Betrug mit Homeoffice-Jobs: Maschen erkennen, richtig reagieren
Pakete weiterschicken, Geld weiterleiten, Apps testen: Mit Homeoffice-Jobs ohne Vorkenntnisse werben auch Betrüger. Wer mitmacht, kann sich selbst strafbar machen. Die Warnsignale und was im Ernstfall zu tun ist.
Redaktion PendelnWarGestern.de· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Zu den bekannten Maschen mit Homeoffice-Jobs gehören Paket- oder Warenagenten, Finanzagenten, angebliche App- oder Bank-Tester mit Video-Ident-Verfahren und Vorkasse für Schulungen oder Aufgaben. Wer Geld für Fremde weiterleitet, riskiert eine Strafe wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Seriöse Arbeitgeber verlangen vor dem Vertrag weder Geld noch eine Kontoeröffnung. Betroffene informieren sofort ihre Bank und erstatten Anzeige bei der Polizei.
Kurz nach der Bewerbung kommt die Zusage, per Messenger. Als „Bank-Tester“ sollen Sie ein Konto eröffnen, dafür ein Video-Ident-Verfahren durchlaufen und anschließend die Zugangsdaten als Arbeitsnachweis einreichen. So beschreibt die Verbraucherzentrale eine der Maschen, mit denen Kriminelle Homeoffice-Suchende anwerben. Am Ende steht ein Konto auf Ihren Namen, über das andere Betrug oder Geldwäsche abwickeln. Für die Betroffenen kann das rechtlich heikel werden, obwohl sie selbst betrogen wurden.
Wie funktioniert die Masche mit dem Paketagenten?
Sie nehmen Pakete an, kleben neue Versandetiketten auf und schicken die Ware weiter, oft ins Ausland. Die Polizei beschreibt diese Masche unter dem Namen Warenagent. Die fertigen Aufkleber stellen die Betrüger bereit. Die Waren stammen aus betrügerischen Käufen oder wurden abgefangen.
Für die Betroffenen lohnt sich das nicht. Die Polizei weist darauf hin, dass sie mit der Weiterleitung den Tätern helfen, ihre Taten zu verschleiern, und sich dabei selbst strafbar machen können. Den versprochenen Lohn zahlen die Auftraggeber häufig nicht aus. Beworben werden solche Stellen als leichte Nebenjobs mit hohem Verdienst, nach Angaben der Polizei besonders zum Start des Wintersemesters bei Studierenden.
Was ist ein Finanzagent und warum droht eine Strafe wegen Geldwäsche?
Ein Finanzagent stellt sein Girokonto zur Verfügung und leitet eingehende Beträge schnell weiter, per Bargeldversand oder über Finanztransferdienste ins Ausland. Zunehmend sollen die Gelder auch in Kryptowerte umgetauscht werden. Die Polizei nennt Bezeichnungen wie „Financial Agent“, „Treuhandagent“ oder „Prozessmanager“, die Verbraucherzentrale „Treuhandassistent“ und „Crypto-Assistent“. Als Lohn winkt eine Provision, laut Polizei 5 bis 20 % des Betrags. Die BaFin warnte im April 2025 zum Beispiel vor einem Angebot als „Deal-Agent“, das Unbekannte im Namen eines kanadischen Finanzunternehmens verbreiteten.
Das Geld stammt meist aus Phishing oder Betrug bei Online-Auktionen. Fordern die Geschädigten ihre Überweisungen zurück, bleibt der Finanzagent auf dem Schaden sitzen.
Strafrechtlich droht Geldwäsche nach § 261 StGB. Bei Vorsatz sieht § 261 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Schon wer leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt, kann nach § 261 Abs. 6 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kann außerdem das Erbringen von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis strafbar sein.
Warum sollen Sie als App-Tester ein Konto eröffnen?
Weil die Täter ein Konto auf Ihren Namen brauchen. Laut Verbraucherzentrale wirken solche Angebote seriös, weil angeblich Apps getestet oder digitale Prozesse geprüft werden sollen. Nach einer schnellen Zusage folgt die „Identitätsprüfung“: Fotos des Ausweises, ein Selfie mit Ausweis und schließlich ein Video-Ident-Verfahren. Tatsächlich eröffnen Sie damit selbst ein Konto oder nehmen einen Kredit auf. Kriminelle nutzen das Konto danach etwa als Bankverbindung eines Fake-Shops oder für Geldwäsche.
Bei der Variante „Bank-Tester“ oder „Kunden-Service-Tester“ eröffnen die Betroffenen das Konto bewusst und reichen Zugangsdaten und Ident-Unterlagen als Arbeitsnachweis ein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die rechtliche Lage für sie heikel sein kann, obwohl sie Opfer eines Betrugs sind. Ein seriöses Unternehmen verlangt im Bewerbungsverfahren weder eine Kontoeröffnung noch ein Ident-Verfahren.
Wann wird Vorkasse zur Falle?
Immer dann, wenn Sie zahlen sollen, um Geld zu verdienen. Die Verbraucherzentrale nennt Gebühren für Schulungen, Arbeitsausrüstung oder Lizenzen, die vor Vertragsschluss fällig werden; danach bricht der Kontakt ab.
Neuer ist der sogenannte Task-Scam, vor dem die Polizei im Dezember 2025 gewarnt hat. Betrüger fügen Menschen in Messenger-Gruppen ein und bieten einfache Aufgaben an: Hotels bewerten, Produkte testen, Videos liken. Anfangs zahlen sie kleine Beträge aus, um Vertrauen aufzubauen. Dann sollen die Opfer Geld einzahlen, häufig über Krypto-Apps, um an besser bezahlte Aufträge zu kommen. Die Aufträge bleiben aus, das Geld ist weg. Der Rat der Polizei ist eindeutig: Gehen Sie niemals in Vorkasse, um Geld zu verdienen.
Welche Warnsignale sollten Sie kennen?
Ein einzelnes Merkmal beweist noch keinen Betrug. Treffen mehrere zusammen, sollten Sie den Kontakt abbrechen. Polizei und Verbraucherzentrale nennen diese Warnsignale:
- hoher Verdienst für einfache Tätigkeiten ohne Vorkenntnisse
- sehr schnelle Zusage, oft verbunden mit Zeitdruck
- kein Telefonat und kein Gespräch, Kontakt nur per E-Mail oder Messenger
- Job-Angebote, die unaufgefordert per Nachricht kommen
- Bitte um Ausweiskopie, Selfie oder IBAN per Chat
- Kontoeröffnung oder Ident-Verfahren vor dem Arbeitsvertrag
- Ihr Konto soll für Zahlungen anderer genutzt werden
- Gebühren für Schulung, Ausrüstung oder Lizenzen
- Arbeitgeber ohne Impressum oder im Internet nicht auffindbar
- Aufforderung, unbekannte Software zu installieren oder Fernzugriff zu gewähren
Vorsicht auch bei bekannten Namen: Die Verbraucherzentrale beobachtet gefälschte Anzeigen im Namen bekannter Unternehmen, und der Fall „Deal-Agent“ der BaFin folgt demselben Muster. Prüfen Sie deshalb den Arbeitgeber über dessen eigene Internetseite und rufen Sie die dort angegebene Nummer an, nicht die aus der Anzeige. Eine seriöse Plattform garantiert nicht, dass jede einzelne Anzeige echt ist. Wie echte Stellen mit Homeoffice-Anteil aussehen, zeigt der Ratgeber Remote-Jobs finden; aktuelle Angebote finden Sie in der Stellensuche.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
Schnell handeln. Je früher die Bank Bescheid weiß, desto eher lassen sich Überweisungen stoppen und Konten sperren. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Kontakt abbrechen: keine weiteren Zahlungen, keine Daten, keine Weiterleitungen.
- Bank informieren: Transaktionen stoppen und ein neu angelegtes Konto sperren lassen. Unerwartete Gutschriften nur auf das Ursprungskonto zurücküberweisen, nie auf ein Konto, das Ihnen die Auftraggeber nennen.
- Beweise sichern: Stellenanzeige, E-Mails und Chatverläufe als Screenshot speichern.
- Anzeige erstatten: bei der örtlichen Polizeidienststelle.
- Ausweis sperren lassen, wenn Sie Ausweiskopien oder Selfies verschickt haben; die Verbraucherzentrale rät das auch für den Sozialversicherungsausweis.
- Rechtlichen Rat einholen, wenn Sie Geld oder Waren weitergeleitet haben.
Der letzte Schritt zählt, denn auch gegen Finanz- und Warenagenten selbst kann ermittelt werden. Das Gesetz sieht in § 261 Abs. 8 StGB Straffreiheit vor, wenn jemand die Tat freiwillig anzeigt, bevor sie entdeckt ist, und unter Umständen zusätzlich die Sicherstellung des Geldes bewirkt. Ob das im Einzelfall greift, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt für Strafrecht. Weitere Beiträge zum Thema finden Sie unter Betrugsmaschen; wer gezielt seriöse Einstiegsstellen sucht, findet Hinweise im Ratgeber zu Homeoffice-Jobs ohne Ausbildung.
Häufige Fragen
Ist es strafbar, als Finanzagent Geld weiterzuleiten?
Ja, das kann strafbar sein. Stammt das Geld aus einer Straftat, etwa aus Phishing, kommt Geldwäsche nach § 261 StGB in Betracht. Schon wer leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt, kann nach § 261 Abs. 6 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Hinzu kommen zivilrechtliche Folgen: Geschädigte können das Geld zurückfordern, und Banken kündigen nach Angaben der Polizei regelmäßig das Konto.
Warum verlangt ein Arbeitgeber ein Video-Ident-Verfahren?
Ein seriöser Arbeitgeber verlangt das nicht. Ein Video-Ident-Verfahren gehört zur Identitätsprüfung bei Banken, nicht zu einer Bewerbung. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Betrüger Bewerberinnen und Bewerber so dazu bringen, auf den eigenen Namen ein Konto zu eröffnen oder einen Kredit aufzunehmen. Das Konto nutzen die Täter anschließend für Betrug oder Geldwäsche, zum Beispiel als Bankverbindung eines Fake-Shops. Brechen Sie den Kontakt in diesem Fall sofort ab.
Was mache ich, wenn ich schon meine Ausweisdaten geschickt habe?
Handeln Sie sofort. Informieren Sie Ihre Bank und lassen Sie ein möglicherweise neu angelegtes Konto sperren. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und sichern Sie vorher Beweise wie Chatverläufe, E-Mails und die Stellenanzeige als Screenshot. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, den Ausweis sowie den Sozialversicherungsausweis sperren zu lassen. Brechen Sie jeden weiteren Kontakt zu den angeblichen Arbeitgebern ab und schicken Sie keine weiteren Unterlagen.
Woran erkenne ich ein seriöses Homeoffice-Jobangebot?
Ein seriöses Angebot nennt einen Arbeitgeber mit Impressum und Anschrift, beschreibt konkrete Aufgaben und sieht ein Gespräch vor, bevor ein Vertrag geschlossen wird. Das Gehalt passt zur Tätigkeit. Für die Bewerbung reichen Lebenslauf und Kontaktdaten. Ausweiskopien und Kontodaten per Messenger braucht kein Arbeitgeber, Gebühren für Schulungen ebenso wenig. Prüfen Sie den Arbeitgeber über dessen eigene Internetseite und nicht über die Kontaktdaten aus der Anzeige.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Strafgesetzbuch (StGB), § 261 Geldwäsche · abgerufen am 30.10.2026
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Finanzagenten · abgerufen am 30.10.2026
- Polizeiliche Kriminalprävention: Betrüger locken Studierende mit Schein-Jobs · Meldung vom 26.9.2025
- Polizeiliche Kriminalprävention: Neue Job-Scamming-Masche, Betrüger locken über Messenger mit gefälschten Jobangeboten · Meldung vom 10.12.2025
- Verbraucherzentrale: Gefälschte Stellenanzeigen, was ist Job-Scamming? · Stand 31.8.2026
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- BaFin: Identitätsdiebstahl, BaFin warnt vor vermeintlichem Jobangebot der Teleport Financial Services Inc. · Meldung vom 11.4.2025