Steuerliche Vorteile im Homeoffice: Die neue Pauschale für 2023

Unter der Betrachtung der sich wandelnden Arbeitslandschaft hat die deutsche Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Arbeitnehmern, die von zu Hause aus arbeiten, steuerliche Erleichterungen zu gewähren. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt, die ab 2023 gültig ist. Diese neue Regelung ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Werbungskosten effektiver geltend zu machen und somit eine gerechtere steuerliche Behandlung zu erfahren.

 

Die Homeoffice-Pauschale für das Jahr 2023 beträgt sechs Euro pro Tag und kann für bis zu 210 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Dies entspricht einer maximalen jährlichen Pauschale von 1.260 Euro. Im Vergleich zur vorherigen Regelung, die die Pauschale auf 600 Euro pro Jahr begrenzte, bedeutet dies eine deutliche Erhöhung der steuerlichen Vorteile für Homeoffice-Arbeitnehmer.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Homeoffice-Pauschale zu den Werbungskosten zählt und in die allgemeine Werbungskostenpauschale einbezogen wird, anstatt zusätzlich gewährt zu werden. Arbeitnehmer, die für Homeoffice Stellen oder Remote Jobs diese Pauschale geltend machen möchten, müssen nachweisen können, dass sie an den betreffenden Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben. Wenn dem Steuerzahler ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind keine Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzbar.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Lehrer, die dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte haben, sowie Personen, die neben einer Auswärtstätigkeit den Großteil ihrer Arbeitszeit in ihrer häuslichen Wohnung verbringen, haben die Möglichkeit einer doppelten Absetzung. Dies bedeutet, dass sie sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen können.

 

Die Homeoffice-Pauschale ist insbesondere für diejenigen Arbeitnehmer von Vorteil, die kein separates Arbeitszimmer besitzen und stattdessen improvisierte Arbeitsbereiche zu Hause nutzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gesamtkosten der Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen müssen, damit sich das Arbeiten im Homeoffice positiv auf die Steuererklärung auswirkt. Selbst wenn keine weiteren Werbungskosten angefallen sind, kann dieser Betrag bereits geltend gemacht werden. Wenn jedoch die Homeoffice-Pauschale von 1.260 Euro in Anspruch genommen wird, ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil für Arbeitnehmer, da sie diesen Betrag ebenfalls absetzen können.

 

Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören neben den direkten Homeoffice-Kosten auch weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsmaterialien wie Schreibwaren und Computer sowie die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz. Die Pendlerpauschale, auch bekannt als Entfernungspauschale, ermöglicht es Arbeitnehmern, 30 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg geltend zu machen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich dieser Betrag sogar auf 38 Cent. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird.

 

Um die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung korrekt anzugeben, sollten Arbeitnehmer die Anlage N verwenden. Dort wird in Zeile 45 unter den Werbungskosten der Bereich „Homeoffice-Pauschale“ ausgefüllt. Hierbei ist die Anzahl der Tage einzutragen, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde.

 

Mit der Einführung der erweiterten Homeoffice-Pauschale für das Jahr 2023 erhalten Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, eine gerechtere steuerliche Behandlung. Diese Regelung bietet eine größere Flexibilität bei der Geltendmachung von Werbungskosten und ermöglicht es Arbeitnehmern, die Kosten für ihr improvisiertes Homeoffice angemessen abzusetzen.

 

Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen und Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Vorteile der Homeoffice-Pauschale optimal nutzen zu können.