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Steuern & Pauschale

Homeoffice- oder Pendlerpauschale? Der Vergleich für 2025/2026

Seit Januar 2026 zählt jeder Pendelkilometer 38 Cent. Damit bringt ein Bürotag schon ab 16 Kilometern Arbeitsweg mehr als ein Homeoffice-Tag. Was das für Hybridbeschäftigte bedeutet, zeigt eine Beispielrechnung.

Redaktion PendelnWarGestern.de· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Für jeden Homeoffice-Tag gibt es 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Die Entfernungspauschale beträgt 2025 für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro und ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro; seit dem 1. Januar 2026 gelten 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Für denselben Tag gibt es in der Regel nur eine der beiden Pauschalen. Bei drei Homeoffice- und zwei Bürotagen und 25 Kilometern Arbeitsweg ergeben sich 2026 zusammen 1.702 Euro Werbungskosten.

Ab 16 Kilometern Arbeitsweg ist ein Bürotag steuerlich mehr wert als ein Tag im Homeoffice. Diese Schwelle gilt seit dem 1. Januar 2026, seit das Steueränderungsgesetz 2025 die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer angehoben hat. Für 2025 lag sie noch bei 21 Kilometern. Die Homeoffice-Pauschale ist in beiden Jahren gleich geblieben: 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro.

Wie hoch sind die beiden Pauschalen 2025 und 2026?

Für Bürotage gilt die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, für Homeoffice-Tage die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Geändert hat sich zum Jahreswechsel nur die erste:

PauschaleVeranlagungsjahr 2025Veranlagungsjahr 2026
Entfernungspauschale, km 1–200,30 Euro je km0,38 Euro je km
Entfernungspauschale, ab km 210,38 Euro je km0,38 Euro je km
Homeoffice-Pauschale6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro1.230 Euro

Die Entfernungspauschale zählt nur die einfache Strecke und nur volle Kilometer. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Route ist erlaubt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig fahren. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, nur Flugstrecken sind ausgenommen. Die Obergrenze von 4.500 Euro im Jahr greift nicht, wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren. Wer mit Bus und Bahn pendelt, kann die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie im Jahr höher sind als die gesamte Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 2 EStG).

Kann ich beide Pauschalen am selben Tag ansetzen?

In der Regel nicht. Die Tagespauschale verlangt, dass Sie an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Fahren Sie morgens ins Büro und arbeiten nachmittags zu Hause weiter, bleibt es bei der Entfernungspauschale.

Die Ausnahme steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG: Steht Ihnen im Betrieb dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, gibt es die Tagespauschale auch an Tagen, an denen Sie zusätzlich dort waren. Das BMF-Schreiben vom 15. August 2023 nennt als Beispiel eine Lehrkraft, die vormittags unterrichtet und nachmittags zu Hause korrigiert, weil die Schule ihr dafür keinen Schreibtisch bietet. Sie setzt für denselben Tag beide Pauschalen an.

Für die meisten Büroangestellten mit Desk-Sharing greift diese Ausnahme nicht. Ein freier Platz im Großraumbüro an einzelnen Tagen genügt dem Ministerium als anderer Arbeitsplatz. Anders ist es bei Auswärtstätigkeit: Fährt ein Bauingenieur morgens zur Baustelle und arbeitet danach überwiegend zu Hause, kann er die Reisekosten und die Tagespauschale ansetzen. Die Baustelle ist keine erste Tätigkeitsstätte.

Rechenbeispiel: drei Tage zu Hause, zwei im Büro

Für die Beispielrechnung gelten diese Annahmen: 46 Arbeitswochen im Jahr, je Woche drei Homeoffice-Tage und zwei Bürotage. Das ergibt 138 Homeoffice-Tage und 92 Fahrten ins Büro. Die Homeoffice-Pauschale beträgt damit in beiden Jahren 828 Euro (138 × 6 Euro).

Arbeitsweg (einfach)Fahrten 2025Fahrten 2026Summe mit Homeoffice 2025Summe mit Homeoffice 2026
10 km276,00 Euro349,60 Euro1.104,00 Euro1.177,60 Euro
25 km726,80 Euro874,00 Euro1.554,80 Euro1.702,00 Euro
50 km1.600,80 Euro1.748,00 Euro2.428,80 Euro2.576,00 Euro

Bei 25 Kilometern kostet die Strecke 2025 je Bürotag 7,90 Euro (20 × 0,30 Euro plus 5 × 0,38 Euro), 2026 sind es 9,50 Euro. Bei 50 Kilometern steigt der Tagesbetrag von 17,40 auf 19,00 Euro.

Entscheidend ist der Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, den das Finanzamt ohnehin abzieht. Bei 10 Kilometern bleiben beide Jahre darunter; ohne weitere Werbungskosten bringt die Eintragung dann nichts. Bei 25 Kilometern wirken 2025 324,80 Euro und 2026 472 Euro steuermindernd, bei 50 Kilometern 1.198,80 Euro und 1.346 Euro. Arbeitsmittel oder Fortbildungen kommen hinzu; mehr dazu im Beitrag Arbeitsmittel absetzen.

Was kostet das Pendeln tatsächlich?

Die Pauschale ist ein gesetzlicher Satz, keine Kostenrechnung. Was ein Arbeitsweg kostet, hängt vom Verkehrsmittel ab, und das ist in Deutschland meist das Auto. Im Mikrozensus 2024 gaben 65 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an, normalerweise mit dem Pkw zur Arbeit zu fahren. Bus oder Bahn nutzten 16 Prozent, das Fahrrad 10 Prozent. Die Zahlen hat das Statistische Bundesamt am 26. Mai 2025 veröffentlicht.

Dazu kommt die Zeit. 23 Prozent der Beschäftigten brauchten für den einfachen Weg 30 Minuten bis unter eine Stunde, 6 Prozent eine Stunde oder länger. Wer 30 Minuten je Strecke unterwegs ist, verbringt bei 92 Bürotagen rund 92 Stunden im Jahr auf dem Arbeitsweg. An den 138 Homeoffice-Tagen des Beispiels fallen weitere 138 Stunden weg.

Die Steuerstatistik zeigt, wie lang die abgerechneten Wege sind. Im Jahr 2020 machten rund 13,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Entfernungspauschale geltend, im Durchschnitt für 28 Kilometer einfache Strecke. In Großstädten waren es rund 24 Kilometer, in Landgemeinden 31. Grundlage ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die das Statistische Bundesamt im März 2025 ausgewertet hat. Der durchschnittliche abgerechnete Weg lag damit überall deutlich über der heutigen Schwelle von 16 Kilometern.

Sollte die Steuer über Bürotage entscheiden?

Nein. Der steuerliche Vorteil eines zusätzlichen Bürotags ist klein. Bei 25 Kilometern bringt ein Bürotag 2026 9,50 Euro Werbungskosten, ein Homeoffice-Tag 6 Euro. Die Differenz von 3,50 Euro mindert das zu versteuernde Einkommen; die Steuerersparnis ist dieser Betrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei angenommenen 30 Prozent sind das 1,05 Euro je Tag. Dem stehen Fahrtkosten und Fahrzeit gegenüber, die ohne den Bürotag gar nicht anfallen würden.

Eine Grenze sollten Beschäftigte mit sehr vielen Homeoffice-Tagen kennen. Die Homeoffice-Pauschale endet nach 210 Tagen bei 1.260 Euro; für jeden weiteren Tag zu Hause gibt es nichts. Die Entfernungspauschale hat für Autofahrer dagegen keine Obergrenze. Ob Ihr Vertrag eine bestimmte Zahl von Homeoffice-Tagen vorsieht, regelt das Arbeitsrecht; einen Überblick gibt der Beitrag Recht auf Homeoffice.

Für die Steuererklärung zählt am Ende nur eine saubere Trennung der Tage: Bürotage mit Entfernung, Homeoffice-Tage mit Kalender. Wie Sie die Tage belegen, erklärt der Beitrag Homeoffice-Pauschale. Stellen mit festen Homeoffice-Anteilen finden Sie unter Hybrid-Jobs, weitere Beiträge zum Arbeitsweg auf der Themenseite Pendeln und Mobilität.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, vom ersten Kilometer an. Das hat das Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025 geregelt. Angesetzt wird sie einmal je Arbeitstag, an dem Sie zur Arbeitsstätte fahren. Die Obergrenze von 4.500 Euro im Jahr gilt nicht, wenn Sie mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto fahren.

Wie hoch war die Pendlerpauschale 2025?

Für das Steuerjahr 2025 gelten 0,30 Euro je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer. Bei 30 Kilometern Arbeitsweg sind das 6,00 Euro plus 3,80 Euro, zusammen 9,80 Euro je Arbeitstag im Büro. Für 2026 wären es bei derselben Strecke 11,40 Euro. Die Werte für 2025 stehen in der bis Ende 2025 geltenden Fassung von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Kann ich an einem Tag mit Büro am Vormittag und Homeoffice am Nachmittag beide Pauschalen nutzen?

Normalerweise nicht. Die Homeoffice-Pauschale setzt voraus, dass Sie an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Sobald Sie ins Büro fahren, bekommen Sie für diesen Tag nur die Entfernungspauschale, egal wie viele Stunden Sie danach zu Hause arbeiten. Eine Ausnahme gilt, wenn Ihnen im Betrieb dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, etwa Lehrkräften ohne eigenen Schreibtisch in der Schule.

Lohnt es sich steuerlich, häufiger ins Büro zu fahren?

Kaum. Ab 16 Kilometern Arbeitsweg bringt ein Bürotag 2026 zwar einen höheren Abzug als ein Homeoffice-Tag. Die Steuerersparnis ist aber nur der Mehrbetrag mal Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei 25 Kilometern sind das 3,50 Euro Werbungskosten mehr je Tag, bei 30 Prozent Grenzsteuersatz also 1,05 Euro. Dem stehen die Kosten der Fahrt und die Fahrzeit gegenüber. Die Entscheidung über Bürotage sollte deshalb nicht an der Steuer hängen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG (Entfernungspauschale ab 2026) · Stand 1.1.2026
  2. Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, § 9 EStG (Entfernungspauschale 2025) · Veranlagungsjahr 2025
  3. Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 363 · Fassung vom 22.12.2025
  4. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Tagespauschale) · Stand 1.1.2026
  5. § 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) · Stand 1.1.2026
  6. BMF-Schreiben vom 15.8.2023, Rn. 27 bis 35 (Tagespauschale) · Fassung vom 15.8.2023
  7. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung N027 vom 26.5.2025 (Mikrozensus 2024, Arbeitswege) · Stand 26.5.2025
  8. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung N012 vom 26.3.2025 (Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020) · Stand 26.3.2025