die Seite [Freelancing](/ratgeber/thema/freelancing). ### Häufige Fragen **Muss ich als Freelancer ein Gewerbe anmelden?** Nur, wenn Ihre Tätigkeit ein Gewerbe ist. Freie Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, etwa Übersetzer, Journalisten, Ingenieure oder selbstständig unterrichtende Personen, melden sich nicht beim Gewerbeamt, sondern teilen die Aufnahme der Tätigkeit innerhalb eines Monats dem Finanzamt mit (§ 138 AO). Verkaufen Sie dagegen Waren, etwa in einem Onlineshop, betreiben Sie ein Gewerbe und müssen den Beginn nach § 14 GewO gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen. **Bin ich scheinselbstständig, wenn ich nur einen Kunden habe?** Nicht automatisch. Entscheidend ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV, ob Sie nach Weisungen arbeiten und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sind. Ein einziger Auftraggeber hat aber eine andere Folge: Arbeiten Sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für ihn und beschäftigen selbst niemanden versicherungspflichtig, sind Sie nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig und müssen sich innerhalb von drei Monaten melden. **Wie lange dauert ein Statusfeststellungsverfahren?** Laut Deutscher Rentenversicherung im Durchschnitt drei Monate; das Verfahren ist kostenfrei. Eine feste gesetzliche Entscheidungsfrist gibt es nicht. Entscheidet die Clearingstelle nicht, ist eine Untätigkeitsklage nach § 7a Abs. 6 SGB IV schon nach drei Monaten zulässig. Stellen Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn des Auftrags, beginnt eine festgestellte Versicherungspflicht unter Bedingungen erst mit der Entscheidung, nicht rückwirkend. **Was passiert, wenn ich mehr als 25.000 Euro Umsatz mache?** Für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zählt der Gesamtumsatz des Vorjahres. Lag er über 25.000 Euro, gilt die Regelung im Folgejahr nicht, und Sie berechnen Umsatzsteuer. Im laufenden Jahr ist die Grenze 100.000 Euro. Wird sie überschritten, ist die Regelung laut Bundestag ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar; die bis dahin erzielten Umsätze bleiben steuerfrei. Eine Steuerberatung hilft, den Wechsel auf Rechnungen und Erklärungen richtig umzusetzen. **Kann ich als Freelancer die Homeoffice-Pauschale absetzen?** Ja. Die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG gilt auch für Betriebsausgaben von Selbstständigen. Sie beträgt 6 Euro für jeden Tag, an dem Sie überwiegend in der Wohnung arbeiten, höchstens 1.260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Ist die Wohnung der Mittelpunkt Ihrer gesamten Tätigkeit und haben Sie ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, kommen stattdessen die Regeln für das häusliche Arbeitszimmer in Betracht. ### Quellen - § 18 Einkommensteuergesetz (Einkünfte aus selbständiger Arbeit, freie Berufe): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 15 Einkommensteuergesetz (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Abs. 2 Begriff): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 138 Abgabenordnung (Anzeigen über die Erwerbstätigkeit): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 14 Gewerbeordnung (Anzeigepflicht): https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 2 Gewerbesteuergesetz (Steuergegenstand): https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__2.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 11 Gewerbesteuergesetz (Steuermesszahl und Freibetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 7 SGB IV (Beschäftigung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 7a SGB IV (Feststellung des Erwerbsstatus): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 28e SGB IV (Zahlungspflicht des Arbeitgebers): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28e.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 28g SGB IV (Beitragsabzug): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren (kostenfrei, Dauer, Unterlagen): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/statusfeststellungsverfahren_node (abgerufen am 30.10.2026) - Deutsche Rentenversicherung: Clearingstelle der DRV Bund (Antrag V0027): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/clearingstelle-drv-bund.html (abgerufen am 30.10.2026) --- ## Remote aus dem Ausland arbeiten: Sozialversicherung und Steuern URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/remote-arbeiten-aus-dem-ausland Kategorie: Digitale Nomaden & Workation Themen: Arbeiten aus dem Ausland, Sozialversicherung, Remote-Arbeit, Mobiles Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Wer dauerhaft aus dem Ausland für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, ist in der Regel im Beschäftigungsstaat sozialversichert. Ausnahmen sind die Entsendung mit A1-Bescheinigung für höchstens 24 Monate und, bei Wohnsitz in einem EU-Staat, das Rahmenübereinkommen für Telearbeit: Seit 1.7.2023 bleibt deutsches Recht anwendbar, wenn die Telearbeit im Wohnstaat 25 bis unter 50 Prozent ausmacht. Steuerlich hat nach den Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich der Staat das Besteuerungsrecht, in dem Sie körperlich arbeiten; die 183-Tage-Regel ist eine Ausnahme mit drei Bedingungen. Ein deutscher Arbeitsvertrag reist nicht mit allen Folgen ins Ausland. Arbeiten Sie dauerhaft von Lissabon oder Split aus, gilt für die Sozialversicherung grundsätzlich das Recht des Staates, in dem Sie arbeiten, und auch das Besteuerungsrecht für den Lohn wandert nach den Doppelbesteuerungsabkommen dorthin. Ausnahmen gibt es, aber sie sind eng gefasst. Die wichtigsten heißen Entsendung, Rahmenübereinkommen für Telearbeit und 183-Tage-Regel. ### Darf ich einfach aus dem Ausland arbeiten? Nein. Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag nichts festlegen (§ 106 GewO). Eine Homeoffice-Regelung meint in aller Regel die eigene Wohnung in Deutschland. Für Arbeit im Ausland brauchen Sie eine eigene Vereinbarung. Ab vier Wochen schreibt das Gesetz sogar Formalien vor. Arbeiten Sie länger als vier aufeinanderfolgende Wochen außerhalb Deutschlands, muss der Arbeitgeber Ihnen vor der Abreise schriftlich mitteilen, in welchem Land und wie lange Sie arbeiten, in welcher Währung er zahlt, welche Zulagen es gibt und ob eine Rückkehr vorgesehen ist (§ 2 Abs. 2 NachwG). Ob ein Anspruch auf Homeoffice überhaupt besteht, steht im Ratgeber [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). ### Wo bin ich sozialversichert, wenn ich im Ausland arbeite? Grundsätzlich im Staat, in dem Sie arbeiten. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) beim GKV-Spitzenverband formuliert es so: Deutsche Rechtsvorschriften gelten nur, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland ausüben. Wohnort, Sitz des Arbeitgebers und Staatsangehörigkeit sind dafür unerheblich. Arbeiten Sie ausschließlich im Ausland, bestehen in Deutschland keine Melde- und Beitragspflichten, und der Arbeitgeber muss die Regeln des Beschäftigungsstaats einhalten. Innerhalb der EU, des EWR und mit der Schweiz koordiniert die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 diese Frage. Für Remote-Arbeit kommen vor allem diese Fälle vor: | Konstellation | Anwendbares Recht | Nachweis | | --- | --- | --- | | Befristete Arbeit im EU-Ausland, höchstens 24 Monate geplant (Entsendung, Art. 12 VO 883/2004) | Deutsches Recht bleibt anwendbar | A1-Bescheinigung, elektronischer Antrag des Arbeitgebers, meist bei der Krankenkasse | | Wohnsitz im EU-Ausland, Telearbeit dort 25 bis unter 50 Prozent der Arbeitszeit, Rest in Deutschland | Deutsches Recht per Ausnahmevereinbarung (Rahmenübereinkommen) | Antrag des Arbeitgebers beim GKV-Spitzenverband, DVKA | | Wohnsitz im Ausland, Arbeit ausschließlich dort | Recht des Beschäftigungsstaats | Anmeldung im anderen Staat | Das Rahmenübereinkommen zur grenzüberschreitenden Telearbeit gilt seit dem 1. Juli 2023. Es greift nur, wenn Wohnstaat und Sitzstaat des Arbeitgebers es unterzeichnet haben und kein dritter Staat beteiligt ist. Die DVKA nennt mehr als 20 Unterzeichnerstaaten, Deutschland gehört dazu. Gerechnet wird mit den geplanten Arbeitstagen der nächsten zwölf Monate ohne Urlaub. Ihr Beispiel: 250 Arbeitstage minus 30 Urlaubstage ergeben 220 Tage, davon dürfen höchstens 109 im Wohnstaat liegen. Selbstständige sind ausgeschlossen, ebenso Beschäftigte, die im Wohnstaat noch eine andere Tätigkeit ausüben. Außerhalb der EU entscheidet das deutsche Recht selbst. Nach § 4 SGB IV bleibt die deutsche Versicherungspflicht nur bestehen, wenn die Entsendung im Rahmen einer deutschen Beschäftigung erfolgt und im Voraus zeitlich begrenzt ist. Ein unbefristeter Umzug mit Laptop ist keine Entsendung. Mit einigen Staaten außerhalb der EU hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die eigene Regeln enthalten. ### Wo zahle ich Steuern auf meinen Lohn? Das Besteuerungsrecht liegt nach den Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich beim Tätigkeitsstaat. Ort der Arbeitsausübung ist nach dem BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 der Ort, an dem Sie sich zur Arbeit tatsächlich persönlich aufhalten (Randnummer 100). Wo der Arbeitgeber sitzt oder wohin das Gehalt fließt, ist unerheblich. Die 183-Tage-Regel nach Art. 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens lässt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind (Randnummern 101 und 102): 1. Sie halten sich im Bezugszeitraum des Abkommens nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat auf oder arbeiten dort nicht länger. 2. Der Arbeitgeber, der den Lohn wirtschaftlich trägt, ist nicht im Tätigkeitsstaat ansässig. 3. Der Lohn wird nicht von einer Betriebsstätte getragen, die der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat hat. Für die Steuerpflicht in Deutschland zählt außerdem, ob Sie hier einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt behalten (§ 1 Abs. 1 EStG). Den Wohnsitz bestimmt § 8 AO; als gewöhnlicher Aufenthalt gilt stets ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten (§ 9 AO). Geben Sie beides auf, sind Sie nur noch mit inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG). Dazu gehört Lohn für Arbeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG). ### Warum fürchten Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Ausland? Eine Betriebsstätte kann im anderen Staat Unternehmenssteuern auslösen. Betriebsstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Ob die Wohnung einer Beschäftigten im Ausland diese Schwelle erreicht, entscheidet der andere Staat nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und seinem eigenen Recht. Die Folge reicht bis in Ihre Lohnabrechnung. Trägt eine solche Betriebsstätte Ihr Gehalt, ist die dritte Bedingung der 183-Tage-Regel nicht erfüllt, und der Tätigkeitsstaat darf vom ersten Tag an besteuern. Sinnvoll ist deshalb eine schriftliche Absprache, die Dauer und Aufgaben im Ausland festlegt, zum Beispiel, dass Sie dort keine Verträge im Namen des Unternehmens verhandeln oder unterschreiben. Arbeitgeber, die Remote-Stellen grenzüberschreitend ausschreiben, finden Hinweise unter [Für Arbeitgeber](/fuer-arbeitgeber). ### Welches Arbeitsrecht gilt im Ausland? Der deutsche Arbeitsvertrag bleibt bestehen, auch mit seiner Rechtswahl. Arbeiten Sie aber gewöhnlich in einem anderen Staat, können dessen zwingende Schutzvorschriften zusätzlich greifen, etwa zu Höchstarbeitszeit oder Mindestlohn. Welche das sind, lässt sich nur für das konkrete Land klären; bei Unklarheit hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch bei Feiertagen entscheidet nicht der Wohnort in Deutschland; warum, erklärt der Artikel [Feiertage im Homeoffice](/ratgeber/feiertage-im-homeoffice). ### Brauche ich ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis? Innerhalb der EU nicht, sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben: Sie dürfen in jedem anderen EU-Staat arbeiten. Für längere Aufenthalte können die Behörden vor Ort eine Anmeldung verlangen; Fristen und Verfahren regelt jedes Land selbst. Außerhalb der EU sieht es anders aus. Eine visumfreie Einreise oder ein Touristenvisum deckt Erwerbsarbeit oft nicht ab, auch nicht die Arbeit am Laptop für eine Firma in Deutschland; das kann jeder Staat selbst festlegen, und die Botschaft des Ziellands gibt verbindlich Auskunft. Einige Länder bieten eigene Aufenthaltstitel für Remote-Arbeitende an. Welche das sind und welche Einkommen sie verlangen, steht im Artikel [Digitale Nomaden](/ratgeber/digitale-nomaden). Für befristete Aufenthalte von einigen Wochen ist der Ratgeber [Workation](/ratgeber/workation) der passende Einstieg, Stellen ohne Präsenzpflicht listet [Remote-Jobs](/jobs/remote). ### Häufige Fragen **Darf ich ohne Zustimmung meines Arbeitgebers aus dem Ausland arbeiten?** Nein. Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort nach billigem Ermessen, soweit der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln (§ 106 GewO). Eine Homeoffice-Erlaubnis bezieht sich in aller Regel auf eine Wohnung in Deutschland. Arbeiten Sie ohne Absprache im Ausland, riskieren Sie eine Abmahnung, und der Arbeitgeber trägt ungeplant sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten in einem anderen Staat. **Brauche ich eine A1-Bescheinigung, wenn ich dauerhaft im EU-Ausland wohne?** Kommt darauf an, wie Ihre Arbeitszeit verteilt ist. Arbeiten Sie ausschließlich im Wohnstaat, gilt grundsätzlich dessen Sozialversicherungsrecht, und in Deutschland bestehen keine Melde- und Beitragspflichten. Arbeiten Sie zu 25 bis unter 50 Prozent im Wohnstaat und sonst in Deutschland, kann der Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband, DVKA, eine Ausnahmevereinbarung nach dem Rahmenübereinkommen beantragen. Dann bleibt deutsches Recht anwendbar, für höchstens drei Jahre je Vereinbarung. **Wie werden die 183 Tage gezählt?** Das hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Viele Abkommen stellen auf die körperliche Anwesenheit im Tätigkeitsstaat ab; dann zählt jeder Tag mit auch nur kurzer Anwesenheit voll, einschließlich Ankunfts- und Abreisetag, und mehrere Aufenthalte werden addiert. Bezugszeitraum ist je nach Abkommen das Kalenderjahr, das Steuerjahr oder ein Zeitraum von zwölf Monaten. So beschreibt es das BMF-Schreiben vom 12.12.2023 in den Randnummern 106 und 107. **Bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig, wenn ich meine Wohnung behalte?** Ja. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Eine behaltene und nutzbare Wohnung kann also genügen. Welcher Staat den Arbeitslohn tatsächlich besteuern darf, regelt dann das Doppelbesteuerungsabkommen. ### Quellen - GKV-Spitzenverband, DVKA: Telearbeit ab 01.07.2023 (Rahmenübereinkommen): https://www.dvka.de/de/arbeitgeber-erwerbstaetige/antraege-finden/telearbeit/ (Stand 31.3.2025) - GKV-Spitzenverband, DVKA: FAQ für Versicherte, Erwerbstätigkeit im Ausland: https://www.dvka.de/de/versicherte/faq/ (Abgerufen am 30.10.2026) - Deutsche Rentenversicherung: FAQ A1-Bescheinigung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste (Stand 1.1.2026) - BMF-Schreiben vom 12.12.2023: Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-12-12-steuerliche-behandlung-arbeitslohn-doppelbesteuerungsabkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Fassung vom 12.12.2023, Rn. 100–107 unverändert durch BMF-Schreiben vom 19.12.2025) - § 1 EStG – Steuerpflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 49 EStG – Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html (Abgerufen am 30.10.2026) - §§ 8, 9 und 12 AO – Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Betriebstätte: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__12.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 4 SGB IV – Ausstrahlung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__4.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 2 NachwG – Nachweispflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html (Abgerufen am 30.10.2026) --- ## Vor- und Nachteile von Homeoffice: Was Studien zeigen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/vor-und-nachteile-homeoffice Kategorie: Remote-Arbeit & Tools Themen: Homeoffice, Studien & Zahlen, Pendeln & Mobilität, Selbstorganisation, Abgrenzung & Balance, Gesundheit, Hybrides Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** 2025 arbeitete laut Statistischem Bundesamt ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause. 29 Prozent der Beschäftigten brauchten 2024 für den einfachen Arbeitsweg 30 Minuten oder länger. In einer IAB-Betriebsbefragung sahen 60 Prozent der Betriebe keine Auswirkung auf die Produktivität, 22 Prozent eine positive. Nach einer BAuA-Auswertung hängt Homeoffice insgesamt mit besserer Gesundheit zusammen, mit einem Optimum bei etwa zwei bis drei Tagen pro Woche. Mehr Homeoffice-Tage gehen aber mit höheren Erreichbarkeitserwartungen einher. Ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland hat 2025 zumindest gelegentlich von zu Hause gearbeitet, meldet das Statistische Bundesamt nach Erstergebnissen des Mikrozensus. Der größte Vorteil ist messbar: Für 29 Prozent der Beschäftigten dauerte der einfache Arbeitsweg 2024 eine halbe Stunde oder länger. Die Nachteile lassen sich schwerer beziffern. Sie zeigen sich bei Erreichbarkeit, Einarbeitung und im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen. Die Studienlage spricht weder für noch gegen Homeoffice an sich, sondern für eine bestimmte Dosis und klare Regeln. ### Wie verbreitet ist Homeoffice? Laut Mikrozensus arbeiteten 2025 25 Prozent der Erwerbstätigen mindestens einmal in den vier Wochen vor der Befragung von zu Hause, 2019 waren es 13 Prozent. Knapp die Hälfte von ihnen, 46 Prozent, tat das an weniger als der Hälfte der Arbeitstage. Ausschließlich zu Hause arbeiteten 24 Prozent der Homeoffice-Nutzer. Die Unterschiede zwischen Branchen sind groß: In IT-Dienstleistungen lag der Anteil bei 74 Prozent, in der Gastronomie bei 6 Prozent. Die Konjunkturumfrage des ifo Instituts kommt zu ähnlichen Werten. Im Februar 2026 arbeiteten 24,3 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise von zu Hause, nach einem Höchstwert von 32,3 Prozent im März 2021. Gemessen an der gesamten Arbeitszeit entfielen 2024 im Schnitt 17 Prozent auf das Homeoffice. Mehr Zahlen nach Branchen und Regionen enthält der Artikel [Homeoffice in Deutschland in Zahlen](/ratgeber/homeoffice-in-deutschland-zahlen). ### Welche Vorteile hat Homeoffice? Der greifbarste Vorteil ist die gesparte Fahrt. Nach dem Mikrozensus 2024 brauchten 50 Prozent der abhängig Beschäftigten für die einfache Strecke 10 bis unter 30 Minuten, 23 Prozent 30 bis unter 60 Minuten und 6 Prozent eine Stunde oder länger, zusammen also 29 Prozent mit mindestens einer halben Stunde. 65 Prozent fuhren mit dem Auto. An jedem Homeoffice-Tag entfällt diese Fahrt samt ihren Kosten. Steuerlich gleicht die Homeoffice-Pauschale einen Teil der Kosten aus; wie sie sich mit der Pendlerpauschale verträgt, erklärt der Artikel [Homeoffice- oder Pendlerpauschale](/ratgeber/homeoffice-oder-pendlerpauschale). Der zweite Vorteil betrifft die Vereinbarkeit. Eine IAB-Auswertung der Befragung IAB-OPAL aus dem Jahr 2024 zeigt: Mütter mit schulpflichtigen Kindern und der Möglichkeit zum Homeoffice haben zu knapp zwei Dritteln einen Vertrag über mindestens 30 Wochenstunden. Ohne diese Möglichkeit sind es bei Kindern von 7 bis 11 Jahren 36 Prozent. Bestehende Defizite bei der Vereinbarkeit kann Homeoffice nach Einschätzung der Autorinnen aber „allenfalls abfedern, aber nicht auflösen“. Drittens die Gesundheit. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ihre Arbeitszeitbefragungen von 2015 bis 2023 ausgewertet, mit 32.755 Datenpunkten von 21.455 Personen. Mehr Homeoffice-Tage pro Woche gingen dort mit besserer allgemeiner Gesundheit einher. Am günstigsten lag der Zusammenhang bei etwa zwei bis drei Tagen. ### Welche Nachteile hat Homeoffice? Dieselbe BAuA-Studie zeigt die Kehrseite. Mehr Homeoffice-Tage gehen mit höheren Erwartungen einher, auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein, und diese Erwartungen hängen mit schlechterer Gesundheit zusammen. Der Effekt dreht sich um, wenn der Betrieb die Arbeitszeit erfasst: Dann gingen mehr Homeoffice-Tage mit niedrigeren Erreichbarkeitserwartungen einher. Wie Sie Feierabend und Arbeit trennen, beschreibt der Artikel [Abgrenzung und Erschöpfung](/ratgeber/abgrenzung-und-erschoepfung). Der zweite Nachteil liegt im Austausch. In einer Betriebsbefragung des IAB vom November 2021 gaben 70 Prozent der Großbetriebe mit mindestens 250 Beschäftigten an, dass mehr Homeoffice den Austausch unter den Beschäftigten verschlechtert habe. Bei Kleinstbetrieben waren es knapp 30 Prozent. Etwa die Hälfte der Großbetriebe sah auch die Kommunikation mit Vorgesetzten und die Einarbeitung neuer Beschäftigter beeinträchtigt. Drittens fehlt Bewegung. Der Weg zur Haltestelle, die Treppe, der Gang zur Kantine entfallen, und der Küchentisch ist selten ein ergonomischer Arbeitsplatz. Hinweise zur Einrichtung und zu Bewegungspausen geben die Artikel [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten) und [Rückenschmerzen im Homeoffice](/ratgeber/rueckenschmerzen-im-homeoffice). Dazu kommen Kosten, die im Büro der Arbeitgeber trägt, etwa für Strom und Heizung. ### Vor- und Nachteile im Überblick | Vorteil | Nachteil | Beleg | | --- | --- | --- | | Kein Arbeitsweg: 29 % brauchen sonst 30 Minuten oder länger pro Strecke | Mehr Sitzen, weniger Alltagsbewegung | Destatis, Mikrozensus 2024 | | Bessere allgemeine Gesundheit, Optimum bei 2–3 Tagen pro Woche | Höhere Erreichbarkeitserwartungen, vor allem ohne Zeiterfassung | BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015–2023 | | Produktivität aus Sicht von 82 % der Betriebe gleich oder besser | Austausch und Einarbeitung leiden, vor allem in Großbetrieben | IAB-Betriebsbefragung, November 2021 | | Mehr Vertragsstunden bei Müttern mit Homeoffice-Möglichkeit | Vereinbarkeit wird nur abgefedert, nicht gelöst | IAB-OPAL 2024 | | Hybride Modelle in Studien durchweg positiv | Verluste bei erzwungenem vollständigem Homeoffice | ifo Schnelldienst 10/2023 | ### Arbeitet man im Homeoffice produktiver? Im Durchschnitt weder deutlich besser noch schlechter. In der genannten IAB-Befragung sahen 60 Prozent der Betriebe mit Homeoffice-Angebot keine Auswirkung auf die Produktivität, 22 Prozent eine positive, 13 Prozent eine negative. Das ifo Institut fragte im August 2023 rund 9.000 Unternehmen, was sich ändern würde, wenn Beschäftigte von hybrider Arbeit vollständig ins Büro zurückkehrten. 60,1 Prozent erwarteten keine Veränderung der Produktivität, 31,6 Prozent einen Anstieg und 8,3 Prozent einen Rückgang. Eine Übersicht des ifo-Ökonomen Jean-Victor Alipour über internationale Studien unterscheidet nach Modell. Einige Studien finden Produktivitätsverluste, besonders wenn Beschäftigte zwangsweise ins Homeoffice geschickt wurden wie während der Pandemie. Zu hybriden Regelungen und Optionsmodellen zeichne die Studienlage dagegen „ein durchweg positives Bild“. Laut demselben Beitrag boten im Jahr 2023 fast 20 Prozent der Online-Stellenanzeigen in Deutschland die Option auf Homeoffice. ### Welches Modell passt zu Ihnen? Die Zahlen sprechen für hybride Arbeit mit klaren Regeln. Zwei bis drei Tage zu Hause liegen im gesundheitlich günstigsten Bereich der BAuA-Auswertung, und eine Arbeitszeiterfassung dämpft den Erreichbarkeitsdruck. Bürotage helfen bei Einarbeitung und Austausch, was gerade für Berufseinsteiger zählt. Vollständig ortsunabhängige Stellen eignen sich eher, wenn Sie schon eingearbeitet sind und Ihr Team schriftlich gut organisiert ist. Mit Kindern im Haushalt verschiebt sich die Rechnung. Homeoffice spart Wege zu Kita und Schule und erleichtert längere Vertragsstunden, ersetzt aber keine Betreuung während der Arbeitszeit. Wie andere Familien das organisieren, beschreibt der Artikel [Kinder im Homeoffice](/ratgeber/kinder-im-homeoffice). Gegen den Erreichbarkeitsdruck half in der BAuA-Auswertung eine betriebliche Arbeitszeiterfassung. Welche Regeln dafür gelten, erklärt [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). Fragen Sie bei einer Bewerbung nach drei Punkten: Wie viele Homeoffice-Tage sind vereinbart, wie wird die Arbeitszeit erfasst, und wann wird Erreichbarkeit erwartet? Was dazu in den Vertrag gehört, steht im Artikel [Vorstellungsgespräch per Video](/ratgeber/vorstellungsgespraech-per-video). Den Unterschied zwischen hybriden, Remote- und Homeoffice-Stellen erklärt [Remote, hybrid, Homeoffice](/ratgeber/remote-hybrid-homeoffice-unterschied). Passende Angebote finden Sie unter [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid) und [Remote-Jobs](/jobs/remote). ### Häufige Fragen **Ist man im Homeoffice produktiver?** Im Durchschnitt weder deutlich produktiver noch deutlich weniger. In einer IAB-Befragung vom November 2021 sahen 60 Prozent der Betriebe mit Homeoffice-Angebot keine Auswirkung auf die Produktivität, 22 Prozent eine positive und 13 Prozent eine negative. Eine ifo-Übersicht über Studien aus dem Jahr 2023 kommt zu einem ähnlichen Schluss: Hybride Modelle schneiden durchweg positiv ab, Verluste zeigen sich vor allem, wenn Beschäftigte zwangsweise ganz nach Hause geschickt werden. **Wie viele Tage Homeoffice sind gesund?** Eine Auswertung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2015 bis 2023 mit über 21.000 Befragten fand den günstigsten Zusammenhang mit der allgemeinen Gesundheit bei etwa zwei bis drei Homeoffice-Tagen pro Woche. Insgesamt gingen mehr Homeoffice-Tage mit besserer Gesundheit einher. Gleichzeitig stiegen die Erwartungen, ständig erreichbar zu sein, und diese wirkten sich negativ aus. Wo die Arbeitszeit erfasst wurde, war dieser Druck geringer. **Wie viel Zeit spart man im Homeoffice durch den Wegfall des Pendelns?** Das hängt vom eigenen Arbeitsweg ab. Nach dem Mikrozensus 2024 brauchten 23 Prozent der Beschäftigten für die einfache Strecke 30 bis unter 60 Minuten und 6 Prozent eine Stunde oder länger. Bei 45 Minuten pro Strecke entfallen an jedem Homeoffice-Tag 90 Minuten Fahrt. Bei zwei Homeoffice-Tagen pro Woche sind das drei Stunden pro Woche, über die Sie anders verfügen können. **Was sind die größten Nachteile von Homeoffice für Berufseinsteiger?** Einarbeitung und Austausch. In der IAB-Betriebsbefragung von 2021 gab etwa die Hälfte der Großbetriebe an, dass sich die Einarbeitung neuer Beschäftigter durch mehr Homeoffice verschlechtert habe. 70 Prozent der Großbetriebe sahen den Austausch unter den Beschäftigten beeinträchtigt. Für Berufseinsteiger kann deshalb ein hybrides Modell mit festen Bürotagen in den ersten Monaten günstiger sein als eine Stelle ganz ohne Büro. ### Quellen - Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung N024: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice (Mikrozensus, Erstergebnis): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_N024_13.html (Pressemitteilung vom 22.4.2026) - Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung N027: 65 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fahren mit dem Auto zur Arbeit (Mikrozensus 2024, Erstergebnis): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_N027_13.html (Pressemitteilung vom 26.5.2025) - ifo Institut: Home Office Share in Germany Stabilizes at Just Under 25% (ifo Konjunkturumfrage, Februar 2026): https://www.ifo.de/en/facts/2026-03-02/home-office-share-germany-stabilizes-just-under-25-percent (Veröffentlichung vom 2.3.2026) - ifo Institut: Employees in Germany Spend 17% of Their Working Time Working from Home (ifo Konjunkturumfrage, rund 9.000 Unternehmen): https://www.ifo.de/en/press-release/2024-09-12/employees-germany-spend-17-their-working-time-working-home (Pressemitteilung vom 12.9.2024) - ifo Institut: Majority of German Companies See Same Productivity from Working in the Office or from Home (Umfrage August 2023, 9.000 Unternehmen): https://www.ifo.de/en/facts/2023-10-17/majority-german-companies-see-same-productivity-working-office-or-home (Veröffentlichung vom 17.10.2023) - Jean-Victor Alipour: Kein Homeoffice ist auch keine Lösung, ifo Schnelldienst 10/2023: https://www.ifo.de/DocDL/sd-2023-10-alipour-homeoffice.pdf (Heft vom 11.10.2023) - IAB, Presseinformation: Für die allermeisten Betriebe hat sich die Produktivität durch Homeoffice nicht verschlechtert (Betriebsbefragung November 2021): https://iab.de/presseinfo/fuer-die-allermeisten-betriebe-hat-sich-die-produktivitaet-durch-homeoffice-nicht-verschlechtert/ (Presseinformation vom 3.12.2021) - IAB-Forum, Steinberg und Dummert: Eltern im Homeoffice arbeiten im Durchschnitt länger (IAB-OPAL 2024): https://iab-forum.de/eltern-im-homeoffice-arbeiten-im-durchschnitt-laenger/ (Beitrag vom 17.11.2025) - BAuA, Martin Zeschke: Die Rolle von Erreichbarkeitserwartungen und Arbeitszeiterfassung bei der Gesundheit von Beschäftigten im Homeoffice, Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 79 (2025): https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Aufsaetze/artikel4207.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (online publiziert am 23.9.2025) --- ## Minijob im Homeoffice: 603-Euro-Grenze und seriöse Angebote URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/minijob-im-homeoffice Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Nebenjob & Minijob, Homeoffice, Sozialversicherung, Betrugsmaschen, Jobsuche Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr, 2025 lag sie bei 556 Euro. Sie folgt dem Mindestlohn: 13,90 Euro mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Im gewerblichen Minijob zahlen Sie 3,6 Prozent Eigenanteil zur Rentenversicherung, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Seriöse Arbeitgeber verlangen weder Vorkasse noch eine Kontoeröffnung oder Video-Ident vor Vertragsschluss. 603 Euro im Monat: So viel dürfen Minijobberinnen und Minijobber seit dem 1. Januar 2026 verdienen, ohne dass ihre Stelle zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird. 2025 lag die Grenze bei 556 Euro. Für Tätigkeiten am heimischen Schreibtisch gelten dieselben Regeln wie für den Minijob im Laden oder Lager. Im Homeoffice gibt es aber mehr unseriöse Angebote, und die Arbeitszeit lässt sich schwerer abgrenzen. ### Wie hoch ist die Verdienstgrenze 2025 und 2026? 2025 betrug sie 556 Euro im Monat, seit 2026 sind es 603 Euro, im Jahr also 7.236 Euro. Die Grenze ist seit Oktober 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV entspricht sie dem Verdienst von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Gerechnet wird mit der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. | Jahr | Mindestlohn je Stunde | Verdienstgrenze im Monat | Verdienstgrenze im Jahr | Stunden im Monat zum Mindestlohn | | --- | --- | --- | --- | --- | | 2025 | 12,82 Euro | 556 Euro | 6.672 Euro | rund 43 | | 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro | 7.236 Euro | rund 43 | | 2027 (angekündigt) | 14,60 Euro | 633 Euro | 7.596 Euro | rund 43 | Die Stundenzahl bleibt also gleich, nur der Lohn steigt mit. Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Durchschnitt des Jahres. Schwankt Ihr Einkommen, etwa weil im Dezember mehr Aufträge anfallen, dürfen einzelne Monate über 603 Euro liegen, solange die 7.236 Euro im Jahr eingehalten werden. Ein unvorhersehbares Überschreiten, zum Beispiel durch eine Krankheitsvertretung, ist zusätzlich in höchstens zwei Kalendermonaten erlaubt, jeweils bis 1.206 Euro (§ 8 Abs. 1b SGB IV). ### Muss ich im Minijob Rentenbeiträge zahlen? Ja, grundsätzlich schon. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent des Verdienstes an die Rentenversicherung, Sie tragen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Bei 603 Euro sind das rund 21,71 Euro im Monat, die vom Lohn abgezogen werden. Arbeiten Sie im Privathaushalt, etwa als Haushaltshilfe, zahlt der Arbeitgeber 5 Prozent und Sie 13,6 Prozent. Die übrigen Abgaben trägt der Arbeitgeber. Ein gewerblicher Betrieb zahlt 2026 insgesamt höchstens 31,17 Prozent auf Ihren Lohn, ein Privathaushalt höchstens 14,62 Prozent. Darin steckt auch die Steuer: Der Arbeitgeber entscheidet, ob er pauschal 2 Prozent abführt oder den Minijob nach Ihren persönlichen Lohnsteuermerkmalen abrechnet. Wählt er die Pauschale, bleibt der Verdienst in Ihrer eigenen Steuererklärung außer Ansatz (§ 40a Abs. 5 und § 40 Abs. 3 EStG). Fragen Sie vor Vertragsschluss nach, welche Variante gilt, wenn Sie bereits eine Hauptbeschäftigung haben. Die Minijob-Zentrale nennt als Gegenleistung, dass die Beschäftigungszeit voll für die Wartezeiten der Rente zählt. Außerdem können Sie und Ihr Ehepartner die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen, und bei einer medizinischen Rehabilitation zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld. Bei sehr kleinen Verdiensten gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 175 Euro; der Beitrag wird dann so berechnet, als hätten Sie 175 Euro verdient. ### Wie funktioniert die Befreiung von der Rentenversicherung? Über den Arbeitgeber, nicht direkt bei einer Behörde. Der Ablauf im gewerblichen Minijob nach Angaben der Minijob-Zentrale: 1. Sie reichen den Befreiungsantrag schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber ein; ein Formular stellt die Minijob-Zentrale bereit. 2. Der Arbeitgeber meldet die Befreiung innerhalb von sechs Wochen an die Minijob-Zentrale. 3. Widerspricht die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats, gilt die Befreiung als bewilligt. Einen Bescheid gibt es nicht. 4. Die Befreiung wirkt ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Danach entfällt nur Ihr Eigenanteil; der Arbeitgeber zahlt seine 15 Prozent weiter. Die Befreiung gilt für alle Minijobs, die Sie gleichzeitig oder später ausüben, und endet erst, wenn Sie keinen Minijob mehr haben. Seit dem 1. Juli 2026 können Sie sie einmalig und nur für die Zukunft wieder aufheben lassen. Wer kaum andere Beitragszeiten hat, sollte den Eigenanteil nicht vorschnell sparen; im Zweifel hilft eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. ### Welche Minijobs lassen sich seriös von zu Hause erledigen? Seriös sind Tätigkeiten, bei denen ein Unternehmen Sie anmeldet, Ihnen einen schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen gibt und Ihre Arbeitszeit bezahlt. Von zu Hause aus betrifft das vor allem Bürotätigkeiten am Computer oder Telefon. Typisch sind Kundenservice am Telefon oder im Chat und einfache Sachbearbeitung wie Dateneingabe. Kleinere Betriebe suchen Hilfe bei der Vorbereitung der Buchhaltung oder bei der Pflege ihrer Webseite. Wer sicher schreibt, findet Text- und Korrekturaufträge. Nachhilfe lässt sich per Video geben. Passende Angebote finden Sie in der Stellensuche unter [Minijobs im Homeoffice](/jobs/homeoffice/minijob), außerdem in den Berufsfeldern [Kundenservice](/jobs/berufsfeld/kundenservice) und [Office und Assistenz](/jobs/berufsfeld/office-assistenz). Wer ohne Berufsausbildung einsteigt, findet Hinweise im Beitrag [Homeoffice-Jobs ohne Ausbildung](/ratgeber/homeoffice-jobs-ohne-ausbildung). Studierende sollten den Vergleich mit einer Werkstudentenstelle ziehen; die Unterschiede erklärt der Beitrag [Werkstudent im Homeoffice](/ratgeber/werkstudent-im-homeoffice). Auch im Minijob gilt das Arbeitsrecht. Ihnen stehen der Mindestlohn und bezahlter Urlaub zu, bei Krankheit wird der Lohn weitergezahlt. Im gewerblichen Minijob muss der Arbeitgeber Ihre tägliche Arbeitszeit mit Beginn und Ende spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und die Aufzeichnung zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Im Homeoffice hilft eine eigene Stundenliste, wenn später Streit über die bezahlte Zeit entsteht. ### Woran erkenne ich ein unseriöses Angebot? Am deutlichsten daran, dass Sie zuerst etwas geben sollen: Geld, Ihre Ausweisdaten oder Ihr Bankkonto. Die Verbraucherzentrale betont, dass seriöse Arbeitgeber vor Vertragsabschluss weder Zahlungen für Schulungen, Ausrüstung oder Lizenzen verlangen noch ein Video-Ident-Verfahren. Kein seriöses Unternehmen verlangt im Bewerbungsprozess, dass Sie ein Bankkonto eröffnen. Auch Fotos des Personalausweises samt Selfie gehören nicht in eine frühe Bewerbungsphase. Die Polizeiliche Kriminalprävention warnte im Dezember 2025 vor sogenanntem Task-Scamming. Betrüger fügen Mobilfunknummern ungefragt in Gruppenchats ein und bieten dort Nebenjobs an, etwa Hotelbewertungen oder Likes für Videos. Später sollen die Opfer Geld einzahlen, oft über Krypto-Apps, um an weitere Aufträge zu kommen. Die versprochenen Aufträge bleiben aus, das Geld ist verloren. Die Polizei rät, Jobangebote per Messenger oder SMS nicht anzunehmen, nie in Vorkasse zu gehen und kein Konto für fremde Überweisungen bereitzustellen; das kann strafbar sein. Ein weiteres Warnsignal: Das Unternehmen lässt sich im Internet nicht recherchieren. Prüfen Sie Adresse und Handelsregistereintrag, bevor Sie Daten herausgeben. Weitere Maschen und was Sie tun können, wenn Sie bereits Daten weitergegeben haben, beschreibt der Beitrag [Betrug bei Homeoffice-Jobs](/ratgeber/betrug-bei-homeoffice-jobs). Wer schon gezahlt hat, sollte Chatverläufe per Screenshot sichern, die Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. ### Häufige Fragen **Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?** Beim Mindestlohn von 13,90 Euro reichen die 603 Euro für etwa 43 Stunden im Monat. Die Minijob-Zentrale nennt genau 43,38 Stunden. Die Verdienstgrenze ist so berechnet, dass sie zehn Wochenstunden zum Mindestlohn abdeckt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Zahlt Ihr Arbeitgeber mehr als den Mindestlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Bei 16 Euro Stundenlohn sind es rund 37 Stunden. **Darf ich neben meiner Vollzeitstelle einen Minijob im Homeoffice haben?** Ja. Ein einzelner Minijob mit Verdienstgrenze wird nach § 8 Abs. 2 SGB IV nicht mit einer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt für Sie deshalb ein Minijob. Erst ein zweiter Minijob neben der Hauptstelle wird mit dieser addiert. Prüfen Sie außerdem Ihren Arbeitsvertrag auf eine Klausel zu Nebentätigkeiten. Für die Höchstarbeitszeit werden beide Stellen zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG). **Was passiert, wenn ich einmal mehr als 603 Euro verdiene?** Ein unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, etwa wenn Sie kurzfristig eine erkrankte Kollegin vertreten. Nach § 8 Abs. 1b SGB IV darf das in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres passieren, und zwar jeweils bis zum Doppelten der Grenze. 2026 sind das höchstens 1.206 Euro in einem solchen Monat. Vorhersehbare Mehrverdienste fallen nicht unter diese Ausnahme; sie zählen zum regelmäßigen Verdienst. **Kann ich die Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen?** Seit dem 1. Juli 2026 ja, und zwar einmalig. Nach Angaben der Minijob-Zentrale beantragen Sie die Aufhebung schriftlich oder elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber. Sie wirkt ab dem Monat, der auf den Antrag folgt, und nur für die Zukunft. Danach zahlen Sie wieder den Eigenanteil, im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent, und erwerben volle Ansprüche in der Rentenversicherung, etwa auf Anrechnung der Wartezeiten und Leistungen zur Rehabilitation. ### Quellen - § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze, Überschreiten, Zusammenrechnung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html (Stand 1.1.2026) - Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (603 Euro, Abgaben, Arbeitsrecht): https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze (Stand 2026) - Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentenversicherungspflicht (Stand 2026) - Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und Aufhebung ab 1.7.2026: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/befreiung_rentenversicherungspflicht (Stand 2026) - Minijob-Magazin: Minijob und Mindestlohn 2025 (556 Euro): https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-mindestlohn-2025/ (Stand 2.1.2025) - Minijob-Magazin: Neue Verdienstgrenze in 2026: https://magazin.minijob-zentrale.de/neue-verdienstgrenze-2026/ (Stand 5.2.2026) - Minijob-Magazin: Mindestlohn steigt 2026 und 2027: https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-mindestlohn-2026-2027/ (Stand 15.7.2025) - § 2 Abs. 1 ArbZG (Zusammenrechnung bei mehreren Arbeitgebern): https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html (Stand 1.1.2026) - § 40a EStG (Pauschsteuer bei Minijobs): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html (Stand 1.1.2026) - § 40 Abs. 3 EStG (pauschal besteuerter Arbeitslohn bleibt außer Ansatz): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html (Stand 1.1.2026) - § 17 MiLoG (Aufzeichnung der Arbeitszeit): https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html (Stand 1.1.2026) - Polizeiliche Kriminalprävention: Task-Scamming, Betrug mit Fake-Jobs: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/task-scamming-betrug-mit-fake-jobs/ (Stand 10.12.2025) --- ## Telearbeit oder mobiles Arbeiten: Was der Arbeitsschutz verlangt URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit Kategorie: Homeoffice & Recht Themen: Telearbeit, Mobiles Arbeiten, Arbeitsschutz, Homeoffice, Betriebsrat & Mitbestimmung, Ergonomie Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Telearbeit nach § 2 Abs. 7 ArbStättV setzt einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung voraus. Wochenarbeitszeit und Dauer müssen vereinbart sein, Möbel und Technik stellt der Arbeitgeber. Dann gelten Gefährdungsbeurteilung, jährliche Unterweisung und die Bildschirmregeln der Arbeitsstättenverordnung. Für mobiles Arbeiten gilt die Verordnung nicht, wohl aber das Arbeitsschutzgesetz mit Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. Die Kosten des Arbeitsschutzes darf der Arbeitgeber nicht auf Beschäftigte abwälzen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Ein Laptop am Küchentisch ist rechtlich noch kein Telearbeitsplatz. Telearbeit, also ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung nach § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), entsteht erst, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen vertraglich festgelegt haben und der Arbeitgeber Möbel und Technik bereitgestellt und installiert hat. Alles andere ist mobiles Arbeiten. Für beide Formen gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Pflichten des Arbeitgebers unterscheiden sich aber im Detail. ### Was unterscheidet Telearbeit vom mobilen Arbeiten? Der Unterschied liegt in der Vereinbarung und in der Ausstattung. Für einen Telearbeitsplatz muss der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festlegen. Eingerichtet ist der Platz nach § 2 Abs. 7 Satz 2 ArbStättV erst, wenn die Bedingungen im Arbeitsvertrag oder in einer Vereinbarung stehen und Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person in der Wohnung bereitgestellt und installiert sind. Mobiles Arbeiten definiert die Arbeitsstättenverordnung nicht. Gemeint ist Arbeit außerhalb des Betriebs, ob am Esstisch oder im Zug. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hält in ihren Fragen und Antworten zum Homeoffice fest, dass mobile Arbeit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz unterliegt. Für einen Telearbeitsplatz kommt die Arbeitsstättenverordnung hinzu. Der Alltagsbegriff Homeoffice kann beides meinen. Wie sich die Arbeitsmodelle im Alltag unterscheiden, beschreibt der Ratgeber [Arbeitsmodelle im Vergleich](/ratgeber/remote-hybrid-homeoffice-unterschied). | Merkmal | Telearbeit | Mobiles Arbeiten | | --- | --- | --- | | Rechtsgrundlage | ArbSchG, ArbStättV in Teilen, Arbeitszeitgesetz | ArbSchG, Arbeitszeitgesetz | | Arbeitsort | fest eingerichteter Platz in der Wohnung | wechselnd: Wohnung, Zug, Hotel | | Vereinbarung | Wochenarbeitszeit und Dauer festgelegt, Bedingungen im Vertrag oder in einer Vereinbarung | keine Vorgabe der ArbStättV | | Ausstattung | Arbeitgeber stellt Mobiliar und Arbeitsmittel und installiert sie | keine Vorgabe der ArbStättV, Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung | | Gefährdungsbeurteilung | § 5 ArbSchG, bei der erstmaligen Beurteilung zusätzlich § 3 ArbStättV | § 5 ArbSchG | | Unterweisung | vor Arbeitsbeginn, mindestens jährlich (§ 6 ArbStättV) | bei Einstellung und Veränderungen, bei Bedarf regelmäßig (§ 12 ArbSchG) | | Bildschirmregeln (Anhang Nr. 6 ArbStättV) | gelten, soweit der Platz von dem im Betrieb abweicht | gelten nicht | ### Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei einem Telearbeitsplatz? Für Telearbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung nur in Teilen. § 1 Abs. 4 ArbStättV nennt die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 bei der erstmaligen Beurteilung des Arbeitsplatzes, die Unterweisung nach § 6 und die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze aus Nummer 6 des Anhangs. Unterweisung und Bildschirmregeln greifen, soweit der Platz zu Hause von dem im Betrieb abweicht. Außerdem gelten alle drei nur, soweit sie unter Beachtung der Eigenart eines Telearbeitsplatzes anwendbar sind. Die Gefährdungsbeurteilung muss fachkundig erfolgen und vor Aufnahme der Tätigkeit dokumentiert sein (§ 3 Abs. 2 und 3 ArbStättV). Sie erfasst physische und psychische Belastungen und bei Bildschirmarbeit ausdrücklich die Belastung der Augen. Die Unterweisung findet vor dem ersten Arbeitstag am Telearbeitsplatz statt und wird danach mindestens jährlich wiederholt (§ 6 Abs. 4 ArbStättV). Anhang Nr. 6 enthält die konkreten Anforderungen. Bildschirme müssen frei von störenden Reflexionen und Blendungen aufgestellt sein. Die Tastatur muss vom Bildschirm getrennt und neigbar sein. Die Arbeitsfläche muss so groß sein, dass sich Bildschirm und Eingabemittel flexibel anordnen lassen. Auf Wunsch der Beschäftigten stellt der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter, wenn sich eine günstige Arbeitshaltung anders nicht erreichen lässt (Nr. 6.1 Abs. 7). Er muss außerdem dafür sorgen, dass die Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen wird (Nr. 6.1 Abs. 2). ### Was gilt beim mobilen Arbeiten ohne festen Arbeitsplatz? Beim mobilen Arbeiten entfallen die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, die Grundpflichten des Arbeitsschutzgesetzes bleiben. Nach § 3 Abs. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, ihre Wirksamkeit überprüfen und sie bei Bedarf anpassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt klar, dass Regeln und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auch im Homeoffice gelten. Spürbar wird der Unterschied bei der Ausstattung. Für gelegentliches Arbeiten am Esstisch muss der Arbeitgeber keinen Schreibtisch liefern. Er muss aber über die Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Maßnahmen nötig sind. Die DGUV empfiehlt für die Arbeit zu Hause neben dem Notebook eine separate Tastatur, eine Maus und einen zusätzlichen Bildschirm; für umfangreiche Texte und Tabellen soll er mindestens 17 Zoll groß sein und 50 bis 80 Zentimeter vom Auge entfernt stehen. Ab und zu vom Sofa aus zu arbeiten, hält die DGUV für in Ordnung. Wer dagegen täglich in Vollzeit zu Hause arbeitet, braucht nach ihrer Empfehlung einen Platz, an dem das auf Dauer sicher und gesund möglich ist. Wie das konkret aussieht, zeigt der Ratgeber [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten). ### Wie läuft die Gefährdungsbeurteilung für das Homeoffice ab? Ohne Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG geht es in keiner der beiden Formen. Das Gesetz nennt als mögliche Ursachen von Gefährdungen unter anderem die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Arbeitsabläufe und Arbeitszeit sowie psychische Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 6 ArbSchG). Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit (§ 5 Abs. 2 ArbSchG). Für das Homeoffice bietet sich diese Reihenfolge an: 1. Arbeitsform festhalten: Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 ArbStättV oder mobiles Arbeiten, Anteil der Tage zu Hause, eingesetzte Geräte. 2. Gefährdungen ermitteln: Sitzplatz, Bildschirm, Licht, Kabel als Stolperstellen, Arbeitszeit und Erreichbarkeit, fehlender Kontakt zum Team. Als Hilfe nennt die DGUV den „CHECK-UP Homeoffice“ ihres Instituts für Arbeit und Gesundheit, den Arbeitgeber für die Beurteilung nutzen können. 3. Maßnahmen festlegen: Ausstattung, Regeln zu Pausen und Erreichbarkeit, Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge. 4. Beschäftigte unterweisen, bei Telearbeit vor Arbeitsbeginn und danach mindestens jährlich. 5. Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung dokumentieren (§ 6 Abs. 1 ArbSchG) und die Wirksamkeit kontrollieren (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Die Unterweisung darf laut DGUV per Videokonferenz stattfinden, wenn die Beschäftigten Rückfragen stellen können. Schriftliche Hinweise, die nur zum Selbststudium verschickt werden, reichen nach Auffassung der DGUV nicht aus. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG findet die Unterweisung während der Arbeitszeit statt. Welche Höchstarbeitszeit und welche Ruhezeiten zu Hause gelten, steht im Ratgeber [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Muss der Arbeitgeber Stuhl, Bildschirm und Brille bezahlen? Beim Telearbeitsplatz ja, zumindest Mobiliar und Arbeitsmittel. Ohne diese Ausstattung liegt nach § 2 Abs. 7 ArbStättV gar kein Telearbeitsplatz vor. Für alle Arbeitsformen gilt § 3 Abs. 3 ArbSchG: Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht auferlegen. Beim mobilen Arbeiten schreibt keine Vorschrift eine bestimmte Möblierung der Wohnung vor. Maßgeblich ist, was die Gefährdungsbeurteilung als erforderlich ausweist. Diese Maßnahmen bezahlt der Arbeitgeber. Ausstattung und Zuschüsse lassen sich einzeln oder per Betriebsvereinbarung regeln. Hinweise dazu stehen unter [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). Selbst gekaufte Arbeitsmittel können Beschäftigte unter Umständen steuerlich geltend machen, siehe [Arbeitsmittel absetzen](/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen). Für Bildschirmarbeit muss der Arbeitgeber außerdem eine Angebotsvorsorge anbieten, also eine arbeitsmedizinische Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, die Beschäftigte annehmen können (Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 ArbMedVV). Stellt sich dabei heraus, dass eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nötig ist und eine normale Brille nicht geeignet ist, stellt der Arbeitgeber sie im erforderlichen Umfang zur Verfügung. ### Darf der Arbeitgeber zur Kontrolle in die Wohnung kommen? Nicht ohne Zustimmung der Beschäftigten. Nach Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich. Ein Fachbeitrag im Magazin DGUV forum (Ausgabe 8/2020) verneint ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers, solange keines vereinbart ist. Die Autorin rät, Kontroll- und Zugangsrechte in der Homeoffice-Vereinbarung festzuhalten. Ohne Besuch stützt sich die Beurteilung auf die Angaben der Beschäftigten. Ein Betriebsrat redet mit. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bestimmt er bei Regelungen zum Gesundheitsschutz mit, nach Nr. 14 bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Für Telearbeitsplätze verbietet Nr. 6.5 Abs. 5 des Anhangs der ArbStättV, Arbeitsergebnisse ohne Wissen der Beschäftigten qualitativ oder quantitativ zu kontrollieren. Welche Kontrolle sonst zulässig ist, behandelt der Ratgeber [Überwachung im Homeoffice](/ratgeber/ueberwachung-im-homeoffice); ob überhaupt ein Anspruch auf Arbeit von zu Hause besteht, steht unter [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). ### Welche Pflichten haben Beschäftigte im Homeoffice? Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet auch die Beschäftigten selbst. Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG müssen sie nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Unterweisung und Weisung für ihre Sicherheit und Gesundheit sorgen; Arbeitsmittel sind bestimmungsgemäß zu verwenden (§ 15 Abs. 2). Eine unmittelbare erhebliche Gefahr und Defekte an Schutzsystemen müssen sie dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten unverzüglich melden (§ 16 Abs. 1 ArbSchG). Passiert trotzdem ein Unfall, besteht nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie auf der Unternehmensstätte, wenn die versicherte Tätigkeit im eigenen Haushalt ausgeübt wird. Welche Wege in der Wohnung versichert sind und wie der Unfall gemeldet wird, erklärt der Ratgeber [Unfallversicherung im Homeoffice](/ratgeber/unfallversicherung-homeoffice). Bei einer neuen Stelle mit Homeoffice-Anteil lohnt im Vorstellungsgespräch die Frage, ob ein Telearbeitsplatz nach der Arbeitsstättenverordnung eingerichtet wird oder ob mobiles Arbeiten vereinbart ist. Die Antwort entscheidet darüber, wer Schreibtisch und Bildschirm stellt. Stellen mit Büro- und Homeoffice-Tagen finden Sie unter [hybride Stellen](/jobs/hybrid), weitere Rechtsfragen in der Kategorie [Homeoffice und Recht](/ratgeber/kategorie/homeoffice-recht). ### Häufige Fragen **Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und Homeoffice?** Homeoffice ist kein Rechtsbegriff. Telearbeit dagegen ist in § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung definiert: ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, für den Wochenarbeitszeit und Dauer vereinbart sind und für den der Arbeitgeber Möbel und Technik bereitgestellt und installiert hat. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, arbeiten Sie rechtlich mobil. Dafür gilt das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Bildschirmregeln. **Muss mein Arbeitgeber mir einen Bürostuhl für das Homeoffice stellen?** Bei Telearbeit ja: Ein Telearbeitsplatz gilt nach § 2 Abs. 7 ArbStättV erst als eingerichtet, wenn der Arbeitgeber Mobiliar und Arbeitsmittel bereitgestellt und installiert hat. Beim mobilen Arbeiten schreibt keine Vorschrift eine bestimmte Einrichtung der Wohnung vor. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung aber, dass eine Maßnahme nötig ist, darf der Arbeitgeber die Kosten nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Ausstattung und Zuschüsse lassen sich in einer Homeoffice-Vereinbarung festhalten. **Braucht man für mobiles Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung?** Ja. Die Pflicht folgt aus § 5 ArbSchG und gilt unabhängig vom Arbeitsort. Der Arbeitgeber ermittelt, welche Gefährdungen die Arbeit mit sich bringt, zum Beispiel durch lange Arbeitszeiten oder psychische Belastung, und leitet daraus Maßnahmen ab. Das Ergebnis und die festgelegten Maßnahmen gehören nach § 6 Abs. 1 ArbSchG in seine Unterlagen, ebenso das Ergebnis der Überprüfung. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit. **Darf der Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz zu Hause besichtigen?** Nur mit Ihrer Zustimmung. Die Wohnung ist nach Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz unverletzlich, ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers entsteht erst durch eine Vereinbarung. Ein Fachbeitrag im Magazin DGUV forum empfiehlt deshalb, Zugangsrechte in der Homeoffice-Vereinbarung zu regeln. Ohne Besuch stützt sich die Gefährdungsbeurteilung auf Ihre Angaben, zum Beispiel auf eine ausgefüllte Checkliste der Unfallversicherung. **Zahlt der Arbeitgeber eine Bildschirmbrille fürs Homeoffice?** Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge mit Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbieten. Zeigt diese Vorsorge, dass eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nötig ist und eine normale Brille nicht ausreicht, muss er sie im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen. Grundlage ist Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ### Quellen - § 1 Arbeitsstättenverordnung (Anwendungsbereich, Telearbeitsplätze): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__1.html (Fassung vom 27.3.2024) - § 2 Arbeitsstättenverordnung (Begriffsbestimmungen, Abs. 7 Telearbeitsplätze): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html (Fassung vom 27.3.2024) - § 3 Arbeitsstättenverordnung (Gefährdungsbeurteilung): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__3.html (Fassung vom 27.3.2024) - § 6 Arbeitsstättenverordnung (Unterweisung): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__6.html (Fassung vom 27.3.2024) - Anhang Arbeitsstättenverordnung, Nr. 6 Bildschirmarbeitsplätze: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html (Fassung vom 27.3.2024) - § 3 Arbeitsschutzgesetz (Grundpflichten, Kosten): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html (Fassung vom 22.12.2025) - § 5 Arbeitsschutzgesetz (Beurteilung der Arbeitsbedingungen): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html (Fassung vom 22.12.2025) - § 6 Arbeitsschutzgesetz (Dokumentation): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__6.html (Fassung vom 22.12.2025) - § 12 Arbeitsschutzgesetz (Unterweisung): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html (Fassung vom 22.12.2025) - § 15 Arbeitsschutzgesetz (Pflichten der Beschäftigten): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__15.html (Fassung vom 22.12.2025) - § 16 Arbeitsschutzgesetz (Besondere Unterstützungspflichten): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__16.html (Fassung vom 22.12.2025) - Anhang Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Teil 4 Abs. 2 Nr. 1): https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/anhang.html (Fassung vom 11.5.2026) --- ## Rückenschmerzen im Homeoffice vorbeugen: Pausen und Übungen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/rueckenschmerzen-im-homeoffice Kategorie: Gesundheit & Balance Themen: Gesundheit, Ergonomie, Homeoffice, Telearbeit Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** In einer DGUV-geförderten Messstudie saßen hybrid Arbeitende im Homeoffice 75 Prozent ihrer Arbeitszeit, im Büro 69 Prozent. Die AOK hält zwei bis vier Haltungswechsel pro Stunde für ideal und empfiehlt 60 Prozent dynamisches Sitzen, 30 Prozent Stehen und 10 Prozent Gehen. Zertifizierte Rückenkurse bezuschussen die Krankenkassen nach § 20 SGB V, die DAK etwa mit 80 Prozent und höchstens 75 Euro je Kurs. Bei Warnzeichen, etwa Lähmungen oder Schmerzen nach einem Unfall, gehören die Beschwerden in eine Arztpraxis. Im Homeoffice verbrachten die Teilnehmenden einer Messstudie 75 Prozent ihrer Arbeitszeit sitzend, im Büro 69 Prozent. Erhoben hat das die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) in einem von der DGUV geförderten Projekt: 52 hybrid Arbeitende trugen eine Arbeitswoche lang einen Bewegungssensor, an Bürotagen wie an Tagen zu Hause. Zu Hause fanden sich außerdem mehr lange Sitzphasen ohne Unterbrechung. Einen Zusammenhang zwischen Sitzanteil und Muskel- oder Skelettbeschwerden fand die Auswertung nicht. Sie zeigt aber, wo sich zu Hause am meisten ändern lässt: bei den langen Sitzphasen. ### Warum sitzen Beschäftigte im Homeoffice länger als im Büro? Zu Hause fehlen die kleinen Wege. Oft fehlt auch der höhenverstellbare Tisch: Während der Arbeitszeit standen die Teilnehmenden der Studie im Büro 25 Prozent der Zeit, im Homeoffice nur 20 Prozent. Das Projektteam vermutet, dass die auf Stehhöhe verstellbaren Tische im Betrieb den Unterschied ausmachen. Am Freitag war der Sitzanteil im Homeoffice besonders hoch. Wer für die Möbel zu Hause zuständig ist, hängt von der Form der Arbeit ab. Telearbeit, also ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich nach § 2 Abs. 7 ArbStättV, liegt erst vor, wenn der Arbeitgeber die Ausstattung mit Mobiliar bereitgestellt und installiert hat. Beim mobilen Arbeiten am eigenen Küchentisch fehlt diese Vereinbarung. Was in beiden Fällen gilt, steht im Beitrag zum [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit). Wie Sie Stuhl und Bildschirm richtig einstellen, zeigt der Ratgeber [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten). ### Wie oft sollten Sie die Haltung wechseln? Zwei bis vier Haltungswechsel pro Stunde nennt die AOK als ideal. Gemeint ist dynamisches Sitzen: Sie sitzen mal vorgeneigt, mal aufrecht, mal zurückgelehnt und wechseln dazwischen ins Stehen. Auch kleine Bewegungen zählen, und die AOK rät ausdrücklich dazu: das Gewicht zwischen den Gesäßhälften verlagern, auf der Sitzfläche herumrutschen, das Becken vor- und zurückwippen lassen. So werden Muskeln und Knochen unterschiedlich belastet. Für den ganzen Arbeitstag empfiehlt die AOK eine feste Aufteilung. Die Tabelle rechnet sie auf einen Arbeitstag von acht Stunden um. | Haltung | Anteil laut AOK | bei 8 Stunden Arbeit | | --- | --- | --- | | dynamisches Sitzen | 60 Prozent | 4 Stunden 48 Minuten | | Stehen | 30 Prozent | 2 Stunden 24 Minuten | | gezieltes Umhergehen | 10 Prozent | 48 Minuten | Am leichtesten gelingt der Wechsel mit einer festen Regel: bestimmte Tätigkeiten immer in derselben Position. Die AOK nennt als Beispiel, grundsätzlich im Stehen zu telefonieren. Ohne Steh-Sitz-Tisch eignen sich nach ihren Angaben auch hohe Zustelltische. ### Welche Pausen entlasten den Rücken? Die DGUV rät, in Pausen etwas anderes zu tun als am Schreibtisch. Als Beispiele nennt sie einen Spaziergang in der Mittagspause oder Übungen auf der Yogamatte. Bewegung lässt sich auch in die Arbeit selbst einbauen: beim Telefonieren umhergehen, ein Dokument im Stehen lesen. In der Mittagspause wechselten die Teilnehmenden zu Hause sogar häufiger die Haltung als im Betrieb, 5,4-mal gegenüber 2,7-mal. Die langen Sitzphasen liegen also eher in den Arbeitsblöcken davor und danach. Ruhepausen schreibt § 4 Arbeitszeitgesetz vor, im Homeoffice wie im Büro. Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Beschäftigte nicht ohne Ruhepause arbeiten. Mehr dazu im Ratgeber [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). Wer abends nicht vom Laptop loskommt, findet Hinweise im Artikel zu [Abgrenzung und Erschöpfung](/ratgeber/abgrenzung-und-erschoepfung). Auch außerhalb der Arbeitszeit zählt Bewegung. Laut gesund.bund.de, dem Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums, ist regelmäßige Bewegung die wirksamste Methode, Rückenschmerzen vorzubeugen. In einer großen Studie sank die Häufigkeit von Rückenschmerzen fast genauso stark wie durch Kräftigungsübungen, wenn die Teilnehmenden möglichst fünfmal pro Woche eine halbe Stunde spazieren gingen. ### Welche Übungen eignen sich für den Schreibtisch? Die Techniker Krankenkasse (TK) beschreibt einfache Beweglichkeitsübungen, für die ein Stuhl genügt. Sie empfiehlt zwei bis drei kurze Einheiten pro Woche und rät, dabei ruhig zu atmen und alles so auszuführen, wie es sich gut anfühlt. Die folgende Reihe stammt aus diesem Programm: 1. Kreisen Sie die Schultern im Sitzen oder schulterbreit im Stehen, erst mit kleinen, dann mit größeren Kreisen. Ziehen Sie die Schultern zum Schluss bis zu den Ohren hoch. 2. Setzen Sie sich aufrecht auf den Stuhl, die Füße fest auf dem Boden, und drehen Sie den Oberkörper langsam zu einer Seite, etwa eine Vierteldrehung. Der Blick folgt der Drehung. Kurz halten, zurück, dann die andere Seite. 3. Bewegen Sie im Sitzen die Hüfte: Aus aufrechter Haltung mit leicht gewölbtem unteren Rücken spannen Sie das Gesäß kräftig an und ziehen den Bauchnabel nach innen. Die Wölbung flacht ab. Wechseln Sie langsam zwischen beiden Positionen. 4. Öffnen Sie den Oberkörper: Arme auf Schulterhöhe, die Handrücken zeigen nach oben. Ziehen Sie die leicht gebeugten Arme nach hinten und drehen Sie dabei die Hände, bis die Handrücken nach unten zeigen. Die Schultern rollen dabei nicht nach vorn ein. 5. Strecken Sie sich am Stuhl: Stellen Sie sich einen weiten Schritt vor die Stuhllehne und legen Sie die Hände darauf. Lassen Sie den Oberkörper nach unten sinken, der Kopf liegt zwischen den Schultern, der Nacken bleibt gerade. Halten Sie die Position etwa 10–20 Sekunden, lösen Sie sie langsam und wiederholen Sie. Beweglichkeit allein reicht nicht. Gesund.bund.de empfiehlt zur Vorbeugung gezieltes Training der Rumpfmuskulatur mit Kräftigungs- und Stabilisierungsübungen. Solche Übungen lernen Sie am sichersten unter Anleitung, etwa in einem Rückenkurs. ### Zahlt die Krankenkasse einen Rückenkurs? Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Präventionskurse. Grundlage ist § 20 SGB V: Die Kassen sehen in ihrer Satzung Leistungen zur primären Prävention vor, also zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken. Einen Kurs zur verhaltensbezogenen Prävention darf die Kasse nach § 20 Abs. 5 SGB V nur fördern, wenn er zertifiziert ist. Die Kriterien und das Verfahren legt der GKV-Spitzenverband einheitlich fest. Geprüft werden Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention, die von den gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam getragen wird. Bewegung ist eines ihrer Handlungsfelder, geprüft werden Präsenz- und digitale Kurse. Zertifizierte Kurse tragen das Siegel „Deutscher Standard Prävention“. Wie viel die Kasse zahlt, legt sie selbst fest. Bei der DAK-Gesundheit sind es für Erwachsene 80 Prozent der Kursgebühr, höchstens 75 Euro je Kurs, für bis zu zwei Gesundheitskurse im Kalenderjahr. Voraussetzung ist die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Termine. Andere Kassen setzen eigene Beträge und Obergrenzen. Fragen Sie vor der Anmeldung nach. Die DAK erstattet gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung. ### Wann sollten Sie Rückenschmerzen ärztlich abklären lassen? Die meisten Rückenschmerzen sind nicht gefährlich und klingen innerhalb einiger Tage oder Wochen von selbst ab. Gesund.bund.de rät, aktiv zu bleiben: Schonhaltung, zu wenig Bewegung oder Bettruhe können die Besserung verzögern. Bei bis zur Hälfte der Betroffenen kamen die Kreuzschmerzen in Studien innerhalb eines Jahres zurück. Halten Beschwerden über Wochen an oder werden sie schlimmer, lassen Sie sie ärztlich abklären. Die Patientenleitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz nennt Warnhinweise, hinter denen eine ernste Ursache stecken kann: - Schmerzen nach einem Sturz oder Unfall - Fieber oder Schüttelfrost - starke Schmerzen in der Nacht oder in Ruhe - Schmerzen, die in die Beine ausstrahlen, mit Gefühlsstörungen oder Lähmungen - eine frühere Krebserkrankung, ungewollter Gewichtsverlust oder Appetitlosigkeit - Kreuzschmerzen über mehr als zwölf Wochen, schleichend begonnen, mit Morgensteifigkeit und Besserung bei Bewegung Ein einzelnes Warnzeichen hat laut Leitlinie wenig Aussagekraft; entscheidend ist das Gesamtbild. Bei Unsicherheit klärt die Hausarztpraxis, ob weitere Untersuchungen nötig sind. Die Übungen in diesem Artikel ersetzen keine Behandlung. Weitere Artikel zur Gesundheit am heimischen Schreibtisch sammelt die Rubrik [Gesundheit](/ratgeber/kategorie/gesundheit). ### Häufige Fragen **Hilft ein Stehschreibtisch gegen Rückenschmerzen im Homeoffice?** Ein Stehschreibtisch erleichtert vor allem den Wechsel zwischen Sitzen und Stehen. Die AOK empfiehlt rund 30 Prozent der Arbeitszeit im Stehen und den Rest überwiegend im dynamischen Sitzen. In einer DGUV-geförderten Messstudie standen hybrid Arbeitende im Büro 25 Prozent ihrer Arbeitszeit, zu Hause nur 20 Prozent; die Forschenden führen das auch auf die höhenverstellbaren Tische im Betrieb zurück. Als Alternative nennt die AOK hohe Zustelltische. **Wie lange darf man im Homeoffice am Stück sitzen?** Eine feste Höchstdauer fürs Sitzen nennt die Arbeitsstättenverordnung nicht. Nach ihrem Anhang Nummer 6.1 muss der Arbeitgeber aber dafür sorgen, dass Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen wird; für Telearbeitsplätze gilt Anhang Nummer 6, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Das Arbeitszeitgesetz verbietet, länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause zu arbeiten. Für den Rücken empfiehlt die AOK zwei bis vier Haltungswechsel pro Stunde. **Wie finde ich einen Rückenkurs, den die Krankenkasse bezuschusst?** Fragen Sie in der Kurssuche Ihrer Krankenkasse nach Rückenkursen mit dem Siegel „Deutscher Standard Prävention“. Dieses Siegel vergibt die Zentrale Prüfstelle Prävention der gesetzlichen Krankenkassen, und zwar auch für digitale Kurse. Ein Prüfergebnis gilt grundsätzlich drei Jahre, danach wird neu zertifiziert. Achten Sie darauf, dass Kurs und Kursleitung zu Kursbeginn zertifiziert sind, und lassen Sie sich die Teilnahme bescheinigen. Die DAK etwa zahlt nur bei Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Termine. **Soll ich mich bei akuten Rückenschmerzen schonen?** Nein, Bettruhe und Schonhaltung können die Besserung verzögern. Gesund.bund.de rät, möglichst normal dem Alltag nachzugehen, bei der Arbeit nicht lange unbeweglich zu sitzen und längeres Liegen zu vermeiden. Bei starken akuten Schmerzen wie einem Hexenschuss sollten Sie vorübergehend nicht schwer heben und beim Bücken vorsichtig sein. Leichte Bewegung wie Spazierengehen oder Schwimmen ist sinnvoll. Manche Menschen empfinden Wärme, etwa eine Wärmflasche, als wohltuend. ### Quellen - IFA-Projekt 0509: Bewegungsverhalten bei der Bildschirmarbeit im Homeoffice und Büro (DGUV/BG RCI): https://dguv.de/ifa/forschung/projektverzeichnis/ifa0509.jsp (Stand 23.4.2026) - AOK: Richtig sitzen bei der Arbeit: https://www.aok.de/fk/sachsen-anhalt/betriebliche-gesundheit/gesunder-ruecken/richtig-sitzen/ (Stand 15.5.2026) - AOK: Mehr Bewegung am Schreibtisch: https://www.aok.de/fk/nordost/betriebliche-gesundheit/bewegung-am-arbeitsplatz/mehr-bewegung-am-schreibtisch/ (abgerufen am 30.10.2026) - DGUV-Pressemitteilung: Pausen im Homeoffice, Hauptsache in Bewegung kommen: https://dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2022/quartal_3/details_3_510464.jsp (Fassung vom 8.9.2022) - Techniker Krankenkasse: Mobility-Challenge für das Büro: https://www.tk.de/techniker/gesundheit-foerdern/sport-und-bewegung/basics/mobility-challenge-fuer-das-buero-2031568 (abgerufen am 30.10.2026) - gesund.bund.de (BMG mit IQWiG): Rücken- und Kreuzschmerzen: https://gesund.bund.de/ruecken-und-kreuzschmerzen (Stand 22.9.2025) - PatientenLeitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz, Tabelle 2: Warnhinweise: https://www.leitlinien.de/medien/kreuzschmerz/pdf/kreuzschmerz-2aufl-vers1-pll.pdf (2. Auflage, Version 1, November 2017) - § 20 SGB V: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html (abgerufen am 30.10.2026) - vdek: Zentrale Prüfstelle Prävention: https://www.vdek.com/vertragspartner/Praevention/zentrale_pruefstellepraevention.html (abgerufen am 30.10.2026) - DAK-Gesundheit: Rückentraining, Kurse in der Nähe finden: https://www.dak.de/dak/leistungen/praeventionskurse/rueckentraining-kurse-finden_11068 (Stand 23.10.2026) - § 4 ArbZG: Ruhepausen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html (abgerufen am 30.10.2026) - § 1 ArbStättV: Anwendungsbereich (Abs. 4 Telearbeitsplätze): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__1.html (abgerufen am 30.10.2026) --- ## Workation: Was rechtlich gilt und wie Sie sie planen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/workation Kategorie: Digitale Nomaden & Workation Themen: Workation, Arbeiten aus dem Ausland, Sozialversicherung, Datenschutz & IT-Sicherheit, Mobiles Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Eine Workation ist Arbeitszeit an einem anderen Ort, meist im Ausland, und braucht die Zustimmung des Arbeitgebers. Innerhalb der EU bleibt deutsches Sozialversicherungsrecht anwendbar, wenn die Tätigkeit als Entsendung gilt: höchstens 24 Monate geplant, vom Arbeitgeber gebilligt und weiter bezahlt. Nachweis ist die A1-Bescheinigung, die der Arbeitgeber seit 1.1.2025 nur noch elektronisch beantragt. Steuerlich bleibt Deutschland bei kurzen Aufenthalten meist zuständig, solange die drei Bedingungen der 183-Tage-Regel erfüllt sind. Zwei Wochen Urlaub in Portugal, danach eine Woche Arbeit vom Laptop aus derselben Wohnung: So sieht eine typische Workation aus. Rechtlich ist das kein Urlaub, sondern Arbeitszeit an einem anderen Ort. Sie brauchen dafür die Zustimmung Ihres Arbeitgebers, und innerhalb der EU sollte eine A1-Bescheinigung vorliegen, die belegt, dass Sie in Deutschland sozialversichert bleiben. ### Was unterscheidet eine Workation vom Urlaub? Im Urlaub sind Sie von der Arbeit freigestellt und bekommen trotzdem Ihr Gehalt; jeder Arbeitnehmer hat darauf in jedem Kalenderjahr Anspruch (§ 1 BUrlG), gesetzlich mindestens 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Auf einer Workation arbeiten Sie dagegen ganz normal, nur an einem anderen Ort. Arbeitszeit und Weisungen gelten wie im Homeoffice. Die Unterscheidung hat Folgen. E-Mails im Urlaub sind Arbeit, keine Erholung. Und halbtags erreichbar zu sein, erfüllt auf einer Workation den Vertrag nicht, wenn Vollzeit vereinbart ist. Mischformen sind möglich, solange jeder Tag eindeutig als Urlaubs- oder Arbeitstag gilt. ### Braucht eine Workation die Zustimmung des Arbeitgebers? Ja. Der Arbeitgeber bestimmt Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 106 GewO). Eine Homeoffice-Erlaubnis gilt in aller Regel nur für eine Wohnung in Deutschland. Ein gesetzliches Recht auf Workation gibt es nicht, ebenso wenig wie ein allgemeines [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). Die Zustimmung ist auch sozialversicherungsrechtlich wichtig. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) wertet eine Workation als Entsendung, wenn der Arbeitgeber der Auslandstätigkeit zustimmt, die Arbeit annimmt und das Gehalt weiterzahlt. Dass der Wunsch von Ihnen ausging, schadet nicht. Die DVKA empfiehlt eine schriftliche Vereinbarung, die den Aufenthalt befristet. Dauert er länger als vier aufeinanderfolgende Wochen, muss der Arbeitgeber Ihnen vor der Abreise unter anderem Zielland und Dauer schriftlich mitteilen, außerdem die Währung, in der er zahlt (§ 2 Abs. 2 NachwG). ### Welche Sozialversicherung gilt auf einer Workation in der EU? Die deutsche, wenn die Voraussetzungen der Entsendung nach Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorliegen. Nach der DVKA heißt das: Sie arbeiten im anderen Staat für Ihren Arbeitgeber in Deutschland, die Dauer ist auf höchstens 24 Monate angelegt, Sie lösen keine andere entsandte Person ab, unmittelbar vorher galt mindestens einen Monat deutsches Recht, und der Arbeitgeber ist gewöhnlich in Deutschland tätig. Den Nachweis liefert die A1-Bescheinigung. Laut Deutscher Rentenversicherung brauchen sie alle, die nur vorübergehend in der EU, im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Antrag nur noch elektronisch möglich, über die Entgeltabrechnungssoftware des Arbeitgebers oder das SV-Meldeportal. Zuständig ist bei gesetzlich Krankenversicherten die Krankenkasse, bei privat Versicherten ohne berufsständische Versorgung der Rentenversicherungsträger. Für Dienstreisen bis zu sieben Tagen lässt die Rentenversicherung einen nachträglichen Antrag zu, rät aber bei Staaten mit verstärkten Kontrollen zum Antrag vorab, etwa bei Frankreich. Das Verfahren wird sich ändern. Die EU hat 2026 ihre Koordinierungsverordnungen überarbeitet (Verordnung (EU) 2026/2359). Nach dem beschlossenen Text entfällt die Vorabmeldung künftig für Geschäftsreisen und für Tätigkeiten von höchstens drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen. Diese Regeln gelten aber erst 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderung. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Verfahren. Krankenversichert sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, allerdings nur für Leistungen, die mit Blick auf die Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind. Ein Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt, die DVKA rät deshalb zu einer privaten Zusatzversicherung. Außerhalb der EU kommt es darauf an, ob mit dem Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht; ohne Abkommen gilt § 4 SGB IV, der eine im Voraus zeitlich begrenzte Entsendung verlangt. ### Wo zahle ich während der Workation Steuern? Bei einer Workation von einigen Wochen in der Regel weiter in Deutschland. Nach den Doppelbesteuerungsabkommen darf zwar grundsätzlich der Staat besteuern, in dem Sie körperlich arbeiten. Die 183-Tage-Regel lässt das Besteuerungsrecht aber in Deutschland, wenn Sie nicht länger als 183 Tage im Bezugszeitraum dort sind, der Arbeitgeber dort nicht ansässig ist und keine Betriebsstätte im Gastland Ihr Gehalt trägt (BMF-Schreiben vom 12.12.2023, Randnummer 101). Je nach Abkommen zählt jeder Tag mit auch nur kurzer Anwesenheit als voller Tag, einschließlich Urlaubstagen vor Ort. Für den Arbeitgeber ist die Betriebsstätte der heikle Punkt: Betriebsstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Ob eine Ferienwohnung diese Schwelle erreicht, beurteilt der andere Staat nach dem Abkommen und seinem Recht. Je länger und regelmäßiger Sie vom selben Ort arbeiten, desto eher stellt sich diese Frage. Ausführlich behandelt das der Ratgeber [Remote arbeiten aus dem Ausland](/ratgeber/remote-arbeiten-aus-dem-ausland). ### Was gilt für Datenschutz und IT-Sicherheit? Dieselben Pflichten wie im Büro, nur mit mehr Gelegenheiten für Fehler. Öffentliche Netze im Café oder in der Ferienanlage sind für Firmendaten ungeeignet. Ein Bildschirm am Pool lässt sich vom Nachbarliegestuhl mitlesen, ein Telefonat auf der Terrasse mithören. Üblich sind deshalb Vorgaben wie VPN-Pflicht, verschlüsselte Geräte und Sichtschutzfilter; manche Systeme sperrt der Arbeitgeber für Zugriffe aus dem Ausland ganz. Welche Regeln bei Ihnen gelten, steht in der IT-Richtlinie. Klären Sie vor der Abreise mit der IT, ob Ihr Zugang aus dem Zielland funktioniert und ob Logins aus dem Ausland als Angriff gewertet und gesperrt werden. Außerhalb der EU kann der Datenschutz zusätzliche Fragen aufwerfen, weil personenbezogene Daten dann in einem Drittstaat verarbeitet werden. Wie weit Arbeitgeber die Arbeit von unterwegs kontrollieren dürfen, steht im Artikel [Überwachung im Homeoffice](/ratgeber/ueberwachung-im-homeoffice). ### Wie bereite ich eine Workation vor? Planen Sie einige Wochen Vorlauf ein, allein die Abstimmung mit Personalabteilung und IT braucht Zeit. Diese Reihenfolge hat sich bewährt: 1. Im Arbeitsvertrag und in Betriebsvereinbarungen nach Regeln zur Workation suchen, etwa zu erlaubten Ländern und Höchstdauer. 2. Zielland, Zeitraum, Arbeitszeiten und Erreichbarkeit mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, Urlaubstage getrennt beantragen. 3. Den Arbeitgeber bitten, die A1-Bescheinigung elektronisch zu beantragen, bei Ländern außerhalb der EU die passende Bescheinigung nach Sozialversicherungsabkommen klären. 4. Die 183-Tage-Grenze im Blick behalten und alle Tage im Gastland mitzählen, auch frühere Aufenthalte im selben Bezugszeitraum. 5. Mit der IT Zugang, VPN und Geräte testen, bevor Sie abreisen. 6. Europäische Krankenversicherungskarte prüfen und eine private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen. 7. Außerhalb der EU bei der Botschaft des Ziellands klären, ob die Einreise als Tourist Arbeit am Laptop erlaubt. 8. Feiertage am Arbeitsort und in Deutschland vergleichen und in der Vereinbarung festhalten, wann Sie arbeiten. Zum letzten Punkt gibt der Artikel [Feiertage im Homeoffice](/ratgeber/feiertage-im-homeoffice) Hinweise. Für längere Zeiträume ohne festen Wohnsitz ist der Ratgeber [Digitale Nomaden](/ratgeber/digitale-nomaden) der richtige Einstieg, Stellen mit freier Ortswahl sammelt die Liste [Remote-Jobs](/jobs/remote). ### Häufige Fragen **Brauche ich für eine Workation von einer Woche eine A1-Bescheinigung?** Ja, auch für kurze Tätigkeiten im EU-Ausland bescheinigt die A1, dass deutsches Sozialversicherungsrecht weiter gilt. Die Deutsche Rentenversicherung erlaubt bei Dienst- und Geschäftsreisen bis zu sieben Tagen, die Bescheinigung im Bedarfsfall nachträglich zu beantragen. Wo stärker kontrolliert wird, empfiehlt sie den Antrag vorab; als Beispiele nennt sie Frankreich und Österreich sowie die Schweiz. Bei einer geplanten Workation spricht nichts dagegen, die Bescheinigung vor der Abreise zu beantragen. **Habe ich einen Anspruch auf Workation?** Nein. Ein gesetzliches Recht, aus dem Ausland zu arbeiten, gibt es nicht. Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort nach billigem Ermessen, soweit Vertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes festlegen (§ 106 GewO). Gibt es im Betrieb eine Workation-Richtlinie oder Betriebsvereinbarung, steht dort, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber zustimmt. Fehlt sie, brauchen Sie eine Einzelvereinbarung. Schriftlich festhalten sollten Sie mindestens das Zielland und den Zeitraum, dazu die Arbeitszeiten. **Bin ich bei einer Workation unfallversichert?** Gilt während der Workation deutsches Sozialversicherungsrecht, etwa als Entsendung mit A1-Bescheinigung, umfasst das auch die gesetzliche Unfallversicherung. Nach § 8 Abs. 1 SGB VII besteht Versicherungsschutz, wenn die versicherte Tätigkeit an einem anderen Ort als der Unternehmensstätte ausgeübt wird, im gleichen Umfang wie im Betrieb. Geschützt ist die Arbeit selbst. Ein Ausflug am Nachmittag ist keine versicherte Tätigkeit; für solche Risiken braucht es eine private Absicherung. **Kann ich Workation und Urlaub kombinieren?** Ja, wenn die Tage sauber getrennt sind. Urlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 1 BUrlG), Workation-Tage sind normale Arbeitstage. Beantragen Sie die Urlaubstage wie gewohnt und halten Sie die Arbeitstage in der Workation-Vereinbarung fest. Für die A1-Bescheinigung und die 183-Tage-Zählung zählt der gesamte Aufenthalt im Ausland. Bei Abkommen, die auf die körperliche Anwesenheit abstellen, rechnen auch Urlaubstage vor Ort mit. ### Quellen - GKV-Spitzenverband, DVKA: Telearbeit ab 01.07.2023, Abschnitt Workation und Entsendung: https://www.dvka.de/de/arbeitgeber-erwerbstaetige/antraege-finden/telearbeit/ (Stand 31.3.2025) - Deutsche Rentenversicherung: FAQ A1-Bescheinigung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste (Stand 1.1.2026) - Deutsche Rentenversicherung: FAQ A1-Bescheinigung bei Dienstreisen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_dienstreise (Abgerufen am 30.10.2026) - GKV-Spitzenverband, DVKA: FAQ für Versicherte (Europäische Krankenversicherungskarte): https://www.dvka.de/de/versicherte/faq/ (Abgerufen am 30.10.2026) - GKV-Spitzenverband, DVKA: Rechtsquellen EG-/EWR-Recht (Verordnung (EU) 2026/2359): https://www.dvka.de/de/informationen/rechtsquellen/eg-ewr-recht/ (Abgerufen am 30.10.2026) - Rat der EU: PE-CONS 29/26, Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-29-2026-INIT/de/pdf (Fassung vom 9.9.2026) - BMF-Schreiben vom 12.12.2023: Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-12-12-steuerliche-behandlung-arbeitslohn-doppelbesteuerungsabkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Fassung vom 12.12.2023) - § 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 2 NachwG – Nachweispflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 8 SGB VII – Arbeitsunfall: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html (Abgerufen am 30.10.2026) - §§ 1 und 3 BUrlG – Urlaubsanspruch und Dauer: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html (Abgerufen am 30.10.2026) - § 12 AO – Betriebstätte: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__12.html (Abgerufen am 30.10.2026) --- ## Homeoffice-Jobs ohne Ausbildung: realistische Wege URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/homeoffice-jobs-ohne-ausbildung Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Quereinstieg, Weiterbildung, Homeoffice, Kundenservice, Office & Assistenz, Vertrieb, Betrugsmaschen Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Bei Helferstellen gab es 2024 nur in 2 % der Neueinstellungen eine Homeoffice-Option, bei Fachkraftstellen in 17 % (IAB-Stellenerhebung). Realistische Einstiege ohne Ausbildung sind Kundenservice, Sachbearbeitung, Datenpflege, Texten und Vertriebsinnendienst. Arbeitgeber erwarten dafür sicheres Deutsch, PC-Kenntnisse und einen ruhigen Arbeitsplatz. Die Arbeitsagentur kann eine Weiterbildung oder einen nachgeholten Berufsabschluss mit einem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III bezahlen. Bei 2 % der Neueinstellungen auf Helferstellen haben Arbeitgeber im Jahr 2024 eine Homeoffice-Option angeboten. Bei Fachkraftstellen waren es 17 %, bei Stellen für Spezialisten und Experten 57 %. So steht es in der IAB-Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Das Statistische Bundesamt kommt zu einem ähnlichen Bild: Von den Hilfsarbeitskräften arbeiteten 2025 nur 1,9 % zumindest gelegentlich von zu Hause. Möglich ist ein Homeoffice-Job ohne Ausbildung trotzdem. Er setzt aber eine gezielte Suche voraus. ### Welche Tätigkeiten sind ohne Ausbildung realistisch? Tätigkeiten am Schreibtisch, bei denen Arbeitgeber Fähigkeiten höher gewichten als Abschlüsse. Ein Hinweis aus derselben Statistik: Bürokräfte und kaufmännische Angestellte arbeiteten 2025 zu 28,9 % zumindest gelegentlich von zu Hause. Der Einstieg in diesen Bereich bietet deutlich bessere Chancen als mit Helfertätigkeiten in Lager oder Produktion. | Tätigkeit | Typische Aufgaben | Was Arbeitgeber trotzdem verlangen | Stellen | | --- | --- | --- | --- | | Kundenservice | Anfragen per Telefon, Chat oder E-Mail beantworten, Bestellungen und Reklamationen bearbeiten | Sicheres Deutsch in Wort und Schrift, Freundlichkeit unter Zeitdruck, Bereitschaft zu festen Schichten | [Kundenservice](/jobs/berufsfeld/kundenservice) | | Sachbearbeitung | Vorgänge prüfen, Daten erfassen, Schriftverkehr erledigen | Sicherer Umgang mit Office-Programmen, Sorgfalt, oft kaufmännische Grundkenntnisse | [Office und Assistenz](/jobs/berufsfeld/office-assistenz) | | Datenpflege | Produkt-, Kunden- oder Stammdaten anlegen und korrigieren | Tabellenkalkulation, Genauigkeit bei großen Datenmengen | [Quereinstieg mit Homeoffice](/jobs/homeoffice/quereinsteiger) | | Texten | Produktbeschreibungen, einfache Webtexte, Beiträge für soziale Netzwerke | Arbeitsproben, fehlerfreie Rechtschreibung, Termintreue | [Text und Redaktion](/jobs/berufsfeld/text-redaktion) | | Vertriebsinnendienst | Angebote erstellen, Aufträge abwickeln, Kunden am Telefon betreuen | Kommunikationsstärke, Verständnis für das Produkt, Umgang mit Zielvorgaben | [Vertrieb](/jobs/berufsfeld/vertrieb) | Im Kundenservice und im Vertriebsinnendienst lohnt es sich, gezielt nach Anzeigen zu suchen, die eine Einarbeitung zusagen. Beim Texten zählen Arbeitsproben mehr als der Lebenslauf. Legen Sie sich deshalb einige Beispieltexte an, bevor Sie sich bewerben. ### Was verlangen Arbeitgeber trotzdem? Nachweisbare Fähigkeiten und einen geeigneten Arbeitsplatz. Einen fehlenden Abschluss gleichen Sie mit Erfahrung aus, etwa aus einem Nebenjob im Verkauf, einer Tätigkeit im Verein oder einem früheren Bürojob. Schreiben Sie diese Erfahrung konkret in den Lebenslauf. Nennen Sie die Programme, mit denen Sie gearbeitet haben, und die Aufgaben, die Sie allein erledigt haben. Statt „Kundenkontakt“ steht dann dort zum Beispiel „Reklamationen an der Kasse eines Drogeriemarkts bearbeitet“. Für eine Stelle im Kundenservice ist das eine einschlägige Vorerfahrung. Hinzu kommen Anforderungen, die im Büro niemand prüft. Gemeint sind ein ruhiger Raum ohne Hintergrundgeräusche für Telefonate, eine stabile Internetverbindung und die Fähigkeit, sich den Tag ohne Aufsicht einzuteilen. Stellen Sie sich darauf ein, im Vorstellungsgespräch zu erklären, wie Sie sich organisieren. Wie Sie den Platz zu Hause vorbereiten, steht im Ratgeber [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten). Gerade ohne Vorerfahrung kann es sein, dass die Einarbeitung im Büro stattfindet und Homeoffice erst danach gilt. Fragen Sie im Gespräch ausdrücklich, ab wann und in welchem Umfang Sie zu Hause arbeiten können. ### Wie hilft die Arbeitsagentur mit dem Bildungsgutschein? Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Gefördert wird, wenn die Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Vorher muss die Agentur Sie beraten haben, und Kurs und Bildungsträger müssen für die Förderung zugelassen sein. Seit dem 1.1.2025 fördert die Agentur auf diesem Weg auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter. Übernommen werden laut Arbeitsagentur die Lehrgangsgebühren einschließlich Lernmitteln und Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kosten für die Kinderbetreuung und gegebenenfalls eine auswärtige Unterbringung. Für eine abschlussorientierte Weiterbildung wie eine Umschulung gibt es zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat. Für eine bestandene Zwischenprüfung zahlt die Agentur unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von 1.000 Euro, für die Abschlussprüfung 1.500 Euro. Wer keinen Berufsabschluss hat, kann ihn mit dieser Förderung nachholen. Als fehlend gilt ein Abschluss nach § 81 Abs. 2 SGB III unter anderem, wenn Sie keinen Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer haben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht darauf ein Rechtsanspruch. Mit Abschluss bewerben Sie sich auf Fachkraftstellen, bei denen die Homeoffice-Option laut IAB mit 17 % weit häufiger vorkommt als bei Helferstellen. Der Ablauf laut Arbeitsagentur: 1. Förderung online anfragen oder Kontakt zur Agentur für Arbeit beziehungsweise zum Jobcenter aufnehmen. 2. Im Beratungsgespräch Ziel und Voraussetzungen klären. 3. Eine zugelassene Weiterbildung in der Weiterbildungssuche „mein NOW“ der Bundesagentur auswählen. 4. Während der Teilnahme die geforderten Nachweise online übermitteln. Achten Sie darauf, dass der Gutschein in der Regel befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt ist. ### Was ist von „Geld verdienen von zu Hause“ zu halten? Wenig. Mit leichten Nebenjobs und hohem Verdienst werben laut Polizei gezielt Betrüger. Sie warnt etwa vor Angeboten, bei denen Sie Pakete umetikettieren und ins Ausland weiterschicken sollen; die Waren stammen aus betrügerischen Käufen, und der versprochene Lohn wird häufig nicht gezahlt. Die Verbraucherzentrale nennt außerdem Gebühren für Schulungen, Ausrüstung oder Lizenzen vor Vertragsschluss und die Aufforderung, ein Konto zu eröffnen oder ein Video-Ident-Verfahren zu durchlaufen. Ein nüchterner Maßstab hilft: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt der gesetzliche Mindestlohn nach § 1 MiLoG auch zu Hause. Er betrug 2025 12,82 Euro brutto je Stunde und liegt seit dem 1.1.2026 bei 13,90 Euro. Angebote, die für Arbeit ohne jede Qualifikation ein Vielfaches davon versprechen, sind unrealistisch. Welche Maschen verbreitet sind und was Sie tun, wenn Sie schon Daten herausgegeben haben, erklärt der Ratgeber [Betrug bei Homeoffice-Jobs](/ratgeber/betrug-bei-homeoffice-jobs). ### So finden Sie passende Stellen Bei PendelnWarGestern können Sie in der Suche unter „Weitere Filter anzeigen“ und „Vertrag & Einstieg“ den Filter „Quereinstieg möglich“ setzen. Die Liste [Homeoffice-Jobs für Quereinsteiger](/jobs/homeoffice/quereinsteiger) zeigt diese Stellen direkt. Für einen Einstieg mit wenigen Stunden eignen sich die Listen für [Teilzeit](/jobs/homeoffice/teilzeit) und [Minijobs mit Homeoffice](/jobs/homeoffice/minijob); was bei einem Minijob von zu Hause gilt, steht im Beitrag [Minijob im Homeoffice](/ratgeber/minijob-im-homeoffice). Lesen Sie bei jeder Anzeige genau, wie viel Homeoffice tatsächlich zugesagt ist. Worauf Sie dabei achten, zeigt der Ratgeber [Remote-Jobs finden](/ratgeber/remote-jobs-finden). ### Häufige Fragen **Kann man ohne Ausbildung im Homeoffice arbeiten?** Ja, aber die Auswahl ist klein. Nach der IAB-Stellenerhebung gab es 2024 bei Neueinstellungen auf Helferstellen nur in 2 % der Fälle eine Homeoffice-Option. Bessere Chancen haben Tätigkeiten am Schreibtisch, bei denen Arbeitgeber auf Fähigkeiten statt auf Abschlüsse achten: Kundenservice per Telefon oder Chat, Datenpflege, einfache Sachbearbeitung oder Texten. Möglich ist, dass die Einarbeitung vor Ort stattfindet und Homeoffice erst danach gilt. **Bezahlt die Arbeitsagentur eine Weiterbildung für einen Homeoffice-Job?** Unter Umständen ja. Mit einem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit Lehrgangs- und Fahrkosten, außerdem die Kinderbetreuung, wenn die Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Vorher muss ein Beratungsgespräch stattfinden, und Kurs und Bildungsträger müssen zugelassen sein. Für das Nachholen eines Berufsabschlusses gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch. Seit dem 1.1.2025 gilt das auch für Kundinnen und Kunden der Jobcenter. **Wie viel verdient man im Homeoffice ohne Ausbildung?** Eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Der Verdienst hängt von der Tätigkeit ab und davon, ob ein Tarifvertrag gilt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach § 1 MiLoG Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, im Homeoffice genauso wie im Büro. Er lag 2025 bei 12,82 Euro brutto je Stunde, seit dem 1.1.2026 sind es 13,90 Euro. Ab dem 1.1.2027 steigt er auf 14,60 Euro. Angebote, die weit mehr für einfache Arbeit versprechen, sollten Sie misstrauisch machen. **Sind Angebote wie „Geld verdienen von zu Hause“ seriös?** Vorsicht ist angebracht. Polizei und Verbraucherzentrale warnen vor Anzeigen, die hohen Verdienst für einfache Tätigkeiten versprechen, ohne Vorkenntnisse und ohne Vorstellungsgespräch. Die Verbraucherzentrale nennt als Warnsignale unter anderem eine sehr schnelle Zusage, Kontakt nur per Messenger, Gebühren für Schulung oder Ausrüstung vor Vertragsschluss und die Bitte, ein Konto zu eröffnen oder ein Video-Ident-Verfahren zu durchlaufen. Seriöse Arbeitgeber verlangen kein Geld von Bewerberinnen und Bewerbern. ### Quellen - IAB-Forum: IAB-Stellenerhebung 3/2025, Akademikerstellen haben mehrheitlich eine Homeoffice-Option (Alexander Kubis): https://iab-forum.de/akademikerstellen-haben-mehrheitlich-eine-homeoffice-option/ (veröffentlicht am 4.12.2025) - Statistisches Bundesamt: Erwerbstätige, die von zu Hause aus arbeiten (Indikatoren zur Qualität der Arbeit): https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/home-office.html (Stand 23.7.2026) - Sozialgesetzbuch III, § 81 Grundsatz (Förderung der beruflichen Weiterbildung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html (abgerufen am 30.10.2026) - Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein (abgerufen am 30.10.2026) - Mindestlohngesetz (MiLoG), § 1 Mindestlohn: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__1.html (abgerufen am 30.10.2026) - Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4), § 1: https://www.gesetze-im-internet.de/milov4/__1.html (Mindestlohn ab 1.1.2025) - Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1: https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html (Mindestlohn ab 1.1.2026 und 1.1.2027) - Verbraucherzentrale: Gefälschte Stellenanzeigen, was ist Job-Scamming?: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/gefaelschte-stellenanzeigen-was-ist-jobscamming-28475 (Stand 31.8.2026) - Polizeiliche Kriminalprävention: Betrüger locken Studierende mit Schein-Jobs: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/betrueger-locken-studierende-mit-schein-jobs/ (Meldung vom 26.9.2025) --- ## Laptop, Monitor, Schreibtisch: Arbeitsmittel absetzen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen Kategorie: Steuern & Pauschale Themen: Werbungskosten, Ausstattung & Technik, Zuschüsse des Arbeitgebers, Homeoffice Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Arbeitsmittel bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer, bei 19 Prozent also bis 952 Euro brutto, setzen Sie im Kaufjahr voll ab (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 und § 6 Abs. 2 EStG). Für Computer samt Zubehör und für Software gilt nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr, sodass auch teure Geräte sofort abziehbar sind. Büromöbel über der Grenze werden über 13 Jahre abgeschrieben. Arbeitsmittel kommen zur Homeoffice-Pauschale hinzu. Ein Notebook für 1.399 Euro, ein zweiter Monitor, ein höhenverstellbarer Schreibtisch: Wer zu Hause arbeitet, kauft schnell Dinge, die das Finanzamt als Arbeitsmittel anerkennt. Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG. Wie schnell sich der Kaufpreis auswirkt, hängt von zwei Fragen ab: Kostet der Gegenstand mehr als 800 Euro ohne Umsatzsteuer, und gehört er zur Computerhardware? ### Bis zu welchem Betrag kann ich Arbeitsmittel sofort absetzen? Bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer setzen Sie den vollen Kaufpreis im Jahr der Anschaffung ab. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, der auf die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter in § 6 Abs. 2 EStG verweist. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer liegt die Schwelle damit bei 952 Euro brutto. Als Werbungskosten zählt anschließend der Bruttobetrag. Die Richtlinie R 9.12 LStR formuliert es so: Die Kosten einschließlich Umsatzsteuer sind sofort abziehbar, wenn sie ohne Umsatzsteuer die Grenze nicht übersteigen. Ein Bürostuhl für 499 Euro oder ein Monitor für 349 Euro wirkt sich also vollständig in der Steuererklärung des Kaufjahres aus. Was darüber liegt, verteilen Sie auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Im ersten Jahr zählt nur der Anteil ab dem Kaufmonat (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Für Büromöbel nennt die amtliche AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 13 Jahre. ### Warum Computer trotzdem im Kaufjahr voll zählen Für Computerhardware und Software darf seit dem Veranlagungszeitraum 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Das aktuelle BMF-Schreiben dazu stammt vom 22. Februar 2022 und gilt ausdrücklich auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung beanstandet nicht, wenn der volle Betrag schon im Anschaffungsjahr abgezogen wird, auch bei einem Kauf im Dezember. Erfasst sind Notebooks und Desktop-Rechner, außerdem Workstations und Dockingstations. Hinzu kommt die Peripherie: Monitor und Drucker etwa, Tastatur, Maus oder Headset, auch eine externe Festplatte. Software zur Dateneingabe und Verarbeitung gehört ebenfalls dazu. Die Liste der Gerätearten ist abschließend, bei der Peripherie nennt das Schreiben nur Beispiele. Möbel und Lampen folgen den allgemeinen Regeln. So ergeben sich für typische Anschaffungen im Homeoffice diese Abzüge, wenn alles im Oktober 2025 gekauft und ausschließlich beruflich genutzt wird: | Gegenstand | Preis brutto | Regel | Abzug 2025 | | --- | --- | --- | --- | | Notebook | 1.399 Euro | Computerhardware, ein Jahr | 1.399 Euro | | Monitor | 349 Euro | Peripherie, ein Jahr | 349 Euro | | Bürostuhl | 499 Euro | unter 952 Euro brutto, sofort | 499 Euro | | Höhenverstellbarer Schreibtisch | 1.190 Euro | Büromöbel, 13 Jahre, ab Oktober | 22,88 Euro | Der Schreibtisch kostet ohne Umsatzsteuer 1.000 Euro und liegt damit über der Grenze. Die jährliche Abschreibung beträgt 1.190 Euro geteilt durch 13, also 91,54 Euro. Für Oktober bis Dezember 2025 bleiben drei Zwölftel davon, in den Folgejahren je 91,54 Euro. Ein Modell für 949 Euro wäre im Kaufjahr voll abziehbar gewesen. ### Was gilt, wenn ich den Laptop auch privat nutze? Bei geringer privater Nutzung ändert sich nichts. Die amtlichen Lohnsteuer-Hinweise H 9.12 halten fest, dass ein privat angeschaffter PC in der Wohnung ein Arbeitsmittel sein kann und eine private Mitbenutzung von etwa 10 Prozent unschädlich ist. Dann zählt der volle Betrag. Nutzen Sie das Gerät in größerem Umfang privat, wird aufgeteilt. Absetzbar ist nur der berufliche Anteil, und Sie müssen ihn nachvollziehbar schätzen können. Eine Aufteilung setzt nach den Hinweisen voraus, dass objektive Merkmale eine leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen und der berufliche Anteil nicht untergeordnet ist. Ein Familienrechner, an dem vor allem die Kinder Hausaufgaben machen, scheitert daran. Für Möbel gilt derselbe Maßstab. Ein Schreibtisch, der ganz überwiegend der Arbeit dient, ist voll abziehbar, auch wenn er im Wohnzimmer steht. Das Arbeitsmittel braucht kein eigenes Zimmer. Für Gegenstände, die man typischerweise privat kauft, stellt die Finanzverwaltung aber höhere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Nutzung. ### Ein privat gekauftes Möbelstück wird zum Arbeitsmittel Auch ältere Gegenstände lassen sich absetzen, wenn Sie sie ab einem bestimmten Zeitpunkt beruflich verwenden. Die Lohnsteuer-Hinweise beschreiben dafür eine feste Rechnung in drei Schritten: 1. Ausgangspunkt ist der ursprüngliche Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer, verteilt auf die gesamte Nutzungsdauer. 2. Für die Jahre der privaten Nutzung wird eine fiktive Abschreibung abgezogen. Dieser Teil gilt als verbraucht und ist nicht absetzbar. 3. Der Restwert wird ab der beruflichen Nutzung abgeschrieben. Liegt er bei höchstens 800 Euro, dürfen Sie ihn im Jahr der ersten beruflichen Verwendung vollständig abziehen. Ein Beispiel: Ein Schreibtisch wurde im Januar 2020 für 1.300 Euro privat gekauft und steht seit Januar 2026 im Homeoffice. Bei 13 Jahren Nutzungsdauer entfallen auf jedes Jahr 100 Euro. Für 2020 bis 2025 gelten 600 Euro als verbraucht, es bleiben 700 Euro. Weil das unter 800 Euro liegt, setzen Sie den Restwert in der Steuererklärung 2026 auf einen Schlag ab. Die Regel gilt nach den Hinweisen auch für geschenkte Gegenstände. ### Wie wirken sich Geräte und Zuschüsse des Arbeitgebers aus? Stellt der Arbeitgeber Ihnen einen Dienstlaptop oder ein Diensthandy, haben Sie keine eigenen Kosten und nichts abzusetzen. Nutzen Sie solche Geräte privat, ist das nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Das gilt auch für Zubehör und für Programme, die der Arbeitgeber selbst im Betrieb einsetzt. Übereignet der Arbeitgeber Ihnen ein Gerät zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG). Erfasst sind Computer mit Zubehör und der Internetzugang, ebenso Zuschüsse zu den Internetkosten. Ersetzt er Ihnen Auslagen, die Sie für ihn getätigt haben, ist das nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Doppelt absetzen lässt sich nichts. Steuerfreie Bezüge schließen entsprechende Werbungskosten aus (R 9.1 Abs. 4 LStR). Haben Sie für einen Gegenstand eine steuerfreie Leistung des Arbeitgebers erhalten, tragen Sie nur den Teil ein, den Sie selbst bezahlt haben. Welche Ausstattung Arbeitgeber üblicherweise regeln, beschreibt der Beitrag [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). ### Arbeitsmittel neben Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer Arbeitsmittel kommen zu beiden Pauschalen hinzu. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 sind sie weder mit der Tagespauschale von 6 Euro noch mit der Jahrespauschale für ein Arbeitszimmer abgegolten. Sie tragen sie in der Anlage N gesondert ein. Die Pauschalen selbst erklären die Beiträge [Homeoffice-Pauschale](/ratgeber/homeoffice-pauschale) und [Arbeitszimmer absetzen](/ratgeber/arbeitszimmer-absetzen). Spürbar wird der Abzug erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro, der 2025 und 2026 ohnehin berücksichtigt wird. Im Beispiel oben bringen Notebook und Monitor zusammen mit dem Stuhl schon 2.247 Euro. Mit 150 Homeoffice-Tagen kommen weitere 900 Euro hinzu. Wie Sie Stuhl und Tisch richtig einstellen, beschreibt der Ratgeber [Rückenschmerzen im Homeoffice](/ratgeber/rueckenschmerzen-im-homeoffice). Stellen mit Homeoffice-Anteil finden Sie unter [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid). ### Häufige Fragen **Kann ich einen Laptop für 1.500 Euro im Kaufjahr komplett absetzen?** Ja, wenn Sie ihn ganz überwiegend beruflich nutzen. Für Computerhardware erlaubt das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr, und die Finanzverwaltung beanstandet nicht, wenn der volle Betrag im Anschaffungsjahr abgezogen wird. Die Grenze von 800 Euro netto ist für Notebooks deshalb ohne Bedeutung. Bei nennenswerter privater Mitnutzung setzen Sie nur den beruflichen Anteil an. **Gilt die einjährige Nutzungsdauer auch für Schreibtisch und Bürostuhl?** Nein. Das BMF-Schreiben erfasst nur Computerhardware samt Peripherie wie Monitor, Tastatur, Maus, Drucker oder Headset sowie Betriebs- und Anwendersoftware. Möbel nennt es nicht. Bis 800 Euro netto setzen Sie trotzdem sofort ab. Kostet ein Schreibtisch mehr als diese Grenze, verteilen Sie den Preis nach der amtlichen AfA-Tabelle auf 13 Jahre, im Kaufjahr nur für die Monate ab dem Kauf. **Muss ich Belege für Arbeitsmittel aufbewahren?** Ja. Bewahren Sie die Rechnungen auf, denn das Finanzamt kann nachfragen, was Sie wann zu welchem Preis gekauft haben. Für Gegenstände, die üblicherweise privat angeschafft werden, verlangen die Lohnsteuer-Hinweise einen erhöhten Nachweis der beruflichen Nutzung. Hilfreich sind eine kurze Notiz, wofür Sie das Gerät nutzen, und Belege wie eine Homeoffice-Vereinbarung. Beim Verkauf eines Arbeitsmittels müssen Sie den Erlös nach R 9.12 LStR nicht versteuern. **Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Bürostuhl bezahlt?** Kauft der Arbeitgeber den Stuhl und stellt ihn Ihnen zur Verfügung, haben Sie keine eigenen Kosten und nichts abzusetzen. Erhalten Sie für einen selbst gekauften Stuhl eine steuerfreie Leistung, dürfen Sie diesen Betrag nicht zusätzlich als Werbungskosten ansetzen (R 9.1 Abs. 4 LStR). Ein Zuschuss, der als Arbeitslohn versteuert wird, schließt den Abzug dagegen nicht aus, denn die Richtlinie nennt nur steuerfreie Bezüge. Fragen Sie vor dem Kauf, wie Ihr Arbeitgeber den Zuschuss abrechnet. ### Quellen - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und 7 EStG (Arbeitsmittel, Absetzungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (Stand 1.1.2026) - § 6 Abs. 2 EStG (geringwertige Wirtschaftsgüter, 800 Euro): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html (Stand 1.1.2026) - § 7 Abs. 1 EStG (Abschreibung, Kürzung im Anschaffungsjahr): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html (Stand 1.1.2026) - Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, § 9 EStG mit R 9.1, R 9.12 LStR und H 9.12: https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen-2-24b/4-Ueberschuss-d-Einnahmen-ueber-die-Werbungsk-8-9a/Paragraf-9/inhalt.html (Veranlagungsjahr 2025) - BMF-Schreiben vom 22.2.2022: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 1 V): https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/B-Anhaenge/Anhang-01/V/inhalt.html (Fassung vom 22.2.2022) - BMF: AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Büromöbel Nr. 6.15): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/Ergaenzende-AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_AV.pdf?__blob=publicationFile (Fassung vom 15.12.2000) - § 3 Nr. 45 und Nr. 50 EStG (steuerfreie Arbeitgeberleistungen): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (Stand 1.1.2026) - § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG (Pauschalierung bei Datenverarbeitungsgeräten): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html (Stand 1.1.2026) - BMF-Schreiben vom 15.8.2023, Rn. 11 und 28 (Arbeitsmittel neben Tages- und Jahrespauschale): https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html (Fassung vom 15.8.2023) --- ## Arbeitszeit im Homeoffice: Pausen, Ruhezeit und Zeiterfassung URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice Kategorie: Homeoffice & Recht Themen: Arbeitszeit & Erreichbarkeit, Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Betriebsrat & Mitbestimmung, Abgrenzung & Balance Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Auch im Homeoffice gelten acht Stunden je Werktag, höchstens zehn mit Ausgleich (§ 3 ArbZG), mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden Arbeit und elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit (§§ 4, 5 ArbZG). Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Eine Formvorschrift fehlt bisher; die Koalition plant eine elektronische Aufzeichnungspflicht. Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig. Eine Projektleiterin klappt den Laptop um 18 Uhr zu, beantwortet um 22.30 Uhr noch eine Mail des Kunden und sitzt am nächsten Morgen um 8 Uhr wieder am Schreibtisch. Zwischen der letzten Mail und dem Arbeitsbeginn liegen neuneinhalb Stunden. Das Arbeitszeitgesetz verlangt nach Ende der täglichen Arbeitszeit aber eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Ob die Arbeit im Büro oder im Wohnzimmer stattfindet, ändert daran nichts. ### Gelten im Homeoffice dieselben Arbeitszeitregeln wie im Büro? Ja, denn das Arbeitszeitgesetz unterscheidet nicht nach dem Ort der Arbeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt in seinen Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung ausdrücklich klar, dass Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten auch im Homeoffice einzuhalten sind. Das betrifft die [Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit), also einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, ebenso wie mobiles Arbeiten aus dem Zug oder der Ferienwohnung. Arbeitszeit ist nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet, etwa ein Minijob neben einer Teilzeitstelle. Ausgenommen sind nach § 18 ArbZG unter anderem leitende Angestellte sowie Chefärztinnen und Chefärzte. Unter 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. | Regel | Vorschrift | Folge im Homeoffice | | --- | --- | --- | | 8 Stunden je Werktag, bis zu 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden | § 3 ArbZG | Ein langer Tag muss an anderen Tagen ausgeglichen werden. | | 30 Minuten Pause bei mehr als 6 bis 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden, Abschnitte von mindestens 15 Minuten | § 4 ArbZG | Essen vor dem Bildschirm mit offenem Postfach ist keine Ruhepause. | | 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Ende der Arbeit | § 5 Abs. 1 ArbZG | Späte Mails verschieben den frühesten Arbeitsbeginn am nächsten Tag. | | Keine Beschäftigung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr, Ausnahmen regelt das Gesetz gesondert | § 9 Abs. 1 ArbZG | Auch der Sonntag am heimischen Schreibtisch fällt darunter. | | Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich aufzeichnen, Nachweise mindestens 2 Jahre aufbewahren | § 16 Abs. 2 ArbZG | Kommt zur allgemeinen Erfassungspflicht hinzu. | ### Wie lange darf ich im Homeoffice am Tag arbeiten? Acht Stunden je Werktag, mit Ausgleich bis zu zehn. Die Verlängerung ist nach § 3 ArbZG nur erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zehn Stunden am Montag sind also erlaubt. Dafür muss an anderen Tagen entsprechend kürzer gearbeitet werden. Tarifverträge und darauf beruhende Betriebsvereinbarungen dürfen nach § 7 ArbZG abweichen, etwa wenn regelmäßig in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst anfällt. Für solche Ausnahmen gilt eine Grenze von 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten (§ 7 Abs. 8 ArbZG). Bestimmte Verlängerungen setzen außerdem die schriftliche Einwilligung der Beschäftigten voraus, die sie mit einer Frist von sechs Monaten widerrufen können (§ 7 Abs. 7 ArbZG). Wer nicht einwilligt, darf deshalb nicht benachteiligt werden. ### Zählt die Mittagspause am Schreibtisch? Nur, wenn in dieser Zeit tatsächlich nicht gearbeitet wird. § 4 ArbZG verlangt im Voraus feststehende Ruhepausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten geteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Beschäftigte nicht ohne Ruhepause arbeiten. Zwei Kaffeepausen von je zehn Minuten erfüllen die Vorgabe nicht, denn jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten dauern. Unterbrechungen für die Kinderbetreuung sprechen Sie am besten vorher mit dem Arbeitgeber ab. Hinweise dazu stehen im Ratgeber [Kinder im Homeoffice](/ratgeber/kinder-im-homeoffice). ### Muss ich abends noch E-Mails beantworten? Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet nicht zur Erreichbarkeit nach Feierabend, es enthält aber auch kein ausdrückliches Recht, nicht erreichbar zu sein. Maßgeblich ist der Arbeitsvertrag und, falls vorhanden, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Soll eine Rufbereitschaft gelten, gehören Zeiten und Ausgleich in diese Regelung. Beantworten Sie nach Feierabend eine dienstliche Nachricht, ist das Arbeitszeit. Die Ruhezeit von elf Stunden muss ununterbrochen sein, und § 5 Abs. 1 ArbZG nennt keine Untergrenze für kurze Tätigkeiten. Eine Verkürzung um bis zu eine Stunde erlaubt § 5 Abs. 2 ArbZG nur in den dort aufgezählten Bereichen, darunter Krankenhäuser und Gaststätten, und nur mit Ausgleich. Typische Bürotätigkeiten nennt die Vorschrift nicht. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mit, nach Nr. 3 bei Überstunden und nach Nr. 14 bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. Regeln zur Erreichbarkeit lassen sich deshalb in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Wie Sie im Alltag Grenzen ziehen, beschreibt der Ratgeber [Abgrenzung und Erschöpfung](/ratgeber/abgrenzung-und-erschoepfung). ### Muss der Arbeitgeber meine Arbeitszeit im Homeoffice erfassen? Ja, und zwar unabhängig davon, wo gearbeitet wird. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten mit Anfang und Ende erfassen müssen. Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Das Gericht legt die Vorschrift im Licht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18) aus. Die Pflicht gilt nach Auskunft des BMAS bereits heute und nicht erst nach einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz bisher nicht vor. Das BAG hält auch Aufzeichnungen in Papierform für möglich und erlaubt, die Aufzeichnung an die Beschäftigten zu delegieren. Ein System nur zur freiwilligen Nutzung bereitzustellen, genügt dagegen nicht. Aufzuzeichnen sind nach dem BMAS mindestens Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie ihre Dauer. Delegiert der Arbeitgeber die Aufzeichnung, bleibt er trotzdem für die Einhaltung verantwortlich. Ein Initiativrecht zur Einführung der Zeiterfassung hat der Betriebsrat nach dem BAG-Beschluss nicht, weil die Pflicht bereits gesetzlich besteht. Bei der Ausgestaltung bestimmt er nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mit. Erfasst eine Software mehr als die Arbeitszeit, etwa Aktivität am Rechner, kommt die Mitbestimmung bei technischer Überwachung hinzu; dazu mehr unter [Überwachung im Homeoffice](/ratgeber/ueberwachung-im-homeoffice). So gehen Beschäftigte vor, die ihre Zeit selbst eintragen: 1. Klären, welches System gilt, ob App oder Papierbogen, und wer die Einträge prüft. 2. Beginn und Ende jedes Arbeitsblocks zeitnah eintragen, Pausen getrennt. 3. Arbeit am Abend als eigenen Block erfassen, auch wenn sie nur wenige Minuten dauert. 4. Überschreitungen von zehn Stunden oder verkürzte Ruhezeiten der Führungskraft melden, statt sie stillschweigend zu korrigieren. ### Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt? Die Bundesregierung hält sie weiter für zulässig. Vertrauensarbeitszeit, also ein Modell, bei dem auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet wird, ist auch nach den Entscheidungen von EuGH und BAG mit europäischem Recht vereinbar. So steht es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/3703 vom 19. Januar 2026). Die Definition stützt sie auf BAG-Entscheidungen vom 23. September 2015 (5 AZR 767/13) und vom 16. April 2003 (7 ABR 53/02). Das Vertrauen betrifft die Einteilung der Zeit, nicht die Dokumentation. Nach Auskunft des BMAS steht die Aufzeichnung einer Vereinbarung über Vertrauensarbeitszeit nicht im Weg, und Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten gelten auch dort. Wer sich auf eine Stelle mit Vertrauensarbeitszeit bewirbt, kann im [Vorstellungsgespräch per Video](/ratgeber/vorstellungsgespraech-per-video) nachfragen, wie Überstunden erfasst und ausgeglichen werden. ### Was droht bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz? Die Pflichten treffen den Arbeitgeber. Überschreitet er die Höchstarbeitszeit, gewährt er Pausen oder Ruhezeiten nicht oder führt er die Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2 ArbZG nicht, handelt er ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt bis zu 30.000 Euro (§ 22 ArbZG). Strafbar wird ein vorsätzlicher Verstoß, wenn er die Gesundheit oder Arbeitskraft von Beschäftigten gefährdet oder beharrlich wiederholt wird (§ 23 ArbZG). Daraus folgt nicht, dass Beschäftigte im Homeoffice beliebig lange arbeiten dürfen, solange niemand nachfragt. Arbeitgeber müssen die Einhaltung organisieren, auch wenn sie den Arbeitsplatz nicht sehen. Hinweise für Unternehmen mit Homeoffice-Stellen bündelt die Seite [für Arbeitgeber](/fuer-arbeitgeber) sowie der Ratgeber [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). ### Was ändert sich mit der geplanten Reform? Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Erfassungspflicht als elektronische Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz zu regeln; das BMAS gibt diese Vereinbarung wieder. Daneben soll eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit möglich werden, und zwar innerhalb der Grenzen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Die konkrete Ausgestaltung bleibt nach der Antwort der Bundesregierung dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Auf gesetze-im-internet.de ist als letzte Änderung des Arbeitszeitgesetzes ein Gesetz vom 23. Oktober 2024 verzeichnet. Bis eine Neuregelung verkündet ist, gelten die Grenzen aus §§ 3 bis 5 ArbZG und die Erfassungspflicht nach dem BAG-Beschluss unverändert. Für die Stellensuche heißt das: Auch eine Anzeige mit dem Versprechen flexibler Arbeitszeit ändert nichts an Pausen und Ruhezeiten. Aktuelle Angebote finden Sie unter [Remote-Jobs](/jobs/remote) und [Teilzeitstellen im Homeoffice](/jobs/homeoffice/teilzeit), weitere Rechtsfragen in der Kategorie [Homeoffice und Recht](/ratgeber/kategorie/homeoffice-recht). ### Häufige Fragen **Darf ich im Homeoffice am Sonntag arbeiten, wenn ich das selbst möchte?** An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Beschäftigte nach § 9 Abs. 1 ArbZG von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das Verbot richtet sich an den Arbeitgeber und gilt unabhängig vom Arbeitsort, also auch am heimischen Schreibtisch. Ausnahmen sieht das Gesetz für bestimmte Tätigkeiten vor. Wer an einem Sonntag arbeitet, muss innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. **Unterbricht eine kurze E-Mail am Abend die Ruhezeit?** Eine dienstliche E-Mail nach Feierabend ist Arbeit und zählt zur Arbeitszeit. § 5 Abs. 1 ArbZG verlangt nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden und nennt keine Untergrenze für kurze Tätigkeiten. Endet die Arbeit mit einer Mail um 22 Uhr, wäre ein Arbeitsbeginn am nächsten Tag frühestens um 9 Uhr zulässig. Ausnahmen für eine Verkürzung gibt es nur in bestimmten Branchen und mit Ausgleich. **Wer muss im Homeoffice die Arbeitszeit aufschreiben?** Die Pflicht liegt beim Arbeitgeber. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) muss er ein System einführen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Die Aufzeichnung selbst darf er an die Beschäftigten delegieren, etwa über eine App oder einen Stundenzettel. Für die Einhaltung von Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten bleibt er nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums trotzdem verantwortlich. **Gibt es schon ein Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung?** Nein, eine Pflicht zur elektronischen Form ist bisher nicht verkündet. Das Bundesarbeitsgericht hält auch Aufzeichnungen auf Papier für zulässig. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Erfassungspflicht als elektronische Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz zu regeln. Bis eine Änderung im Bundesgesetzblatt steht, gilt die Pflicht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts, ohne Vorgabe zur Form. **Gilt die Zeiterfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit?** Ja. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit nicht vom Arbeitgeber festgelegt werden. Sie bleibt nach Auffassung der Bundesregierung zulässig. Erfasst werden muss die Arbeitszeit trotzdem, und das Bundesarbeitsministerium betont, dass Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten auch in diesem Modell gelten. Die Freiheit bezieht sich also auf die Einteilung der Stunden, nicht darauf, ob sie dokumentiert werden. ### Quellen - Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 2–7, 9, 11, 16, 18, 22, 23: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html (Zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024) - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html (Abgerufen 30.10.2026) - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Mitbestimmungsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html (Abgerufen 30.10.2026) - Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/ (Beschluss vom 13.9.2022) - BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Regelungen-zur-Arbeitszeit/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html (Veröffentlicht 8.8.2025) - Antwort der Bundesregierung zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, BT-Drucksache 21/3703: https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103703.pdf (Drucksache vom 19.1.2026) --- ## Vorstellungsgespräch per Video: So bereiten Sie sich vor URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/vorstellungsgespraech-per-video Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Videointerview, Bewerbung, Datenschutz & IT-Sicherheit, Homeoffice-Vereinbarung, Remote-Arbeit, Jobsuche Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Ein Videointerview folgt dem Ablauf eines Präsenzgesprächs, ist bei Remote-Stellen aber zugleich eine Arbeitsprobe. Testen Sie die Technik am Vortag, vom Einladungslink bis zum Headset, und notieren Sie eine Telefonnummer für den Notfall. Klären Sie, an wie vielen Tagen Sie zu Hause arbeiten und wer die Geräte stellt. Die Absprache gehört in den Vertrag. Eine Einwilligung in eine Aufzeichnung muss nach § 26 Abs. 2 BDSG schriftlich oder elektronisch erfolgen; heimliche Tonmitschnitte können nach § 201 StGB strafbar sein. Ein Vorstellungsgespräch per Video folgt denselben Regeln wie eines im Büro: Das Unternehmen prüft Fachwissen und Auftreten, Sie prüfen die Stelle. Bei Remote- und Homeoffice-Stellen kommt eine zweite Prüfung hinzu. Der Arbeitgeber will sehen, ob Sie zu Hause verlässlich arbeiten. Sie wiederum sollten klären, wie viel Homeoffice tatsächlich vereinbart wird. Nach dem Mikrozensus 2025 arbeitete zwar ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause, knapp die Hälfte davon aber an weniger als der Hälfte ihrer Arbeitstage. ### Wie läuft ein Vorstellungsgespräch per Video ab? Sie erhalten eine Einladung mit Termin und einem Link zur Videokonferenz. Meist steht darin auch, wer teilnimmt, zum Beispiel die künftige Führungskraft und eine Person aus der Personalabteilung. Fehlt diese Angabe, fragen Sie per E-Mail nach. Dann wissen Sie, wen Sie ansprechen, und können sich auf die Rollen der Beteiligten einstellen. Der Ablauf gleicht dem Präsenzgespräch. Beide Seiten stellen sich vor. Danach fragt das Unternehmen nach Werdegang und Motivation. Am Ende stellen Sie Ihre Fragen und erfahren, wie das Verfahren weitergeht. Bei Remote-Stellen ist das Video zugleich eine Arbeitsprobe. Sie zeigen, wie Sie in dem Medium kommunizieren, in dem später ein Großteil der Besprechungen stattfindet. Einige Unternehmen setzen zeitversetzte Videointerviews ein. Dabei beantworten Sie vorgegebene Fragen allein vor der Kamera, und die Aufnahme wird später ausgewertet. Für dieses Format gelten die Regeln zur Aufzeichnung weiter unten. ### Technik-Check: Was sollten Sie vor dem Termin prüfen? Die meisten Pannen passieren in den Minuten vor dem Gespräch. Gehen Sie die folgenden Schritte am Vortag durch und wiederholen Sie die ersten fünf kurz vor Beginn. 1. **Link öffnen:** Rufen Sie den Einladungslink auf. Verlangt die Plattform eine App oder ein Update, installieren Sie es jetzt. 2. **Gerät festlegen:** Ein Laptop oder Rechner am Netzteil ist stabiler als ein Smartphone in der Hand. Nutzen Sie ein Smartphone, braucht es eine feste Halterung. 3. **Verbindung prüfen:** Ein Netzwerkkabel ist zuverlässiger als WLAN. Pausieren Sie während des Gesprächs Streaming und große Downloads im Haushalt. 4. **Kamera ausrichten:** Die Kamera gehört auf Augenhöhe, Kopf und Schultern sollen im Bild sein. Licht kommt von vorn oder von der Seite, nicht aus einem Fenster hinter Ihnen. 5. **Ton testen:** Ein Headset oder Kopfhörer mit Mikrofon verhindert Echo. Eine kurze Testaufnahme zeigt, ob Sie zu leise oder verzerrt klingen. 6. **Hintergrund wählen:** Eine ruhige Wand oder ein aufgeräumtes Regal genügt. Ein unscharf gestellter Hintergrund ist möglich, flackert aber bei schnellen Bewegungen. 7. **Störungen abstellen:** Schalten Sie Benachrichtigungen auf Rechner und Telefon stumm und sagen Sie Mitbewohnern oder Familie Bescheid. 8. **Notfallkontakt notieren:** Schreiben Sie die Telefonnummer der Ansprechperson auf. Bricht die Verbindung ab, rufen Sie dort an. 9. **Unterlagen bereitlegen:** Legen Sie Lebenslauf und Stellenanzeige ausgedruckt oder in einem zweiten Fenster bereit, dazu Ihre eigenen Fragen. Handschriftliche Notizen stören weniger als Tippgeräusche. Wählen Sie sich einige Minuten vor Beginn ein. Viele Plattformen halten Sie in einem Warteraum, bis die Gastgeber Sie hereinlassen. Schauen Sie beim Sprechen in die Kamera und nicht auf Ihr eigenes Bild, sonst wirkt Ihr Blick gesenkt. Wie Sie den Arbeitsplatz dauerhaft einrichten, steht im Artikel [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten). ### Welche Fragen stellen Arbeitgeber zu Remote-Arbeit? Hinter fast allen Fragen steht dieselbe Sorge. Das Unternehmen will wissen, ob Sie Aufgaben ohne Aufsicht verlässlich erledigen und ob Ihr Team mitbekommt, woran Sie gerade arbeiten. Rechnen Sie mit Fragen wie diesen: - „Wie strukturieren Sie einen Arbeitstag, wenn niemand im selben Raum sitzt?“ - „Wie halten Sie Kolleginnen und Kollegen auf dem Laufenden, wenn Sie nicht im Büro sind?“ - „Haben Sie zu Hause einen ruhigen Arbeitsplatz und eine stabile Internetverbindung?“ - „Was tun Sie, wenn Sie auf eine Antwort warten und mit einer Aufgabe nicht weiterkommen?“ - „Wie kurzfristig könnten Sie ins Büro kommen, wenn ein Termin vor Ort ansteht?“ Allgemeine Antworten wie „Ich bin sehr diszipliniert“ überzeugen kaum. Besser wirkt ein Beispiel aus einer früheren Stelle, dem Studium oder einem Projekt. Nennen Sie das Werkzeug, mit dem Sie Aufgaben verteilt haben, und beschreiben Sie, wie Sie den Stand dokumentiert haben. Ein Fehler, den Sie selbst bemerkt und behoben haben, ist ein gutes Beispiel, weil er zeigt, dass Sie ohne Kontrolle von außen arbeiten. Fragen nach dem Arbeitsplatz zu Hause zielen auf zwei Punkte: Können Sie ungestört arbeiten, und sind vertrauliche Unterlagen geschützt? Eine sachliche Beschreibung reicht, etwa eigener Schreibtisch, abschließbarer Raum oder Sichtschutz für den Bildschirm. Haben Sie noch keinen festen Arbeitsplatz, sagen Sie das offen. Erklären Sie dann, wie Sie ihn bis zum Start einrichten. ### Welche Fragen sollten Sie selbst stellen? Die wichtigste Frage betrifft den Umfang. „Homeoffice möglich“ kann einen Tag im Monat bedeuten oder eine Stelle ganz ohne Büropflicht. Fragen Sie nach der Zahl der Tage pro Woche, nach festen Bürotagen und danach, wer über Ausnahmen entscheidet. Den Unterschied zwischen den Modellen erklärt der Artikel [Remote, hybrid, Homeoffice](/ratgeber/remote-hybrid-homeoffice-unterschied). Lassen Sie sich die Absprache schriftlich geben, im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz ohnehin schriftlich niederlegen oder in Textform übermitteln. Dazu gehört der Arbeitsort oder der Hinweis, dass Sie an verschiedenen Orten arbeiten oder den Arbeitsort frei wählen können. Diese Angabe muss spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn vorliegen. Eine nur mündlich zugesagte oder geduldete Homeoffice-Praxis kann der Arbeitgeber leichter beenden; die Einzelheiten stehen im Artikel [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). Daneben lohnen sich diese Fragen: - **Ausstattung:** Stellt das Unternehmen Laptop, Bildschirm, Headset und Bürostuhl? Gibt es einen Zuschuss für Internet oder Möbel? - **Erreichbarkeit:** Gibt es Kernzeiten, und wie schnell wird eine Antwort im Chat erwartet? Wie wird die Arbeitszeit erfasst? Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen. - **Regeln im Betrieb:** Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit? Bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG mit. - **Einarbeitung:** Wie läuft die Einarbeitung aus der Ferne, und gibt es eine feste Ansprechperson für die ersten Wochen? - **Bürotage:** Gibt es einen festen Platz oder wechselnde Arbeitsplätze, und wer trägt die Fahrtkosten zu Teamtreffen? Was später zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit gilt, vertieft der Artikel [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Darf das Unternehmen das Videointerview aufzeichnen? Nur auf einer Rechtsgrundlage. Bewerberinnen und Bewerber gelten nach § 26 Abs. 8 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz als Beschäftigte. Ihre Daten dürfen nach § 26 Abs. 1 BDSG verarbeitet werden, soweit das für die Entscheidung über die Einstellung erforderlich ist. Stützt sich ein Unternehmen für eine Aufnahme auf Ihre Einwilligung, gelten die Vorgaben aus § 26 Abs. 2 BDSG. Die Einwilligung muss freiwillig sein und schriftlich oder elektronisch erfolgen. Außerdem muss der Arbeitgeber Sie in Textform über den Zweck und Ihr Widerrufsrecht aufklären. Bei der Freiwilligkeit verlangt das Gesetz, die Abhängigkeit von Beschäftigten zu berücksichtigen. Hinzu kommt das Strafrecht. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufnimmt, macht sich nach § 201 Abs. 1 StGB strafbar; angedroht sind Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das gilt in beide Richtungen. Auch Sie dürfen das Gespräch nicht heimlich mitschneiden. Fragen Sie vor dem Termin, ob aufgezeichnet wird, wer die Aufnahme sieht und wann sie gelöscht wird. Bei zeitversetzten Interviews fragen Sie zusätzlich, ob eine Software Ihre Antworten auswertet und ob ein Mensch die Entscheidung trifft. Welche Kontrolle später im Arbeitsverhältnis erlaubt ist, behandelt der Artikel [Überwachung im Homeoffice](/ratgeber/ueberwachung-im-homeoffice). ### Woran erkennen Sie ein unseriöses Videointerview? Seriöse Arbeitgeber laden mit vollem Namen und Firmenanschrift ein. Die Domain der E-Mail-Adresse passt zur Website des Unternehmens. Misstrauisch sollten Sie werden, wenn das Gespräch nur per Chat stattfindet, keine fachlichen Fragen kommen und trotzdem sofort eine Zusage folgt. Ein deutliches Warnsignal ist die Bitte um Ausweisfotos, Kontodaten oder eine Zahlung vor Vertragsschluss. Typische Maschen beschreibt der Artikel [Betrug bei Homeoffice-Jobs](/ratgeber/betrug-bei-homeoffice-jobs). Nach einem seriösen Gespräch schicken Sie am selben oder nächsten Tag eine kurze Nachricht mit Dank und einer Zusammenfassung dessen, was zum Homeoffice besprochen wurde. Damit haben Sie die Absprache dokumentiert, bevor der Vertrag kommt, und können den Entwurf damit abgleichen. Passende Stellen finden Sie unter [Remote-Jobs](/jobs/remote) und [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid). ### Häufige Fragen **Kann ich statt des Videointerviews ein Gespräch vor Ort verlangen?** Einen Anspruch darauf gibt es nicht, das Unternehmen legt das Verfahren fest. Sie können aber höflich fragen, ob ein Termin im Büro möglich ist, etwa weil Ihre Verbindung unzuverlässig ist. Bei Remote-Stellen spricht wenig dafür: Dort finden später die meisten Besprechungen per Video statt, und das Unternehmen will genau diese Situation erleben. Für hybride Stellen kann ein zweites Gespräch vor Ort sinnvoll sein, um Büro und Team kennenzulernen. **Muss ich zustimmen, wenn das Videointerview aufgenommen werden soll?** Nein. Bewerberinnen und Bewerber gelten nach § 26 Abs. 8 BDSG als Beschäftigte, für eine Einwilligung gelten deshalb die strengen Regeln des § 26 Abs. 2 BDSG: freiwillig, schriftlich oder elektronisch, mit Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht. Sie dürfen ablehnen. Ob das Unternehmen dann ein Gespräch ohne Aufnahme anbietet, entscheidet es selbst. Fragen Sie in jedem Fall, wer die Aufnahme sieht und wann sie gelöscht wird. **Was ziehe ich beim Vorstellungsgespräch per Video an?** Dasselbe wie beim Termin vor Ort, und zwar vollständig, falls Sie aufstehen müssen. Einfarbige Kleidung wirkt vor der Kamera ruhiger als feine Streifen oder kleine Karos, die auf dem Bildschirm flimmern können. Achten Sie auf einen Kontrast zum Hintergrund: Wer vor einer weißen Wand sitzt, verschwindet in einem weißen Hemd. Ein kurzer Probeanruf mit einer Bekannten zeigt, wie Kleidung und Licht zusammenwirken. **Was mache ich, wenn die Verbindung im Videointerview abbricht?** Wählen Sie sich sofort über denselben Link neu ein. Klappt das nach ein bis zwei Versuchen nicht, rufen Sie die Ansprechperson unter der Nummer an, die Sie vorher notiert haben, oder schreiben Sie eine kurze E-Mail. Ein Abbruch ist kein Ausschlussgrund, solange Sie sachlich reagieren. Bei Remote-Stellen zeigt ein ruhiger Umgang mit Technikproblemen sogar, wie Sie später im Arbeitsalltag mit Störungen umgehen. **Wie frage ich im Vorstellungsgespräch nach Homeoffice, ohne einen schlechten Eindruck zu machen?** Sachlich und gegen Ende des Gesprächs, wenn Sie ohnehin eigene Fragen stellen. Formulieren Sie konkret: „Wie viele Tage pro Woche arbeitet das Team üblicherweise von zu Hause, und gibt es feste Bürotage?“ Diese Frage zeigt, dass Sie planen, nicht dass Sie dem Büro ausweichen. Bei Stellen, die ausdrücklich als remote oder hybrid ausgeschrieben sind, erwartet das Unternehmen solche Fragen ohnehin. ### Quellen - § 26 Bundesdatenschutzgesetz (Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, Abs. 8: Bewerber als Beschäftigte): https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 2 Nachweisgesetz (Nachweispflicht, Abs. 1 mit Angabe zum Arbeitsort): https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 87 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrechte, Abs. 1 Nr. 14 mobile Arbeit): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung 35/22 zum Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/ (Beschluss vom 13.9.2022) - Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung N024: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice (Mikrozensus, Erstergebnis): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_N024_13.html (Pressemitteilung vom 22.4.2026) --- ## Homeoffice in Deutschland: Zahlen von Destatis, ifo und IAB URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/homeoffice-in-deutschland-zahlen Kategorie: Arbeitsmarkt & Studien Themen: Studien & Zahlen, Arbeitsmarkt, Homeoffice Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** 25 % der Erwerbstätigen in Deutschland arbeiteten 2025 zumindest gelegentlich im Homeoffice, 2019 waren es 13 % (Destatis, Mikrozensus). Seit 2021 liegt der Anteil bei etwa einem Viertel, Homeoffice wird aber an weniger Tagen genutzt. Das ifo Institut misst für August 2026 einen Anteil von 24,9 %, bei Dienstleistern 35,1 %. Etwa jede fünfte Online-Stellenanzeige bietet Homeoffice an; laut IAB hatten 26 % der Neueinstellungen 2024 diese Option. Ein Viertel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat 2025 zumindest gelegentlich von zu Hause gearbeitet. Diese Zahl veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) am 22. April 2026 auf Grundlage der Erstergebnisse des Mikrozensus. Vor der Pandemie, im Jahr 2019, lag der Anteil bei 13 %. Seit 2021 bewegt er sich um die 25 %, doch die meisten Beschäftigten verbringen heute weniger Tage zu Hause als in den Corona-Jahren. ### Wie viele Menschen arbeiten 2025 im Homeoffice? Laut Destatis waren es 2025 genau 25 % aller Erwerbstätigen, nach 24 % im Jahr 2024 und 23 % im Jahr 2023. Gezählt wird jede Person, die in den vier Wochen vor der Befragung mindestens einmal von zu Hause gearbeitet hat. Dazu gehören auch Lehrerinnen und Lehrer, die daheim Unterricht vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik; befragt wird rund 1 % der Bevölkerung. Die in den Mikrozensus eingebettete Arbeitskräfteerhebung kommt für 2025 auf 24,6 % und schlüsselt den Umfang auf. 13,2 % der Erwerbstätigen arbeiteten täglich oder mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit zu Hause. Weitere 11,4 % taten das an weniger als der Hälfte der Arbeitstage. Abhängig Beschäftigte lagen bei 22,6 %, Selbstständige mit Beschäftigten bei 40,0 % und Solo-Selbstständige bei 53,0 %. Zwischen Männern (24,8 %) und Frauen (24,4 %) gibt es kaum einen Unterschied. Deutlich verändert hat sich die Zahl der Tage. 2025 arbeiteten 24 % der Homeoffice-Nutzenden ausschließlich von zu Hause, im Pandemiejahr 2021 waren es 40 %. Umgekehrt verbrachten 2025 46 % weniger als die Hälfte ihrer Arbeitstage daheim; 2021 traf das auf 31 % zu. Fast die Hälfte der Nutzenden ist also häufiger im Betrieb als zu Hause und arbeitet damit hybrid; passende Angebote stehen unter [Hybrid-Stellen](/jobs/hybrid). Im EU-Vergleich liegt Deutschland leicht über dem Durchschnitt von 23 %. Am höchsten ist der Anteil laut Eurostat in den Niederlanden (52 %), am niedrigsten in Rumänien und Bulgarien (je 4 %). ### Wie hat sich die Homeoffice-Quote seit 2019 entwickelt? Die Quote hat sich seit 2019 fast verdoppelt und ist nach dem Ende der Corona-Maßnahmen kaum gesunken. Die folgenden Werte stammen alle von Destatis, aus drei Pressemitteilungen und der Indikatorseite „Qualität der Arbeit“. | Jahr | Quote | Quelle | | --- | --- | --- | | 2019 | 12,8 % | Destatis, Mikrozensus (Pressemitteilung N032 vom 26.6.2024) | | 2020 | 21,0 % | Destatis, Arbeitskräfteerhebung (Indikator „Qualität der Arbeit“) | | 2021 | 24,9 % | Destatis, Mikrozensus (Pressemitteilung N032 vom 26.6.2024) | | 2022 | 24,0 % | Destatis, Mikrozensus (Pressemitteilung N032 vom 26.6.2024) | | 2023 | 23,5 % | Destatis, Mikrozensus (Pressemitteilung N032 vom 26.6.2024) | | 2024 | 24 % | Destatis, Mikrozensus (Pressemitteilung N051 vom 25.9.2025) | | 2025 | 25 % | Destatis, Mikrozensus (Pressemitteilung N024 vom 22.4.2026) | | 2025 | 24,6 % | Destatis, Arbeitskräfteerhebung (Indikator „Qualität der Arbeit“) | Kleine Abweichungen zwischen den Veröffentlichungen sind normal. Neuere Pressemitteilungen runden auf ganze Prozent, deshalb erscheint 2019 dort als 13 %; die Indikatorseite nennt 12,9 %. Im März 2022 lief die pandemiebedingte Homeoffice-Pflicht aus. Danach sank der Anteil nur leicht, von 24,9 % (2021) auf 23,5 % (2023), und stieg bis 2025 wieder auf das Niveau von 2021. Vorsicht beim Vergleich mit der Zeit vor 2020: Destatis hat den Mikrozensus im Jahr 2020 neu gestaltet, mit anderem Fragenprogramm, neuer Stichprobe und einem Online-Fragebogen. Ergebnisse ab 2020 sind laut Destatis nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ein Teil des Sprungs von 2019 auf 2020 kann also methodisch bedingt sein. ### In welchen Branchen und Betrieben wird am häufigsten zu Hause gearbeitet? Vorn liegen IT-Dienstleister und Beratungen, ganz hinten die Gastronomie. Nach dem Mikrozensus 2025 arbeiteten in den IT-Dienstleistungen sowie in Verwaltung und Führung von Unternehmen und Unternehmensberatung jeweils 74 % der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich zu Hause. Bei Informationsdienstleistungen und Versicherungen waren es je 68 %. In der Gastronomie lag der Anteil bei 6 %, in Gebäudebetreuung und Garten- und Landschaftsbau bei 7 %, im Kfz-Handel samt Reparatur und im Einzelhandel bei je 10 %. Auch die Größe des Unternehmens macht einen Unterschied. In kleinen Unternehmen mit bis zu 49 tätigen Personen arbeiteten 2025 19 % von zu Hause, in mittleren mit 50 bis 249 Personen 23 % und in großen ab 250 Personen 35 %. Nach Berufen gerechnet liegen laut Arbeitskräfteerhebung Akademikerinnen und Akademiker mit 49,7 % vorn, gefolgt von Führungskräften mit 43,1 %. Bei Hilfsarbeitskräften sind es 1,9 %, bei Anlagen- und Maschinenbedienern 1,6 %. Welche Tätigkeiten dahinterstehen, beschreibt der Artikel über [typische Homeoffice-Berufe](/ratgeber/typische-homeoffice-berufe). Das ifo Institut fragt in seiner Konjunkturumfrage, einer Befragung von Unternehmen, regelmäßig nach dem Homeoffice-Anteil. Im August 2026 arbeiteten danach 24,9 % der Beschäftigten zumindest teilweise im Homeoffice. Bei Dienstleistern waren es 35,1 %. Großhandel (17,7 %) und Industrie (16,4 %) lagen deutlich darunter, Einzelhandel (6,2 %) und Baugewerbe (5,1 %) noch weiter. Die Februar-Welle 2026 nennt feinere Werte: IT-Dienstleister 76,4 %, Unternehmensberater 67,6 %, Automobilindustrie 24,2 %. Der Höchstwert lag im März 2021 bei 32,3 %, der Tiefstwert im August 2024 bei 23,4 %. Der ifo-Forscher Jean-Victor Alipour sagt dazu: „Einzelne Firmen, die das Homeoffice stark einschränken, begründen noch keinen Trend.“ Offene Stellen in der Branche mit den höchsten Werten finden Sie unter [IT und Softwareentwicklung](/jobs/berufsfeld/it-softwareentwicklung) und [Beratung](/jobs/berufsfeld/beratung). ### Wie viele Stellenanzeigen bieten Homeoffice an? Etwa jede fünfte Online-Stellenanzeige in Deutschland bietet eine Homeoffice-Option. Das ergab eine Auswertung des ifo Instituts und der Stanford University, veröffentlicht am 7. Oktober 2025. Jean-Victor Alipour (ifo) und Christina Langer (Stanford) haben dafür über 93 Millionen Anzeigen aus dem Zeitraum Januar 2014 bis Juni 2025 untersucht. Die Daten erhob das US-Unternehmen Lightcast aus Online-Stellenbörsen und von den Internetseiten von über 200 Unternehmen. 2019 lag der Anteil unter 5 %, seit 2023 bleibt er stabil bei rund 20 %. Im ersten Halbjahr 2025 boten Finanz- und Versicherungsdienstleister in 42 % ihrer Anzeigen Homeoffice an, die Branche Information und Kommunikation in 33 % und das Grundstücks- und Wohnungswesen in 31,3 %. Regional liegen Köln (35,8 %), Stuttgart (34,9 %) und Düsseldorf (34,8 %) vorn. Am Ende stehen Vorpommern-Rügen (4,9 %), Weimarer Land (4,7 %) und der Wartburgkreis (4,5 %). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fragt anders: Es erfasst in der IAB-Stellenerhebung, ob bei einer erfolgreichen Neueinstellung Homeoffice oder mobiles Arbeiten angeboten wurde. Laut einer Auswertung von Alexander Kubis vom 4. Dezember 2025 galt das für 26 % der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen ohne Auszubildende im Jahr 2024, nach 29 % im Jahr 2023. Bei Stellen für Spezialisten und Experten waren es 57 %, bei Fachkraftstellen 17 % und bei Helferstellen 2 %. In IT- und naturwissenschaftlichen Berufen lag der Wert bei 76 %, in kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen bei 59 %. Bei schwierigen Stellenbesetzungen wurde die Option 2024 sogar seltener angeboten: in 24 % der Fälle. ### Warum weichen die Homeoffice-Zahlen der Institute voneinander ab? Jede Quelle misst etwas anderes und befragt andere Menschen oder Betriebe. Die Werte von Destatis (25 % für 2025) und ifo (24,9 % für August 2026) liegen nahe beieinander, beruhen aber auf unterschiedlichen Definitionen. - **Destatis (Mikrozensus mit Arbeitskräfteerhebung):** Befragt werden Haushalte. Erfasst wird für Erwerbstätige ab 15 Jahren, ob sie in den letzten vier Wochen von zu Hause gearbeitet haben. Selbstständige und Lehrkräfte, die daheim korrigieren, zählen mit. - **ifo Konjunkturumfrage:** Unternehmen geben an, welcher Anteil ihrer Beschäftigten zumindest teilweise im Homeoffice arbeitet. Die Umfrage stützt sich nach ifo-Angaben auf rund 9.000 monatliche Meldungen aus Industrie, Dienstleistung, Handel und Bau. - **IAB-Stellenerhebung:** Betriebe berichten vierteljährlich über ihre Stellenbesetzungen. Gemessen wird, ob Homeoffice bei einer Neueinstellung angeboten wurde, nicht, ob es später genutzt wird. - **Anzeigenanalyse von ifo und Stanford:** Ausgewertet wird der Text von Online-Anzeigen. Steht dort keine Homeoffice-Option, zählt die Stelle nicht mit, auch wenn sie im Bewerbungsgespräch angeboten wird. Für die Frage „Wie viele Menschen arbeiten zu Hause?“ ist Destatis die amtliche Referenz. Aktuellere Werte und feinere Branchenzahlen liefert das ifo Institut. Die IAB-Werte und die Anzeigenanalyse beschreiben dagegen das Angebot an neuen Stellen. ### Was bedeuten die Zahlen für die Stellensuche? Die Chance auf Homeoffice hängt stark vom Anforderungsniveau und vom Wohnort ab. Laut IAB hatten 2024 57 % der Neueinstellungen für Spezialisten und Experten eine Homeoffice-Option, bei Helferstellen 2 %. In Köln enthält mehr als jede dritte Anzeige ein Homeoffice-Angebot, im Wartburgkreis sind es 4,5 %. Auch der Arbeitsweg wirkt sich aus. Nach der Zusatzbefragung „Pendlerverhalten“ des Mikrozensus arbeiteten 2024 42 % der abhängig Beschäftigten mit mindestens 50 Kilometern Weg zur Arbeitsstätte zumindest gelegentlich zu Hause. Lag die Arbeitsstätte weniger als 5 Kilometer entfernt, waren es 14 %. Bei 50 Kilometern und mehr ist der Anteil seit 2020 um 8 Prozentpunkte gestiegen. Ausdrücklich ortsunabhängige Stellen sammelt die Liste der [Remote-Jobs](/jobs/remote). Wie Sie seriöse Angebote filtern, steht im Ratgeber [Remote-Jobs finden](/ratgeber/remote-jobs-finden). Was Homeoffice im Alltag bringt und kostet, behandelt der Beitrag zu den [Vor- und Nachteilen des Homeoffice](/ratgeber/vor-und-nachteile-homeoffice). Weitere Studien und Auswertungen sammelt die Kategorie [Arbeitsmarkt und Studien](/ratgeber/kategorie/arbeitsmarkt). ### Häufige Fragen **Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland im Homeoffice?** Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts arbeiteten 2025 rund 25 % aller Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause. Gezählt wird, wer in den vier Wochen vor der Befragung mindestens einmal daheim gearbeitet hat. Ausschließlich im Homeoffice arbeitete knapp ein Viertel dieser Gruppe. Die Arbeitskräfteerhebung nennt für dasselbe Jahr 24,6 %. Täglich oder mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause verbrachten 13,2 % aller Erwerbstätigen. **Ist Homeoffice seit Corona wieder zurückgegangen?** Kaum. Destatis meldet für 2021 einen Anteil von 24,9 %, für 2023 von 23,5 % und für 2025 von 25 %. Das Ende der Homeoffice-Pflicht im März 2022 hat die Quote also nur wenig gedrückt. Gesunken ist dagegen die Zahl der Tage: 2021 arbeiteten 40 % der Homeoffice-Nutzenden ausschließlich zu Hause, 2025 noch 24 %. Auch das ifo Institut sieht seit 2022 stabil rund ein Viertel der Beschäftigten im Homeoffice. **In welchen Branchen wird am meisten im Homeoffice gearbeitet?** Spitzenreiter sind IT-Dienstleistungen sowie Unternehmensführung und Unternehmensberatung mit jeweils 74 % (Destatis, 2025). Die ifo-Umfrage vom Februar 2026 kommt für IT-Dienstleister auf 76,4 % und für Unternehmensberater auf 67,6 %. Am seltensten ist Homeoffice in der Gastronomie mit 6 %, im Einzelhandel mit 10 % laut Destatis und 6,2 % laut ifo sowie im Baugewerbe mit 5,1 % laut ifo. **Wie viele Stellenanzeigen in Deutschland bieten Homeoffice an?** Rund 20 % der Online-Stellenanzeigen nennen eine Homeoffice-Option. Das zeigt eine Auswertung von ifo Institut und Stanford University über mehr als 93 Millionen Anzeigen von Januar 2014 bis Juni 2025. 2019 lag der Anteil unter 5 %. Die IAB-Stellenerhebung schaut dagegen auf tatsächliche Neueinstellungen. 2024 wurde bei 26 % von ihnen Homeoffice oder mobiles Arbeiten angeboten. **Warum nennen Studien unterschiedliche Homeoffice-Quoten?** Die Erhebungen fragen verschiedene Gruppen. Der Mikrozensus befragt Haushalte und zählt alle Erwerbstätigen, auch Selbstständige, die in vier Wochen mindestens einmal zu Hause gearbeitet haben. Das ifo Institut befragt Unternehmen nach dem Anteil ihrer Beschäftigten. Das IAB fragt Betriebe, ob bei Neueinstellungen Homeoffice angeboten wurde, und Anzeigenanalysen werten nur den Text der Stellenanzeigen aus. Die Prozentwerte lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. ### Quellen - Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. N024, 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_N024_13.html (Pressemitteilung vom 22.4.2026) - Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. N051, Homeoffice 2024: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/09/PD25_N051_13.html (Pressemitteilung vom 25.9.2025) - Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. N032, Homeoffice 2023: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/06/PD24_N032_13.html (Pressemitteilung vom 26.6.2024) - Statistisches Bundesamt: Indikatoren zur Qualität der Arbeit, Erwerbstätige, die von zu Hause aus arbeiten: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/home-office.html (Fassung vom 23.7.2026) - ifo Institut: Homeoffice-Anteil bleibt stabil bei knapp 25 % (Konjunkturumfrage Februar 2026): https://www.ifo.de/pressemitteilung/2026-03-02/homeoffice-anteil-bleibt-stabil-bei-knapp-25 (Pressemitteilung vom 2.3.2026) - ifo Institut: Jeder dritte Beschäftigte im Dienstleistungssektor arbeitet im Homeoffice (Konjunkturumfrage August 2026): https://www.ifo.de/fakten/2026-09-07/jeder-dritte-beschaeftigte-im-dienstleistungssektor-arbeitet-im-homeoffice (Veröffentlichung vom 7.9.2026) - ifo Institut und Stanford University: Jede fünfte Stellenausschreibung bietet Homeoffice-Option: https://www.ifo.de/fakten/2025-10-07/jede-fuenfte-stellenausschreibung-bietet-homeoffice-option (Veröffentlichung vom 7.10.2025) - ifo Institut: ifo Business Climate Index for Germany (Umfragebasis der Konjunkturumfrage): https://www.ifo.de/en/survey/ifo-business-climate-index-germany (abgerufen am 30.10.2026) - IAB-Forum: IAB-Stellenerhebung 3/2025, Akademikerstellen haben mehrheitlich eine Homeoffice-Option: https://iab-forum.de/akademikerstellen-haben-mehrheitlich-eine-homeoffice-option/ (Veröffentlichung vom 4.12.2025) --- ## Arbeitszimmer absetzen: Jahrespauschale oder echte Kosten URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/arbeitszimmer-absetzen Kategorie: Steuern & Pauschale Themen: Arbeitszimmer, Werbungskosten, Homeoffice-Pauschale, Homeoffice Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Seit 2023 erkennt das Finanzamt ein häusliches Arbeitszimmer nur an, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Dann können Sie 2025 und 2026 entweder die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 Euro im Jahr ansetzen. Für jeden vollen Monat ohne diese Voraussetzung sinkt die Pauschale um ein Zwölftel. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist kein Arbeitszimmer; dafür bleibt die Tagespauschale von 6 Euro. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt für das häusliche Arbeitszimmer eine einfache, aber strenge Regel: Absetzbar ist es nur, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Wer diese Hürde nimmt, kann für 2025 und 2026 die tatsächlichen Raumkosten ansetzen oder ohne Belege 1.260 Euro im Jahr. Für alle anderen bleibt die Tagespauschale von 6 Euro je Homeoffice-Tag. ### Wann ist ein Zimmer ein häusliches Arbeitszimmer? Gemeint ist ein abgetrennter Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, den Sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich nutzen. So definiert es das Bundesfinanzministerium im Schreiben vom 15. August 2023, gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Dort muss vor allem Schreibtischarbeit stattfinden. Eine private Mitbenutzung von weniger als 10 Prozent schadet nicht. Die Arbeitsecke fällt durch. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat am 27. Juli 2015 (GrS 1/14) entschieden, dass ein Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche privat genutzt wird, kein Arbeitszimmer ist. Das betrifft den Schreibtisch im Wohnzimmer ebenso wie das Gästezimmer mit Schlafsofa, in dem regelmäßig Besuch übernachtet. Lage und Eigentum sind dagegen gleichgültig. Ein Kellerraum oder eine Mansarde kann ein Arbeitszimmer sein, wenn er mit der Wohnung eine Einheit bildet (BFH vom 11. November 2014, VIII R 3/12). Auch ein Raum mit Telearbeitsplatz des Arbeitgebers zählt, wenn er dem Typus eines Arbeitszimmers entspricht (BFH vom 26. Februar 2014, VI R 40/12). Mieter und Eigentümer werden gleich behandelt. ### Was heißt Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit? Im Arbeitszimmer müssen die Arbeiten stattfinden, die Ihren Beruf inhaltlich prägen. Die Finanzverwaltung fragt nach dem qualitativen Schwerpunkt; die Stundenzahl ist nur ein Indiz. Für viele Büroberufe mit Homeoffice-Tagen gibt es eine klare Regel. Erledigen Sie zu Hause und im Betrieb qualitativ gleichwertige Arbeit, liegt der Mittelpunkt im Arbeitszimmer, sobald Sie dort mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit verbringen. Das hat der Bundesfinanzhof am 23. Mai 2006 entschieden (VI R 21/03), und das BMF-Schreiben übernimmt es ausdrücklich. Eine Sachbearbeiterin, die drei von fünf Tagen im Arbeitszimmer an denselben Vorgängen arbeitet wie im Büro, erfüllt die Voraussetzung. Bei zwei Homeoffice-Tagen in der Woche fehlt sie. Anders liegt es, wenn der Beruf außerhalb geprägt wird. Bei Lehrkräften steht der Unterricht im Mittelpunkt, auch wenn sie mehr Stunden am heimischen Schreibtisch verbringen (BFH vom 26. Februar 2003, VI R 125/01). Für Außendienstler, deren Arbeit von Kundenbesuchen lebt, gilt dasselbe (BFH vom 13. November 2002, VI R 82/01). Bei mehreren Tätigkeiten zählt das Gesamtbild: Ein Angestellter mit Bürojob, der abends im Arbeitszimmer eine selbstständige Nebentätigkeit ausübt, hat seinen Mittelpunkt nicht zu Hause. ### Jahrespauschale oder tatsächliche Kosten: Was bringt mehr? Liegen die anteiligen Raumkosten über 1.260 Euro im Jahr, lohnt der Einzelnachweis. Sonst ist die Pauschale bequemer, weil Sie keine Belege sammeln und keine Fläche berechnen müssen. Beide Wege stehen nur offen, wenn das Zimmer Mittelpunkt ist; die Tagespauschale ist die Alternative für alle anderen. | Variante | Voraussetzung | Betrag 2025 und 2026 | Nachweis | | --- | --- | --- | --- | | Tatsächliche Kosten | Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit | anteilige Raumkosten, ohne Obergrenze | Belege und Flächenberechnung | | Jahrespauschale | wie oben | 1.260 Euro, je fehlendem vollen Monat ein Zwölftel weniger | keine Kostenbelege | | Tagespauschale | Arbeitstag überwiegend in der Wohnung, kein Bürobesuch; kein eigenes Zimmer nötig | 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro | Aufzeichnung der Tage | Zu den tatsächlichen Kosten zählt der Flächenanteil an der Miete und an den Nebenkosten der Wohnung; das BMF-Schreiben nennt dabei ausdrücklich Energie, Wasser, Reinigung, Grundsteuer, Müllabfuhr und Gebäudeversicherung. Eigentümer setzen statt der Miete anteilig Gebäudeabschreibung und Schuldzinsen an. Renovierungen, die nur das Arbeitszimmer betreffen, zählen voll. Maßgeblich ist die Fläche des Zimmers im Verhältnis zur Wohnfläche einschließlich des Zimmers. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Die Wohnung hat 80 Quadratmeter, das Arbeitszimmer 12, der Anteil beträgt also 15 Prozent. Bei einer Warmmiete von 1.100 Euro im Monat ergeben sich 13.200 Euro im Jahr, davon 15 Prozent sind 1.980 Euro. Hier bringt der Einzelnachweis 720 Euro mehr als die Pauschale. Bei 9 Quadratmetern in derselben Wohnung wären es nur 1.485 Euro, der Abstand schrumpft auf 225 Euro. ### Wie wird gerechnet, wenn sich die Lage im Laufe des Jahres ändert? Die Pauschale wird monatsgenau gekürzt. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Zimmer nicht Mittelpunkt ist, fällt ein Zwölftel weg, also 105 Euro. Das BMF-Schreiben rechnet ein Beispiel vor: Wer ab dem 15. Juni überwiegend im Arbeitszimmer arbeitet, erhält für Juni bis Dezember sieben Zwölftel, das sind 735 Euro. Für Januar bis Mai kommt die Tagespauschale in Frage. Für denselben Zeitraum ist nur eines möglich. Raumkosten oder Jahrespauschale schließen die Tagespauschale aus (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 EStG). Das Wahlrecht zwischen Pauschale und echten Kosten müssen Sie einheitlich für das ganze Jahr ausüben, können es aber bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids noch ändern. Die Pauschale ist an die Person gebunden. Nutzen zwei Partner ein Zimmer gemeinsam, prüft das Finanzamt die Voraussetzungen für jeden einzeln. Mehrere Arbeitszimmer verdoppeln den Betrag nicht, und bei mehreren Tätigkeiten wird er aufgeteilt. Im Beispiel des Ministeriums entfallen bei 60 Prozent Angestelltentätigkeit und 40 Prozent Gewerbe 756 Euro auf die Werbungskosten und 504 Euro auf die Betriebsausgaben. ### Was gehört nicht zum Arbeitszimmer? Arbeitsmittel und Telekommunikation laufen getrennt. Schreibtisch und Bürostuhl setzen Sie ebenso als Arbeitsmittel ab wie Laptop oder Monitor, auch wenn Sie für den Raum die Pauschale nehmen. Wie das bei Geräten über 800 Euro netto funktioniert, steht im Beitrag [Arbeitsmittel absetzen](/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen). Beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten kommen ebenfalls hinzu. Tapeten oder Lampen gehören dagegen zur Ausstattung des Zimmers. Mit der Pauschale sind sie abgegolten, beim Einzelnachweis zählen sie zu den Raumkosten. Kunstgegenstände, die vor allem schmücken, erkennt das Finanzamt nicht an. Wie sich ein Arbeitsplatz zu Hause sinnvoll einrichten lässt, beschreibt der Ratgeber [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten). Ob sich der Aufwand insgesamt lohnt, hängt auch vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Er beträgt 2025 und 2026 jeweils 1.230 Euro (§ 9a EStG) und wird ohnehin abgezogen. Mit der Jahrespauschale allein liegen Sie 30 Euro darüber; erst weitere Werbungskosten machen den Abzug spürbar. ### Was gilt in der Elternzeit oder beim Jobwechsel? Auch in Zeiten ohne Beschäftigung können Kosten oder Jahrespauschale als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass Ihnen der Abzug in der späteren Tätigkeit ebenfalls zustünde, so das BMF-Schreiben mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 2. Dezember 2005 (VI R 63/03). Das kann die Elternzeit betreffen oder eine Phase der Arbeitslosigkeit, wenn das Zimmer auch in der künftigen Stelle der Mittelpunkt der Arbeit wäre. Bei einem Jobwechsel prüfen Sie die Monate getrennt. Wechseln Sie im Herbst von einer Stelle mit überwiegender Büroarbeit in eine, deren Mittelpunkt im Arbeitszimmer liegt, kürzt das Finanzamt die Jahrespauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat davor. Für diese Monate rechnen Sie mit der [Homeoffice-Pauschale](/ratgeber/homeoffice-pauschale) von 6 Euro je Tag. Weitere Steuerthemen sammelt die Rubrik [Steuern und Pauschalen](/ratgeber/kategorie/steuern); Stellen ohne Büropflicht finden Sie unter [Remote-Jobs](/jobs/remote). Bei Grenzfällen zum Mittelpunkt hilft eine Steuerberatung, weil das Finanzamt das Gesamtbild im Einzelfall würdigt. ### Häufige Fragen **Kann ich das Arbeitszimmer absetzen, wenn ich drei Tage pro Woche im Homeoffice arbeite?** Das ist möglich. Erledigen Sie zu Hause und im Büro qualitativ dieselbe Arbeit, liegt der Mittelpunkt nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 im Arbeitszimmer, wenn Sie dort mehr als die Hälfte der Arbeitszeit verbringen. Grundlage ist das BFH-Urteil vom 23. Mai 2006 (VI R 21/03). Bei drei von fünf Tagen ist diese Schwelle überschritten. Außerdem muss es ein abgetrenntes Zimmer sein, das Sie fast ausschließlich beruflich nutzen. **Zählt eine Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?** Nein. Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 27. Juli 2015 (GrS 1/14) ist ein Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche privat genutzt wird, kein häusliches Arbeitszimmer. Kosten oder die Jahrespauschale scheiden dann aus. Für Tage, an denen Sie überwiegend an dieser Ecke arbeiten, können Sie aber die Tagespauschale von 6 Euro ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr. **Kann ich die Jahrespauschale nehmen, obwohl meine Kosten niedriger sind?** Ja. Die 1.260 Euro sind ein Pauschbetrag, den Sie anstelle der tatsächlichen Aufwendungen wählen dürfen, ohne Kosten nachzuweisen. Das Wahlrecht gilt einheitlich für das ganze Jahr und lässt sich bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids ausüben. Voraussetzung bleibt, dass das Zimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Fehlt sie in einzelnen vollen Monaten, kürzt das Finanzamt die Pauschale um je ein Zwölftel. **Darf ich Schreibtisch und Computer zusätzlich zur Jahrespauschale absetzen?** Ja. Arbeitsmittel gehören nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 nicht zu den Aufwendungen für das Arbeitszimmer. Möbel und Computer setzen Sie deshalb gesondert als Werbungskosten an, auch wenn Sie für den Raum die Pauschale wählen. Dasselbe gilt für beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten. Teppiche und Vorhänge zählen dagegen zur Ausstattung des Raums und sind mit der Pauschale abgegolten. ### Quellen - § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (Stand 1.1.2026) - § 9 Abs. 5 EStG (Geltung für Werbungskosten): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (Stand 1.1.2026) - BMF-Schreiben vom 15.8.2023, IV C 6 – S 2145/19/10006 :027 (Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 19 I): https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html (Fassung vom 15.8.2023) - § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html (Stand 1.1.2026) --- ## Berufe mit hohem Homeoffice-Anteil: was die Statistik zeigt URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/typische-homeoffice-berufe Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Arbeitsmarkt, Studien & Zahlen, Homeoffice, Jobsuche, IT & Softwareentwicklung, Beratung, Finanzen & Buchhaltung Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** 2025 arbeiteten 25 % der Erwerbstätigen in Deutschland zumindest gelegentlich im Homeoffice (Destatis, Mikrozensus). Am höchsten war der Anteil mit 74 % in IT-Dienstleistungen, in der Verwaltung und Führung von Unternehmen und in der Unternehmensberatung, am niedrigsten in der Gastronomie mit 6 %. Nach Berufsgruppen liegen Akademikerinnen und Akademiker mit 49,7 % vorn, Hilfsarbeitskräfte kommen auf 1,9 %. Bei Neueinstellungen in IT-Berufen bot 2024 die große Mehrheit der Arbeitgeber Homeoffice an (IAB: 76 %). Knapp drei Viertel der Erwerbstätigen in IT-Dienstleistungen haben 2025 zumindest gelegentlich von zu Hause gearbeitet, nämlich 74 %. In der Gastronomie waren es 6 %. Die Zahlen stammen aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamts (Destatis), das für alle Erwerbstätigen zusammen einen Anteil von 25 % meldet. Ob eine Stelle Homeoffice zulässt, hängt also vor allem an der Tätigkeit. ### In welchen Branchen wird am meisten zu Hause gearbeitet? In wissensintensiven Dienstleistungen. Destatis zählt dabei alle Erwerbstätigen, die in den vier Wochen vor der Befragung mindestens einmal von zu Hause gearbeitet haben. Dazu gehören zum Beispiel auch Lehrkräfte, die ihren Unterricht zu Hause vorbereiten. | Wirtschaftszweig | Anteil mit Homeoffice 2025 | | --- | --- | | IT-Dienstleistungen | 74 % | | Verwaltung und Führung von Unternehmen | 74 % | | Unternehmensberatung | 74 % | | Informationsdienstleistungen | 68 % | | Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen | 68 % | | Kfz-Handel und Kfz-Reparatur | 10 % | | Einzelhandel | 10 % | | Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau | 7 % | | Gastronomie | 6 % | | Alle Erwerbstätigen | 25 % | Die Größe des Arbeitgebers zählt ebenfalls. In Unternehmen mit mindestens 250 tätigen Personen arbeiteten 2025 35 % der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich zu Hause, in kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Personen 19 %. ### Welche Berufsgruppen arbeiten am häufigsten von zu Hause? Akademikerinnen und Akademiker mit 49,7 %, gefolgt von Führungskräften mit 43,1 %. Die Werte stammen aus einer zweiten Destatis-Auswertung. Sie gliedert nach Berufsklassen und weist für 2025 einen Gesamtanteil von 24,6 % aus. Davon arbeiteten 13,2 % täglich oder mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause, 11,4 % seltener. | Berufsklasse | Anteil mit Homeoffice 2025 | | --- | --- | | Akademikerinnen und Akademiker | 49,7 % | | Führungskräfte | 43,1 % | | Bürokräfte, kaufmännische Angestellte | 28,9 % | | Technikerinnen und Techniker sowie gleichrangige nichttechnische Berufe | 27,0 % | | Fachkräfte in der Landwirtschaft und Fischerei | 22,2 % | | Dienstleistungsberufe, Verkäuferinnen und Verkäufer | 5,9 % | | Handwerks- und verwandte Berufe | 5,5 % | | Hilfsarbeitskräfte | 1,9 % | | Anlagen- und Maschinenbediener, Montierer | 1,6 % | Der Indikator erfasst neben Büroarbeit auch andere Tätigkeiten, die zu Hause ausgeübt werden, etwa im Kosmetik- oder Pflegebereich. Selbstständige sind ebenfalls enthalten und arbeiten deutlich häufiger von zu Hause als Angestellte: Bei abhängig Beschäftigten lag der Anteil 2025 bei 22,6 %, bei Solo-Selbstständigen bei 53,0 %. ### Wo bieten Arbeitgeber bei Neueinstellungen Homeoffice an? Vor allem in IT-Berufen und bei Stellen mit Hochschulabschluss. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fragt in seiner Stellenerhebung Arbeitgeber, ob sie bei einer Neueinstellung eine Homeoffice-Option angeboten haben. Für das Jahr 2024 traf das auf 26 % aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen ohne Auszubildende zu. Ausgewertet wurden Antworten von rund 8.600 Arbeitgebern im dritten Quartal 2025. Nach Berufssektoren lagen IT- und naturwissenschaftliche Berufe mit 76 % vorn, gefolgt von kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen mit 59 %. In den Produktionsberufen waren es 19 %, in personenbezogenen Dienstleistungsberufen 11 %. Am seltensten war die Option in sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungsberufen mit 5 %, zu denen etwa Sicherheits- und Reinigungsberufe gehören. Nach Anforderungsniveau zeigt sich dasselbe Bild: 57 % bei Spezialisten- und Expertenstellen, 17 % bei Fachkraftstellen, 2 % bei Helferstellen. Was das für Bewerbungen ohne Berufsabschluss bedeutet, steht im Ratgeber zu [Homeoffice-Jobs ohne Ausbildung](/ratgeber/homeoffice-jobs-ohne-ausbildung). Das ifo Institut misst den Anteil monatlich in seiner Konjunkturumfrage. Im August 2026 arbeiteten demnach 24,9 % aller Beschäftigten zumindest teilweise im Homeoffice, im Dienstleistungssektor 35,1 %. Im Großhandel waren es 17,7 %, in der Industrie 16,4 %, im Einzelhandel 6,2 % und im Baugewerbe 5,1 %. ### Welche Berufsfelder passen zu einer Homeoffice-Stelle? Die Statistik gliedert nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen, PendelnWarGestern nach Berufsfeldern. Die folgende Tabelle ordnet die Berufsfelder der jeweils nächstliegenden Gruppe in den Daten zu. Diese Zuordnung ist eine redaktionelle Einordnung; eine Quote je Berufsfeld der Jobbörse weisen Destatis und IAB nicht aus. | Berufsfeld | Nächstliegende Gruppe in den Daten | Stellen | | --- | --- | --- | | IT und Softwareentwicklung | IT-Dienstleistungen 74 % (Destatis 2025); IT- und naturwissenschaftliche Berufe 76 % der Neueinstellungen mit Option (IAB 2024) | [Remote-Stellen IT](/jobs/remote/it-softwareentwicklung) | | Data und KI | IT- und naturwissenschaftliche Berufe 76 % (IAB 2024) | [Remote-Stellen Data und KI](/jobs/remote/data-ki) | | Beratung | Unternehmensberatung 74 % (Destatis 2025) | [Remote-Stellen Beratung](/jobs/remote/beratung) | | Finanzen und Buchhaltung | Versicherungen 68 % (Destatis 2025); kaufmännische Berufe 59 % (IAB 2024) | [Stellen Finanzen](/jobs/berufsfeld/finanzen-buchhaltung) | | Personal und HR, Projektmanagement | Verwaltung und Führung von Unternehmen 74 % (Destatis 2025) | [Stellen HR](/jobs/berufsfeld/personal-hr), [Stellen Projektmanagement](/jobs/berufsfeld/projektmanagement) | | Office und Assistenz, Kundenservice | Bürokräfte, kaufmännische Angestellte 28,9 % (Destatis 2025) | [Stellen Office](/jobs/berufsfeld/office-assistenz), [Stellen Kundenservice](/jobs/berufsfeld/kundenservice) | | Gesundheit | Personenbezogene Dienstleistungsberufe 11 % (IAB 2024) | [Stellen Gesundheit](/jobs/berufsfeld/gesundheit) | Die Zeile Gesundheit zeigt die Grenze: Pflege und Behandlung finden beim Menschen statt. Homeoffice-Stellen gibt es dort trotzdem, etwa in der medizinischen Dokumentation, der Kodierung oder der telefonischen Beratung. ### Wie stabil sind die Werte? Sehr stabil. Nach Destatis stieg der Anteil der Erwerbstätigen mit Homeoffice von 23 % im Jahr 2023 über 24 % im Jahr 2024 auf 25 % im Jahr 2025. Vor der Pandemie, im Jahr 2019, waren es 13 %. Das ifo Institut beobachtet seit Jahren keine nennenswerten Veränderungen, weder insgesamt noch innerhalb der einzelnen Branchen. Deutliche Unterschiede gibt es nach Alter. Am häufigsten arbeiteten 2025 die 35- bis 44-Jährigen zu Hause (30 %), am seltensten die 15- bis 24-Jährigen (10 %). Destatis nennt als möglichen Grund, dass eine Berufsausbildung die Möglichkeiten für Homeoffice einschränken kann. Am Anfang des Berufslebens sind Stellen mit hohem Homeoffice-Anteil also seltener. ### Was die Quoten nicht verraten Ein hoher Anteil heißt nicht, dass die meisten Beschäftigten vollständig remote arbeiten. Für Destatis reicht schon ein einziger Homeoffice-Tag in vier Wochen. 2025 arbeitete knapp ein Viertel (24 %) der Homeoffice-Nutzenden ausschließlich von zu Hause, 46 % an weniger als der Hälfte ihrer Arbeitstage. In der stark von der Pandemie geprägten Zeit 2021 waren noch 40 % vollständig im Homeoffice. Die drei Quellen messen außerdem Verschiedenes. Destatis erfasst die tatsächliche Nutzung im Mikrozensus, das ifo Institut ermittelt den Anteil in seiner Konjunkturumfrage unter Unternehmen, das IAB nach dem Angebot bei Neueinstellungen. Verrechnen lassen sich die Werte deshalb nicht. Weitere Zahlen zur Entwicklung seit 2019 stehen im Beitrag [Homeoffice in Deutschland in Zahlen](/ratgeber/homeoffice-in-deutschland-zahlen). Wie Sie in der Anzeige erkennen, ob eine Stelle wirklich einen festen Anteil bietet, erklärt der Ratgeber [Remote-Jobs finden](/ratgeber/remote-jobs-finden). ### Häufige Fragen **In welchem Beruf arbeitet man am häufigsten im Homeoffice?** Nach den Daten des Statistischen Bundesamts für 2025 arbeiten Akademikerinnen und Akademiker am häufigsten von zu Hause: 49,7 % von ihnen taten das zumindest gelegentlich. Dahinter folgen Führungskräfte mit 43,1 % und Bürokräfte sowie kaufmännische Angestellte mit 28,9 %. Bei Neueinstellungen liegen IT- und naturwissenschaftliche Berufe vorn. Dort bot der Arbeitgeber im Jahr 2024 in 76 % der Fälle eine Homeoffice-Option an, so die IAB-Stellenerhebung. **Welche Branche hat die höchste Homeoffice-Quote?** Laut Statistischem Bundesamt hatten 2025 drei Bereiche gleichauf die höchste Quote: IT-Dienstleistungen, die Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie die Unternehmensberatung mit jeweils 74 %. Es folgen Informationsdienstleistungen und Versicherungen mit je 68 %. Gezählt wird, wer in den vier Wochen vor der Befragung mindestens einmal von zu Hause gearbeitet hat. Ein hoher Wert bedeutet deshalb nicht, dass die Mehrheit vollständig remote arbeitet. **Wie viele Menschen in Deutschland arbeiten im Homeoffice?** Im Jahr 2025 arbeiteten 25 % aller Erwerbstätigen zumindest gelegentlich im Homeoffice, meldet das Statistische Bundesamt auf Basis des Mikrozensus; 2019 waren es 13 %. Das ifo Institut kommt in seiner Konjunkturumfrage für August 2026 auf 24,9 % der Beschäftigten, die zumindest teilweise zu Hause arbeiteten. Ausschließlich von zu Hause arbeitete 2025 knapp ein Viertel der Homeoffice-Nutzenden. **Kann ich in einer Branche mit niedriger Quote trotzdem Homeoffice bekommen?** Ja, denn die Branchenquote misst alle Beschäftigten eines Wirtschaftszweigs, vom Lager bis zur Buchhaltung. Die Buchhalterin einer Restaurantkette zählt zur Gastronomie mit ihren 6 %, arbeitet aber am Schreibtisch und kann ihre Aufgaben grundsätzlich auch zu Hause erledigen. Entscheidend ist deshalb die Tätigkeit, nicht die Branche. Suchen Sie nach Berufsfeld statt nach Branche und fragen Sie im Gespräch nach der Regelung für Ihre konkrete Stelle. ### Quellen - Statistisches Bundesamt: Anteil leicht gestiegen, 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice (Pressemitteilung Nr. N024): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_N024_13.html (Pressemitteilung vom 22.4.2026) - Statistisches Bundesamt: Erwerbstätige, die von zu Hause aus arbeiten (Indikatoren zur Qualität der Arbeit): https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/home-office.html (Stand 23.7.2026) - IAB-Forum: IAB-Stellenerhebung 3/2025, Akademikerstellen haben mehrheitlich eine Homeoffice-Option (Alexander Kubis): https://iab-forum.de/akademikerstellen-haben-mehrheitlich-eine-homeoffice-option/ (veröffentlicht am 4.12.2025) - ifo Institut: Jeder Dritte im Dienstleistungssektor arbeitet im Homeoffice: https://www.ifo.de/pressemitteilung/2026-09-07/jeder-dritte-im-dienstleistungssektor-arbeitet-im-home-office (Pressemitteilung vom 7.9.2026) --- ## Unfall im Homeoffice: Wann die Unfallversicherung zahlt URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/unfallversicherung-homeoffice Kategorie: Homeoffice & Recht Themen: Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Telearbeit, Familie & Vereinbarkeit Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Beschäftigte sind im Homeoffice im gleichen Umfang gesetzlich unfallversichert wie im Betrieb. Das steht seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 ausdrücklich in § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII. Versichert sind auch Wege in der Wohnung zur Küche oder Toilette und der direkte Weg zur Kita (§ 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII). Private Tätigkeiten wie das Essen selbst oder Umwege bleiben unversichert. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber den Unfall binnen drei Tagen anzeigen. Am 17. September 2018 stürzte ein Gebietsverkaufsleiter gegen 7 Uhr morgens auf der Wendeltreppe seines Wohnhauses. Er wollte vom Schlafbereich im vierten Stock in sein Büro eine Etage tiefer und brach sich den zwölften Brustwirbel. Berufsgenossenschaft und Landessozialgericht lehnten einen Arbeitsunfall ab. Das Bundessozialgericht (BSG) sah es am 8. Dezember 2021 anders: Der erste Weg ins Homeoffice ist als Betriebsweg versichert (Az. B 2 U 4/21 R). Inzwischen steht die Gleichstellung auch im Gesetz. ### Sind Sie im Homeoffice gesetzlich unfallversichert? Ja. Beschäftigte sind kraft Gesetzes versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), und das gilt in der Wohnung genauso wie im Betrieb. Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762) heißt es in § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII: „Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“ Den Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber (§ 150 Abs. 1 SGB VII). Zuständig ist die Berufsgenossenschaft der Branche oder im öffentlichen Dienst eine Unfallkasse (§ 114 SGB VII). Das gilt für Beschäftigte in [hybriden Stellen](/jobs/hybrid) mit zwei Homeoffice-Tagen ebenso wie für vollständig [remote](/jobs/remote) Arbeitende. Für den Unfallschutz spielt es keine Rolle, ob Sie in Telearbeit arbeiten, also an einem vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, oder mobil mit dem Laptop. Das Gesetz erfasst den Haushalt und jeden anderen Ort. Für Arbeitsschutz und Ausstattung hat die Unterscheidung dagegen Folgen, mehr dazu unter [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit). Selbstständige sind nicht automatisch versichert. Sie können sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII auf Antrag freiwillig versichern, siehe [Freelancer im Homeoffice](/ratgeber/freelancer-im-homeoffice). ### Was hat sich 2021 geändert? Vor der Reform hatte der Schutz zu Hause eine Lücke. Versichert waren schon damals die Arbeit selbst und sogenannte Betriebswege, also Wege, die unmittelbar der Arbeit dienen, etwa der Gang zum Drucker im Nebenzimmer. Wege zum Holen eines Getränks, zum Essen oder zur Toilette waren nach der Rechtsprechung des BSG im Betrieb versichert, im Homeoffice aber nicht. So beschreibt es der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Begründung zur Neuregelung (Bundestagsdrucksache 19/29819). Das BSG selbst zitiert sein Urteil vom 5. Juli 2016 (B 2 U 5/15 R) unter dem Stichwort „Sturz beim Wasserholen“. Der Ausschuss hielt diese Unterscheidung bei der wachsenden Verbreitung mobiler Arbeit nicht mehr für haltbar. Seitdem soll der Weg zur eigenen Küche genauso versichert sein wie der Weg zur Teeküche im Büro. Gleichzeitig kam § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII für Kita-Wege hinzu. Ob die neue Regel auch für Unfälle vor ihrem Inkrafttreten gilt, ließ das BSG im Treppensturz-Urteil offen. Darauf kam es nicht an, weil der Weg schon nach altem Recht versichert war. ### Welche Wege in der Wohnung sind versichert? Versichert ist, was im Büro versichert wäre. Den Ausschlag gibt ist die objektivierte Handlungstendenz, also die Frage, ob Ihr Handeln aus Sicht eines neutralen Beobachters der Arbeit dient. Die Übersicht stützt sich auf Gesetz, BSG-Urteile und Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). | Situation im Homeoffice | Versichert? | Grundlage | | --- | --- | --- | | Erster Weg vom Schlafzimmer an den Schreibtisch, um mit der Arbeit zu beginnen | Ja, als Betriebsweg | BSG, 8.12.2021, B 2 U 4/21 R | | Weg zum Drucker in einem anderen Raum | Ja | BT-Drs. 19/29819 | | Weg in die Küche, um ein Getränk oder das eigene Mittagessen zu holen | Ja, seit 2021 | § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII, DGUV | | Weg zur Toilette und zurück | Ja, seit 2021 | § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII, DGUV | | Aufenthalt auf der Toilette, das Essen selbst | Nein | DGUV | | Weg in die Küche, um Pausenbrote für die Kinder zu machen | Nein, private Tätigkeit | DGUV | | Heizung im Keller hochdrehen, damit der Arbeitsraum warm wird | Ja | BSG, 21.3.2024, B 2 U 14/21 R | Wie oft Sie am Tag aufstehen, ist egal; eine Höchstzahl solcher Wege kennt das Gesetz laut DGUV nicht. Es kommt auf den Zweck an. Wer in die Küche geht, um das eigene Mittagessen zuzubereiten, erhält damit seine Arbeitskraft und ist auf dem Weg versichert. Pausenbrote für die Kinder dagegen sind eine private Aufgabe. Auch ein privater Gegenstand schließt den Schutz nicht aus. Ein Unternehmer, bei der Berufsgenossenschaft versichert, arbeitete im Wohnzimmer und bemerkte kalte Heizkörper. Er drehte im Keller den Temperaturregler hoch, der Kessel verpuffte, eine Klappe verletzte ihn schwer am Auge. Das BSG wertete das als Arbeitsunfall, weil er die Heizung für die Arbeit nutzte (Urteil vom 21.3.2024, B 2 U 14/21 R). Das Gericht betonte, dass der Schutz nicht auf den Betriebsort beschränkt ist. ### Ist der Weg zur Kita aus dem Homeoffice versichert? Ja, der direkte Hin- und Rückweg. § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII schützt den unmittelbaren Weg zu dem Ort, an dem Ihr Kind fremder Obhut anvertraut wird, wenn Sie am Ort des gemeinsamen Haushalts arbeiten. Das Kind muss mit Ihnen in einem Haushalt leben. Die Betreuung muss wegen Ihrer Berufstätigkeit oder der Ihres Ehegatten oder Lebenspartners nötig sein. Für Beschäftigte, die im Betrieb arbeiten, gibt es den Schutz für den Umweg zur Kita bereits seit 1971. Die Grenze ziehen private Abstecher. Laut DGUV entfällt der Schutz, wenn Sie nach dem Abgeben des Kindes etwa ins Fitnessstudio fahren statt zurück an den Schreibtisch. Privat motivierte Umwege sind grundsätzlich nicht versichert. Wie sich Arbeit und Betreuung zu Hause organisieren lassen, steht im Ratgeber [Homeoffice mit Kindern](/ratgeber/kinder-im-homeoffice). ### Sind Sie in der Mittagspause außer Haus versichert? Möglicherweise. Bisher haben vor allem Landessozialgerichte darüber geurteilt, und die Frage ist umstritten. Der neue Satz 3 betrifft nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts nur Wege innerhalb der Wohnung. Für Wege nach draußen gilt § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, und dieser Wegeschutz beginnt laut BSG erst mit dem Durchschreiten der Außentür. Das Bayerische Landessozialgericht hat am 15. Januar 2024 einen Fall entschieden, in dem ein Vollzeit-Homeoffice-Beschäftigter in der Mittagspause ein warmes Essen in einer Metzgerei holte. Auf dem Rückweg stürzte er mit dem Fahrrad und brach sich den Ellenbogen. Das Gericht erkannte einen Arbeitsunfall an (Az. L 3 U 168/23). Es übertrug die BSG-Rechtsprechung zu Wegen zur Nahrungsbeschaffung vom Betrieb aus auf das Homeoffice, weil der Gesetzgeber die Gleichstellung wollte. Die Pause war in den Arbeitstag eingebunden, private Motive fehlten. Das Gericht ließ die Revision zum BSG zu, weil es die Frage für grundsätzlich hielt. Ein anderer Senat desselben Gerichts entschied am 20. Juni 2024 ähnlich (Az. L 17 U 215/23). Dort ging es um eine Beschäftigte mit fester Pause von 45 Minuten. Beide Urteile betreffen Essen zum baldigen Verzehr in einer festen Pause, keinen Vorratseinkauf. Wann im Homeoffice Pausen und Arbeitszeit beginnen und enden, erklärt der Beitrag zur [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). ### Was ist im Homeoffice nicht versichert? Nicht versichert sind private Verrichtungen, auch wenn sie in die Arbeitszeit fallen. Im Sozialrecht heißen sie eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, gemeint sind Handlungen im privaten Interesse. Die DGUV zählt dazu das Essen selbst, den Aufenthalt auf der Toilette und den Gang in die Küche, um Pausenbrote für die Kinder zu schmieren. Wäsche aufhängen zwischen zwei Besprechungen ist ebenso Privatsache. Die Unfallversicherung ersetzt außerdem keine Sachschäden. Fällt Ihnen beim Sturz der private Laptop herunter, zahlt sie dafür nicht. Eine Ausnahme regelt § 8 Abs. 3 SGB VII: Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels. Für Arbeit aus dem Ausland gelten eigene Regeln zur Sozialversicherung, siehe [Remote arbeiten aus dem Ausland](/ratgeber/remote-arbeiten-aus-dem-ausland). ### Was müssen Sie nach einem Unfall im Homeoffice tun? Zu Hause gibt es selten Zeugen. Umso mehr hängt die Anerkennung daran, dass Sie den Unfall sofort melden und festhalten, was Sie gerade dienstlich getan haben. 1. Informieren Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten noch am selben Tag, am besten per E-Mail. Notieren Sie Uhrzeit, Raum und den dienstlichen Zweck des Weges oder der Tätigkeit. 2. Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf, kurz D-Arzt, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig macht, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert oder Heil- oder Hilfsmittel nötig sind. Der D-Arzt steuert die Behandlung für die Unfallversicherung und überweist leichte Fälle an die Hausarztpraxis. Sagen Sie in der Praxis, dass es ein Arbeitsunfall war. 3. Der Arbeitgeber erstattet die Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wenn Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, und zwar binnen drei Tagen, nachdem er vom Unfall erfahren hat (§ 193 Abs. 1 und 4 SGB VII). Der Betriebs- oder Personalrat unterzeichnet mit. Sie haben das Recht, die Inhalte der Anzeige in einem barrierefreien Format zu erhalten. 4. Lehnt der Träger die Anerkennung ab, können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Arbeitgeber, die Regeln für das Homeoffice aufstellen, sollten den Meldeweg dort festhalten. Hinweise dazu stehen unter [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). ### Was zahlt die Unfallversicherung nach einem anerkannten Unfall? Versicherte haben nach § 26 SGB VII Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich medizinischer Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und auf Geldleistungen. Heilbehandlung und Rehabilitation haben Vorrang vor einer Rente (§ 26 Abs. 3 SGB VII). Wer infolge des Unfalls arbeitsunfähig ist, erhält unter den Voraussetzungen von § 45 SGB VII Verletztengeld. Eine Rente gibt es, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist (§ 56 Abs. 1 SGB VII). Ob ein Sturz Spätfolgen hat, zeigt sich oft erst Wochen später. Melden Sie deshalb auch einen scheinbar harmlosen Unfall im Homeoffice sofort. Eine Notiz vom Unfalltag ist später der wichtigste Beleg dafür, dass Sie gerade dienstlich unterwegs waren. Weitere Artikel zu Arbeitsschutz und Rechten zu Hause finden Sie in der Kategorie [Homeoffice und Recht](/ratgeber/kategorie/homeoffice-recht). ### Häufige Fragen **Bin ich im Homeoffice auf dem Weg zur Toilette versichert?** Seit 2021 ja, zumindest der Weg dorthin und zurück. § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII stellt die Arbeit zu Hause der Arbeit im Betrieb gleich, und im Betrieb ist der Gang zur Toilette versichert. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung nennt den Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette oder in die Küche und zurück ausdrücklich als versichert. Der Aufenthalt auf der Toilette selbst gehört dagegen nicht dazu, ebenso wenig das Essen. Eine Höchstzahl solcher Wege pro Tag gibt es nicht. **Ist ein Sturz auf der Treppe ins Homeoffice ein Arbeitsunfall?** Ja, wenn Sie die Treppe nehmen, um mit der Arbeit anzufangen. Das Bundessozialgericht hat am 8. Dezember 2021 entschieden, dass der erste Weg vom Schlafzimmer in das häusliche Büro als Betriebsweg versichert ist (Az. B 2 U 4/21 R). Der Kläger war auf einer Wendeltreppe gestürzt und hatte sich einen Brustwirbel gebrochen. Entscheidend war, dass er ausschließlich zur Arbeit wollte und weder frühstücken noch Kaffee holen wollte. **Bin ich versichert, wenn ich mein Kind aus dem Homeoffice zur Kita bringe?** Ja, auf dem direkten Hin- und Rückweg. § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII schützt seit 2021 den unmittelbaren Weg zu dem Ort, an dem Ihr Kind betreut wird, wenn Sie zu Hause arbeiten. Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben, und die Betreuung muss wegen Ihrer Berufstätigkeit oder der Ihres Ehe- oder Lebenspartners nötig sein. Fahren Sie nach der Übergabe noch privat weiter, etwa ins Fitnessstudio, endet der Schutz. **Muss ich einen Unfall im Homeoffice dem Arbeitgeber melden?** Ja, informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort, möglichst schriftlich. Nur er kann die Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erstatten. Dazu ist er nach § 193 SGB VII verpflichtet, wenn Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, und zwar binnen drei Tagen, nachdem er vom Unfall erfahren hat. Notieren Sie Uhrzeit, Raum und den dienstlichen Anlass. Im Homeoffice gibt es meist keine Zeugen, deshalb hängt die Anerkennung oft an diesen Angaben. **Gilt der Unfallschutz auch beim mobilen Arbeiten im Café?** Ja. § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII nennt neben dem Haushalt ausdrücklich jeden „anderen Ort“, an dem Sie die versicherte Tätigkeit ausüben. Wer im Café, in der Bibliothek oder im Zug für den Arbeitgeber arbeitet, ist deshalb im gleichen Umfang geschützt wie am Schreibtisch im Betrieb. Wie zu Hause gilt: Versichert ist die dienstliche Tätigkeit samt Betriebswegen, nicht der private Teil des Aufenthalts. ### Quellen - § 8 SGB VII, Arbeitsunfall (gesetze-im-internet.de): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html (Fassung des Gesetzes vom 14.6.2021, abgerufen 30.10.2026) - § 2 SGB VII, Versicherung kraft Gesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html (Stand 30.10.2026) - § 6 SGB VII, Freiwillige Versicherung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__6.html (Stand 30.10.2026) - § 26 SGB VII, Grundsatz der Leistungen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html (Stand 30.10.2026) - § 45 SGB VII, Verletztengeld: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__45.html (Stand 30.10.2026) - § 56 SGB VII, Verletztenrente: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html (Stand 30.10.2026) - § 114 SGB VII, Unfallversicherungsträger: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__114.html (Stand 30.10.2026) - § 150 SGB VII, Beitragspflichtige: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__150.html (Stand 30.10.2026) - § 193 SGB VII, Unfallanzeige: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__193.html (Stand 30.10.2026) - § 84 SGG, Widerspruchsfrist: https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html (Stand 30.10.2026) - Bundestag, Drucksache 19/29819, Beschlussempfehlung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/19/298/1929819.pdf (Fassung vom 19.5.2021) - BSG, Urteil vom 8.12.2021, B 2 U 4/21 R (Weg ins Homeoffice): https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_12_08_B_02_U_04_21_R.html (Urteil vom 8.12.2021) --- ## Betrug mit Homeoffice-Jobs: Maschen erkennen, richtig reagieren URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/betrug-bei-homeoffice-jobs Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Betrugsmaschen, Jobsuche, Homeoffice, Nebenjob & Minijob, Bewerbung Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Zu den bekannten Maschen mit Homeoffice-Jobs gehören Paket- oder Warenagenten, Finanzagenten, angebliche App- oder Bank-Tester mit Video-Ident-Verfahren und Vorkasse für Schulungen oder Aufgaben. Wer Geld für Fremde weiterleitet, riskiert eine Strafe wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Seriöse Arbeitgeber verlangen vor dem Vertrag weder Geld noch eine Kontoeröffnung. Betroffene informieren sofort ihre Bank und erstatten Anzeige bei der Polizei. Kurz nach der Bewerbung kommt die Zusage, per Messenger. Als „Bank-Tester“ sollen Sie ein Konto eröffnen, dafür ein Video-Ident-Verfahren durchlaufen und anschließend die Zugangsdaten als Arbeitsnachweis einreichen. So beschreibt die Verbraucherzentrale eine der Maschen, mit denen Kriminelle Homeoffice-Suchende anwerben. Am Ende steht ein Konto auf Ihren Namen, über das andere Betrug oder Geldwäsche abwickeln. Für die Betroffenen kann das rechtlich heikel werden, obwohl sie selbst betrogen wurden. ### Wie funktioniert die Masche mit dem Paketagenten? Sie nehmen Pakete an, kleben neue Versandetiketten auf und schicken die Ware weiter, oft ins Ausland. Die Polizei beschreibt diese Masche unter dem Namen Warenagent. Die fertigen Aufkleber stellen die Betrüger bereit. Die Waren stammen aus betrügerischen Käufen oder wurden abgefangen. Für die Betroffenen lohnt sich das nicht. Die Polizei weist darauf hin, dass sie mit der Weiterleitung den Tätern helfen, ihre Taten zu verschleiern, und sich dabei selbst strafbar machen können. Den versprochenen Lohn zahlen die Auftraggeber häufig nicht aus. Beworben werden solche Stellen als leichte Nebenjobs mit hohem Verdienst, nach Angaben der Polizei besonders zum Start des Wintersemesters bei Studierenden. ### Was ist ein Finanzagent und warum droht eine Strafe wegen Geldwäsche? Ein Finanzagent stellt sein Girokonto zur Verfügung und leitet eingehende Beträge schnell weiter, per Bargeldversand oder über Finanztransferdienste ins Ausland. Zunehmend sollen die Gelder auch in Kryptowerte umgetauscht werden. Die Polizei nennt Bezeichnungen wie „Financial Agent“, „Treuhandagent“ oder „Prozessmanager“, die Verbraucherzentrale „Treuhandassistent“ und „Crypto-Assistent“. Als Lohn winkt eine Provision, laut Polizei 5 bis 20 % des Betrags. Die BaFin warnte im April 2025 zum Beispiel vor einem Angebot als „Deal-Agent“, das Unbekannte im Namen eines kanadischen Finanzunternehmens verbreiteten. Das Geld stammt meist aus Phishing oder Betrug bei Online-Auktionen. Fordern die Geschädigten ihre Überweisungen zurück, bleibt der Finanzagent auf dem Schaden sitzen. Strafrechtlich droht Geldwäsche nach § 261 StGB. Bei Vorsatz sieht § 261 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Schon wer leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt, kann nach § 261 Abs. 6 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kann außerdem das Erbringen von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis strafbar sein. ### Warum sollen Sie als App-Tester ein Konto eröffnen? Weil die Täter ein Konto auf Ihren Namen brauchen. Laut Verbraucherzentrale wirken solche Angebote seriös, weil angeblich Apps getestet oder digitale Prozesse geprüft werden sollen. Nach einer schnellen Zusage folgt die „Identitätsprüfung“: Fotos des Ausweises, ein Selfie mit Ausweis und schließlich ein Video-Ident-Verfahren. Tatsächlich eröffnen Sie damit selbst ein Konto oder nehmen einen Kredit auf. Kriminelle nutzen das Konto danach etwa als Bankverbindung eines Fake-Shops oder für Geldwäsche. Bei der Variante „Bank-Tester“ oder „Kunden-Service-Tester“ eröffnen die Betroffenen das Konto bewusst und reichen Zugangsdaten und Ident-Unterlagen als Arbeitsnachweis ein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die rechtliche Lage für sie heikel sein kann, obwohl sie Opfer eines Betrugs sind. Ein seriöses Unternehmen verlangt im Bewerbungsverfahren weder eine Kontoeröffnung noch ein Ident-Verfahren. ### Wann wird Vorkasse zur Falle? Immer dann, wenn Sie zahlen sollen, um Geld zu verdienen. Die Verbraucherzentrale nennt Gebühren für Schulungen, Arbeitsausrüstung oder Lizenzen, die vor Vertragsschluss fällig werden; danach bricht der Kontakt ab. Neuer ist der sogenannte Task-Scam, vor dem die Polizei im Dezember 2025 gewarnt hat. Betrüger fügen Menschen in Messenger-Gruppen ein und bieten einfache Aufgaben an: Hotels bewerten, Produkte testen, Videos liken. Anfangs zahlen sie kleine Beträge aus, um Vertrauen aufzubauen. Dann sollen die Opfer Geld einzahlen, häufig über Krypto-Apps, um an besser bezahlte Aufträge zu kommen. Die Aufträge bleiben aus, das Geld ist weg. Der Rat der Polizei ist eindeutig: Gehen Sie niemals in Vorkasse, um Geld zu verdienen. ### Welche Warnsignale sollten Sie kennen? Ein einzelnes Merkmal beweist noch keinen Betrug. Treffen mehrere zusammen, sollten Sie den Kontakt abbrechen. Polizei und Verbraucherzentrale nennen diese Warnsignale: - hoher Verdienst für einfache Tätigkeiten ohne Vorkenntnisse - sehr schnelle Zusage, oft verbunden mit Zeitdruck - kein Telefonat und kein Gespräch, Kontakt nur per E-Mail oder Messenger - Job-Angebote, die unaufgefordert per Nachricht kommen - Bitte um Ausweiskopie, Selfie oder IBAN per Chat - Kontoeröffnung oder Ident-Verfahren vor dem Arbeitsvertrag - Ihr Konto soll für Zahlungen anderer genutzt werden - Gebühren für Schulung, Ausrüstung oder Lizenzen - Arbeitgeber ohne Impressum oder im Internet nicht auffindbar - Aufforderung, unbekannte Software zu installieren oder Fernzugriff zu gewähren Vorsicht auch bei bekannten Namen: Die Verbraucherzentrale beobachtet gefälschte Anzeigen im Namen bekannter Unternehmen, und der Fall „Deal-Agent“ der BaFin folgt demselben Muster. Prüfen Sie deshalb den Arbeitgeber über dessen eigene Internetseite und rufen Sie die dort angegebene Nummer an, nicht die aus der Anzeige. Eine seriöse Plattform garantiert nicht, dass jede einzelne Anzeige echt ist. Wie echte Stellen mit Homeoffice-Anteil aussehen, zeigt der Ratgeber [Remote-Jobs finden](/ratgeber/remote-jobs-finden); aktuelle Angebote finden Sie in der [Stellensuche](/jobs). ### Was tun, wenn Sie betroffen sind? Schnell handeln. Je früher die Bank Bescheid weiß, desto eher lassen sich Überweisungen stoppen und Konten sperren. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: 1. Kontakt abbrechen: keine weiteren Zahlungen, keine Daten, keine Weiterleitungen. 2. Bank informieren: Transaktionen stoppen und ein neu angelegtes Konto sperren lassen. Unerwartete Gutschriften nur auf das Ursprungskonto zurücküberweisen, nie auf ein Konto, das Ihnen die Auftraggeber nennen. 3. Beweise sichern: Stellenanzeige, E-Mails und Chatverläufe als Screenshot speichern. 4. Anzeige erstatten: bei der örtlichen Polizeidienststelle. 5. Ausweis sperren lassen, wenn Sie Ausweiskopien oder Selfies verschickt haben; die Verbraucherzentrale rät das auch für den Sozialversicherungsausweis. 6. Rechtlichen Rat einholen, wenn Sie Geld oder Waren weitergeleitet haben. Der letzte Schritt zählt, denn auch gegen Finanz- und Warenagenten selbst kann ermittelt werden. Das Gesetz sieht in § 261 Abs. 8 StGB Straffreiheit vor, wenn jemand die Tat freiwillig anzeigt, bevor sie entdeckt ist, und unter Umständen zusätzlich die Sicherstellung des Geldes bewirkt. Ob das im Einzelfall greift, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Strafrecht. Weitere Beiträge zum Thema finden Sie unter [Betrugsmaschen](/ratgeber/thema/betrug); wer gezielt seriöse Einstiegsstellen sucht, findet Hinweise im Ratgeber zu [Homeoffice-Jobs ohne Ausbildung](/ratgeber/homeoffice-jobs-ohne-ausbildung). ### Häufige Fragen **Ist es strafbar, als Finanzagent Geld weiterzuleiten?** Ja, das kann strafbar sein. Stammt das Geld aus einer Straftat, etwa aus Phishing, kommt Geldwäsche nach § 261 StGB in Betracht. Schon wer leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt, kann nach § 261 Abs. 6 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Hinzu kommen zivilrechtliche Folgen: Geschädigte können das Geld zurückfordern, und Banken kündigen nach Angaben der Polizei regelmäßig das Konto. **Warum verlangt ein Arbeitgeber ein Video-Ident-Verfahren?** Ein seriöser Arbeitgeber verlangt das nicht. Ein Video-Ident-Verfahren gehört zur Identitätsprüfung bei Banken, nicht zu einer Bewerbung. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Betrüger Bewerberinnen und Bewerber so dazu bringen, auf den eigenen Namen ein Konto zu eröffnen oder einen Kredit aufzunehmen. Das Konto nutzen die Täter anschließend für Betrug oder Geldwäsche, zum Beispiel als Bankverbindung eines Fake-Shops. Brechen Sie den Kontakt in diesem Fall sofort ab. **Was mache ich, wenn ich schon meine Ausweisdaten geschickt habe?** Handeln Sie sofort. Informieren Sie Ihre Bank und lassen Sie ein möglicherweise neu angelegtes Konto sperren. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und sichern Sie vorher Beweise wie Chatverläufe, E-Mails und die Stellenanzeige als Screenshot. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, den Ausweis sowie den Sozialversicherungsausweis sperren zu lassen. Brechen Sie jeden weiteren Kontakt zu den angeblichen Arbeitgebern ab und schicken Sie keine weiteren Unterlagen. **Woran erkenne ich ein seriöses Homeoffice-Jobangebot?** Ein seriöses Angebot nennt einen Arbeitgeber mit Impressum und Anschrift, beschreibt konkrete Aufgaben und sieht ein Gespräch vor, bevor ein Vertrag geschlossen wird. Das Gehalt passt zur Tätigkeit. Für die Bewerbung reichen Lebenslauf und Kontaktdaten. Ausweiskopien und Kontodaten per Messenger braucht kein Arbeitgeber, Gebühren für Schulungen ebenso wenig. Prüfen Sie den Arbeitgeber über dessen eigene Internetseite und nicht über die Kontaktdaten aus der Anzeige. ### Quellen - Strafgesetzbuch (StGB), § 261 Geldwäsche: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html (abgerufen am 30.10.2026) - Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Finanzagenten: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/finanzagenten/ (abgerufen am 30.10.2026) - Polizeiliche Kriminalprävention: Betrüger locken Studierende mit Schein-Jobs: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/betrueger-locken-studierende-mit-schein-jobs/ (Meldung vom 26.9.2025) - Polizeiliche Kriminalprävention: Neue Job-Scamming-Masche, Betrüger locken über Messenger mit gefälschten Jobangeboten: https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/task-scamming-betrug-mit-fake-jobs/ (Meldung vom 10.12.2025) - Verbraucherzentrale: Gefälschte Stellenanzeigen, was ist Job-Scamming?: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/gefaelschte-stellenanzeigen-was-ist-jobscamming-28475 (Stand 31.8.2026) - Verbraucherzentrale: Finanztransfers für Dritte, Warnung vor Jobangeboten: https://www.verbraucherzentrale.de/warnungen/finanztransfers-fuer-dritte-warnung-vor-jobangeboten-106048 (Stand 7.8.2026) - Verbraucherzentrale: Job-Scamming, was tun, wenn das Traumangebot zur Falle wird: https://www.verbraucherzentrale.de/digitale-welt/jobscamming-was-tun-wenn-das-traumangebot-zur-falle-wird-110906 (Stand 8.10.2025) - BaFin: Identitätsdiebstahl, BaFin warnt vor vermeintlichem Jobangebot der Teleport Financial Services Inc.: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2025/meldung_2025_04_11_Teleport_Financial_Services_Inc.html (Meldung vom 11.4.2025) --- ## Homeoffice- oder Pendlerpauschale? Der Vergleich für 2025/2026 URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/homeoffice-oder-pendlerpauschale Kategorie: Steuern & Pauschale Themen: Pendeln & Mobilität, Homeoffice-Pauschale, Werbungskosten, Hybrides Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Für jeden Homeoffice-Tag gibt es 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Die Entfernungspauschale beträgt 2025 für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro; seit dem 1. Januar 2026 gelten 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Für denselben Tag gibt es in der Regel nur eine der beiden Pauschalen. Bei drei Homeoffice- und zwei Bürotagen und 25 Kilometern Arbeitsweg ergeben sich 2026 zusammen 1.702 Euro Werbungskosten. Ab 16 Kilometern Arbeitsweg ist ein Bürotag steuerlich mehr wert als ein Tag im Homeoffice. Diese Schwelle gilt seit dem 1. Januar 2026, seit das Steueränderungsgesetz 2025 die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer angehoben hat. Für 2025 lag sie noch bei 21 Kilometern. Die Homeoffice-Pauschale ist in beiden Jahren gleich geblieben: 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro. ### Wie hoch sind die beiden Pauschalen 2025 und 2026? Für Bürotage gilt die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, für Homeoffice-Tage die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Geändert hat sich zum Jahreswechsel nur die erste: | Pauschale | Veranlagungsjahr 2025 | Veranlagungsjahr 2026 | | --- | --- | --- | | Entfernungspauschale, km 1–20 | 0,30 Euro je km | 0,38 Euro je km | | Entfernungspauschale, ab km 21 | 0,38 Euro je km | 0,38 Euro je km | | Homeoffice-Pauschale | 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro | 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro | | Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro | 1.230 Euro | Die Entfernungspauschale zählt nur die einfache Strecke und nur volle Kilometer. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Route ist erlaubt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig fahren. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, nur Flugstrecken sind ausgenommen. Die Obergrenze von 4.500 Euro im Jahr greift nicht, wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren. Wer mit Bus und Bahn pendelt, kann die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie im Jahr höher sind als die gesamte Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 2 EStG). ### Kann ich beide Pauschalen am selben Tag ansetzen? In der Regel nicht. Die Tagespauschale verlangt, dass Sie an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Fahren Sie morgens ins Büro und arbeiten nachmittags zu Hause weiter, bleibt es bei der Entfernungspauschale. Die Ausnahme steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG: Steht Ihnen im Betrieb dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, gibt es die Tagespauschale auch an Tagen, an denen Sie zusätzlich dort waren. Das BMF-Schreiben vom 15. August 2023 nennt als Beispiel eine Lehrkraft, die vormittags unterrichtet und nachmittags zu Hause korrigiert, weil die Schule ihr dafür keinen Schreibtisch bietet. Sie setzt für denselben Tag beide Pauschalen an. Für die meisten Büroangestellten mit Desk-Sharing greift diese Ausnahme nicht. Ein freier Platz im Großraumbüro an einzelnen Tagen genügt dem Ministerium als anderer Arbeitsplatz. Anders ist es bei Auswärtstätigkeit: Fährt ein Bauingenieur morgens zur Baustelle und arbeitet danach überwiegend zu Hause, kann er die Reisekosten und die Tagespauschale ansetzen. Die Baustelle ist keine erste Tätigkeitsstätte. ### Rechenbeispiel: drei Tage zu Hause, zwei im Büro Für die Beispielrechnung gelten diese Annahmen: 46 Arbeitswochen im Jahr, je Woche drei Homeoffice-Tage und zwei Bürotage. Das ergibt 138 Homeoffice-Tage und 92 Fahrten ins Büro. Die Homeoffice-Pauschale beträgt damit in beiden Jahren 828 Euro (138 × 6 Euro). | Arbeitsweg (einfach) | Fahrten 2025 | Fahrten 2026 | Summe mit Homeoffice 2025 | Summe mit Homeoffice 2026 | | --- | --- | --- | --- | --- | | 10 km | 276,00 Euro | 349,60 Euro | 1.104,00 Euro | 1.177,60 Euro | | 25 km | 726,80 Euro | 874,00 Euro | 1.554,80 Euro | 1.702,00 Euro | | 50 km | 1.600,80 Euro | 1.748,00 Euro | 2.428,80 Euro | 2.576,00 Euro | Bei 25 Kilometern kostet die Strecke 2025 je Bürotag 7,90 Euro (20 × 0,30 Euro plus 5 × 0,38 Euro), 2026 sind es 9,50 Euro. Bei 50 Kilometern steigt der Tagesbetrag von 17,40 auf 19,00 Euro. Entscheidend ist der Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, den das Finanzamt ohnehin abzieht. Bei 10 Kilometern bleiben beide Jahre darunter; ohne weitere Werbungskosten bringt die Eintragung dann nichts. Bei 25 Kilometern wirken 2025 324,80 Euro und 2026 472 Euro steuermindernd, bei 50 Kilometern 1.198,80 Euro und 1.346 Euro. Arbeitsmittel oder Fortbildungen kommen hinzu; mehr dazu im Beitrag [Arbeitsmittel absetzen](/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen). ### Was kostet das Pendeln tatsächlich? Die Pauschale ist ein gesetzlicher Satz, keine Kostenrechnung. Was ein Arbeitsweg kostet, hängt vom Verkehrsmittel ab, und das ist in Deutschland meist das Auto. Im Mikrozensus 2024 gaben 65 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, normalerweise mit dem Pkw zur Arbeit zu fahren. Bus oder Bahn nutzten 16 Prozent, das Fahrrad 10 Prozent. Die Zahlen hat das Statistische Bundesamt am 26. Mai 2025 veröffentlicht. Dazu kommt die Zeit. 23 Prozent der Beschäftigten brauchten für den einfachen Weg 30 Minuten bis unter eine Stunde, 6 Prozent eine Stunde oder länger. Wer 30 Minuten je Strecke unterwegs ist, verbringt bei 92 Bürotagen rund 92 Stunden im Jahr auf dem Arbeitsweg. An den 138 Homeoffice-Tagen des Beispiels fallen weitere 138 Stunden weg. Die Steuerstatistik zeigt, wie lang die abgerechneten Wege sind. Im Jahr 2020 machten rund 13,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Entfernungspauschale geltend, im Durchschnitt für 28 Kilometer einfache Strecke. In Großstädten waren es rund 24 Kilometer, in Landgemeinden 31. Grundlage ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die das Statistische Bundesamt im März 2025 ausgewertet hat. Der durchschnittliche abgerechnete Weg lag damit überall deutlich über der heutigen Schwelle von 16 Kilometern. ### Sollte die Steuer über Bürotage entscheiden? Nein. Der steuerliche Vorteil eines zusätzlichen Bürotags ist klein. Bei 25 Kilometern bringt ein Bürotag 2026 9,50 Euro Werbungskosten, ein Homeoffice-Tag 6 Euro. Die Differenz von 3,50 Euro mindert das zu versteuernde Einkommen; die Steuerersparnis ist dieser Betrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei angenommenen 30 Prozent sind das 1,05 Euro je Tag. Dem stehen Fahrtkosten und Fahrzeit gegenüber, die ohne den Bürotag gar nicht anfallen würden. Eine Grenze sollten Beschäftigte mit sehr vielen Homeoffice-Tagen kennen. Die Homeoffice-Pauschale endet nach 210 Tagen bei 1.260 Euro; für jeden weiteren Tag zu Hause gibt es nichts. Die Entfernungspauschale hat für Autofahrer dagegen keine Obergrenze. Ob Ihr Vertrag eine bestimmte Zahl von Homeoffice-Tagen vorsieht, regelt das Arbeitsrecht; einen Überblick gibt der Beitrag [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). Für die Steuererklärung zählt am Ende nur eine saubere Trennung der Tage: Bürotage mit Entfernung, Homeoffice-Tage mit Kalender. Wie Sie die Tage belegen, erklärt der Beitrag [Homeoffice-Pauschale](/ratgeber/homeoffice-pauschale). Stellen mit festen Homeoffice-Anteilen finden Sie unter [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid), weitere Beiträge zum Arbeitsweg auf der Themenseite [Pendeln und Mobilität](/ratgeber/thema/pendeln). ### Häufige Fragen **Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?** Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, vom ersten Kilometer an. Das hat das Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025 geregelt. Angesetzt wird sie einmal je Arbeitstag, an dem Sie zur Arbeitsstätte fahren. Die Obergrenze von 4.500 Euro im Jahr gilt nicht, wenn Sie mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto fahren. **Wie hoch war die Pendlerpauschale 2025?** Für das Steuerjahr 2025 gelten 0,30 Euro je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer. Bei 30 Kilometern Arbeitsweg sind das 6,00 Euro plus 3,80 Euro, zusammen 9,80 Euro je Arbeitstag im Büro. Für 2026 wären es bei derselben Strecke 11,40 Euro. Die Werte für 2025 stehen in der bis Ende 2025 geltenden Fassung von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. **Kann ich an einem Tag mit Büro am Vormittag und Homeoffice am Nachmittag beide Pauschalen nutzen?** Normalerweise nicht. Die Homeoffice-Pauschale setzt voraus, dass Sie an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Sobald Sie ins Büro fahren, bekommen Sie für diesen Tag nur die Entfernungspauschale, egal wie viele Stunden Sie danach zu Hause arbeiten. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihnen im Betrieb dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, etwa Lehrkräften ohne eigenen Schreibtisch in der Schule. **Lohnt es sich steuerlich, häufiger ins Büro zu fahren?** Kaum. Ab 16 Kilometern Arbeitsweg bringt ein Bürotag 2026 zwar einen höheren Abzug als ein Homeoffice-Tag. Die Steuerersparnis ist aber nur der Mehrbetrag mal Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei 25 Kilometern sind das 3,50 Euro Werbungskosten mehr je Tag, bei 30 Prozent Grenzsteuersatz also 1,05 Euro. Dem stehen die Kosten der Fahrt und die Fahrzeit gegenüber. Die Entscheidung über Bürotage sollte deshalb nicht an der Steuer hängen. ### Quellen - § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG (Entfernungspauschale ab 2026): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (Stand 1.1.2026) - Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, § 9 EStG (Entfernungspauschale 2025): https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen-2-24b/4-Ueberschuss-d-Einnahmen-ueber-die-Werbungsk-8-9a/Paragraf-9/inhalt.html (Veranlagungsjahr 2025) - Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 363: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/363/VO.html (Fassung vom 22.12.2025) - § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (Stand 1.1.2026) - § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html (Stand 1.1.2026) - BMF-Schreiben vom 15.8.2023, Rn. 27 bis 35 (Tagespauschale): https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html (Fassung vom 15.8.2023) - Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung N027 vom 26.5.2025 (Mikrozensus 2024, Arbeitswege): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_N027_13.html (Stand 26.5.2025) - Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung N012 vom 26.3.2025 (Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/03/PD25_N012_73111.html (Stand 26.3.2025) --- ## Remote, hybrid, Homeoffice: Was die Begriffe rechtlich bedeuten URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/remote-hybrid-homeoffice-unterschied Kategorie: Remote-Arbeit & Tools Themen: Remote-Arbeit, Hybrides Arbeiten, Homeoffice, Mobiles Arbeiten, Telearbeit, Arbeitsschutz Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Gesetzlich definiert ist nur die Telearbeit: ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung nach § 2 Abs. 7 ArbStättV, für den der Arbeitgeber Mobiliar und Arbeitsmittel bereitstellt. Mobiles Arbeiten ist der Oberbegriff für Arbeit außerhalb des Betriebs und hat keine gesetzliche Definition. Remote und hybrid sind Begriffe aus Stellenanzeigen, Homeoffice ist ein Alltagswort. Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz gelten in allen Modellen, ebenso der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. In der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit steht bei einer Stelle „Homeoffice möglich“, bei der nächsten „Homeoffice (bis zu 50 %)“. Andere Portale schreiben „100 % remote“ oder „hybrid“. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen dieser Begriffe. Gesetzlich definiert ist allein die Telearbeit, und ob Ihre Stelle darunter fällt, entscheidet darüber, wer den Schreibtisch bezahlt. ### Welche Begriffe sind gesetzlich definiert? Nur die Telearbeit. Laut § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Der Arbeitgeber legt dafür eine wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung fest. Eingerichtet ist ein Telearbeitsplatz erst, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Arbeitgeber und Beschäftigte haben die Bedingungen der Telearbeit im Arbeitsvertrag oder in einer Vereinbarung festgelegt. Und der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat Mobiliar, Arbeitsmittel und Kommunikationseinrichtungen in der Wohnung bereitgestellt und installiert. Fehlt die Ausstattung, liegt rechtlich keine Telearbeit vor, auch wenn Sie jeden Tag zu Hause sitzen. Mobiles Arbeiten hat keine gesetzliche Definition. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt es als Arbeit außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte, an einem selbst gewählten Ort oder an einem fest vereinbarten Ort wie dem Homeoffice. Im Gesetz taucht der Begriff an einer Stelle auf: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 des Betriebsverfassungsgesetzes bestimmt der Betriebsrat bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Homeoffice ist ein Alltagswort, remote und hybrid stammen aus Stellenanzeigen. Rechtlich ist jedes dieser Modelle entweder Telearbeit oder mobiles Arbeiten, je nachdem, was im Vertrag steht und wie der Arbeitsplatz eingerichtet ist. ### Die Begriffe im Vergleich Die Tabelle ordnet die fünf Bezeichnungen ein. Die Formulierungen in der dritten Spalte sind Beispiele, wie sie in Stellenanzeigen vorkommen; die Prozentangaben stammen aus der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. | Begriff | Rechtliche Einordnung | Typische Formulierung in Stellenanzeigen | Ausstattung und Arbeitsschutz | | --- | --- | --- | --- | | Telearbeit | Definiert in § 2 Abs. 7 ArbStättV: fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung | „Telearbeitsplatz“, „Telearbeit an zwei Tagen pro Woche“ | Arbeitgeber stellt Möbel und Arbeitsmittel samt Kommunikationstechnik; Gefährdungsbeurteilung und Anforderungen an Bildschirmarbeit nach ArbStättV | | Mobiles Arbeiten | Keine gesetzliche Definition; Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG | „mobiles Arbeiten möglich“, „flexibler Arbeitsort“ | Keine Ausstattungspflicht aus der ArbStättV; Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz gelten | | Homeoffice | Alltagswort; rechtlich Telearbeit oder mobiles Arbeiten | „Homeoffice möglich“, „Homeoffice (bis zu 50 %)“ | Hängt von der Einordnung ab; maßgeblich ist die Vereinbarung | | Hybrid | Kein Rechtsbegriff; Wechsel zwischen Betrieb und Wohnung | „hybrid, zwei feste Bürotage“ | Im Büro gilt die ArbStättV vollständig, zu Hause je nach Einordnung | | Remote | Kein Rechtsbegriff; meist mobiles Arbeiten ohne festen Bürotag | „100 % remote“, „deutschlandweit remote“ | Wie mobiles Arbeiten, sofern kein Telearbeitsplatz vereinbart ist | ### Wer bezahlt Schreibtisch und Stuhl? Bei Telearbeit der Arbeitgeber. Die Bereitstellung der Ausstattung ist Teil der Definition in § 2 Abs. 7 ArbStättV: Ohne Mobiliar und Arbeitsmittel vom Arbeitgeber gibt es keinen Telearbeitsplatz. Bei mobilem Arbeiten fehlt eine solche Vorschrift. Was Sie bekommen, steht im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung. Ein Beispiel: Der Arbeitgeber stellt Laptop und Headset. Für Schreibtisch und Stuhl sorgen die Beschäftigten selbst. Bei mobilem Arbeiten ist das zulässig, bei einem vereinbarten Telearbeitsplatz nicht. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift, welche Geräte und Möbel gestellt werden, und lassen Sie es schriftlich festhalten. Was Sie selbst anschaffen, können Sie unter Umständen steuerlich geltend machen; die Einzelheiten stehen im Ratgeber zu [Arbeitsmitteln in der Steuererklärung](/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen). Wie ein Arbeitsplatz zu Hause aussehen sollte, zeigt der Beitrag [Homeoffice einrichten](/ratgeber/homeoffice-einrichten). ### Welche Arbeitsschutzregeln gelten wo? Das Arbeitsschutzgesetz gilt in jedem Modell. Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen, die mit der Arbeit verbunden sind, ausdrücklich auch psychische Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Das BMAS stellt klar, dass die Regeln und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz auch im Homeoffice gelten. Die Arbeitsstättenverordnung greift nur bei Telearbeit. Selbst dort gilt sie eingeschränkt. Nach § 1 Abs. 4 ArbStättV gelten für Telearbeitsplätze nur § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie § 6 und Anhang Nr. 6 mit den Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, und zwar nur, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Was das konkret für Bildschirm und Beleuchtung heißt, erklärt der Artikel [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit). Auch das Arbeitszeitgesetz kennt keinen Unterschied nach dem Arbeitsort. Laut BMAS müssen Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten bereits heute auch bei mobiler Arbeit eingehalten werden. Einzelheiten zu Erfassung und Erreichbarkeit stehen im Beitrag [Arbeitszeit im Homeoffice](/ratgeber/arbeitszeit-homeoffice). Beim Unfallversicherungsschutz macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen den Modellen. Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII sind Sie im eigenen Haushalt oder an einem anderen Ort in gleichem Umfang versichert wie im Betrieb. Welche Wege und Tätigkeiten dazugehören, zeigt der Ratgeber zur [Unfallversicherung im Homeoffice](/ratgeber/unfallversicherung-homeoffice). ### Gibt es einen Anspruch auf eines dieser Modelle? Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten existiert nicht. Das BMAS weist darauf hin, dass Beschäftigte jederzeit darum bitten können, der Arbeitgeber aber grundsätzlich nicht verpflichtet ist, zuzustimmen. Er kann ohne Begründung und ohne Frist ablehnen. Ohne vertragliche Regelung bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort. § 106 GewO erlaubt ihm, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen, soweit Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts anderes bestimmen. Ein „100 % remote“ in der Stellenanzeige schützt Sie deshalb nicht, wenn es im Vertrag fehlt. Wann Ausnahmen gelten, erklärt der Artikel zum [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). ### Was im Arbeitsvertrag stehen sollte Das Nachweisgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber den Arbeitsort schriftlich festhält. Soll jemand nicht nur an einem bestimmten Ort arbeiten, muss die Niederschrift nach § 2 Abs. 1 NachwG einen Hinweis enthalten, dass Beschäftigte an verschiedenen Orten eingesetzt werden oder ihren Arbeitsort frei wählen können. Prüfen Sie den Vertrag einer Remote- oder Hybridstelle in dieser Reihenfolge: 1. Arbeitsort: Steht dort eine Betriebsadresse, der Wohnort oder die freie Wahl des Arbeitsorts? 2. Umfang: Sind Tage pro Woche oder ein Prozentanteil genannt, und gilt er schon in der Probezeit? 3. Ausstattung: Welche Geräte und Möbel stellt der Arbeitgeber, und wer trägt Kosten für Internet und Strom? 4. Widerruf: Unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber das Homeoffice beenden, und mit welcher Frist? 5. Ausland: Ist Arbeit außerhalb Deutschlands erlaubt, und wenn ja, wie lange? Der letzte Punkt fehlt in vielen Verträgen. „Remote“ in der Anzeige sagt nichts darüber, ob Sie auch aus einem anderen Land arbeiten dürfen. Dafür brauchen Sie eine eigene Zustimmung, weil Sozialversicherung und Steuerrecht des anderen Staates berührt sein können; mehr dazu im Beitrag [Remote arbeiten aus dem Ausland](/ratgeber/remote-arbeiten-aus-dem-ausland). Auf PendelnWarGestern sind die Stellen nach diesen Modellen getrennt. Unter [Remote-Jobs](/jobs/remote) stehen Stellen ohne Pflicht zur Anwesenheit im Büro, unter [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid) Stellen, bei denen Bürotage und Homeoffice-Tage wechseln. ### Häufige Fragen **Ist Homeoffice dasselbe wie Telearbeit?** Nicht unbedingt. Homeoffice ist ein Alltagswort für die Arbeit in der eigenen Wohnung. Telearbeit im Sinne von § 2 Abs. 7 ArbStättV liegt erst vor, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen im Arbeitsvertrag oder in einer Vereinbarung festgelegt haben und der Arbeitgeber den Arbeitsplatz mit Mobiliar und Arbeitsmitteln eingerichtet hat. Fehlt eines davon, gilt die Arbeit zu Hause rechtlich als mobiles Arbeiten. **Muss der Arbeitgeber bei mobilem Arbeiten einen Schreibtisch stellen?** Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Die Ausstattungspflicht aus der Arbeitsstättenverordnung betrifft nur Telearbeitsplätze, also fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze in der Wohnung. Bei mobilem Arbeiten ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, was Sie bekommen. Fragen Sie vor der Unterschrift konkret nach und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. **Darf ich bei einer Remote-Stelle aus dem Ausland arbeiten?** Nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. „Remote“ in einer Stellenanzeige sagt nichts darüber, ob Sie auch aus einem anderen Land arbeiten dürfen. Arbeit im Ausland kann die Sozialversicherung und das Steuerrecht des anderen Staates berühren, manchmal auch das Aufenthaltsrecht. Deshalb wird sie gesondert vereinbart. Klären Sie vor der Abreise schriftlich, ob, wie lange und aus welchem Land Sie arbeiten dürfen. **Bin ich im Homeoffice gesetzlich unfallversichert?** Ja. Nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII besteht Versicherungsschutz im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort in gleichem Umfang wie bei der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Versichert ist die berufliche Tätigkeit selbst, private Verrichtungen nicht. Auch der direkte Weg, um Kinder in fremde Obhut zu bringen, etwa in eine Kita, ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII versichert, wenn Sie im gemeinsamen Haushalt arbeiten. ### Quellen - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 2 Begriffsbestimmungen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html (abgerufen am 30.10.2026) - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 1 Ziel, Anwendungsbereich: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__1.html (abgerufen am 30.10.2026) - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 87 Mitbestimmungsrechte: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html (abgerufen am 30.10.2026) - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html (abgerufen am 30.10.2026) - Sozialgesetzbuch VII, § 8 Arbeitsunfall: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html (abgerufen am 30.10.2026) - Gewerbeordnung (GewO), § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html (abgerufen am 30.10.2026) - Nachweisgesetz (NachwG), § 2 Nachweispflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html (abgerufen am 30.10.2026) - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Homeoffice: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/homeoffice.html (abgerufen am 30.10.2026) - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Regelungen-zur-Arbeitszeit/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html (Stand 8.8.2025) --- ## Homeoffice einrichten: Maße für Tisch, Stuhl, Bildschirm, Licht URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/homeoffice-einrichten Kategorie: Arbeitsplatz & Ausstattung Themen: Ergonomie, Ausstattung & Technik, Telearbeit, Homeoffice, Arbeitsschutz Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Ein fester Schreibtisch ist nach DGUV Information 215-410 740 Millimeter hoch, 20 Millimeter Abweichung sind zulässig; verstellbare Tische decken im Sitzen 650 bis 850 Millimeter ab. Der Bildschirm steht mindestens 50 Zentimeter entfernt, die oberste Zeile liegt nicht über Augenhöhe. Am Arbeitsplatz sollen 500 Lux ankommen (ASR A3.4). Für Dauerarbeit braucht ein Laptop externe Tastatur und Maus. Bei Telearbeit nach § 2 Abs. 7 ArbStättV stellt der Arbeitgeber die Ausstattung, beim mobilen Arbeiten gilt die Vereinbarung. Ein Schreibtisch mit fester Höhe soll 74 Zentimeter hoch sein, 2 Zentimeter mehr oder weniger sind zulässig. So steht es in der DGUV Information 215-410, dem Leitfaden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Der Bildschirm gehört mindestens 50 Zentimeter vor die Augen. Auf der Arbeitsfläche sollen 500 Lux ankommen. Rechtlich greifen die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in der Wohnung nur bei Telearbeit, als Maßstab taugen sie für jeden Schreibtisch zu Hause. ### Richtwerte für den Arbeitsplatz zu Hause Die Tabelle fasst die Maße aus den Regeln für Büroarbeitsplätze zusammen. Seitenzahlen beziehen sich auf die jeweils genannte Ausgabe. | Maß | Wert | Quelle | | --- | --- | --- | | Tischhöhe, fester Tisch | 740 mm ± 20 mm | DGUV Information 215-410, Tabelle 10 | | Tischhöhe, höhenverstellbar im Sitzen | 650–850 mm | DGUV Information 215-410, Tabelle 10 | | Tischhöhe, Sitz-Steh-Tisch | 650–1250 mm | DGUV Information 215-410, Tabelle 10 | | Arbeitsfläche (Breite × Tiefe) | mindestens 1600 × 800 mm | DGUV Information 215-410, S. 57 | | Beinraumbreite unter dem Tisch | mindestens 850 mm, empfohlen 1200 mm | DGUV Information 215-410, S. 58 | | Sitzhöhe des Stuhls, verstellbar | 400–510 mm | DGUV Information 215-410, Tabelle 11 | | Sehabstand zum Bildschirm | mindestens 500 mm, bewährt 500–650 mm | DGUV Information 215-410, S. 39 und 53 | | Bildschirmhöhe | oberste Zeile nicht über Augenhöhe, Blick etwa 35° gesenkt | DGUV Information 215-410, S. 52 f. | | Fläche vor der Tastatur | 100–150 mm für die Handballen | DGUV Information 215-410, S. 52 | | Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz | 500 lx | ASR A3.4, Anhang 3 Nr. 4.2 | | Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz | mindestens 1,5 m², je 1000 mm tief und breit | DGUV Information 215-441, S. 15 | ### Wie hoch muss der Schreibtisch im Homeoffice sein? Ohne Verstellung liegt die Tischplatte zwischen 72 und 76 Zentimetern. Entscheidend ist aber die Haltung. Bei locker herabhängenden Oberarmen soll die Arbeitshöhe etwa auf Ellenbogenhöhe liegen (DGUV Information 215-410, S. 50). Ausgelegt sind die Möbelmaße der DGUV für Menschen zwischen 1,51 und 1,91 Meter Körpergröße; wer kleiner oder größer ist, braucht nach demselben Leitfaden eine individuelle Lösung. Ein höhenverstellbarer Tisch lässt sich an kleine und große Menschen besser anpassen. Zum Sitzen genügt ein Bereich von 65 bis 85 Zentimetern, ein Sitz-Steh-Tisch fährt bis 125 Zentimeter hoch. Ob sich das lohnt, hängt am Gebrauch: Laut DGUV wirkt die Verstellung nur dann günstig auf den Bewegungsapparat, wenn Sie tatsächlich zwischen Sitzen und Stehen wechseln. Als Fläche nennt der Leitfaden 160 mal 80 Zentimeter. Nur bei einem einzigen Bildschirm, wenig Papier und gleichbleibender Arbeit dürfen es ausnahmsweise 120 Zentimeter Breite sein. Unter der Platte brauchen die Beine mindestens 85 Zentimeter Platz in der Breite. Steht dort ein Rollcontainer, wird es zu eng. ### Wie stellen Sie den Bürostuhl richtig ein? Eigentlich richtet sich die Sitzhöhe nach der Länge der Unterschenkel, Fuß und Schuh eingerechnet. Die DGUV verlangt deshalb einen Verstellbereich von mindestens 40 bis 51 Zentimetern. Am festen Schreibtisch gibt allerdings die Tischplatte den Takt vor, und die Einstellung läuft in dieser Reihenfolge: 1. Stellen Sie die Sitzhöhe so ein, dass die Ellenbogen bei locker hängenden Oberarmen etwa auf Höhe der Tischplatte liegen. 2. Stehen die Füße dann nicht mehr ganz auf dem Boden, gleichen Sie das mit einer höhenverstellbaren Fußstütze aus (DGUV Information 215-410, S. 64). 3. Richten Sie die Rückenlehne so aus, dass sie bis in den Bereich der Schulterblätter reicht und den unteren und mittleren Rücken stützt. 4. Rücken Sie die Tastatur 10 bis 15 Zentimeter von der Tischkante ab, damit die Handballen auf der Platte aufliegen. Bei Telearbeit muss der Arbeitgeber eine Fußstütze auf Wunsch stellen, wenn sich eine günstige Haltung anders nicht erreichen lässt (Anhang Nr. 6.1 Abs. 7 ArbStättV). Wenn der Rücken trotz richtiger Einstellung schmerzt, hilft der Beitrag zu [Rückenschmerzen im Homeoffice](/ratgeber/rueckenschmerzen-im-homeoffice) weiter. ### Wie weit muss der Bildschirm entfernt sein, und wie hoch? Mindestens 50 Zentimeter. Für Büroarbeit, bei der das Lesen im Vordergrund steht, haben sich 50 bis 65 Zentimeter bewährt. Bei großen Bildschirmen oder zwei Monitoren nebeneinander können laut DGUV bis zu 80 Zentimeter nötig sein, sofern die Schrift entsprechend groß eingestellt ist. Für die Höhe gibt es eine einfache Regel: Die oberste Textzeile liegt nie über der waagerechten Sehachse auf Augenhöhe. Der Blick soll um etwa 35 Grad nach unten gehen und ungefähr im rechten Winkel auf den Bildschirm treffen. Praktisch heißt das, den Bildschirm eher tief zu stellen und leicht nach hinten zu neigen. Ragt ein Monitor auf einem Bücherstapel über die Augen hinaus, legen Sie den Kopf bei jedem Blick in den Nacken. ### Wie viel Licht braucht der Arbeitsplatz zu Hause? 500 Lux nennt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 für Schreib- und Lesearbeiten sowie Datenverarbeitung. Im ganzen Raum muss dieser Wert laut DGUV nicht erreicht werden, nur im Bereich des Arbeitsplatzes; drumherum genügen 300 Lux. Eine Schreibtischleuchte ist die zweite Möglichkeit. Der Leitfaden nennt dafür 750 Lux auf einer Teilfläche von mindestens 60 mal 60 Zentimetern. Mindestens so viel bringt die richtige Stellung zum Fenster. Blicken Sie parallel zur Fensterfront. Steht der Bildschirm vor dem Fenster, blendet der große Helligkeitsunterschied zwischen Anzeige und Umgebung. Liegt das Fenster im Rücken, spiegelt es sich im Bildschirm. Gegen direkte Sonne sieht die DGUV verstellbaren Sonnenschutz am Fenster vor, etwa Jalousien. ### Kann man dauerhaft am Laptop arbeiten? Nicht ohne Zubehör. Am festen Bildschirmarbeitsplatz verlangt die Arbeitsstättenverordnung eine Tastatur, die vom Bildschirm getrennt ist (Anhang Nr. 6.3 Abs. 2 ArbStättV). Steht ein Laptop regelmäßig am selben Platz, gelten für ihn zusätzlich die allgemeinen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang Nr. 6.4 Abs. 5). Die DGUV empfiehlt dafür eine externe Tastatur und eine Maus, bei Bedarf auch einen zusätzlichen Bildschirm über eine Dockingstation. Auf dem Schoß ist der Laptop für längeres Arbeiten ungeeignet. Schultern und Nacken verspannen schnell, so der Leitfaden. Von Ständern, die das Gerät anheben und dabei die eingebaute Tastatur schräg stellen, rät die DGUV ebenfalls ab. Unterwegs sollen zwischen Auge und Bildschirm etwa 50 bis 60 Zentimeter liegen. ### Wer bezahlt die Ausstattung? Bei Telearbeit der Arbeitgeber, beim mobilen Arbeiten entscheidet die Vereinbarung. Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung nach § 2 Abs. 7 ArbStättV. Eingerichtet ist er erst, wenn der Arbeitgeber Möbel und Arbeitsmittel einschließlich der Kommunikationstechnik bereitgestellt und installiert hat. Für diesen Platz gelten die Anforderungen aus Anhang Nr. 6 der Verordnung (§ 1 Abs. 4 ArbStättV). Mobiles Arbeiten, also das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs ohne fest eingerichteten Platz, fällt nicht unter diese Regel. Hier gilt das Arbeitsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss die wechselnden Arbeitsorte bei der Ausstattung mit Arbeitsmitteln und bei der Unterweisung berücksichtigen (DGUV Information 215-410, S. 90). Was er konkret stellt, steht im Arbeitsvertrag, in der Homeoffice-Vereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung. Die Abgrenzung der Arbeitsformen erklärt der Beitrag zum [Unterschied zwischen remote, hybrid und Homeoffice](/ratgeber/remote-hybrid-homeoffice-unterschied). Die Pflichten des Arbeitgebers bei Telearbeit stehen unter [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit). Selbst gekaufte Möbel und Geräte können als Arbeitsmittel in der Steuererklärung zählen; wie das geht, zeigt [Arbeitsmittel absetzen](/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen). ### Wenn nur Platz für einen kleinen Tisch ist Die DGUV Information 215-441 zur Büroraumplanung beschreibt drei Ausbaustufen für das Arbeiten außerhalb des Büros, etwa im Homeoffice. Die kleinste besteht aus einem Tisch von 80 mal 60 Zentimetern bei 74 Zentimetern Höhe, einem einfachen Stuhl und einem Laptop mit externer Tastatur und Maus. Das reicht für gelegentliches Arbeiten. Die mittlere Stufe hat 120 mal 80 Zentimeter Fläche, 85 Zentimeter Beinraum und einen zusätzlichen Bildschirm. Sie trägt auch mehrere Tage am Stück, als Dauerarbeitsplatz sieht der Leitfaden sie aber nicht vor. Mit Bürodrehstuhl und nur einem Bildschirm eignet sie sich bei wenig Papier sogar als Telearbeitsplatz, sofern am Arbeitsplatz 1,5 Quadratmeter Bewegungsfläche frei bleiben. Optimal ist ein höhenverstellbarer Tisch mit 160 mal 80 Zentimetern. Weitere Beiträge zu Möbeln und Licht sammelt die Rubrik [Arbeitsplatz & Ausstattung](/ratgeber/kategorie/arbeitsplatz), Hintergründe zu Haltung und Maßen das Thema [Ergonomie](/ratgeber/thema/ergonomie). ### Häufige Fragen **Welche Schreibtischhöhe passt bei meiner Körpergröße?** Die DGUV legt Büromöbel für Menschen mit 1,51 bis 1,91 Meter Körpergröße aus. In dieser Spanne passt ein fester Tisch mit 72 bis 76 Zentimetern, wenn Sie die Sitzhöhe an die Armhaltung anpassen und bei Bedarf eine Fußstütze unterstellen. Außerhalb dieser Spanne empfiehlt der Leitfaden individuelle Lösungen. Ein vollständig höhenverstellbarer Tisch lässt sich laut DGUV besser an kleine und große Menschen anpassen als andere Tische; im Sitzen reicht ein Bereich von 65 bis 85 Zentimetern. **Muss mein Arbeitgeber mir einen Bürostuhl für das Homeoffice bezahlen?** Bei Telearbeit ja. Ein Telearbeitsplatz nach § 2 Abs. 7 ArbStättV ist erst eingerichtet, wenn der Arbeitgeber Möbel und Arbeitsmittel samt Kommunikationstechnik in der Wohnung bereitgestellt und installiert hat; der Stuhl gehört dazu. Beim mobilen Arbeiten gibt es diese Pflicht nicht. Dann zählt, was Arbeitsvertrag, Homeoffice-Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung vorsehen. Fehlt eine Regel, bleibt das Gespräch mit dem Arbeitgeber, und ein selbst gekaufter Stuhl kann als Arbeitsmittel in die Steuererklärung. **Wie viel Abstand sollte zwischen Augen und Monitor liegen?** Mindestens 50 Zentimeter. Bei Büroarbeit, in der das Lesen im Vordergrund steht, haben sich laut DGUV Information 215-410 50 bis 65 Zentimeter bewährt. Mit zwei Monitoren oder einem sehr großen Bildschirm können bis zu 80 Zentimeter nötig sein; die Schrift muss dann größer eingestellt werden. Für das Arbeiten unterwegs am Laptop nennt der Leitfaden 50 bis 60 Zentimeter und Großbuchstaben von mindestens 3,2 Millimetern Höhe. **Reicht ein Laptop-Ständer für die Arbeit im Homeoffice?** Nur bedingt. Die DGUV rät von Ständern ab, die das Notebook anheben und dabei die eingebaute Tastatur schräg stellen. Am festen Bildschirmarbeitsplatz verlangt die Arbeitsstättenverordnung ohnehin eine vom Bildschirm getrennte Tastatur. Für die tägliche Arbeit zu Hause empfiehlt der Leitfaden deshalb eine externe Tastatur und eine Maus. Wer mehr Fläche zum Lesen braucht, schließt über eine Dockingstation einen zusätzlichen Bildschirm an. ### Quellen - DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/409 (Ausgabe Juli 2019) - DGUV Information 215-441: Büroraumplanung, Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/224 (Ausgabe März 2023) - ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (BAuA): https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-4.pdf?__blob=publicationFile (Ausgabe Mai 2023) - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 1 Abs. 4, § 2 Abs. 7 und Anhang Nr. 6: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html (zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 27.3.2024) --- ## Recht auf Homeoffice: Wann Sie einen Anspruch haben URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/recht-auf-homeoffice Kategorie: Homeoffice & Recht Themen: Anspruch auf Homeoffice, Rückkehrpflicht ins Büro, Betriebsrat & Mitbestimmung, Homeoffice-Vereinbarung, Mobiles Arbeiten, Telearbeit Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Fehlt eine vertragliche oder kollektive Regelung, bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO. Eine bloß erlaubte Homeoffice-Praxis darf er dann beenden (LAG München, 26.8.2021, 3 SaGa 13/21). Steht Homeoffice im Vertrag, braucht er Ihre Zustimmung oder eine Änderungskündigung. Der Betriebsrat bestimmt seit 2021 mit, wie mobile Arbeit ausgestaltet wird, nicht aber, ob es sie gibt. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice haben Beschäftigte in Deutschland nicht. Ob Sie zu Hause arbeiten dürfen, steht in Ihrem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag. Steht dort nichts, legt der Arbeitgeber den Arbeitsort per Weisung fest. Das wirkt in beide Richtungen. Er darf eine bloß geduldete Homeoffice-Praxis beenden, kann aber niemanden gegen dessen Willen dauerhaft nach Hause schicken. ### Gibt es ein Gesetz, das mir Homeoffice garantiert? Nein. Kein Bundesgesetz gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht, regelmäßig von zu Hause zu arbeiten. Maßgeblich ist das Weisungsrecht nach § 106 Satz 1 Gewerbeordnung: Der Arbeitgeber bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen. Die Befugnis endet dort, wo eine Vereinbarung oder ein Gesetz den Arbeitsort schon festlegt. Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes von 2021 hat daran nichts geändert. In der Begründung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz heißt es: „Die Einführung der mobilen Arbeit (‚ob‘) verbleibt damit in der Entscheidungsbefugnis des Arbeitgebers.“ Sogar die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.1.2021 ließ Homeoffice nur bei zwingenden betriebsbedingten Gründen entfallen. Ein einklagbares Recht der Beschäftigten folgte daraus nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts München trotzdem nicht. Rechtlich gibt es zwei Formen. Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung nach § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung. Mobile Arbeit meint das Arbeiten mit Laptop und Smartphone von wechselnden Orten. Für die Frage nach dem Anspruch ist der Unterschied gleichgültig; für Arbeitsschutz und Ausstattung hat er Folgen. Mehr dazu im Artikel zu [Arbeitsschutz bei Telearbeit](/ratgeber/arbeitsschutz-telearbeit) und in der Übersicht [Remote, hybrid, Homeoffice: die Unterschiede](/ratgeber/remote-hybrid-homeoffice-unterschied). ### Was gilt, wenn Homeoffice im Arbeitsvertrag steht? Dann ist der Arbeitgeber an die Vereinbarung gebunden. Per Weisung kann er den Arbeitsort nicht mehr ins Büro verlegen, denn § 106 GewO greift nur, soweit der Vertrag schweigt. Für eine Rückkehr braucht er Ihre Zustimmung zu einer Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung nach § 2 Kündigungsschutzgesetz. Eine Änderungskündigung können Sie unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich prüfen lassen. Den Vorbehalt erklären Sie innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Viele Homeoffice-Vereinbarungen enthalten einen Widerrufsvorbehalt. In einem vorformulierten Vertrag unterliegt er § 308 Nr. 4 BGB. Danach ist ein Recht des Arbeitgebers, die versprochene Leistung zu ändern, nur wirksam, wenn die Änderung für Sie unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Lesen Sie die Klausel deshalb vor der Unterschrift genau. Nennt sie Gründe für den Widerruf und eine Ankündigungsfrist? | Grundlage des Homeoffice | Ihr Anspruch | So kann der Arbeitgeber es beenden | | --- | --- | --- | | Arbeitsvertrag mit festem Homeoffice-Anteil | Ja, im vereinbarten Umfang | Nur mit Ihrer Zustimmung oder per Änderungskündigung (§ 2 KSchG) | | Vereinbarung mit Widerrufsvorbehalt | Ja, bis zum wirksamen Widerruf | Widerruf, wenn die Klausel nach § 308 Nr. 4 BGB zumutbar ist | | Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag | Nach deren Regeln | Durch Änderung oder Beendigung der Kollektivregel; Rückholung kann zustimmungspflichtig sein (§ 99 BetrVG) | | Bloße Erlaubnis oder Duldung | Nein | Weisung nach § 106 GewO mit billigem Ermessen | | Kein Homeoffice vereinbart, Arbeitgeber will es anordnen | Sie müssen nicht zu Hause arbeiten | Weisung allein genügt nicht (LAG Berlin-Brandenburg, 17 Sa 562/18) | ### Darf der Arbeitgeber mich aus dem Homeoffice zurück ins Büro holen? Ja, wenn Homeoffice weder im Vertrag noch in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben ist und die Weisung billigem Ermessen entspricht. So hat das Landesarbeitsgericht München am 26.8.2021 entschieden (3 SaGa 13/21). Ein Grafiker arbeitete seit Dezember 2020 mit Erlaubnis der Geschäftsführung zu Hause. Am 24.2.2021 ordnete der Arbeitgeber die Anwesenheit im Büro an. Der Grafiker wehrte sich im Eilverfahren und verlor. Das Weisungsrecht umfasst nach dem Urteil auch das Recht, eine einmal erteilte Weisung für die Zukunft zu ändern. Dass der Arbeitgeber das Homeoffice über Monate hingenommen hatte, begründete keinen Vertrauensschutz. Billiges Ermessen verlangt allerdings eine echte Abwägung, und die fiel hier zulasten des Klägers aus. Er arbeitete zu Hause am Laptop seiner Ehefrau, einer freiberuflichen Grafikerin in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber. Seine Dateien mussten im Büro umformatiert werden. Im Büro hatte er ein Einzelbüro, außerdem galt ein Hygienekonzept. Familiäre Pflichten oder eine Behinderung gehören ebenfalls in die Abwägung. Im Einzelfall können sie eine Rückholung unbillig machen; einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice begründen sie nicht. Weitere Beiträge zu Büropflichten sammelt das Thema [Rückkehrpflicht ins Büro](/ratgeber/thema/rueckkehrpflicht). ### Kann mich der Arbeitgeber gegen meinen Willen ins Homeoffice schicken? Allein kraft Weisungsrecht nicht, wenn der Vertrag die Betriebsstätte als Arbeitsort vorsieht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das am 14.11.2018 entschieden (17 Sa 562/18). Nach der Schließung seines Standorts sollte ein Ingenieur von zu Hause arbeiten. Er lehnte ab. Der Arbeitgeber kündigte fristlos wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung, und die Kündigung war unwirksam. Arbeit in der Wohnung verändert nach Ansicht des Gerichts mehr als den Ort. Der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen fällt weg. Arbeit und Freizeit gehen ineinander über. Auch die Interessenvertretung ist schwerer zu erreichen. Wer das Angebot ablehnt, verweigert deshalb keine geschuldete Arbeit. ### Was darf der Betriebsrat beim mobilen Arbeiten mitbestimmen? Der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG bei der „Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird“ mit. Die Gesetzesbegründung nennt Beispiele: den zeitlichen Umfang, Beginn und Ende der Arbeitszeit, den Ort, Anwesenheitspflichten im Betrieb, die Erreichbarkeit, Arbeitsmittel und Sicherheitsfragen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet nach § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle. Ob ein Betrieb mobile Arbeit überhaupt einführt, bleibt Sache des Arbeitgebers. Bei der Rückholung greift unter Umständen ein zweites Beteiligungsrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.10.2021 entschieden (7 ABR 34/20): Soll eine Beschäftigte, die ganz überwiegend in häuslicher Telearbeit tätig war, dauerhaft nur noch im Betrieb arbeiten, ist das eine Versetzung im Sinne von § 95 Abs. 3 BetrVG. In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern braucht der Arbeitgeber dafür nach § 99 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert der Betriebsrat sie binnen einer Woche schriftlich mit Gründen, muss der Arbeitgeber sie gerichtlich ersetzen lassen. Im entschiedenen Fall gelang ihm das. Er hatte aus Wirtschaftlichkeitsgründen und wegen eines Desk-Sharing-Modells alle Telearbeitsplätze überprüft. Wie Unternehmen solche Regeln aufsetzen, steht im Beitrag [Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber](/ratgeber/homeoffice-regeln-fuer-arbeitgeber). Weitere Texte bündelt das Thema [Betriebsrat und Mitbestimmung](/ratgeber/thema/betriebsrat). ### Haben schwerbehinderte Beschäftigte einen Anspruch auf Homeoffice? Einen ausdrücklichen nicht, wohl aber eine stärkere Position. Nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX können schwerbehinderte Menschen verlangen, dass Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit behinderungsgerecht gestaltet werden. Homeoffice nennt das Gesetz nicht. Als Teil der Arbeitsorganisation kann es aber in Betracht kommen, etwa wenn der tägliche Arbeitsweg wegen einer Gehbehinderung kaum zu bewältigen ist. Die Grenze steht in § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Der Anspruch entfällt, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist. Daneben verpflichtet § 106 Satz 3 GewO den Arbeitgeber, bei jeder Weisung auf Behinderungen Rücksicht zu nehmen. Eine Anordnung zur Rückkehr ins Büro muss diese Rücksicht erkennen lassen. ### Wie beantragen Sie Homeoffice beim Arbeitgeber? Weil es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, kommt es auf einen gut vorbereiteten Antrag an. Sinnvoll ist diese Reihenfolge: 1. Suchen Sie im Arbeitsvertrag und im Intranet nach einer bestehenden Regelung zum Homeoffice. Sie kann auch in einem Tarifvertrag stehen; der Betriebsrat weiß es. 2. Stellen Sie den Antrag schriftlich und konkret: Tage pro Woche, Aufgaben, Zeiten der Erreichbarkeit. 3. Klären Sie, ob Telearbeit mit fest eingerichtetem Arbeitsplatz oder mobile Arbeit gemeint ist. Davon hängen Ausstattung und Arbeitsschutzpflichten ab. 4. Lassen Sie das Ergebnis als Zusatzvereinbarung festhalten. Achten Sie dabei auf Widerrufsgründe und Ankündigungsfristen. 5. Lehnt der Arbeitgeber ab, schalten Sie den Betriebsrat ein, als schwerbehinderter Mensch zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung. Bei Streit im Einzelfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ist Ihnen ein fester Homeoffice-Anteil wichtig, suchen Sie gezielt nach Stellen, die ihn schon in der Anzeige zusagen. Die Zusage gehört dann in den Vertrag. Passende Angebote finden Sie unter [Remote-Jobs](/jobs/remote) und [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid). ### Häufige Fragen **Kann ich Homeoffice einklagen?** Nur mit einer Rechtsgrundlage, etwa einer Klausel im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Ein Gesetz mit einem allgemeinen Homeoffice-Anspruch existiert nicht. Ohne eine solche Regelung bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO nach billigem Ermessen. Schwerbehinderte Beschäftigte können sich auf § 164 Abs. 4 SGB IX stützen, wenn Homeoffice ihren Arbeitsplatz behinderungsgerecht macht und dem Arbeitgeber zumutbar ist. **Darf mein Chef das Homeoffice einfach streichen?** Das hängt von der Grundlage ab. War Homeoffice nur erlaubt oder geduldet, darf der Arbeitgeber es per Weisung beenden, solange er billiges Ermessen wahrt. Das LAG München hat das am 26.8.2021 bestätigt (3 SaGa 13/21). Steht Homeoffice im Arbeitsvertrag, braucht er Ihre Zustimmung oder eine Änderungskündigung. Ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt wirkt nur, wenn er für Sie zumutbar ist (§ 308 Nr. 4 BGB). **Muss der Betriebsrat zustimmen, wenn ich zurück ins Büro soll?** Bei dauerhafter Rückholung aus überwiegender Telearbeit häufig ja. Das Bundesarbeitsgericht wertete einen solchen Fall am 20.10.2021 als Versetzung (7 ABR 34/20). In Unternehmen mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern braucht sie nach § 99 BetrVG die Zustimmung des Betriebsrats. Verweigert er sie, kann der Arbeitgeber sie vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Über die Einführung mobiler Arbeit bestimmt der Betriebsrat nicht mit, nur über ihre Ausgestaltung. **Muss ich ins Homeoffice, wenn der Arbeitgeber das Büro schließt?** Nicht allein auf Weisung, wenn Ihr Vertrag die Betriebsstätte als Arbeitsort vorsieht. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 14.11.2018 entschieden, dass Telearbeit nicht kraft Weisungsrecht zugewiesen werden darf (17 Sa 562/18). Die Ablehnung war keine Arbeitsverweigerung, die fristlose Kündigung deshalb unwirksam. Der Arbeitgeber kann Ihnen eine Vertragsänderung anbieten oder eine Änderungskündigung aussprechen. ### Quellen - § 106 Gewerbeordnung (Weisungsrecht des Arbeitgebers): https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 87 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrechte, Abs. 1 Nr. 14 mobile Arbeit): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 95 Betriebsverfassungsgesetz (Begriff der Versetzung): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__95.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 99 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen): https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - Deutscher Bundestag, Drucksache 19/28899: Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes mit Begründung: https://dserver.bundestag.de/btd/19/288/1928899.pdf (Drucksache vom 22.4.2021) - LAG München, Urteil vom 26.8.2021, 3 SaGa 13/21 (Rückkehr aus dem Homeoffice per Weisung): https://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/3_saga_13_21_urteil.pdf (Urteil vom 26.8.2021) - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2018, 17 Sa 562/18 (keine Zuweisung von Telearbeit per Weisung): https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/15517 (Urteil vom 14.11.2018) - BAG, Beschluss vom 20.10.2021, 7 ABR 34/20 (Beendigung alternierender Telearbeit als Versetzung): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/7-abr-34-20/ (Beschluss vom 20.10.2021) - § 164 SGB IX (Pflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Menschen): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 308 BGB (Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, Nr. 4 Änderungsvorbehalt): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 2 Kündigungsschutzgesetz (Änderungskündigung): https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) - § 2 Arbeitsstättenverordnung (Begriffsbestimmungen, Abs. 7 Telearbeitsplätze): https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html (Fassung abgerufen am 30.10.2026) --- ## Echte Remote- und Homeoffice-Stellen finden und prüfen URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/remote-jobs-finden Kategorie: Bewerbung & Karriere Themen: Jobsuche, Remote-Arbeit, Hybrides Arbeiten, Homeoffice, Bewerbung, Videointerview Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Bei 26 % der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen im Jahr 2024 bot der Arbeitgeber eine Homeoffice-Option an, zeigt die IAB-Stellenerhebung. Einen echten Anteil belegt eine Anzeige nur mit einer Zahl: Tage pro Woche, ein Prozentwert oder „100 % remote“. Fragen Sie im Gespräch, wie das Team tatsächlich arbeitet, und lassen Sie die Regelung in den Vertrag schreiben, denn einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Bei 26 % der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen im Jahr 2024 haben Arbeitgeber eine Homeoffice-Option angeboten. Das zeigt die IAB-Stellenerhebung, für die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im dritten Quartal 2025 Antworten von rund 8.600 Arbeitgebern ausgewertet hat. Bei Stellen für Spezialisten und Experten lag der Anteil bei 57 %, bei Fachkraftstellen bei 17 %. Der Markt für Stellen mit Homeoffice ist also kleiner, als die vielen Anzeigen mit dem Wort „Homeoffice“ vermuten lassen. ### Woran erkennen Sie einen echten Homeoffice-Anteil? An einer Zahl. Nennt die Anzeige Tage pro Woche, einen Prozentwert oder „100 % remote“, hat sich der Arbeitgeber festgelegt. Ohne Zahl bleibt offen, ob Homeoffice die Regel ist oder die Ausnahme. Ein Hinweis auf die Verbreitung: Das ifo Institut hat über 93 Millionen Stellenausschreibungen aus der Zeit von Januar 2014 bis Juni 2025 ausgewertet. Demnach enthielt jede fünfte Ausschreibung in Deutschland die Option, im Homeoffice zu arbeiten. Eine Option ist allerdings noch kein Arbeitsmodell. Die Tabelle ordnet gängige Formulierungen ein. | Formulierung in der Anzeige | Was sie belegt | Was Sie nachfragen sollten | | --- | --- | --- | | „100 % remote, Wohnort in Deutschland“ | Kein fester Bürotag, Arbeitsort im Inland frei | Gibt es Pflichttermine vor Ort, etwa Teamtreffen, und wer zahlt die Reise? | | „bis zu 80 % Homeoffice“ oder „vier Tage Homeoffice“ | Fester Höchstanteil | Gilt der Anteil schon in der Probezeit? | | „hybrid, zwei feste Bürotage“ | Fester Präsenzanteil an einem Standort | Welche Tage, welcher Standort, gibt es einen eigenen Schreibtisch? | | „Homeoffice (bis zu 50 %)“ | Höchstanteil, so in der Jobsuche der Bundesagentur angegeben | Wie viel davon nutzt das Team tatsächlich? | | „Homeoffice möglich“ | Grundsätzliche Erlaubnis, Umfang offen | Wie viele Tage pro Woche, und steht das im Vertrag? | | „Remote nach der Einarbeitung“ | Anteil gilt erst später | Wie lange dauert die Einarbeitung, und findet sie vor Ort statt? | | „flexible Arbeitsmodelle“ | Nichts Überprüfbares | Gibt es eine schriftliche Homeoffice-Regelung oder Betriebsvereinbarung? | Ein Widerspruch lohnt einen zweiten Blick: „Remote“ im Titel, aber ein fester Ort mit Umkreisangabe im Text. Dann ist unklar, ob Sie in Pendelentfernung wohnen sollen. Fragen Sie nach, bevor Sie sich bewerben. Was die Begriffe rechtlich unterscheidet, erklärt der Ratgeber [Remote, hybrid, Homeoffice](/ratgeber/remote-hybrid-homeoffice-unterschied). ### In welchen Berufen lohnt sich die Suche besonders? Die Chancen hängen stark vom Berufsfeld ab. In der IAB-Stellenerhebung hatten 76 % der Neueinstellungen in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen im Jahr 2024 eine Homeoffice-Option, in kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen 59 %. In personenbezogenen Dienstleistungsberufen waren es 11 %, bei Helferstellen 2 %. Für die Suche heißt das: In der Softwareentwicklung, der Buchhaltung oder im Vertriebsinnendienst können Sie einen festen Homeoffice-Anteil zur Bedingung machen. In Berufen mit Kundenkontakt vor Ort ist das kaum möglich, dort sind einzelne Homeoffice-Tage für Verwaltungsarbeit realistischer. Welche Berufsfelder in den Daten des Statistischen Bundesamts vorn liegen, zeigt der Ratgeber zu [typischen Homeoffice-Berufen](/ratgeber/typische-homeoffice-berufe). ### Welche Fragen klären den Anteil im Gespräch? Fragen Sie nach der Arbeitsweise des Teams, nicht nach Ihrer persönlichen Erlaubnis für das Homeoffice. Damit zeigen Sie Interesse an der Zusammenarbeit. Die Antworten verraten außerdem, wie die Regelung im Alltag aussieht. - An wie vielen Tagen pro Woche ist das Team im Büro, und gibt es feste Präsenztage? - Gilt die Homeoffice-Regelung schon in der Probezeit? - Wie läuft die Einarbeitung ab, und wie viel davon findet vor Ort statt? - Welche Geräte stellt das Unternehmen, und gibt es einen Zuschuss für Möbel oder Internet? - Ist die Regelung in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt? - Kam es in den letzten Jahren zu einer Rückkehrpflicht ins Büro? Läuft das Gespräch per Video, hilft eine gute Vorbereitung. Wie Sie Technik und typische Fragen vorbereiten, steht im Beitrag zum [Vorstellungsgespräch per Video](/ratgeber/vorstellungsgespraech-per-video). ### Warum gehört der Anteil in den Vertrag? Weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass Arbeitgeber einen entsprechenden Wunsch grundsätzlich ohne Begründung ablehnen können. Steht nichts im Vertrag, bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO nach billigem Ermessen. Führt die Unternehmensleitung später eine Büropflicht ein, helfen Ihnen eine Zusage im Gespräch oder ein Satz in der Anzeige wenig. Das Nachweisgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber den Arbeitsort schriftlich festhält oder darauf hinweist, dass Sie Ihren Arbeitsort frei wählen können. Achten Sie darauf, dass diese Angabe zur Anzeige passt. Weitere Hintergründe stehen im Artikel zum [Recht auf Homeoffice](/ratgeber/recht-auf-homeoffice). ### So filtern Sie bei PendelnWarGestern Die Stellen sind nach Arbeitsmodell getrennt. Unter [Remote-Jobs](/jobs/remote) finden Sie Stellen mit 100 % remote, unter [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid) Stellen mit teilweise Homeoffice. In der Suche wählen Sie das Arbeitsmodell unter „Weitere Filter anzeigen“ aus. Der Filter „Homeoffice-Anteil“ hat drei Stufen: ab 50 %, ab 80 % und 100 % Homeoffice. Er wertet den Anteil aus, den der Arbeitgeber in der Anzeige nennt; vollständig remote zählt als 100 %. Stellen ohne Prozentangabe fallen heraus, sobald Sie eine Stufe wählen. Das hat einen Grund: Genau diese Anzeigen lassen den Umfang offen. Wenn Sie einen Ort eingeben, erscheinen Stellen mit 100 % remote unabhängig vom Ort. Suchen Sie eine Stelle mit Bürotagen in Ihrer Nähe, wählen Sie zusätzlich das Arbeitsmodell „Hybrid“. Feste Kombinationen gibt es als eigene Listen, etwa [Remote-Stellen im Kundenservice](/jobs/remote/kundenservice) oder [Teilzeitstellen mit Homeoffice](/jobs/homeoffice/teilzeit). ### Homeoffice-Stellen in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit führt „Homeoffice“ als eigene Auswahl unter den Arbeitszeiten, neben Vollzeit, Teilzeit, Minijob und Schicht/Nacht/Wochenende. In der Trefferliste steht bei passenden Stellen „Homeoffice möglich“. Hat der Arbeitgeber einen Anteil eingetragen, erscheint er in Klammern, zum Beispiel „Homeoffice (bis zu 80 %)“. Die Angabe „bis zu“ beschreibt eine Obergrenze. Wie viel davon Ihnen tatsächlich zusteht, klären Sie mit den Fragen aus dem Abschnitt oben. Prüfen Sie zusätzlich die Karriereseite des Arbeitgebers. Manche Unternehmen beschreiben ihre Homeoffice-Regelung dort ausführlicher als in der Jobbörse. ### Wenn ein Angebot zu einfach klingt Je weniger eine Anzeige über Aufgaben und Arbeitgeber verrät, desto genauer sollten Sie hinsehen. Typisch für unseriöse Angebote sind ein hoher Verdienst für einfache Tätigkeiten, Kontakt nur über Messenger und die Bitte, vor Vertragsschluss ein Konto zu eröffnen oder ein Ident-Verfahren zu durchlaufen. Seriöse Arbeitgeber nennen einen Firmennamen mit Impressum und laden zu einem Gespräch ein, bevor sie Ausweisdaten verlangen. Welche Maschen derzeit verbreitet sind und was Sie im Ernstfall tun, steht im Ratgeber zu [Betrug bei Homeoffice-Jobs](/ratgeber/betrug-bei-homeoffice-jobs). ### Häufige Fragen **Was bedeutet „Homeoffice möglich“ in einer Stellenanzeige?** „Homeoffice möglich“ heißt nur, dass der Arbeitgeber Arbeit von zu Hause grundsätzlich zulässt. Über den Umfang sagt die Formulierung nichts: Es kann ein Tag im Monat sein oder die ganze Woche. Möglich ist auch, dass Homeoffice erst nach der Probezeit oder nur nach Absprache mit der Teamleitung gilt. Fragen Sie deshalb nach Tagen pro Woche und danach, ob die Regelung schriftlich festgehalten ist. **Wie frage ich im Vorstellungsgespräch nach Homeoffice, ohne einen schlechten Eindruck zu machen?** Sachlich und konkret. Fragen Sie nicht, ob Sie zu Hause arbeiten dürfen, sondern wie das Team arbeitet: An wie vielen Tagen sind die Kolleginnen und Kollegen im Büro? Gibt es feste Präsenztage? Wie läuft die Einarbeitung? Solche Fragen zeigen Interesse an der Zusammenarbeit. Wenn in der Anzeige ein Homeoffice-Anteil steht, dürfen Sie ihn ohnehin ansprechen; dann geht es nur noch darum, ob er für Ihre Stelle gilt. **Kann ich in der Jobbörse der Arbeitsagentur nach Homeoffice filtern?** Ja. In der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit steht „Homeoffice“ als Auswahl unter den Arbeitszeiten, gleichrangig mit Vollzeit und Teilzeit. In der Trefferliste erscheint dann „Homeoffice möglich“ oder, wenn der Arbeitgeber einen Anteil angegeben hat, eine Angabe wie „Homeoffice (bis zu 50 %)“. Prüfen Sie die Prozentangabe in jeder Anzeige selbst, denn „bis zu“ beschreibt eine Obergrenze und keinen zugesicherten Umfang. **Reicht eine mündliche Zusage für Homeoffice?** Eine mündliche Zusage ist im Streitfall schwer zu beweisen. Ohne Regelung im Vertrag bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO nach billigem Ermessen und kann Sie ins Büro holen. Bitten Sie deshalb um eine schriftliche Zusatzvereinbarung, die den Anteil nennt und regelt, wann der Arbeitgeber ihn widerrufen darf. Das Nachweisgesetz verlangt ohnehin, dass der Arbeitsort oder die freie Wahl des Arbeitsorts schriftlich festgehalten wird. ### Quellen - IAB-Forum: IAB-Stellenerhebung 3/2025, Akademikerstellen haben mehrheitlich eine Homeoffice-Option (Alexander Kubis): https://iab-forum.de/akademikerstellen-haben-mehrheitlich-eine-homeoffice-option/ (veröffentlicht am 4.12.2025) - ifo Institut: Jeder Dritte im Dienstleistungssektor arbeitet im Homeoffice: https://www.ifo.de/pressemitteilung/2026-09-07/jeder-dritte-im-dienstleistungssektor-arbeitet-im-home-office (Pressemitteilung vom 7.9.2026) - Bundesagentur für Arbeit: Jobsuche: https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/ (abgerufen am 30.10.2026) - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Homeoffice: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/homeoffice.html (abgerufen am 30.10.2026) - Gewerbeordnung (GewO), § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html (abgerufen am 30.10.2026) - Nachweisgesetz (NachwG), § 2 Nachweispflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html (abgerufen am 30.10.2026) --- ## Homeoffice-Pauschale 2025 und 2026: 6 Euro je Arbeitstag URL: https://www.pendelnwargestern.de/ratgeber/homeoffice-pauschale Kategorie: Steuern & Pauschale Themen: Homeoffice-Pauschale, Werbungskosten, Homeoffice, Hybrides Arbeiten Zuletzt geändert: 2026-10-30 **Das Wichtigste in Kürze:** Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2025 und 2026 unverändert 6 Euro je Kalendertag, höchstens 1.260 Euro im Jahr; das entspricht 210 Tagen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Sie gilt für Tage, an denen Sie überwiegend in der Wohnung arbeiten und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen. Ein Arbeitszimmer ist nicht nötig. Steuerlich wirkt die Pauschale nur, soweit alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. 6 Euro für jeden Tag, an dem Sie überwiegend in der eigenen Wohnung arbeiten: So viel erkennt das Finanzamt seit 2023 als Werbungskosten an. Im Gesetz heißt der Betrag Tagespauschale, im Alltag Homeoffice-Pauschale. Betroffen ist knapp ein Viertel der Erwerbstätigen: Laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamts arbeiteten 2024 rund 24 Prozent zumindest gelegentlich von zu Hause. Für diese Erhebung wird jedes Jahr rund 1 Prozent der Bevölkerung befragt. ### Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2025 und 2026? Die Pauschale beträgt in beiden Jahren 6 Euro je Kalendertag und höchstens 1.260 Euro im Jahr. Der Höchstbetrag ist damit nach 210 Homeoffice-Tagen erreicht. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, der über § 9 Abs. 5 EStG auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025 hat zum 1. Januar 2026 die Entfernungspauschale angehoben, die Tagespauschale aber nicht angetastet. Für die Steuererklärungen 2025 und 2026 gelten deshalb dieselben Werte: | Veranlagungsjahr | Tagespauschale | Höchstbetrag im Jahr | Tage bis zum Höchstbetrag | | --- | --- | --- | --- | | 2025 | 6 Euro | 1.260 Euro | 210 | | 2026 | 6 Euro | 1.260 Euro | 210 | Die 1.260 Euro gelten je Person. Arbeiten zwei Partner zu Hause, kann jeder die Pauschale für seine eigenen Tage geltend machen. Üben Sie mehrere Tätigkeiten aus, etwa eine Anstellung und eine selbstständige Nebentätigkeit, gibt es trotzdem nur 6 Euro je Kalendertag. ### Welche Tage zählen als Homeoffice-Tag? Ein Tag zählt, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit in der Wohnung verbringen und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, der Sie dauerhaft zugeordnet sind (§ 9 Abs. 4 EStG), bei Büroangestellten also das Büro. „Überwiegend“ versteht das Bundesfinanzministerium rein zeitlich. Im BMF-Schreiben vom 15. August 2023 steht dazu ein Beispiel: Ein angestellter Bauingenieur fährt morgens zur Baustelle und erledigt danach die Büroarbeit zu Hause. Liegt der größere Teil des Arbeitstags in der Wohnung, kann er für diesen Tag die Reisekosten zur Baustelle und die Tagespauschale ansetzen. Anders ein Versicherungsmakler, der zwei Stunden fährt, zwei Stunden beim Kunden berät und danach drei Stunden am Küchentisch arbeitet. Fahrt und Termin dauern zusammen länger als die Arbeit zu Hause, die Pauschale entfällt. Ein eigenes Zimmer verlangt das Gesetz nicht. Der Esstisch, die Arbeitsecke im Schlafzimmer oder der Küchentisch genügen. Eine Anordnung des Arbeitgebers verlangt das Gesetz ebenfalls nicht. Maßgeblich ist allein der Ort, an dem Sie tatsächlich gearbeitet haben. ### Was gilt, wenn im Betrieb kein Arbeitsplatz für Sie frei ist? Dann darf die Pauschale auch an Tagen angesetzt werden, an denen Sie zusätzlich im Betrieb oder auswärts gearbeitet haben. Diese Ausnahme steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG und setzt voraus, dass Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Standardbeispiel des Ministeriums ist eine Lehrkraft: Sie unterrichtet von 8 bis 13 Uhr in der Schule und korrigiert von 15 bis 18 Uhr am heimischen Schreibtisch, weil die Schule ihr dafür keinen Platz bietet. Sie erhält für denselben Tag die Entfernungspauschale für den Schulweg und die Tagespauschale. Ein Klassen- oder Lehrerzimmer gilt dabei nicht als anderer Arbeitsplatz. Die Hürde ist trotzdem hoch. Als anderer Arbeitsplatz gilt jeder Platz, an dem sich Büroarbeit erledigen lässt, auch im Großraumbüro. Lärm oder fehlende Ausstattung ändern daran nichts. Bei Desk-Sharing mit einem freien Platz an einzelnen Wochentagen fehlt die Dauerhaftigkeit. Dann zählen nur die Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause gearbeitet und das Büro nicht betreten haben. Steht für mindestens einen Monat gar kein Platz zur Verfügung, beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn Sie diesen Zeitraum als dauerhaft behandeln. ### Wie weisen Sie die Homeoffice-Tage nach? Sie müssen die Tage aufzeichnen und glaubhaft machen; ein bestimmtes Formular schreibt niemand vor. Die strengen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs. 7 EStG, die für Arbeitszimmer von Selbstständigen gelten, entfallen bei der Tagespauschale ausdrücklich. So gehen Sie vor: 1. Führen Sie ab Januar einen Kalender, in dem jeder Homeoffice-Tag markiert ist, getrennt von Büro-, Urlaubs- und Krankheitstagen. 2. Bewahren Sie Belege auf, die den Arbeitsort zeigen: Zeiterfassung, Anmeldungen im Firmen-VPN, die Homeoffice-Vereinbarung oder eine Regel des Arbeitgebers zu festen Bürotagen. 3. Bitten Sie den Arbeitgeber nach Jahresende um eine kurze Bescheinigung über die Zahl der Homeoffice-Tage. Pflicht ist das nicht, aber das Finanzamt kann die Angabe damit leicht nachprüfen. 4. Tragen Sie in der Anlage N nur die Tage ein, die Sie belegen können, und prüfen Sie, ob die Summe zu Ihren Bürotagen und Ihrem Urlaub passt. Prüfen Sie zum Schluss die Summe: Homeoffice-Tage und Bürotage zusammen dürfen nicht mehr ergeben als die Tage, an denen Sie tatsächlich gearbeitet haben. ### Lohnt sich die Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag? Nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230 Euro im Jahr liegen. So hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG in den Jahren 2025 und 2026. Das Finanzamt zieht ihn von sich aus ab. Die Homeoffice-Pauschale wird mit allen übrigen Werbungskosten zusammengerechnet. Ein Rechenbeispiel für 2026: Sie arbeiten an 150 Tagen zu Hause und kommen damit auf 900 Euro. Allein bringt das nichts, weil der Pauschbetrag höher ist. Fahren Sie an weiteren 80 Tagen 15 Kilometer ins Büro, kommen 456 Euro Entfernungspauschale hinzu (15 × 0,38 Euro × 80). Zusammen sind es 1.356 Euro, also 126 Euro mehr, als ohnehin abgezogen würden. Nur dieser Überschuss mindert das zu versteuernde Einkommen. Seit 2026 gibt es eine Änderung bei Gewerkschaftsbeiträgen: Sie werden nach dem neuen § 9a Satz 3 EStG zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt. Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann den Beitrag also eintragen, auch wenn die übrigen Werbungskosten unter 1.230 Euro bleiben. ### Was deckt die Pauschale ab und was nicht? Mit den 6 Euro sind alle Kosten abgegolten, die durch das Arbeiten in der Wohnung entstehen, etwa die anteilige Miete oder die Heizkosten. Höhere tatsächliche Kosten können Sie dafür nicht nachweisen. Zwei Kostengruppen bleiben aber außen vor und lassen sich zusätzlich absetzen. Arbeitsmittel wie Laptop oder Bürostuhl sind nicht in der Pauschale enthalten. Wie Sie sie abschreiben, steht im Ratgeber [Arbeitsmittel absetzen](/ratgeber/arbeitsmittel-absetzen). Ebenso eigenständig sind Telefon- und Internetkosten. Ohne Einzelnachweis erkennt die Finanzverwaltung nach R 9.1 Abs. 5 LStR bis zu 20 Prozent der Rechnung an, höchstens 20 Euro im Monat. Ausgeschlossen ist die Pauschale für Zeiträume, in denen Sie Kosten oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Wann ein Arbeitszimmer möglich ist und warum es für die meisten Angestellten nicht in Frage kommt, erklärt der Beitrag [Arbeitszimmer absetzen](/ratgeber/arbeitszimmer-absetzen). Bei doppelter Haushaltsführung entfällt die Tagespauschale für Tage in der Zweitwohnung, soweit deren Unterkunftskosten bereits abziehbar sind. ### Hybridarbeit: Bürotage und Homeoffice-Tage im selben Jahr Bei einem hybriden Modell rechnen Sie jeden Arbeitstag einzeln ab. Für Bürotage gilt die Entfernungspauschale, für Homeoffice-Tage die Tagespauschale, für denselben Tag in der Regel nur eines von beiden. Wie viel jede Variante bei typischen Pendelstrecken bringt und warum die Entfernungspauschale ab 2026 öfter vorn liegt, zeigt der Vergleich [Homeoffice- oder Pendlerpauschale](/ratgeber/homeoffice-oder-pendlerpauschale). Selbstständige können die Tagespauschale ebenfalls als Betriebsausgabe ansetzen, mit denselben 6 Euro und derselben Obergrenze; Einzelheiten stehen im Beitrag [Freelancer im Homeoffice](/ratgeber/freelancer-im-homeoffice). Weitere Steuerthemen finden Sie in der Rubrik [Steuern und Pauschalen](/ratgeber/kategorie/steuern), passende Stellen mit festen Homeoffice-Tagen unter [Hybrid-Jobs](/jobs/hybrid). Bei Sonderfällen wie mehreren Tätigkeiten mit unterschiedlichen Arbeitsorten hilft eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein. ### Häufige Fragen **Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?** Nein. Die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG verlangt keinen abgeschlossenen Raum. Das Bundesfinanzministerium nennt in seinem Schreiben vom 15. August 2023 ausdrücklich den Küchentisch als möglichen Arbeitsort. Entscheidend ist allein, dass Sie an dem Tag mehr als die Hälfte Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit in der Wohnung verbringen und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen. Für ein Arbeitszimmer gelten eigene Regeln, und beides zusammen für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen. **Zählen auch Wochenenden und Feiertage für die Homeoffice-Pauschale?** Das Gesetz spricht von Kalendertagen, nicht von Werktagen. Ein Samstag oder Feiertag zählt deshalb mit, wenn Sie an diesem Tag tatsächlich beruflich tätig waren und die Voraussetzungen erfüllt sind. Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht, weil an ihnen keine berufliche Tätigkeit stattfindet. Halten Sie Wochenendarbeit besonders sorgfältig fest, etwa mit Zeiterfassung oder E-Mails, denn auf Nachfrage müssen Sie jeden Tag glaubhaft machen. **Kann ich die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?** Nein, mit einer Ausnahme. Die Tagespauschale setzt voraus, dass Sie an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, die Entfernungspauschale setzt genau diesen Weg voraus. Die Ausnahme betrifft Beschäftigte, denen im Betrieb dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Bundesfinanzministerium nennt als Beispiel eine Lehrkraft, die vormittags unterrichtet und nachmittags zu Hause korrigiert: Sie erhält für denselben Tag beide Pauschalen. **Muss ich dem Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen?** Eine Pflicht dazu gibt es nicht. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. August 2023 müssen Sie die Homeoffice-Tage aufzeichnen und in geeigneter Form glaubhaft machen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist dafür ein starkes Beweismittel. Bei der Ausnahme für fehlende Arbeitsplätze im Betrieb nennt das Ministerium sie ausdrücklich als zusätzliches Indiz. Ein eigener Kalender, Zeiterfassungsdaten oder die Homeoffice-Vereinbarung erfüllen denselben Zweck. **Was bringt die Homeoffice-Pauschale, wenn ich sonst kaum Werbungskosten habe?** Oft nichts. Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab (§ 9a EStG). Die Homeoffice-Pauschale erhöht Ihre Werbungskosten erst, wenn alle Posten zusammen darüber liegen. Wer 150 Tage zu Hause arbeitet, kommt auf 900 Euro und bleibt allein damit unter dem Pauschbetrag. Erst Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung oder Kontoführung schieben die Summe darüber. Ab 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt. ### Quellen - § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG (Tagespauschale, Arbeitszimmer): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html (Stand 1.1.2026) - § 9 EStG (Werbungskosten, Entfernungspauschale, Verweis in Abs. 5): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (Stand 1.1.2026) - § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html (Stand 1.1.2026) - BMF-Schreiben vom 15.8.2023: Betätigung in der häuslichen Wohnung (Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 19 I): https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html (Fassung vom 15.8.2023) - Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, § 9 EStG mit R 9.1 LStR (Telekommunikation): https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen-2-24b/4-Ueberschuss-d-Einnahmen-ueber-die-Werbungsk-8-9a/Paragraf-9/inhalt.html (Veranlagungsjahr 2025) - Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/363/VO.html (Fassung vom 22.12.2025) - Statistisches Bundesamt: Homeoffice 2024 (Pressemitteilung N051): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/09/PD25_N051_13.html (Stand 25.9.2025) ---