Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Eckdaten der angebotenen Stelle

ArbeitgeberKreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl
OrtBad Ems
BundeslandRheinland-Pfalz
Gepostet am12.07.2025
Remote Option?-
Homeoffice Option?
Teilzeit?
Vollzeit?
Ausbildungsstelle?-
Praktikumsplatz??-
Unbefristet?
Befristet?-

Stellenbeschreibung

Rhein-Lahn-Kreis - arbeiten auf der Insel

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.

Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.

Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, Abteilung Jugend und Familie ist eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen als

Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Entgelt / Besoldung: EG 9b TVöD VKA bzw. A 10 LBesG ~ 46.700,- bis ~65.600,- €/Jahr
Wochenarbeitszeit: 39 bzw. 40 Wochenstunden
Starttermin: nächstmöglich

ANGEBOT

  • Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
  • Übernahme von Beamten möglich
  • Verbeamtung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich
  • Strukturierte Einarbeitung in einem freundlichen Team
  • Ausreichend kostenfreie Parkplätze und gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
  • Hauseigene Kantine
  • Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
  • Jobrad-Leasing
  • Anrechnung von Dienstzeiten als Soldat oder Soldatin
  • Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen und vieles mehr...
AUFGABEN

  • Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
  • Prüfung der Kostenerstattung zwischen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe
  • Kostenübernahmeerklärungen an freie Träger der Jugendhilfe und Abwicklung der Zahlungen
  • Bescheiderteilung an Sorgeberechtigte und Beteiligte
  • Geltendmachung von Sozialersatz (z. B. Waisenrente, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfen, Kindergeld)
  • Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Elternteile und ggf. Heranziehung zu den Kosten
VORAUSSETZUNGEN

  • Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (gehobener Dienst) allgemeine Verwaltung oder
  • Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt (mittlerer Dienst) mit der Bereitschaft zur Fortbildungsqualifizierung
  • Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt/in (zweite Angestelltenprüfung) oder
  • Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Rechtsfachwirt/in
  • Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener erster Angestelltenprüfung, die zum Besuch des zweiten Angestelltenlehrgangs bereit sind oder
  • Erfolgreicher Abschluss des ersten Staatsexamens mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" bzw. "Magister juris" oder
  • Eine vergleichbare juristische Qualifikation oder
  • Langjährige Beschäftigte mit mindestens zwanzigjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung, denen aufgrund der Ausnahmeregelung des Bezirkstarifvertrages der Zugang zu der Entgeltgruppe 9b eröffnet ist oder
  • Erfolgreicher Bachelorabschluss im Studiengang Wirtschaftsrecht oder Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Recht oder
  • Erfolgreicher Bachelorabschluss im Studiengang Sozialwirtschaft / Sozialmanagement
UNSER ANGEBOT

  • flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
  • Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
  • viele Teilzeitmodelle
  • zwei Beförderungstermine für Beamte pro Jahr
  • kostenfreie Parkplätze
  • gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
  • Telearbeit
  • Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
  • krisensicherer Arbeitsplatz
  • Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.

Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 01.08.2025 .

Für Fragen steht Ihnen Herr Mathias Maus unter der Telefonnummer: 02603/972-328 gerne zur Verfügung.

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems

Telefon: 02603/972 -261 / -166 / -164

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