Echte Remote- und Homeoffice-Stellen finden und prüfen
„Homeoffice möglich“ steht in vielen Anzeigen und sagt wenig. Welche Formulierungen einen festen Anteil belegen, welche Fragen im Gespräch Klarheit schaffen und wie Sie gezielt nach Remote- und Hybridstellen filtern.
Redaktion PendelnWarGestern.de· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Bei 26 % der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen im Jahr 2024 bot der Arbeitgeber eine Homeoffice-Option an, zeigt die IAB-Stellenerhebung. Einen echten Anteil belegt eine Anzeige nur mit einer Zahl: Tage pro Woche, ein Prozentwert oder „100 % remote“. Fragen Sie im Gespräch, wie das Team tatsächlich arbeitet, und lassen Sie die Regelung in den Vertrag schreiben, denn einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht.
Bei 26 % der sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen im Jahr 2024 haben Arbeitgeber eine Homeoffice-Option angeboten. Das zeigt die IAB-Stellenerhebung, für die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im dritten Quartal 2025 Antworten von rund 8.600 Arbeitgebern ausgewertet hat. Bei Stellen für Spezialisten und Experten lag der Anteil bei 57 %, bei Fachkraftstellen bei 17 %. Der Markt für Stellen mit Homeoffice ist also kleiner, als die vielen Anzeigen mit dem Wort „Homeoffice“ vermuten lassen.
Woran erkennen Sie einen echten Homeoffice-Anteil?
An einer Zahl. Nennt die Anzeige Tage pro Woche, einen Prozentwert oder „100 % remote“, hat sich der Arbeitgeber festgelegt. Ohne Zahl bleibt offen, ob Homeoffice die Regel ist oder die Ausnahme.
Ein Hinweis auf die Verbreitung: Das ifo Institut hat über 93 Millionen Stellenausschreibungen aus der Zeit von Januar 2014 bis Juni 2025 ausgewertet. Demnach enthielt jede fünfte Ausschreibung in Deutschland die Option, im Homeoffice zu arbeiten. Eine Option ist allerdings noch kein Arbeitsmodell. Die Tabelle ordnet gängige Formulierungen ein.
| Formulierung in der Anzeige | Was sie belegt | Was Sie nachfragen sollten |
|---|---|---|
| „100 % remote, Wohnort in Deutschland“ | Kein fester Bürotag, Arbeitsort im Inland frei | Gibt es Pflichttermine vor Ort, etwa Teamtreffen, und wer zahlt die Reise? |
| „bis zu 80 % Homeoffice“ oder „vier Tage Homeoffice“ | Fester Höchstanteil | Gilt der Anteil schon in der Probezeit? |
| „hybrid, zwei feste Bürotage“ | Fester Präsenzanteil an einem Standort | Welche Tage, welcher Standort, gibt es einen eigenen Schreibtisch? |
| „Homeoffice (bis zu 50 %)“ | Höchstanteil, so in der Jobsuche der Bundesagentur angegeben | Wie viel davon nutzt das Team tatsächlich? |
| „Homeoffice möglich“ | Grundsätzliche Erlaubnis, Umfang offen | Wie viele Tage pro Woche, und steht das im Vertrag? |
| „Remote nach der Einarbeitung“ | Anteil gilt erst später | Wie lange dauert die Einarbeitung, und findet sie vor Ort statt? |
| „flexible Arbeitsmodelle“ | Nichts Überprüfbares | Gibt es eine schriftliche Homeoffice-Regelung oder Betriebsvereinbarung? |
Ein Widerspruch lohnt einen zweiten Blick: „Remote“ im Titel, aber ein fester Ort mit Umkreisangabe im Text. Dann ist unklar, ob Sie in Pendelentfernung wohnen sollen. Fragen Sie nach, bevor Sie sich bewerben. Was die Begriffe rechtlich unterscheidet, erklärt der Ratgeber Remote, hybrid, Homeoffice.
In welchen Berufen lohnt sich die Suche besonders?
Die Chancen hängen stark vom Berufsfeld ab. In der IAB-Stellenerhebung hatten 76 % der Neueinstellungen in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen im Jahr 2024 eine Homeoffice-Option, in kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen 59 %. In personenbezogenen Dienstleistungsberufen waren es 11 %, bei Helferstellen 2 %.
Für die Suche heißt das: In der Softwareentwicklung, der Buchhaltung oder im Vertriebsinnendienst können Sie einen festen Homeoffice-Anteil zur Bedingung machen. In Berufen mit Kundenkontakt vor Ort ist das kaum möglich, dort sind einzelne Homeoffice-Tage für Verwaltungsarbeit realistischer. Welche Berufsfelder in den Daten des Statistischen Bundesamts vorn liegen, zeigt der Ratgeber zu typischen Homeoffice-Berufen.
Welche Fragen klären den Anteil im Gespräch?
Fragen Sie nach der Arbeitsweise des Teams, nicht nach Ihrer persönlichen Erlaubnis für das Homeoffice. Damit zeigen Sie Interesse an der Zusammenarbeit. Die Antworten verraten außerdem, wie die Regelung im Alltag aussieht.
- An wie vielen Tagen pro Woche ist das Team im Büro, und gibt es feste Präsenztage?
- Gilt die Homeoffice-Regelung schon in der Probezeit?
- Wie läuft die Einarbeitung ab, und wie viel davon findet vor Ort statt?
- Welche Geräte stellt das Unternehmen, und gibt es einen Zuschuss für Möbel oder Internet?
- Ist die Regelung in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt?
- Kam es in den letzten Jahren zu einer Rückkehrpflicht ins Büro?
Läuft das Gespräch per Video, hilft eine gute Vorbereitung. Wie Sie Technik und typische Fragen vorbereiten, steht im Beitrag zum Vorstellungsgespräch per Video.
Warum gehört der Anteil in den Vertrag?
Weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass Arbeitgeber einen entsprechenden Wunsch grundsätzlich ohne Begründung ablehnen können. Steht nichts im Vertrag, bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO nach billigem Ermessen.
Führt die Unternehmensleitung später eine Büropflicht ein, helfen Ihnen eine Zusage im Gespräch oder ein Satz in der Anzeige wenig. Das Nachweisgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber den Arbeitsort schriftlich festhält oder darauf hinweist, dass Sie Ihren Arbeitsort frei wählen können. Achten Sie darauf, dass diese Angabe zur Anzeige passt. Weitere Hintergründe stehen im Artikel zum Recht auf Homeoffice.
So filtern Sie bei PendelnWarGestern
Die Stellen sind nach Arbeitsmodell getrennt. Unter Remote-Jobs finden Sie Stellen mit 100 % remote, unter Hybrid-Jobs Stellen mit teilweise Homeoffice. In der Suche wählen Sie das Arbeitsmodell unter „Weitere Filter anzeigen“ aus.
Der Filter „Homeoffice-Anteil“ hat drei Stufen: ab 50 %, ab 80 % und 100 % Homeoffice. Er wertet den Anteil aus, den der Arbeitgeber in der Anzeige nennt; vollständig remote zählt als 100 %. Stellen ohne Prozentangabe fallen heraus, sobald Sie eine Stufe wählen. Das hat einen Grund: Genau diese Anzeigen lassen den Umfang offen.
Wenn Sie einen Ort eingeben, erscheinen Stellen mit 100 % remote unabhängig vom Ort. Suchen Sie eine Stelle mit Bürotagen in Ihrer Nähe, wählen Sie zusätzlich das Arbeitsmodell „Hybrid“. Feste Kombinationen gibt es als eigene Listen, etwa Remote-Stellen im Kundenservice oder Teilzeitstellen mit Homeoffice.
Homeoffice-Stellen in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit
Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit führt „Homeoffice“ als eigene Auswahl unter den Arbeitszeiten, neben Vollzeit, Teilzeit, Minijob und Schicht/Nacht/Wochenende. In der Trefferliste steht bei passenden Stellen „Homeoffice möglich“. Hat der Arbeitgeber einen Anteil eingetragen, erscheint er in Klammern, zum Beispiel „Homeoffice (bis zu 80 %)“.
Die Angabe „bis zu“ beschreibt eine Obergrenze. Wie viel davon Ihnen tatsächlich zusteht, klären Sie mit den Fragen aus dem Abschnitt oben. Prüfen Sie zusätzlich die Karriereseite des Arbeitgebers. Manche Unternehmen beschreiben ihre Homeoffice-Regelung dort ausführlicher als in der Jobbörse.
Wenn ein Angebot zu einfach klingt
Je weniger eine Anzeige über Aufgaben und Arbeitgeber verrät, desto genauer sollten Sie hinsehen. Typisch für unseriöse Angebote sind ein hoher Verdienst für einfache Tätigkeiten, Kontakt nur über Messenger und die Bitte, vor Vertragsschluss ein Konto zu eröffnen oder ein Ident-Verfahren zu durchlaufen. Seriöse Arbeitgeber nennen einen Firmennamen mit Impressum und laden zu einem Gespräch ein, bevor sie Ausweisdaten verlangen. Welche Maschen derzeit verbreitet sind und was Sie im Ernstfall tun, steht im Ratgeber zu Betrug bei Homeoffice-Jobs.
Häufige Fragen
Was bedeutet „Homeoffice möglich“ in einer Stellenanzeige?
„Homeoffice möglich“ heißt nur, dass der Arbeitgeber Arbeit von zu Hause grundsätzlich zulässt. Über den Umfang sagt die Formulierung nichts: Es kann ein Tag im Monat sein oder die ganze Woche. Möglich ist auch, dass Homeoffice erst nach der Probezeit oder nur nach Absprache mit der Teamleitung gilt. Fragen Sie deshalb nach Tagen pro Woche und danach, ob die Regelung schriftlich festgehalten ist.
Wie frage ich im Vorstellungsgespräch nach Homeoffice, ohne einen schlechten Eindruck zu machen?
Sachlich und konkret. Fragen Sie nicht, ob Sie zu Hause arbeiten dürfen, sondern wie das Team arbeitet: An wie vielen Tagen sind die Kolleginnen und Kollegen im Büro? Gibt es feste Präsenztage? Wie läuft die Einarbeitung? Solche Fragen zeigen Interesse an der Zusammenarbeit. Wenn in der Anzeige ein Homeoffice-Anteil steht, dürfen Sie ihn ohnehin ansprechen; dann geht es nur noch darum, ob er für Ihre Stelle gilt.
Kann ich in der Jobbörse der Arbeitsagentur nach Homeoffice filtern?
Ja. In der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit steht „Homeoffice“ als Auswahl unter den Arbeitszeiten, gleichrangig mit Vollzeit und Teilzeit. In der Trefferliste erscheint dann „Homeoffice möglich“ oder, wenn der Arbeitgeber einen Anteil angegeben hat, eine Angabe wie „Homeoffice (bis zu 50 %)“. Prüfen Sie die Prozentangabe in jeder Anzeige selbst, denn „bis zu“ beschreibt eine Obergrenze und keinen zugesicherten Umfang.
Reicht eine mündliche Zusage für Homeoffice?
Eine mündliche Zusage ist im Streitfall schwer zu beweisen. Ohne Regelung im Vertrag bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO nach billigem Ermessen und kann Sie ins Büro holen. Bitten Sie deshalb um eine schriftliche Zusatzvereinbarung, die den Anteil nennt und regelt, wann der Arbeitgeber ihn widerrufen darf. Das Nachweisgesetz verlangt ohnehin, dass der Arbeitsort oder die freie Wahl des Arbeitsorts schriftlich festgehalten wird.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- IAB-Forum: IAB-Stellenerhebung 3/2025, Akademikerstellen haben mehrheitlich eine Homeoffice-Option (Alexander Kubis) · veröffentlicht am 4.12.2025
- ifo Institut: Jeder Dritte im Dienstleistungssektor arbeitet im Homeoffice · Pressemitteilung vom 7.9.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Jobsuche · abgerufen am 30.10.2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Homeoffice · abgerufen am 30.10.2026
- Gewerbeordnung (GewO), § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers · abgerufen am 30.10.2026
- Nachweisgesetz (NachwG), § 2 Nachweispflicht · abgerufen am 30.10.2026