Feiertage im Homeoffice: Welches Bundesland zählt?
Firma in Hessen, Schreibtisch in Bayern: Ob der 6. Januar frei ist, hängt im Homeoffice am Ort, an dem Sie arbeiten. Was die Feiertagsgesetze sagen, wo es Grauzonen gibt und was im Ausland gilt.
Redaktion PendelnWarGestern.de· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Gesetzliche Feiertage regeln die Länder; nur der 3. Oktober beruht auf dem Einigungsvertrag. Die Feiertagsgesetze gelten im Gebiet des jeweiligen Landes, das Bayerische Feiertagsgesetz etwa ausdrücklich im gesamten Staatsgebiet. Im Homeoffice zählt deshalb der Feiertag am Ort der Arbeit, nicht der am Sitz des Betriebs; eine ausdrückliche gesetzliche Regel dafür fehlt allerdings. Für Feiertagszuschläge nach dem Tarifvertrag der Länder hat das Bundesarbeitsgericht 2024 auf den regelmäßigen Beschäftigungsort abgestellt (6 AZR 38/24). Eine schriftliche Absprache verhindert Streit.
Am 6. Januar sitzt eine Sachbearbeiterin in Regensburg am Schreibtisch, ihr Arbeitgeber hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. In Bayern ist Heilige Drei Könige ein gesetzlicher Feiertag, in Hessen nicht. Arbeitet sie an diesem Tag von zu Hause, spricht das Feiertagsrecht für einen freien Tag: Die Feiertagsgesetze der Länder gelten dort, wo gearbeitet wird.
Wer legt die Feiertage in Deutschland fest?
Die Bundesländer. Jedes Land hat ein eigenes Feiertagsgesetz. Bundesrechtlich festgelegt ist nur der Tag der Deutschen Einheit: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag“, heißt es in Art. 2 Abs. 2 des Einigungsvertrags. Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und die beiden Weihnachtstage stehen in allen Landesgesetzen. Daneben gibt es Feiertage, die nur in einzelnen Ländern gelten, manche sogar nur in einzelnen Gemeinden.
Wie ein Feiertag rechtlich wirkt, regeln zwei Bundesgesetze. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden; Ausnahmen für bestimmte Branchen stehen in § 10 ArbZG. Fällt Arbeitszeit wegen eines gesetzlichen Feiertags aus, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt, das Sie ohne den Ausfall bekommen hätten (§ 2 Abs. 1 EFZG). Wer am letzten Arbeitstag davor oder am ersten danach unentschuldigt fehlt, verliert diesen Anspruch (§ 2 Abs. 3 EFZG).
Welcher Feiertag gilt, wenn ich im Homeoffice arbeite?
Der Feiertag am Ort, an dem Sie arbeiten. So ergibt es sich aus dem Aufbau der Gesetze. Feiertagsgesetze sind Landesrecht und gelten im Gebiet des Landes. Das Bayerische Feiertagsgesetz sagt es ausdrücklich: Seine Feiertage gelten „im gesamten Staatsgebiet“ (Art. 1 Abs. 1 BayFTG). Arbeiten Sie in Bayern, greift dort also auch das Beschäftigungsverbot des § 9 ArbZG, egal wo der Betrieb sitzt.
Eine ausdrückliche gesetzliche Regel für das Homeoffice gibt es nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat am 1. August 2024 einen verwandten Fall entschieden (6 AZR 38/24): Ein Beschäftigter aus Nordrhein-Westfalen besuchte am 1. November 2021 eine Fortbildung in Hessen. Allerheiligen ist in NRW Feiertag, in Hessen nicht. Für den Feiertagszuschlag kam es nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf den regelmäßigen Beschäftigungsort an, also NRW. Das Urteil stützt sich auf diesen Tarifvertrag und lässt sich nicht ohne Weiteres auf andere Arbeitsverhältnisse übertragen.
Ist Ihr Homeoffice der regelmäßige Arbeitsplatz, spricht vieles für die Feiertage Ihres Wohnorts. Arbeiten Sie hybrid und sind an einem Feiertag Ihres Wohnorts ohnehin für das Büro eingeplant, gilt dort das Recht des Bürostandorts. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Frage ausdrücklich regeln.
Welche Feiertage gelten nur in einzelnen Ländern?
Neben den gemeinsamen Feiertagen kennen die Länder eigene. Grundlage sind die Feiertagsgesetze der Länder in ihrer aktuellen Fassung; die Daten beziehen sich auf 2027.
| Feiertag | Datum 2027 | Gesetzlicher Feiertag in |
|---|---|---|
| Heilige Drei Könige | 6. Januar | Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt |
| Internationaler Frauentag | 8. März | Berlin, Mecklenburg-Vorpommern |
| Ostersonntag und Pfingstsonntag | 28. März, 16. Mai | Brandenburg |
| Fronleichnam | 27. Mai | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland; in Sachsen und Thüringen nur in Gebieten, die eine Rechtsverordnung bestimmt |
| Augsburger Friedensfest | 8. August | nur Stadt Augsburg |
| Mariä Himmelfahrt | 15. August | Saarland; in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung |
| Weltkindertag | 20. September | Thüringen |
| Reformationstag | 31. Oktober | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| Allerheiligen | 1. November | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
| Buß- und Bettag | 17. November | Sachsen |
Einiges geht in Übersichten unter. In Bayern stellt das Landesamt für Statistik fest, in welchen Gemeinden Mariä Himmelfahrt gilt, und die Gemeinde macht das bekannt (Art. 1 Abs. 3 BayFTG). Hamburg nennt im Gesetz nur den „31. Oktober“, ohne das Wort Reformationstag. Und Brandenburg führt Ostersonntag und Pfingstsonntag eigens als Feiertage auf, was für Beschäftigte mit Sonntagsarbeit zählt.
Am kleinteiligsten ist Bayern. Das Augsburger Friedensfest am 8. August gilt nur in der Stadt Augsburg (Art. 1 Abs. 2 BayFTG). Eine Entwicklerin, die in Augsburg wohnt und für eine Münchner Firma von zu Hause arbeitet, hat an diesem Tag nach dem Aufbau des Gesetzes frei, ihre Kollegen im Münchner Büro nicht. Beim 15. August entscheidet in Bayern die Gemeinde, in der gearbeitet wird. In Sachsen und Thüringen kann sogar Fronleichnam von Ort zu Ort verschieden sein.
Was gilt, wenn Wohnort und Betrieb in verschiedenen Ländern liegen?
Dann hilft eine Regel im Vertrag oder in der Homeoffice-Vereinbarung. Ohne sie bleibt eine Grauzone, die der Arbeitgeber mit seinem Weisungsrecht teilweise auflösen kann: Er bestimmt Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 106 GewO). Er kann eine Mitarbeiterin aus Bayern am 6. Januar also grundsätzlich ins hessische Büro bitten. Ein fest vereinbarter Homeoffice-Tag lässt sich dagegen nicht einseitig verlegen.
Diese Punkte gehören in eine Vereinbarung:
- Festlegen, welches Bundesland für Feiertage gilt: Wohnort, Betriebssitz oder der Ort, an dem am jeweiligen Tag gearbeitet wird.
- Regeln, wie Teams mit unterschiedlichen Feiertagen Erreichbarkeit und Vertretung organisieren.
- Klären, ob Feiertagszuschläge nach dem Recht des Wohnorts oder des Betriebs berechnet werden, wenn ausnahmsweise gearbeitet wird.
- Festhalten, dass Arbeit an einem Feiertag nur auf ausdrückliche Anordnung erfolgt und als Feiertagsarbeit erfasst wird.
Wie Arbeitgeber solche Punkte in eine Betriebsvereinbarung übertragen, beschreibt der Artikel Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber. Grundsätzliches zu Erfassung und Ruhezeiten steht unter Arbeitszeit im Homeoffice.
Welche Feiertage gelten bei Workation und Arbeit im Ausland?
Die deutschen Feiertagsgesetze nicht. Sie gelten nur im Gebiet des jeweiligen Landes. Arbeiten Sie Ende Oktober zwei Wochen aus Lissabon, wird der 31. Oktober nicht dadurch arbeitsfrei, dass Ihr Wohnort in Niedersachsen liegt. Ob ein portugiesischer Feiertag für Sie zählt, hängt vom dortigen Recht und von Ihrer Absprache mit dem Arbeitgeber ab.
Praktisch heißt das: Legen Sie vor einer Workation schriftlich fest, an welchen Tagen Sie arbeiten. Für längere Aufenthalte kommen Fragen zu Sozialversicherung und Steuern dazu, die der Ratgeber Remote arbeiten aus dem Ausland behandelt. Stellen, bei denen der Arbeitsort frei wählbar ist, finden Sie unter Remote-Jobs.
Häufige Fragen
Habe ich im Homeoffice frei, wenn nur an meinem Wohnort Feiertag ist?
Arbeiten Sie an diesem Tag tatsächlich zu Hause, gilt dort das Feiertagsrecht Ihres Bundeslands. Nach § 9 ArbZG dürfen Beschäftigte an gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden, und die Feiertagsgesetze der Länder gelten in deren Gebiet. Der Arbeitgeber muss für den ausgefallenen Tag das übliche Entgelt zahlen (§ 2 EFZG). Weil es dazu keine ausdrückliche gesetzliche Regel für das Homeoffice gibt, sollten Sie die Frage vorab schriftlich klären.
Kann mein Arbeitgeber mich an einem Feiertag ins Büro holen?
Ja, sofern dieser Tag am Ort des Büros kein Feiertag ist und Ihr Vertrag Büroarbeit vorsieht. Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort nach billigem Ermessen (§ 106 GewO), soweit keine Vereinbarung etwas anderes festlegt. Wohnen Sie in Bayern und arbeitet Ihr Betrieb in Hessen, kann er Sie am 6. Januar also grundsätzlich nach Frankfurt bestellen. Ein vereinbarter fester Homeoffice-Tag lässt sich allerdings nicht einseitig verschieben.
Gilt Fronleichnam in ganz Sachsen und Thüringen?
Nein. In Sachsen ist Fronleichnam nur in den Regionen gesetzlicher Feiertag, die das Staatsministerium des Innern per Rechtsverordnung bestimmt (§ 1 SächsSFG). In Thüringen legt das zuständige Ministerium den Tag per Rechtsverordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung fest (§ 2 Abs. 2 ThürFGtG). Die Verordnung nennt die betroffenen Orte; die Gemeindeverwaltung gibt ebenfalls Auskunft.
Welche Feiertage gelten bei einer Workation im Ausland?
Die Feiertagsgesetze der deutschen Länder gelten nur in deren Gebiet, in Portugal zum Beispiel also nicht. Ob ein Feiertag im Gastland für Sie arbeitsfrei ist, regelt das dortige Recht zusammen mit Ihrem Vertrag. Klären Sie deshalb vor der Abreise schriftlich, an welchen Tagen Sie arbeiten. So ist geregelt, was an einem Feiertag des Gastlands geschieht, an dem Behörden und Geschäfte vor Ort geschlossen haben.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Art. 1 Bayerisches Feiertagsgesetz (BayFTG) · Text gilt ab 1.8.2013
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.8.2024, 6 AZR 38/24, Pressemitteilung Nr. 20/24 · Pressemitteilung vom 1.8.2024
- § 9 ArbZG – Sonn- und Feiertagsruhe · Abgerufen am 30.10.2026
- § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz – Entgeltzahlung an Feiertagen · Abgerufen am 30.10.2026
- Art. 2 Einigungsvertrag – Tag der Deutschen Einheit · Abgerufen am 30.10.2026
- § 106 GewO – Weisungsrecht des Arbeitgebers · Abgerufen am 30.10.2026
- § 1 Feiertagsgesetz Baden-Württemberg · Fassung vom 8.5.1995
- § 1 Gesetz über die Sonn- und Feiertage Berlin · Fassung vom 10.7.2024
- § 2 Feiertagsgesetz Brandenburg · Zuletzt geändert am 30.4.2015
- Bremen: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Reformationstag) · Gesetz vom 26.6.2018
- § 1 Feiertagsgesetz Hamburg · Fassung vom 12.3.2018
- § 1 Hessisches Feiertagsgesetz · Abgerufen am 30.10.2026