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Minijob im Homeoffice: 603-Euro-Grenze und seriöse Angebote

Seit Januar 2026 dürfen Minijobber 603 Euro im Monat verdienen, 2025 waren es 556 Euro. Was für Rentenversicherung und Arbeitszeit gilt und woran Sie unseriöse Heimarbeit erkennen.

Redaktion PendelnWarGestern.de· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr, 2025 lag sie bei 556 Euro. Sie folgt dem Mindestlohn: 13,90 Euro mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Im gewerblichen Minijob zahlen Sie 3,6 Prozent Eigenanteil zur Rentenversicherung, können sich aber auf Antrag befreien lassen. Seriöse Arbeitgeber verlangen weder Vorkasse noch eine Kontoeröffnung oder Video-Ident vor Vertragsschluss.

603 Euro im Monat: So viel dürfen Minijobberinnen und Minijobber seit dem 1. Januar 2026 verdienen, ohne dass ihre Stelle zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird. 2025 lag die Grenze bei 556 Euro. Für Tätigkeiten am heimischen Schreibtisch gelten dieselben Regeln wie für den Minijob im Laden oder Lager. Im Homeoffice gibt es aber mehr unseriöse Angebote, und die Arbeitszeit lässt sich schwerer abgrenzen.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze 2025 und 2026?

2025 betrug sie 556 Euro im Monat, seit 2026 sind es 603 Euro, im Jahr also 7.236 Euro. Die Grenze ist seit Oktober 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV entspricht sie dem Verdienst von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Gerechnet wird mit der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.

JahrMindestlohn je StundeVerdienstgrenze im MonatVerdienstgrenze im JahrStunden im Monat zum Mindestlohn
202512,82 Euro556 Euro6.672 Eurorund 43
202613,90 Euro603 Euro7.236 Eurorund 43
2027 (angekündigt)14,60 Euro633 Euro7.596 Eurorund 43

Die Stundenzahl bleibt also gleich, nur der Lohn steigt mit. Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Durchschnitt des Jahres. Schwankt Ihr Einkommen, etwa weil im Dezember mehr Aufträge anfallen, dürfen einzelne Monate über 603 Euro liegen, solange die 7.236 Euro im Jahr eingehalten werden. Ein unvorhersehbares Überschreiten, zum Beispiel durch eine Krankheitsvertretung, ist zusätzlich in höchstens zwei Kalendermonaten erlaubt, jeweils bis 1.206 Euro (§ 8 Abs. 1b SGB IV).

Muss ich im Minijob Rentenbeiträge zahlen?

Ja, grundsätzlich schon. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent des Verdienstes an die Rentenversicherung, Sie tragen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Bei 603 Euro sind das rund 21,71 Euro im Monat, die vom Lohn abgezogen werden. Arbeiten Sie im Privathaushalt, etwa als Haushaltshilfe, zahlt der Arbeitgeber 5 Prozent und Sie 13,6 Prozent.

Die übrigen Abgaben trägt der Arbeitgeber. Ein gewerblicher Betrieb zahlt 2026 insgesamt höchstens 31,17 Prozent auf Ihren Lohn, ein Privathaushalt höchstens 14,62 Prozent. Darin steckt auch die Steuer: Der Arbeitgeber entscheidet, ob er pauschal 2 Prozent abführt oder den Minijob nach Ihren persönlichen Lohnsteuermerkmalen abrechnet. Wählt er die Pauschale, bleibt der Verdienst in Ihrer eigenen Steuererklärung außer Ansatz (§ 40a Abs. 5 und § 40 Abs. 3 EStG). Fragen Sie vor Vertragsschluss nach, welche Variante gilt, wenn Sie bereits eine Hauptbeschäftigung haben.

Die Minijob-Zentrale nennt als Gegenleistung, dass die Beschäftigungszeit voll für die Wartezeiten der Rente zählt. Außerdem können Sie und Ihr Ehepartner die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen, und bei einer medizinischen Rehabilitation zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld. Bei sehr kleinen Verdiensten gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 175 Euro; der Beitrag wird dann so berechnet, als hätten Sie 175 Euro verdient.

Wie funktioniert die Befreiung von der Rentenversicherung?

Über den Arbeitgeber, nicht direkt bei einer Behörde. Der Ablauf im gewerblichen Minijob nach Angaben der Minijob-Zentrale:

  1. Sie reichen den Befreiungsantrag schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber ein; ein Formular stellt die Minijob-Zentrale bereit.
  2. Der Arbeitgeber meldet die Befreiung innerhalb von sechs Wochen an die Minijob-Zentrale.
  3. Widerspricht die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats, gilt die Befreiung als bewilligt. Einen Bescheid gibt es nicht.
  4. Die Befreiung wirkt ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben, frühestens ab Beschäftigungsbeginn.

Danach entfällt nur Ihr Eigenanteil; der Arbeitgeber zahlt seine 15 Prozent weiter. Die Befreiung gilt für alle Minijobs, die Sie gleichzeitig oder später ausüben, und endet erst, wenn Sie keinen Minijob mehr haben. Seit dem 1. Juli 2026 können Sie sie einmalig und nur für die Zukunft wieder aufheben lassen. Wer kaum andere Beitragszeiten hat, sollte den Eigenanteil nicht vorschnell sparen; im Zweifel hilft eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Minijobs lassen sich seriös von zu Hause erledigen?

Seriös sind Tätigkeiten, bei denen ein Unternehmen Sie anmeldet, Ihnen einen schriftlichen Nachweis der Arbeitsbedingungen gibt und Ihre Arbeitszeit bezahlt. Von zu Hause aus betrifft das vor allem Bürotätigkeiten am Computer oder Telefon. Typisch sind Kundenservice am Telefon oder im Chat und einfache Sachbearbeitung wie Dateneingabe. Kleinere Betriebe suchen Hilfe bei der Vorbereitung der Buchhaltung oder bei der Pflege ihrer Webseite. Wer sicher schreibt, findet Text- und Korrekturaufträge. Nachhilfe lässt sich per Video geben.

Passende Angebote finden Sie in der Stellensuche unter Minijobs im Homeoffice, außerdem in den Berufsfeldern Kundenservice und Office und Assistenz. Wer ohne Berufsausbildung einsteigt, findet Hinweise im Beitrag Homeoffice-Jobs ohne Ausbildung. Studierende sollten den Vergleich mit einer Werkstudentenstelle ziehen; die Unterschiede erklärt der Beitrag Werkstudent im Homeoffice.

Auch im Minijob gilt das Arbeitsrecht. Ihnen stehen der Mindestlohn und bezahlter Urlaub zu, bei Krankheit wird der Lohn weitergezahlt. Im gewerblichen Minijob muss der Arbeitgeber Ihre tägliche Arbeitszeit mit Beginn und Ende spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und die Aufzeichnung zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Im Homeoffice hilft eine eigene Stundenliste, wenn später Streit über die bezahlte Zeit entsteht.

Woran erkenne ich ein unseriöses Angebot?

Am deutlichsten daran, dass Sie zuerst etwas geben sollen: Geld, Ihre Ausweisdaten oder Ihr Bankkonto. Die Verbraucherzentrale betont, dass seriöse Arbeitgeber vor Vertragsabschluss weder Zahlungen für Schulungen, Ausrüstung oder Lizenzen verlangen noch ein Video-Ident-Verfahren. Kein seriöses Unternehmen verlangt im Bewerbungsprozess, dass Sie ein Bankkonto eröffnen. Auch Fotos des Personalausweises samt Selfie gehören nicht in eine frühe Bewerbungsphase.

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnte im Dezember 2025 vor sogenanntem Task-Scamming. Betrüger fügen Mobilfunknummern ungefragt in Gruppenchats ein und bieten dort Nebenjobs an, etwa Hotelbewertungen oder Likes für Videos. Später sollen die Opfer Geld einzahlen, oft über Krypto-Apps, um an weitere Aufträge zu kommen. Die versprochenen Aufträge bleiben aus, das Geld ist verloren. Die Polizei rät, Jobangebote per Messenger oder SMS nicht anzunehmen, nie in Vorkasse zu gehen und kein Konto für fremde Überweisungen bereitzustellen; das kann strafbar sein.

Ein weiteres Warnsignal: Das Unternehmen lässt sich im Internet nicht recherchieren. Prüfen Sie Adresse und Handelsregistereintrag, bevor Sie Daten herausgeben. Weitere Maschen und was Sie tun können, wenn Sie bereits Daten weitergegeben haben, beschreibt der Beitrag Betrug bei Homeoffice-Jobs. Wer schon gezahlt hat, sollte Chatverläufe per Screenshot sichern, die Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?

Beim Mindestlohn von 13,90 Euro reichen die 603 Euro für etwa 43 Stunden im Monat. Die Minijob-Zentrale nennt genau 43,38 Stunden. Die Verdienstgrenze ist so berechnet, dass sie zehn Wochenstunden zum Mindestlohn abdeckt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Zahlt Ihr Arbeitgeber mehr als den Mindestlohn, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Bei 16 Euro Stundenlohn sind es rund 37 Stunden.

Darf ich neben meiner Vollzeitstelle einen Minijob im Homeoffice haben?

Ja. Ein einzelner Minijob mit Verdienstgrenze wird nach § 8 Abs. 2 SGB IV nicht mit einer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt für Sie deshalb ein Minijob. Erst ein zweiter Minijob neben der Hauptstelle wird mit dieser addiert. Prüfen Sie außerdem Ihren Arbeitsvertrag auf eine Klausel zu Nebentätigkeiten. Für die Höchstarbeitszeit werden beide Stellen zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG).

Was passiert, wenn ich einmal mehr als 603 Euro verdiene?

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, etwa wenn Sie kurzfristig eine erkrankte Kollegin vertreten. Nach § 8 Abs. 1b SGB IV darf das in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres passieren, und zwar jeweils bis zum Doppelten der Grenze. 2026 sind das höchstens 1.206 Euro in einem solchen Monat. Vorhersehbare Mehrverdienste fallen nicht unter diese Ausnahme; sie zählen zum regelmäßigen Verdienst.

Kann ich die Befreiung von der Rentenversicherung rückgängig machen?

Seit dem 1. Juli 2026 ja, und zwar einmalig. Nach Angaben der Minijob-Zentrale beantragen Sie die Aufhebung schriftlich oder elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber. Sie wirkt ab dem Monat, der auf den Antrag folgt, und nur für die Zukunft. Danach zahlen Sie wieder den Eigenanteil, im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent, und erwerben volle Ansprüche in der Rentenversicherung, etwa auf Anrechnung der Wartezeiten und Leistungen zur Rehabilitation.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze, Überschreiten, Zusammenrechnung) · Stand 1.1.2026
  2. Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (603 Euro, Abgaben, Arbeitsrecht) · Stand 2026
  3. Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob · Stand 2026
  4. Minijob-Zentrale: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und Aufhebung ab 1.7.2026 · Stand 2026
  5. Minijob-Magazin: Minijob und Mindestlohn 2025 (556 Euro) · Stand 2.1.2025
  6. Minijob-Magazin: Neue Verdienstgrenze in 2026 · Stand 5.2.2026
  7. Minijob-Magazin: Mindestlohn steigt 2026 und 2027 · Stand 15.7.2025
  8. § 2 Abs. 1 ArbZG (Zusammenrechnung bei mehreren Arbeitgebern) · Stand 1.1.2026
  9. § 40a EStG (Pauschsteuer bei Minijobs) · Stand 1.1.2026
  10. § 40 Abs. 3 EStG (pauschal besteuerter Arbeitslohn bleibt außer Ansatz) · Stand 1.1.2026
  11. § 17 MiLoG (Aufzeichnung der Arbeitszeit) · Stand 1.1.2026
  12. Polizeiliche Kriminalprävention: Task-Scamming, Betrug mit Fake-Jobs · Stand 10.12.2025