Vorstellungsgespräch per Video: So bereiten Sie sich vor
Technik am Vortag testen, Fragen zur Remote-Arbeit mit Beispielen beantworten und den Homeoffice-Anteil schriftlich festhalten lassen. Eine Aufzeichnung des Gesprächs braucht eine Rechtsgrundlage.
Redaktion PendelnWarGestern.de· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Ein Videointerview folgt dem Ablauf eines Präsenzgesprächs, ist bei Remote-Stellen aber zugleich eine Arbeitsprobe. Testen Sie die Technik am Vortag, vom Einladungslink bis zum Headset, und notieren Sie eine Telefonnummer für den Notfall. Klären Sie, an wie vielen Tagen Sie zu Hause arbeiten und wer die Geräte stellt. Die Absprache gehört in den Vertrag. Eine Einwilligung in eine Aufzeichnung muss nach § 26 Abs. 2 BDSG schriftlich oder elektronisch erfolgen; heimliche Tonmitschnitte können nach § 201 StGB strafbar sein.
Ein Vorstellungsgespräch per Video folgt denselben Regeln wie eines im Büro: Das Unternehmen prüft Fachwissen und Auftreten, Sie prüfen die Stelle. Bei Remote- und Homeoffice-Stellen kommt eine zweite Prüfung hinzu. Der Arbeitgeber will sehen, ob Sie zu Hause verlässlich arbeiten. Sie wiederum sollten klären, wie viel Homeoffice tatsächlich vereinbart wird. Nach dem Mikrozensus 2025 arbeitete zwar ein Viertel der Erwerbstätigen zumindest gelegentlich von zu Hause, knapp die Hälfte davon aber an weniger als der Hälfte ihrer Arbeitstage.
Wie läuft ein Vorstellungsgespräch per Video ab?
Sie erhalten eine Einladung mit Termin und einem Link zur Videokonferenz. Meist steht darin auch, wer teilnimmt, zum Beispiel die künftige Führungskraft und eine Person aus der Personalabteilung. Fehlt diese Angabe, fragen Sie per E-Mail nach. Dann wissen Sie, wen Sie ansprechen, und können sich auf die Rollen der Beteiligten einstellen.
Der Ablauf gleicht dem Präsenzgespräch. Beide Seiten stellen sich vor. Danach fragt das Unternehmen nach Werdegang und Motivation. Am Ende stellen Sie Ihre Fragen und erfahren, wie das Verfahren weitergeht. Bei Remote-Stellen ist das Video zugleich eine Arbeitsprobe. Sie zeigen, wie Sie in dem Medium kommunizieren, in dem später ein Großteil der Besprechungen stattfindet.
Einige Unternehmen setzen zeitversetzte Videointerviews ein. Dabei beantworten Sie vorgegebene Fragen allein vor der Kamera, und die Aufnahme wird später ausgewertet. Für dieses Format gelten die Regeln zur Aufzeichnung weiter unten.
Technik-Check: Was sollten Sie vor dem Termin prüfen?
Die meisten Pannen passieren in den Minuten vor dem Gespräch. Gehen Sie die folgenden Schritte am Vortag durch und wiederholen Sie die ersten fünf kurz vor Beginn.
- Link öffnen: Rufen Sie den Einladungslink auf. Verlangt die Plattform eine App oder ein Update, installieren Sie es jetzt.
- Gerät festlegen: Ein Laptop oder Rechner am Netzteil ist stabiler als ein Smartphone in der Hand. Nutzen Sie ein Smartphone, braucht es eine feste Halterung.
- Verbindung prüfen: Ein Netzwerkkabel ist zuverlässiger als WLAN. Pausieren Sie während des Gesprächs Streaming und große Downloads im Haushalt.
- Kamera ausrichten: Die Kamera gehört auf Augenhöhe, Kopf und Schultern sollen im Bild sein. Licht kommt von vorn oder von der Seite, nicht aus einem Fenster hinter Ihnen.
- Ton testen: Ein Headset oder Kopfhörer mit Mikrofon verhindert Echo. Eine kurze Testaufnahme zeigt, ob Sie zu leise oder verzerrt klingen.
- Hintergrund wählen: Eine ruhige Wand oder ein aufgeräumtes Regal genügt. Ein unscharf gestellter Hintergrund ist möglich, flackert aber bei schnellen Bewegungen.
- Störungen abstellen: Schalten Sie Benachrichtigungen auf Rechner und Telefon stumm und sagen Sie Mitbewohnern oder Familie Bescheid.
- Notfallkontakt notieren: Schreiben Sie die Telefonnummer der Ansprechperson auf. Bricht die Verbindung ab, rufen Sie dort an.
- Unterlagen bereitlegen: Legen Sie Lebenslauf und Stellenanzeige ausgedruckt oder in einem zweiten Fenster bereit, dazu Ihre eigenen Fragen. Handschriftliche Notizen stören weniger als Tippgeräusche.
Wählen Sie sich einige Minuten vor Beginn ein. Viele Plattformen halten Sie in einem Warteraum, bis die Gastgeber Sie hereinlassen. Schauen Sie beim Sprechen in die Kamera und nicht auf Ihr eigenes Bild, sonst wirkt Ihr Blick gesenkt. Wie Sie den Arbeitsplatz dauerhaft einrichten, steht im Artikel Homeoffice einrichten.
Welche Fragen stellen Arbeitgeber zu Remote-Arbeit?
Hinter fast allen Fragen steht dieselbe Sorge. Das Unternehmen will wissen, ob Sie Aufgaben ohne Aufsicht verlässlich erledigen und ob Ihr Team mitbekommt, woran Sie gerade arbeiten. Rechnen Sie mit Fragen wie diesen:
- „Wie strukturieren Sie einen Arbeitstag, wenn niemand im selben Raum sitzt?“
- „Wie halten Sie Kolleginnen und Kollegen auf dem Laufenden, wenn Sie nicht im Büro sind?“
- „Haben Sie zu Hause einen ruhigen Arbeitsplatz und eine stabile Internetverbindung?“
- „Was tun Sie, wenn Sie auf eine Antwort warten und mit einer Aufgabe nicht weiterkommen?“
- „Wie kurzfristig könnten Sie ins Büro kommen, wenn ein Termin vor Ort ansteht?“
Allgemeine Antworten wie „Ich bin sehr diszipliniert“ überzeugen kaum. Besser wirkt ein Beispiel aus einer früheren Stelle, dem Studium oder einem Projekt. Nennen Sie das Werkzeug, mit dem Sie Aufgaben verteilt haben, und beschreiben Sie, wie Sie den Stand dokumentiert haben. Ein Fehler, den Sie selbst bemerkt und behoben haben, ist ein gutes Beispiel, weil er zeigt, dass Sie ohne Kontrolle von außen arbeiten.
Fragen nach dem Arbeitsplatz zu Hause zielen auf zwei Punkte: Können Sie ungestört arbeiten, und sind vertrauliche Unterlagen geschützt? Eine sachliche Beschreibung reicht, etwa eigener Schreibtisch, abschließbarer Raum oder Sichtschutz für den Bildschirm. Haben Sie noch keinen festen Arbeitsplatz, sagen Sie das offen. Erklären Sie dann, wie Sie ihn bis zum Start einrichten.
Welche Fragen sollten Sie selbst stellen?
Die wichtigste Frage betrifft den Umfang. „Homeoffice möglich“ kann einen Tag im Monat bedeuten oder eine Stelle ganz ohne Büropflicht. Fragen Sie nach der Zahl der Tage pro Woche, nach festen Bürotagen und danach, wer über Ausnahmen entscheidet. Den Unterschied zwischen den Modellen erklärt der Artikel Remote, hybrid, Homeoffice.
Lassen Sie sich die Absprache schriftlich geben, im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz ohnehin schriftlich niederlegen oder in Textform übermitteln. Dazu gehört der Arbeitsort oder der Hinweis, dass Sie an verschiedenen Orten arbeiten oder den Arbeitsort frei wählen können. Diese Angabe muss spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn vorliegen. Eine nur mündlich zugesagte oder geduldete Homeoffice-Praxis kann der Arbeitgeber leichter beenden; die Einzelheiten stehen im Artikel Recht auf Homeoffice.
Daneben lohnen sich diese Fragen:
- Ausstattung: Stellt das Unternehmen Laptop, Bildschirm, Headset und Bürostuhl? Gibt es einen Zuschuss für Internet oder Möbel?
- Erreichbarkeit: Gibt es Kernzeiten, und wie schnell wird eine Antwort im Chat erwartet? Wie wird die Arbeitszeit erfasst? Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen.
- Regeln im Betrieb: Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit? Bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG mit.
- Einarbeitung: Wie läuft die Einarbeitung aus der Ferne, und gibt es eine feste Ansprechperson für die ersten Wochen?
- Bürotage: Gibt es einen festen Platz oder wechselnde Arbeitsplätze, und wer trägt die Fahrtkosten zu Teamtreffen?
Was später zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit gilt, vertieft der Artikel Arbeitszeit im Homeoffice.
Darf das Unternehmen das Videointerview aufzeichnen?
Nur auf einer Rechtsgrundlage. Bewerberinnen und Bewerber gelten nach § 26 Abs. 8 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz als Beschäftigte. Ihre Daten dürfen nach § 26 Abs. 1 BDSG verarbeitet werden, soweit das für die Entscheidung über die Einstellung erforderlich ist. Stützt sich ein Unternehmen für eine Aufnahme auf Ihre Einwilligung, gelten die Vorgaben aus § 26 Abs. 2 BDSG. Die Einwilligung muss freiwillig sein und schriftlich oder elektronisch erfolgen. Außerdem muss der Arbeitgeber Sie in Textform über den Zweck und Ihr Widerrufsrecht aufklären. Bei der Freiwilligkeit verlangt das Gesetz, die Abhängigkeit von Beschäftigten zu berücksichtigen.
Hinzu kommt das Strafrecht. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufnimmt, macht sich nach § 201 Abs. 1 StGB strafbar; angedroht sind Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das gilt in beide Richtungen. Auch Sie dürfen das Gespräch nicht heimlich mitschneiden.
Fragen Sie vor dem Termin, ob aufgezeichnet wird, wer die Aufnahme sieht und wann sie gelöscht wird. Bei zeitversetzten Interviews fragen Sie zusätzlich, ob eine Software Ihre Antworten auswertet und ob ein Mensch die Entscheidung trifft. Welche Kontrolle später im Arbeitsverhältnis erlaubt ist, behandelt der Artikel Überwachung im Homeoffice.
Woran erkennen Sie ein unseriöses Videointerview?
Seriöse Arbeitgeber laden mit vollem Namen und Firmenanschrift ein. Die Domain der E-Mail-Adresse passt zur Website des Unternehmens. Misstrauisch sollten Sie werden, wenn das Gespräch nur per Chat stattfindet, keine fachlichen Fragen kommen und trotzdem sofort eine Zusage folgt. Ein deutliches Warnsignal ist die Bitte um Ausweisfotos, Kontodaten oder eine Zahlung vor Vertragsschluss. Typische Maschen beschreibt der Artikel Betrug bei Homeoffice-Jobs.
Nach einem seriösen Gespräch schicken Sie am selben oder nächsten Tag eine kurze Nachricht mit Dank und einer Zusammenfassung dessen, was zum Homeoffice besprochen wurde. Damit haben Sie die Absprache dokumentiert, bevor der Vertrag kommt, und können den Entwurf damit abgleichen. Passende Stellen finden Sie unter Remote-Jobs und Hybrid-Jobs.
Häufige Fragen
Kann ich statt des Videointerviews ein Gespräch vor Ort verlangen?
Einen Anspruch darauf gibt es nicht, das Unternehmen legt das Verfahren fest. Sie können aber höflich fragen, ob ein Termin im Büro möglich ist, etwa weil Ihre Verbindung unzuverlässig ist. Bei Remote-Stellen spricht wenig dafür: Dort finden später die meisten Besprechungen per Video statt, und das Unternehmen will genau diese Situation erleben. Für hybride Stellen kann ein zweites Gespräch vor Ort sinnvoll sein, um Büro und Team kennenzulernen.
Muss ich zustimmen, wenn das Videointerview aufgenommen werden soll?
Nein. Bewerberinnen und Bewerber gelten nach § 26 Abs. 8 BDSG als Beschäftigte, für eine Einwilligung gelten deshalb die strengen Regeln des § 26 Abs. 2 BDSG: freiwillig, schriftlich oder elektronisch, mit Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht. Sie dürfen ablehnen. Ob das Unternehmen dann ein Gespräch ohne Aufnahme anbietet, entscheidet es selbst. Fragen Sie in jedem Fall, wer die Aufnahme sieht und wann sie gelöscht wird.
Was ziehe ich beim Vorstellungsgespräch per Video an?
Dasselbe wie beim Termin vor Ort, und zwar vollständig, falls Sie aufstehen müssen. Einfarbige Kleidung wirkt vor der Kamera ruhiger als feine Streifen oder kleine Karos, die auf dem Bildschirm flimmern können. Achten Sie auf einen Kontrast zum Hintergrund: Wer vor einer weißen Wand sitzt, verschwindet in einem weißen Hemd. Ein kurzer Probeanruf mit einer Bekannten zeigt, wie Kleidung und Licht zusammenwirken.
Was mache ich, wenn die Verbindung im Videointerview abbricht?
Wählen Sie sich sofort über denselben Link neu ein. Klappt das nach ein bis zwei Versuchen nicht, rufen Sie die Ansprechperson unter der Nummer an, die Sie vorher notiert haben, oder schreiben Sie eine kurze E-Mail. Ein Abbruch ist kein Ausschlussgrund, solange Sie sachlich reagieren. Bei Remote-Stellen zeigt ein ruhiger Umgang mit Technikproblemen sogar, wie Sie später im Arbeitsalltag mit Störungen umgehen.
Wie frage ich im Vorstellungsgespräch nach Homeoffice, ohne einen schlechten Eindruck zu machen?
Sachlich und gegen Ende des Gesprächs, wenn Sie ohnehin eigene Fragen stellen. Formulieren Sie konkret: „Wie viele Tage pro Woche arbeitet das Team üblicherweise von zu Hause, und gibt es feste Bürotage?“ Diese Frage zeigt, dass Sie planen, nicht dass Sie dem Büro ausweichen. Bei Stellen, die ausdrücklich als remote oder hybrid ausgeschrieben sind, erwartet das Unternehmen solche Fragen ohnehin.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- § 26 Bundesdatenschutzgesetz (Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, Abs. 8: Bewerber als Beschäftigte) · Fassung abgerufen am 30.10.2026
- § 201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) · Fassung abgerufen am 30.10.2026
- § 2 Nachweisgesetz (Nachweispflicht, Abs. 1 mit Angabe zum Arbeitsort) · Fassung abgerufen am 30.10.2026
- § 87 Betriebsverfassungsgesetz (Mitbestimmungsrechte, Abs. 1 Nr. 14 mobile Arbeit) · Fassung abgerufen am 30.10.2026
- Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung 35/22 zum Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung) · Beschluss vom 13.9.2022
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung N024: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice (Mikrozensus, Erstergebnis) · Pressemitteilung vom 22.4.2026