Feierabend im Homeoffice: Wie Sie Arbeit und Freizeit trennen
Ohne Arbeitsweg fehlt der Schnitt zwischen Dienst und Freizeit. Was BAuA und IAB zu Erreichbarkeit und Erschöpfung gemessen haben, was das Arbeitszeitgesetz verlangt und welche Absprachen den Feierabend schützen.
Redaktion PendelnWarGestern.de· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Nach § 5 ArbZG steht Beschäftigten nach Arbeitsende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu, werktäglich gelten acht, höchstens zehn Stunden Arbeit (§ 3 ArbZG). Ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit gibt es in Deutschland nicht. Laut BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 mit rund 20.000 Erwerbstätigen wird von 22 Prozent der Beschäftigten erwartet, auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein. Eine BAuA-Auswertung der Jahre 2015 bis 2023 zeigt: Erreichbarkeitserwartungen hängen mit schlechterer Gesundheit zusammen, Zeiterfassung im Homeoffice dämpft sie.
Von 22 Prozent der Beschäftigten in Deutschland wird erwartet, dass sie auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sind. 13 Prozent werden tatsächlich in ihrer Freizeit kontaktiert. Das ergab die BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, eine repräsentative Befragung von rund 20.000 Erwerbstätigen. Im Homeoffice fehlt außerdem der Arbeitsweg, der Büro und Zuhause früher sauber getrennt hat. Der Laptop steht nach Feierabend weiter auf dem Esstisch, das Diensthandy liegt neben dem Sofa.
Warum fällt das Abschalten im Homeoffice schwerer?
Weil Arbeit und Privatleben im selben Raum stattfinden und keine feste Grenze sie trennt. Die Arbeitsforschung nennt das Entgrenzung, also das Verschwimmen der Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit, weil sich Aufgaben jederzeit von zu Hause erledigen lassen.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat das früh gemessen. In der Beschäftigtenbefragung des Linked Personnel Panels 2014 antworteten 1.044 bis 1.085 Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Mitarbeitenden. 48 Prozent derjenigen mit Homeoffice berichteten von einer stärkeren Vermischung von Arbeit und Privatleben. Bei Beschäftigten, die zumindest teilweise außerhalb der normalen Arbeitszeit zu Hause arbeiteten, waren es 50 Prozent, bei denen, die nur während der regulären Arbeitszeit von zu Hause arbeiteten, 40 Prozent. Veröffentlicht hat das IAB die Zahlen im Kurzbericht 11/2019.
Derselbe Bericht enthält einen zweiten Befund aus der Befragungswelle 2017, für die je Welle mindestens 6.779 Beschäftigte befragt wurden: 44 Prozent der Beschäftigten, die zu Hause arbeiteten, taten das nach eigener Aussage „ausschließlich in ihrer Freizeit“, also abends oder am Wochenende. Auch Betriebe sehen das Problem. Im Juni 2021 befragte das IAB 2.000 Betriebe. Unter denen, in denen Beschäftigte im Homeoffice arbeiten können, meldete jeder fünfte eine Belastung durch unzureichende Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit.
Wie hängen Erreichbarkeit und Erschöpfung zusammen?
Ständige Erreichbarkeit geht in den Daten der BAuA häufig mit schlechterer Gesundheit einher. Die Zahlen beschreiben Zusammenhänge, keine nachgewiesenen Ursachen.
In der Arbeitszeitbefragung 2021 hatten 16 Prozent der Beschäftigten regelmäßig verkürzte Ruhezeiten von weniger als elf Stunden. Verkürzte Ruhezeiten, lange Arbeitszeiten und ständige Erreichbarkeit hängen dort häufig mit einem schlechteren Gesundheitszustand und geringerer Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance zusammen. Die Welle 2023 mit 11.199 Teilnehmenden bestätigt das Muster. Bei mehr als 48 Wochenstunden berichteten Beschäftigte häufiger von emotionaler und körperlicher Erschöpfung als bei 35 bis 48 Stunden. Auch Schlafstörungen nannten sie öfter. Jüngere trifft es stärker: 21 Prozent der 15- bis 29-Jährigen nannten verkürzte Ruhezeiten, unter den 55- bis 65-Jährigen waren es 14 Prozent.
Speziell zum Homeoffice hat M. Zeschke für die BAuA die Befragungswellen 2015 bis 2023 ausgewertet: fünf Messzeitpunkte, 32.755 Datenpunkte von 21.455 Personen, erschienen 2025 in der Zeitschrift für Arbeitswissenschaft. Mehr Homeoffice-Tage pro Woche gehen dort mit höheren Erwartungen an die Erreichbarkeit einher, und diese Erwartungen hängen mit schlechterer allgemeiner Gesundheit zusammen. Der Gesamtzusammenhang zwischen Homeoffice-Tagen und Gesundheit ist trotzdem positiv, mit einem Optimum bei etwa zwei bis drei Tagen pro Woche. Den Unterschied macht die betriebliche Arbeitszeiterfassung. Ohne sie gehen mehr Homeoffice-Tage mit höheren Erreichbarkeitserwartungen einher, mit ihr mit niedrigeren.
| Herausgeber und Erhebung | Stichprobe | Befund |
|---|---|---|
| BAuA, Arbeitszeitbefragung 2021 | rund 20.000 Erwerbstätige | 22 % sollen außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sein, 13 % werden privat kontaktiert, 16 % haben regelmäßig verkürzte Ruhezeiten |
| BAuA, Arbeitszeitbefragung 2023 | 11.199 Erwerbstätige | über 48 Wochenstunden häufiger emotionale und körperliche Erschöpfung |
| BAuA, Arbeitszeitbefragung 2015–2023 (Zeschke 2025) | 32.755 Datenpunkte von 21.455 Personen | Optimum bei 2–3 Homeoffice-Tagen; mit Zeiterfassung niedrigere Erreichbarkeitserwartungen |
| IAB, Linked Personnel Panel 2014 | 1.044–1.085 Beschäftigte | 48 % der Beschäftigten mit Homeoffice berichten stärkere Vermischung von Arbeit und Privatleben |
| IAB, Betriebsbefragung Juni 2021 | 2.000 Betriebe | jeder fünfte Betrieb mit Homeoffice meldet Belastung durch fehlende Abgrenzung |
Was schreibt das Arbeitszeitgesetz für den Feierabend vor?
Nach Arbeitsende beginnt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden. § 5 Abs. 1 ArbZG lautet: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ Das gilt im Homeoffice genauso wie im Büro. Kürzere Ruhezeiten erlaubt § 5 Abs. 2 nur in bestimmten Bereichen, etwa in Krankenhäusern oder Verkehrsbetrieben. Auch dort darf sie höchstens um eine Stunde kürzer ausfallen und muss später ausgeglichen werden.
Die Höchstarbeitszeit steht in § 3 ArbZG: Werktäglich sind acht Stunden erlaubt. Auf bis zu zehn Stunden darf die Arbeitszeit nur steigen, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ein Beispiel: Um 22 Uhr beantworten Sie noch schnell eine Kundenanfrage. Zählt das als Arbeit, endet die tägliche Arbeitszeit erst um 22 Uhr, und die Ruhezeit reicht bis 9 Uhr am nächsten Morgen. Ob schon sehr kurze Unterbrechungen die Ruhezeit neu beginnen lassen, beantwortet der Gesetzestext nicht ausdrücklich.
Ein ausdrückliches gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit gibt es in Deutschland nicht. Geschützt wird der Feierabend über Ruhezeit und Höchstarbeitszeit. Hinzu kommt die Zeiterfassung: Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Pausen und Überstunden zu Hause behandelt der Ratgeber Arbeitszeit im Homeoffice.
Wie schaffen Sie im Homeoffice einen klaren Feierabend?
Ein fester Ablauf ersetzt den Heimweg. Geld kostet das nicht.
- Arbeitsende festlegen. Bestimmen Sie morgens, wann Sie aufhören, und tragen Sie Beginn und Ende in die Zeiterfassung ein. Die BAuA-Auswertung 2015 bis 2023 verbindet Zeiterfassung im Homeoffice mit geringeren Erreichbarkeitserwartungen.
- Ein Ritual zum Schluss einführen. Notieren Sie die offenen Aufgaben für morgen, schließen Sie alle Programme und klappen Sie den Laptop zu. Ein kurzer Gang um den Block oder zum Briefkasten übernimmt die Rolle des Heimwegs.
- Den Arbeitsplatz räumlich trennen. Ein eigener Schreibtisch, möglichst in einem Raum mit Tür, macht das Ende sichtbar. Fehlt der Platz, kommen Laptop und Unterlagen nach Feierabend in eine Kiste oder einen Schrank. Wie das auf wenig Fläche gelingt, steht unter Homeoffice einrichten.
- Benachrichtigungen abschalten. Stellen Sie Push-Nachrichten für Dienstmail und Chat nach Arbeitsende stumm und setzen Sie einen Abwesenheitsstatus. Ein getrenntes Diensthandy lässt sich ganz ausschalten.
- Erreichbarkeit verbindlich absprechen. Klären Sie mit Vorgesetzten und Team, wann Sie antworten, bis wann eine Antwort erwartet wird und über welchen Kanal echte Notfälle laufen.
- Ausnahmen ausgleichen. Mussten Sie abends doch arbeiten, rechnen Sie die elf Stunden Ruhezeit nach und fangen Sie am nächsten Morgen entsprechend später an.
Was gehört in eine Absprache zur Erreichbarkeit?
Feste Antwortzeiten und ein Notfallkanal, beides schriftlich. Mündliche Zusagen gehen unter Termindruck schnell verloren. Eine Teamregel kann etwa so lauten: erreichbar montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, Chatnachrichten innerhalb von zwei Stunden beantworten, Mails nach 18 Uhr erst am nächsten Arbeitstag bearbeiten, Notfälle nur per Anruf und nur durch die Teamleitung.
Zur Absprache gehört auch das eigene Sendeverhalten. Eine Mail um 21 Uhr erzeugt beim Empfänger Druck, selbst wenn keine Antwort erwartet wird. Outlook und Gmail bieten eine Funktion zum geplanten Senden, mit der eine abends geschriebene Nachricht erst am Morgen ankommt. Führungskräfte setzen hier den Maßstab, denn das Team richtet sich nach ihren Uhrzeiten. Was Arbeitgeber dazu in eine Homeoffice-Regelung schreiben können, beschreibt der Beitrag Homeoffice-Regeln für Arbeitgeber.
Eltern verlegen Arbeit oft in den Abend, wenn die Kinder schlafen. Auch dann gilt die Ruhezeit von elf Stunden. Wie sich Betreuung und Arbeitszeit vereinbaren lassen, steht im Ratgeber Kinder im Homeoffice.
Wann sollten Sie Erschöpfung ärztlich abklären lassen?
Wenn Müdigkeit und Schlafprobleme über Wochen anhalten und auch nach freien Tagen oder einem Urlaub nicht nachlassen. Erste Anlaufstelle ist die hausärztliche Praxis. Dort lässt sich klären, ob körperliche Ursachen dahinterstehen und ob eine psychotherapeutische Abklärung sinnvoll ist. Feierabendrituale und Absprachen verringern Belastungen aus der Arbeitsorganisation, eine Behandlung ersetzen sie nicht.
Liegt die Ursache in dauerhaft erwarteter Erreichbarkeit, ist das auch Sache des Arbeitgebers. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG gehören psychische Belastungen bei der Arbeit zur Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber erstellen muss. Sprechen Sie Vorgesetzte oder den Betriebsrat konkret darauf an. Hintergründe zu Pflichten bei der Arbeit zu Hause stehen unter Arbeitsschutz bei Telearbeit, weitere Artikel zu Pausen und Bewegung in der Kategorie Gesundheit & Balance.
Häufige Fragen
Muss ich im Homeoffice nach Feierabend erreichbar sein?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Erreichbarkeit nach Feierabend gibt es nicht, ein ausdrückliches Recht auf Nichterreichbarkeit aber auch nicht. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG steht Ihnen nach Arbeitsende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu. Eine Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung über Rufbereitschaft ergeben. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und sprechen Sie Zeiten und Notfallkanäle mit Ihren Vorgesetzten ab.
Wie viele Stunden Ruhezeit stehen mir nach der Arbeit zu?
Nach § 5 Abs. 1 ArbZG mindestens elf Stunden am Stück, gerechnet ab dem Ende der täglichen Arbeitszeit. Das gilt auch im Homeoffice. Endet Ihre Arbeit um 19 Uhr, dürfen Sie frühestens um 6 Uhr wieder anfangen. Kürzere Ruhezeiten von bis zu einer Stunde erlaubt § 5 Abs. 2 nur in bestimmten Bereichen, etwa in Krankenhäusern oder Verkehrsbetrieben, und nur mit Ausgleich durch eine längere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden.
Hilft Zeiterfassung gegen ständige Erreichbarkeit im Homeoffice?
Die Daten der BAuA sprechen dafür. Eine Auswertung der BAuA-Arbeitszeitbefragungen 2015 bis 2023 mit 32.755 Datenpunkten von 21.455 Personen zeigt: Ohne betriebliche Arbeitszeiterfassung gehen mehr Homeoffice-Tage mit höheren Erwartungen an die Erreichbarkeit einher, mit Erfassung mit niedrigeren. Hohe Erreichbarkeitserwartungen hängen wiederum mit schlechterer Gesundheit zusammen. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen.
Wann sollte ich wegen Erschöpfung zum Arzt gehen?
Halten Erschöpfung und Schlafprobleme über mehrere Wochen an und bessern sich auch nach freien Tagen nicht, lassen Sie das ärztlich abklären. Die hausärztliche Praxis kann körperliche Ursachen prüfen und mit Ihnen besprechen, ob eine psychotherapeutische Abklärung sinnvoll ist. Feste Arbeitszeiten und klare Absprachen zur Erreichbarkeit entlasten im Alltag. Eine Behandlung ersetzen sie nicht.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 5 Ruhezeit · Zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024, abgerufen am 30.10.2026
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer · Zuletzt geändert durch Art. 52 G v. 23.10.2024, abgerufen am 30.10.2026
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen · abgerufen am 30.10.2026
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung) · Beschluss vom 13.9.2022, abgerufen am 30.10.2026
- BAuA, Pressemitteilung 07/23: Arbeitszeitreport Deutschland, BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 (rund 20.000 Erwerbstätige) · Veröffentlicht am 7.2.2023, abgerufen am 30.10.2026
- BAuA, Pressemitteilung 30/24: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023 (11.199 Erwerbstätige) · Veröffentlicht am 28.10.2024, abgerufen am 30.10.2026
- BAuA, M. Zeschke: Die Rolle von Erreichbarkeitserwartungen und Arbeitszeiterfassung bei der Gesundheit von Beschäftigten im Homeoffice. Eine Analyse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015–2023, Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 79 (3), S. 329–340 · Erschienen 2025, abgerufen am 30.10.2026
- IAB-Kurzbericht 11/2019: Homeoffice bietet Vorteile, hat aber auch Tücken (Grunau, Ruf, Steffes, Wolter) · Ausgabe 11/2019, abgerufen am 30.10.2026
- IAB-Forum: Wie gingen die Betriebe mit der Belastung der Beschäftigten durch die Pandemie um? (Befragung von 2.000 Betrieben, Juni 2021) · Veröffentlicht am 20.5.2022, abgerufen am 30.10.2026